Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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walcha
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von walcha »

konkrete Frage:
Bin im Januar ein WE in Kiel und wollte für ein paar Stunden mich von der Familie absetzen. Da ich aus Niedersachsen komme brauche ich ja nun diesen zusätzlichen Schein. Ist dieser denn nun schon erhältlich :q: in der post der vorherigen Seiten war von umsetzung mitte des jahres die rede :o
TL Andreas
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

also ich bin / wäre ja auch betroffen.
lt unserem amt in eckernförde wissen die bis jetzt mal von gaaar nix...
aber ggf machen die sich ja vor den heringen im frühjahr noch gedanken.
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nordfan
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von nordfan »

Dringende Fragen sollen wohl, wie im Fettdruck beschrieben, beantwortet werden....

Dazu das Zitat von der Website des LSFV:

Die am 5. Oktober von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG) sind in Kraft getreten.
Damit ändert sich die Rechtslage in einigen Punkten, von denen die wichtigsten bereits hier vorgestellt wurden.

Eine klar verständliche Fassung ist noch nicht veröffentlicht worden, bisher gibt es nur die Landtagsdrucksache, die die einzelnen Änderungen nennt, siehe hier.

Als unbedingt praxisrelevant wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß zum einen kein Setzkescherverbot mehr geregelt ist.
Zum anderen müssen insbesondere diejenigen, die in den Vereinen die Erlaubnisscheinbestellungen für das nächste Jahr zusammenstellen,
beachten, daß ab jetzt das Geburtsdatum des Erlaubnisscheininhabers zwingend aufgeführt sein muß. Dafür ist die Angabe der Anschrift nicht mehr erforderlich.

Zur Klärung dringender Anfragen, gerade auch von Personen aus anderen Bundesländern,
haben wir die Zustimmung vom MLUR erhalten, als Ansprechpartner Herrn Dr. Roland Lemcke zu benennen.
Er ist erreichbar unter der Rufnummer 0431 - 988 - 4973.


Vor einem Anruf sollte aber geprüft werden, ob die gewünschte Information über die Internetpräsenz des MLUR erhältlich ist.
Für diese Seite war angekündigt worden, möglichst bis zum Inkrafttreten des geänderten Gesetzes einen Text einzustellen,
der alle Veränderungen bürgerverständlich erklärt - das ist leider bisher (30.11.2011) nicht erfolgt.
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Ostsee-Silber
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Ostsee-Silber »

Nordfan hat geschrieben:Für diese Seite war angekündigt worden, möglichst bis zum Inkrafttreten des geänderten Gesetzes einen Text einzustellen,
der alle Veränderungen bürgerverständlich erklärt - das ist leider bisher (30.11.2011) nicht erfolgt.
Hmmh, der Beamtenschlaf soll im Winter ja besonders hartnäckig sein. :lol: Spässchen.

Vielen Dank Peter, nur weiter gehts ja immer noch nicht. Ich akzeptiere die Entscheidung und unterstütze sie sogar, sofern das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Kein Thema, gern.

Wie erreicht eine solche Entscheidung aber einen Binnenländer, wie erreicht man möglichst alle? Was passiert, wenn es mal tatsächlich eine Kontrolle gibt / gäbe. Hüstel hüstel.

In Schleswig-Holstein, dem schönsten Bundesland der Welt, will man ja keinen Frevel begehen. :no:

Und bis in allen Ämtern dieser "Zusatzschein" erhältlich ist, wird wieder viel Wasser an den Strand schwappen. Haltet uns arme Unwissende bitte auf dem Laufenden. :wink:
Gruß, Mirko
Kielerkrabbe

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kielerkrabbe »

Ostsee-Silber hat geschrieben:
Nordfan hat geschrieben:Für diese Seite war angekündigt worden, möglichst bis zum Inkrafttreten des geänderten Gesetzes einen Text einzustellen,
der alle Veränderungen bürgerverständlich erklärt - das ist leider bisher (30.11.2011) nicht erfolgt.
Hmmh, der Beamtenschlaf soll im Winter ja besonders hartnäckig sein. :lol: Spässchen.

Vielen Dank Peter, nur weiter gehts ja immer noch nicht. Ich akzeptiere die Entscheidung und unterstütze sie sogar, sofern das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Kein Thema, gern.

