Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Arbeiten SHs Behörden effizienter?
Was für eine Frage - natürlich! ;)
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Buba
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Buba »

Alex hat geschrieben:
Arbeiten SHs Behörden effizienter?
Was für eine Frage - natürlich! ;)
Das nicht
aber sie haben einen festeren Schlaf :lol: :lol:
Gruß und Petry
Bernhard .



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Blechbüchsentaucher85
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

bleibt immernoch meine frage im raum...
soll es nur für die küste gelten?
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Carp4Fun
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Carp4Fun »

Moin,
hennes2121 hat geschrieben:Bleibt denn ein nennenswerter Betrag für Fischereiförderung, gemessen am Gebührenaufkommen?
Erst kurz vor Weihnachten wurden neue Förderbescheide über 1,5 Mio. € für die kommenden 4 Jahre an die Verbände übergeben, davon fallen etwa 760.000 € auf Forellenhilfsprogramme. Eine ähnlich hohe Summe wird für den Aal bereit gestellt, der Rest für Coregonen etc. ... das kommt im vollen Umfang aus dem Topf der S-H Fischereiabgabe! :wink:
Gruß
Sascha
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Moin,
Das sind grob gerechnet 400000 Euronen pro Jahr. Wie hoch ist denn das jährliche Gebührenaufkommen, oder anders gefragt wieviel von der Gebühr ist Fischereiabgabe und wieviel Bearbeitungsgebühr,d.h. versickert in der Verwaltung.
Föderalismus ist ja schön und gut, aber ich finde, mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland ist der Drops gelutscht, da kann nicht noch mal ne Gebühr fällig werden, die während der Amtszeiten entrichtet werden muß. Dann doch lieber ein Erlaubnisschein wie in MeckPom, die ich dann überall lösen kann.
Ich denke, ich werde meinen Fischereischein einfach mal vergessen, oder gibts das Urlauberdings auch nur auf dem Amt? Wenn ich da richtig informiert bin, gibts das Teil auch in den Kurverwaltungen, oder? Die haben da wenigstens Öffnungszeiten, mit denen auch arbeitende Menschen klarkommen.
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Henk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

hennes2121 hat geschrieben:ich denke, ich werde meinen Fischereischein einfach mal vergessen...
:-q: verstehe ich schon wieder nicht .... :grin:

Liebe Grüße
Henk
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Den Urlauberschein für 28 Tage gibt es m.M.n. auch ohne Fischereischein.
Und zwar auch in den Kurverwaltungen und wenns ganz gut kommt auch noch in ausgesuchten Angelläden,(so viel Glück werde ich wohl nicht haben).Nun sagt mir nicht, dass sich das auch geändert hat.
Das ist zwar übers Jahr gesehen teurer, aber man muss nicht einen halben Urlaubstag für die Marke im Fischereischein im Amt bzw auf der Suche nach dem Amt und dem Parkplatz davor verbringen.
Sollte man den Urlauberschein auch nur im Amt bekommen, steh ich natürlich wieder vor einem Problem.
Ich verbringe die Zeit, die ich mich hier loseisen kann, nun mal lieber am Wasser als in Behörden.
Online oder wie hier in Uelzen mit dem Jagdschein auch auf dem Postweg wäre ja auch eine schöne Lösung.
Hat da jemand Erfahrung bzw hat Tips, wie man den Verwaltungsakt zeitsparend gestalten kann?
TL, Hennes
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Henk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

Hennes,

das mit dem Urlauberschein ist natürlich richtig und hat sich meines Wissens nach auch nicht geändert, bis auf die Tage der Gültigkeit. Da Du aber ja im Besitz eines Fischereischeines bist - denke ich- macht die Sache doch überhaupt keinen Sinn !? Du musst eh zur Behörde, dann kannst Du dir auch einen Jahresschein holen. Helfe mir auf die Sprünge wenn ich das falsch verstehe ;) .... Irgentwohin zum Schein holen musst Du eh und wenn Du pech hast hat der Angelladen ebenfalls zu. Außerdem ist glaube ich noch nichts entschieden und wer sagt das es mittelfristig keine Onlinelösung o.ä. geben wird. Es macht daher meiner Meinung nach keinen Sinn jetzt über die paar Tacken zu sinnieren, wenn Du bereit wärst auch den Tourischein zu löhnen, oder ?

Über den Zensus 2011 wurde sich nicht so aufgeregt.....

Liebe Grüße
Henk
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Gardenfly
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Gardenfly »

hennes2121 ich verstehe dich voll, ich habe deshalb schon aus Protest meinen Ostseeurlaub 2010 gestrichen. Ich hoffe, wenn genug mitmachen wird der Tourismusverband (und Gastronomie) genug Druck machen.
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angeliter
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von angeliter »

hennes2121 hat geschrieben: Arbeiten SHs Behörden effizienter?
Laut Nds Gebührenordnung müssen Gebühren die Verwaltungskosten decken, von einer Gewinnmarge ist nicht die Rede. Ist das in SH anders?
Nun ja - kommt ja nun mehr geld in die kassen ...
Und bürger anderer bundesländer können in sh ja eh nicht wählen, also werden die gemolken. An eigene bürger traut sich die (lobby-)mischpoke wohl nicht ran, sonst würden sie's gleich gerecht regeln, wie in MV (oder DK).

Ich fürchte, dass die paar angler aus anderen bundesländern, die dann eben nach DK oder MV ausweichen, kaum ins gewicht fallen.

:evil:
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rudolf.w
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von rudolf.w »

Moin moin,

wie schaut es denn eigentlich mit dem "blauen" Bundesfischereischein aus??
Würde dieser zum Fischen an der SH Ostseeküste ausreichen (Ich komme aus NDS)??

TL
Rudolf
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Hoschi
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hoschi »

rudolf.w hat geschrieben:Moin moin,

wie schaut es denn eigentlich mit dem "blauen" Bundesfischereischein aus??
Würde dieser zum Fischen an der SH Ostseeküste ausreichen (Ich komme aus NDS)??

TL
Rudolf
Darum geht es ja für alle Nicht-SHler vorrangig.
Nach Auskunft der Behörde fällt dann wenn die Durchführung VO fertig ist eine zusätzliche SH Fischereiabgabe in Höhe von 10 € an.
Jeder Tag an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag.
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rudolf.w
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von rudolf.w »

Moin moin,

nach welchen Rechtsgrundlagen kann sich dann ein Land (hier SH) über Bundesrecht (blauer Schein) hinwegsetzen??

Ich dachte bisher dass es sich um den grünen LFV-Ausweis dreht!?!

TL
Rudolf
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Polar-Magnus
Eigentlich war ich's nicht...
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Rudolf,

Fischereirecht ist -leider- nicht Bundesrecht, sondern Landesrecht.
Von daher ist die blaue Pappe, wie Du schon schriebst, hoheitlich niedersächsisch und nicht bundesdeutsch.

Alles weitere ist bereits reichlich ausgeführt worden.

Gruß,

Ingo :wink:
Ein Fliegenfischer ist manchmal glücklich, aber nie wunschlos.

Du bestimmst das Ziel, du bestimmst den Weg und du bestimmst die Regeln. Es ist dein Spiel, dein Leben.
Zitat von gonefishing aus seinem sagenhaften Patagonien Reisebericht.
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rudolf.w
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von rudolf.w »

Alles klar!!

Danke dir!!

Ist denn schon bekannt ab wann die neuen Regelungen in Kraft treten??

TL
RUdolf
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