Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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ostseelicht
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von ostseelicht »

Nein, ist noch in der Schwebe.
Zeitlich könnte es aber sein, dass die DurchführungsVO vorm Sommer umgesetzt (veröffentlicht) wird.
Nähere Infos hier
http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/124-n ... 93-lfischg
oder hier:
http://www.schleswig-holstein.de/MLUR/DE/MLUR_node.html
"§ 29:
Künftig müssen auch Bürger aus anderen Bundesländern Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein entrichten - auch wenn sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins ihres Bundeslandes sind. Diese Regelung kann derzeit noch nicht vollzogen werden, da mit der Novelle der LFischG-DVO erst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen LFischG-DVO braucht daher nichts unternommen zu werden!"


werner
Glück kann man nicht kaufen, aber man kann drin waten.
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Hi,
in diesem Thread wurde eigentlich alles gesagt zum Thema. Lest mal schön.
Das Gesetz ist längst verabschiedet (Dezember 2011).
Wann die Landesverordnung fertig ist, weiß Dr. Lembke, der ist - meine ich - oben erwähnt, sogar mit Telefonnummer.
Der erarbeitet die LVO.

Leider wussten sogar die Mitarbeiter des Hafenamtes, wo ich meine neuen Marken gekauft habe,
absolut nichts über die Regelung, dass man den Gastschein schon jetzt vorab kaufen kann - was mir
die Juristin ja mehrfach versichert hatte.
Es sickert einfach nicht durch. Die lesen das GVO-Blatt nicht. Das ist natürlich ausgesprochen blöd.

Offen ist auch immer noch, wo man die Gastscheine überall kaufen kann. Das muss sich wohl noch entwickeln.
Bisher nur auf den Ämtern, was dann für die Wochenendbesuche blöd ist. Da muss man sich einen in der Woche schicken lassen
oder Freunde in SH haben, die das erledigen.

Und im Ganzen gesehen geht es selbstverständlich ums GELD. Da habt ihr Recht.
Das sind aber immerhin Einnahmen, die - wie auch oben erwähnt - ausschließlich für die Förderung
der Fischbestände verwendet werden.
Auch der Meerforellenbestand wird enorm gefördert, ebenso wie Maßnahmen für die Wanderung.
So soll beispielsweise die Eider ab Kanal bis Schmalstede für die Mefo-Wanderungen geöffnet werden.
Und sicher gibt es noch mehr solche Projekte (Schwentine).

So, das war mein Schlusswort zum Thema. :grin:

Grüß euch!
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Hanne
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Moin,
mich würde trotzdem noch interessieren, wieviel von den 10 Euro Verwaltungsgebühr ist und wieviel davon wirklich den Fördermaßnahmen zugute kommt. Und wenn man ganz genau rechnet, wieviel Geld dann noch für Arbeitsstunden von Fischereibiologen in Ansatz gebracht wird, die sowieso Landesbedienstete sind und daher eigentlich kostenneutral wären.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass ich da einen Urlaubstag schon mal auf Behördenwegen zubringe und für die Bestandsförderung bleibt dann von den 10 Euro mal gerade einer übrig. Dann würde ich lieber pro Jahr 100 Euro spenden, (mit Quittung natürlich)
Das läuft doch mit der Jagdabgabe genauso, da kommt in den Biotopen gerade mal 10 % an, der Rest wird verbeamtet.
TL Hennes
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

mal was "ganz anderes"...
ich habe meinen "lebenslänglichen" in bayern erhalten und müsste demnach ja abgabe zahlen.
hebt sich das denn mit der mitgliegschaft im landesfischereiverband SH dann auf, weil in dem bin ich ja über den ASV Juebeck mitglied und bezahle demnach ja bereits geld an SH...?!?
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Moin nochmal!
Müsste die Frage nicht sein, ob Du auch schon früher den SH- Schein gebraucht hättst, wenn DU in SH wohnst?
TL Hennes
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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

hennes2121 hat geschrieben:Moin nochmal!
Müsste die Frage nicht sein, ob Du auch schon früher den SH- Schein gebraucht hättst, wenn DU in SH wohnst?
TL Hennes
Stimmt!

Früher sowie heute gilt.

§26 Abs. 4 LFischG:
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat.
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

-aber ich petze nicht!
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

ich muss es nochmal raussuchen, aber es gibt die klausel frei nach dem motto "bis der fischeischein abgelaufen ist..." und da sieht das schon anders aus.
wie auch immer, ich finde es doch schön, wie einig sich gaaaanz deutschland bei sowas sein kann. und da mach ich vor uns bayern keine ausnahme :zsch:
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

hennes2121, was redest du da?
Fördergelder versickern nicht in der Verwaltung - da sind wohl Rechnungshof, Bund und EU davor.

Ich habe im MLUR oft genug die Buchungen für die Fördergelder gemacht - die gesamte Summe geht immer komplett an die geförderte Maßnahme oder den Förderer. Das sind immer runde Summen und niemand zwackt was ab, schon gar nicht im MLUR.
Was der LSFV mit den Summen macht, die über ihn laufen, weiß ich nicht. Vielleicht müssen die ihre Biologen davon zahlen, keine Ahnung, ist aber auch nicht sicher, denn für Fördergelder werden immer Verwendungsnachweise verlangt. Da wär ich also auch lieber ganz vorsichtig mit so einer Behauptung.

Und wenn schon, der LSFV hat eine Brutanstalt, die Biologen schleppen die Brütlinge und Besatzfische an die richtigen Stellen, organisieren und betreuen die Maßnahmen zur Durchgängigkeitmachung (blödes Wort, mir fällt nix besseres ein) der Flüsse und so weiter und so weiter. Warum sollen die nicht bezahlt werden?

