Fischereischein SH

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
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Ammaluschi
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Ammaluschi »

Es ist halt hart an der Küste :roll: und als armes Bundesland muß man schon sehen, wo man bleibt.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

es geht (nicht direkt) um die 10€ pro jahr, die man abdrücken muss.
aber ich finde es eine frechheit, dass es NICHT FÜR ALLE gilt!
ein küstenschein wie in meckpomm ist ok, aber sowas finde ich unter aller sau!
btw. bis zu welchem küstenabendstand zählt denn die landesgrenze (nicht dt. hoheitsgebiet)?
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Ammaluschi
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Ammaluschi »

Du willst jetzt nicht wirklich mit dem Belly......nur um die 10Euronen nicht abzudrücken :o
Gruß Lutz :wink: :wink:

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Blechbüchsentaucher85
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

hm NEIN... :lol:
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Alex
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Alex »

Blechbüchsentaucher85 hat geschrieben:[...]aber ich finde es eine frechheit, dass es NICHT FÜR ALLE gilt! ein küstenschein wie in meckpomm ist ok, aber sowas finde ich unter aller sau![...]
Das verstehe ich nicht - wie nicht für alle?
Gruß & Petri ALEX

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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Maqua »

Alex hat geschrieben:Das verstehe ich nicht -
Das kann jedem mal passieren.... :grin:
Duck und wech
Gruss Manni :wink:





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Blechbüchsentaucher85
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

aaalso...
in meckpomm muss sich jeder einen schein für die küste holen,
egal ob er schon seine "normale" fischeiabgabe in meckpomm oder nrw geleistet hat, oder?!?
in SH werden ja nur die "nicht shl-er" extra zur kasse gebeten.
also sh-ler kannst du ja weiterhin einfach ohne weiteres an die küste dackeln...
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Ostsee-Silber
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Ostsee-Silber »

Nach Abzug der Bürokratie wird sicher immer noch etwas für die Natur übrig bleiben, was bisher nicht da war.

Außerdem sehe ich einen Vorteil in dieser Gebühr, die uns allen zu Gute kommen könnte.

Dadurch, dass die SHler ausgenommen sind, Geburtsrecht eben oder so, kommen Summen zusammen, die eine deutliche Auskunft über das tatsächliche Touristenaufkommen zulassen. Das Geld durch 10 und man hat die konkreten Touristenzahlen.

In Dänemark ist diese Zahl wichtig und man weiß dort, welchen Stellenwert das Meerforellenfischen hat und für den Tourismus bedeutet.

Für SH sehe ich dies ebenso, sind erstmal konkrete Zahlen bekannt, könnte der Stellenwert der Sportfischerei auch hier an Gewicht gewinnen.

Vielleicht sollten wir es einfach sportlich positiv sehen und mal abwarten, ob sich daraus ein echter Gewinn für Natur und Umwelt erzielen lässt.

Für Einige hier, die sich seit Jahren an kleineren Programmen in SH engagaieren, könnte diese Einnahme eine neue Zukunft, oder zumindest Perspektive bedeuten. Ich würde es mir so wünschen und werde gerne meinen kleinen Obolus dazu entrichten.
Gruß, Mirko
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Alex »

Blechbüchsentaucher85 hat geschrieben:[...]also sh-ler kannst du ja weiterhin einfach ohne weiteres an die küste dackeln...
Du meinst also es wäre gerechter, wenn die Schleswig-Holsteiner nun doppelte Fischereiabgabe zahlen müssten? :?: Also Fischreiabgabe plus 'Ostseeabgabe? :?:
Gruß & Petri ALEX

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Re: Fischereischein SH

Beitrag von jodel123 »

Gilt die Abgabe auch für Brodten? Dort hat man ja schon eine zusätzliche Abgabe zu entrichten.
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Heiländer »

jodel123 hat geschrieben:Gilt die Abgabe auch für Brodten? Dort hat man ja schon eine zusätzliche Abgabe zu entrichten.
Auf alle Fälle gilt die Abgabe auch für Brodten !
Ist ja auch S.H.
Der Brodtenschein ist eine Abgabe an die Stadt Lübeck !
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Toddi »