Und die Ämter, die die Gastscheine ausgeben, nehmen sowieso eine Gebühr nebenbei - außer dem 10 Euro. :grin:

Ich echauffiere mich hier doch wieder :lol: :lol: :lol:

Grüß euch!
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von rudolf.w »

ostseelicht hat geschrieben:Nein, ist noch in der Schwebe.
Zeitlich könnte es aber sein, dass die DurchführungsVO vorm Sommer umgesetzt (veröffentlicht) wird.
Nähere Infos hier
http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/124-n ... 93-lfischg
oder hier:
http://www.schleswig-holstein.de/MLUR/DE/MLUR_node.html
"§ 29:
Künftig müssen auch Bürger aus anderen Bundesländern Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein entrichten - auch wenn sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins ihres Bundeslandes sind. Diese Regelung kann derzeit noch nicht vollzogen werden, da mit der Novelle der LFischG-DVO erst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen LFischG-DVO braucht daher nichts unternommen zu werden!"


werner

Hallo Werner,

danke auch dir für die Ausfürung.
Wir wollen in der letzten Märzwoche mal wieder zum Mefo-Fischen an die Küste kommen.
Bis dahin ist dann wohl noch nix fest!!

Gruß & TL
Rudolf
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Carp4Fun
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Carp4Fun »

Moin Hennes,
hennes2121 hat geschrieben:mich würde trotzdem noch interessieren, wieviel von den 10 Euro Verwaltungsgebühr ist und wieviel davon wirklich den Fördermaßnahmen zugute kommt. ...
Von der Gebühr stehen mW 8,20 € dem Land S-H zu und 1,80 € "versickern" in der Ausgabestelle. Was die fischartenbezogene Mittelverwendung angeht, informiert dieses brandaktuelle Dokument sehr umfassend. Wer bis fast zum Ende scrollt, findet z.B. auch konkrete Zielgrößen zum (Meer-)Forellenbesatzaufwand der einzelnen Gewässer im Land. Die von Hanne angesprochenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit etc. sind dann schon wieder Baustelle der EG-WRRL, bemühen also größtenteils 'nen anderen Topf... :wink:
Gruß
Sascha
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Moin!
Vielen Dank für die Infos.
Dann gibts an der Verwendung der Gelder nichts zu meckern- und die sh-Behörden arbeiten dann in diesem Bereich wirklich effektiver als anderswo.
Dann gehts für mich nur noch darum, ob ich einen Urlaubstag für die Beschaffung der Dokumente drangebe, oder in der Zeit schon- mit mehr als 10 Euro mehr Spritkosten- auf Als fische.
Vielen Dank nochmal , Hennes
P.S. Sind Förderanträge ( oder andere Anträge im Bereich Fischerei) in SH eigentlich gebührenfrei?
PPs.Ich wollte noch mal anmerken, dass ich sehr gut finde, dass die Fischereiabgabe, ob die Bearbeitungsgebühr bei den10 Eus nun inclusive ist oder nicht, wirklich in Fördermaßnahmen fließt. Vor allem ,weil hier in Niedersachsen die Verwendung der Jagdabgabe im Biotopschutz nur in Teilen stattfindet, der Rest geht oder ging in andere Haushaltslöcher. Dafür dürfen wir hier noch Gebühren zahlen, wenn wir uns zum Beispiel Kormoranabschüsse genehmigen lassen wollen. Meine Erfahrungen sind also anders, schön, dass es bei Euch so läuft. -Und ich wollte nicht andeuten, dass als Fördergelder deklarierte Gelder anders verwendet werden, das Problem ist der Weg dahin.
Zuletzt geändert von hennes2121 am 15.02.2012, 09:11, insgesamt 1-mal geändert.
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gonefishing
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von gonefishing »

rudolf.w hat geschrieben: Wir wollen in der letzten Märzwoche mal wieder zum Mefo-Fischen an die Küste kommen.
Ich habe vor einiger Zeit in Fehmarn angefragt, da ich den bayerischen Fischereischein habe, Freunde den schweizer SANA (Sachkundenachweis).
Die Auskunft war
Angler, die im Besitz eines gültigen Bundes-Fischereischeines sind, benötigen bis auf weiteres keine Fischereiabgabemarken des Landes Schleswig-Holstein.
Aber da sie scheinbar nicht genau wissen wann es in Kraft tritt, sollen wir frühestens 2 Wochen vorher die Touristenscheine bestellen sollen, damit wir im Fall die Marke zum bay. Fischereischein mitbestellen können.
Hoffe die Post und der Zoll schaffen das dann schnell genug...
Gruss, Matthias
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Polar-Magnus
Eigentlich war ich's nicht...
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Moin.
gonefishing hat geschrieben: Angler, die im Besitz eines gültigen Bundes-Fischereischeines sind, benötigen bis auf weiteres keine Fischereiabgabemarken des Landes Schleswig-Holstein.
Und nochmal: Es gibt keinen Bundesfischereischein. Nur viele, viele Landesfischereischeine. Leider.

Gruß,

Ingo :wink:
Ein Fliegenfischer ist manchmal glücklich, aber nie wunschlos.

Du bestimmst das Ziel, du bestimmst den Weg und du bestimmst die Regeln. Es ist dein Spiel, dein Leben.
Zitat von gonefishing aus seinem sagenhaften Patagonien Reisebericht.
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Ja richtig, die Bauarbeiten werden durch die WRRL gefördert - das war mir entfallen.

Mir wurde gesagt, dass 10 Euro Gast- oder Touristenabgabe entsteht plus eine Gebühr für die Ausgabe der Gastkarte.
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Hanne
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