Es sollte immer der Unterschied zwischen Fischereiabgabe und Angelerlaubnis herausgestellt werden.
In MV müssen Alle (Einheimische, sowie Gäste)eine Angelerlaubnis für die Küstengewässer erwerben, Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.
Hier erteilt der Inhaber der Fischereirechte (das Land MV) dem Angler die Genehmigung zur Ausübung der Fischerei, genauso wie an jedem Binnengewässer vom Inhaber der Fischereirechte eine Angelerlaubnis notwendig ist.
Die Abgabe in SH beinhaltet aber nicht eine seperate Angelerlaubnis, sondern ist eine staatliche Abgabe für Gastangler, änlich dem Touristenfischerischein.
Ist diese Abgabe auch notwendig zum Erwerb von Angelerlaubnissen für Binnengewässer?
Auch wenn man durch die Abgabe nicht gleich unter die Armutsgrenze fällt, zumindestens ist sie ägerlich und bürokratisch und logistisch aufwendig für auswärtige Angler, die mal nur ein WE zum Angeln kommen wollen.
Zuletzt geändert von Toddi am 21.06.2012, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß und Petri aus Stralsund

Toddi
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von jodel123 »

Ok. Danke!
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Achim Stahl »

Moin Alex,
Alex hat geschrieben:Du meinst also es wäre gerechter, wenn die Schleswig-Holsteiner nun doppelte Fischereiabgabe zahlen müssten? :?: Also Fischreiabgabe plus 'Ostseeabgabe? :?:
Die neue Fischereiabgabe für Nicht-Schleswig-Holsteiner ist keine Ostseeabgabe, die muss jeder Auswärtige zahlen, wenn er irgendwo in SH fischen will. Bisher war es unter den Ländern so geregelt, dass die Fischereiabgabe nur im eigenen Bundesland bezahlt wird und wir dennoch in allen anderen Bundesländern fischen dürfen. Jetzt bricht SH diesen Pakt. Übrigens gegen den Protest des Landes-Sportfischerverbands und die Anglerschaft allgemein. Was soll man daran gut finden?

Akzeptabel wäre für mich ein "Ostsee-Erlaubnisschein" wie in Meck Pomm, den jeder, auch Einheimische, lösen muß. Würde ich sogar begrüßen, wenn das Geld entsprechend verwendet würde.

Aber so ...

... in meinen Augen das Ergebnis komplett inkompetenter uninformierter Politiker, die etwas beschließen, von dem sie nicht die geringeste Ahnung haben. :evil:

Viele Grüße!


Achim
Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Fischlein her.

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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

@alex
im prinzip wurde von meinen vorrednern alles dazu erklärt,
aber nun nochmal von mir, da ich ja auch zitiert wurde...


(die zahlen der folgenden fälle sind aus der luft gegriffen)

Angler A aus Stralsund (hat dort seine jähliche Abgabe entrichtet 10€ )
Angler B aus Kiel (hat dort seine jähliche Abgabe entrichtet 10€ )

Fall 1:
angler A und B wollen zusammen auf rügen fischen;
angler A muss sich eine karte für die küste holen = 20€ (hat gesamt 30€ für das jahr bezahlt)
angler B muss sich eine Karte für die Küste holen = 20€ (hat gesamt 30€ für das jahr bezahlt)

Fall 2:
angler A und B wollen zusammen in eckernförde fischen;
angler A muss sich eine karte für sh holen = 10€ (hat gesamt 20€ für das jahr bezahlt)
angler B muss sich KEINE Karte für sh holen = 0€ (hat gesamt 10€ für das jahr bezahlt)

Und mir möchte jemand erklären, dass das gerecht ist?!? ich denke nicht.
logische folge wäre, dass alle sh-angler in allen andern bundesländern auch "extra" bezahlen müssen...



was anderes. ich dachte dies gilt nur für die küste??? aber das liest sich ja gerade ganz anders.
soll das nun auch für alle seeen / flüsse in sh gelten?
dann müsste man ja z.b. für einen tag am NOK als nicht SH-ler: Tageskarte NOK + SH-schein bezahlen
versteh ich das so richtig, oder täusche ich mich?
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