Wie erreicht eine solche Entscheidung aber einen Binnenländer, wie erreicht man möglichst alle? Was passiert, wenn es mal tatsächlich eine Kontrolle gibt / gäbe. Hüstel hüstel.

In Schleswig-Holstein, dem schönsten Bundesland der Welt, will man ja keinen Frevel begehen. :no:

Und bis in allen Ämtern dieser "Zusatzschein" erhältlich ist, wird wieder viel Wasser an den Strand schwappen. Haltet uns arme Unwissende bitte auf dem Laufenden. :wink:
Wer hier Freunde hat ist klar im Vorteil... :wink: :insider:
Zuletzt geändert von Kielerkrabbe am 06.12.2011, 06:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

die frage ist doch viel ehr "wer möchte dort freunde haben?" :zsch:
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nordfan
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von nordfan »

Ostsee-Silber hat geschrieben:Haltet uns arme Unwissende bitte auf dem Laufenden. :wink:
Mach es wie ich, einfach Welle Nord hören.

Gruß
Peter
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Hoschi
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hoschi »

Moin!
Etwas verunsichert durch vielerlei verschiedene Meldungen zu diesem Thema habe ich grade mit dem Landesverband telefoniert und dabei herausgefunden, dass das Gesetz zwar schon in Kraft getreten ist, bisher aber für alle Nicht-SHler keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Es folgt eine Durchführungsverordnung, die voraussichtlichlich im April d.J. kommt. Danach müssen jene, die ihre Fischereiabgabe nicht in SH geleistet haben, hier zusätzlich 10 € Abgabe bezahlen. Diese geht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auch nur fischereilichen Dingen zu.
Also, erstmal locker bleiben, weiter fischen und das schöne Wetter genießen!

Petri, Martin
Jeder Tag an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag.
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

"Danach müssen jene, die ihre Fischereiabgabe nicht in SH geleistet haben,
hier zusätzlich 10 € Abgabe bezahlen. "

also wenn SH das so bringt, muss ich im schlechtesten fall deutschlandweit
160€ (16*10€) p.a. bezahlen...
das ist ja wohl mal ein witz, oder???
btw soll das eigentlich dann nur für die küsten gelten?
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hennes2121
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Moin!
Es ist nach dieser Rechnung ja schon ärgerlich genug, man hat ja aber es immer noch selbst in der Hand, die Kohle auch abzufischen.- Wenn man denn nah genug an der Küste wohnt. Von etwas weiter weg macht es aber noch weniger Sinn. Wenn man pro Saison nur 2-3 Mal an die Küste kommt, ist es noch ärgerlicher, denn ich erwische dann garantiert den 29.Tag und kann mir dann das 2. Ticket holen- wenn die Ämter dann geöffnet sind. Kann man sowas nicht boykottieren?- Die Aboriginies wirds freuen und das Staatssäckel bleibt leer- genauso wie die Feriendomizile in SH,gerade in der Nebensaison, und die haben glaube ich eine ziemliche Lobby.
Ist das eigentlich schon Fischerei, wenn ich den Haken weglasse?
Das Ergebnis ist auf die letzten Jahre gesehen das gleiche, und Spaß machts trotzdem.
TL hennes
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Henk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

hennes2121 hat geschrieben: Die Aboriginies wirds freuen
:-q: verstehe ich mal wieder nicht......

Aber...und das habe ich jetzt auch verstanden, wird es ja für Fischereischeininhaber einen Jahresschein geben, womit die Behördenrennerei eigendlich nicht anfallen dürfte, jedenfalls nicht die ständige..mir ist es mittlerweile Latte!Ich werde es brav bezahlen, denn ich möchte auch das die Schranke in WH endlich fertiggebaut wird damit ich endlich mal Parkgebühren bezahlen kann ...

Liebe Grüße
Henk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Ich meinte die Ortsansässigen.
Was am meisten nervt ist nicht das Geld, zumal es ja augenscheinlich für einen guten Zweck ist, (obwohl man das ja beim Staat nie weiß, schließlich sind ja auch die Rentenkasen schon für andere Zwecke geplüdert worden) sondern die Behördenrennerei. Ein spontanes Wochenende an der Küste ist dann wohl erledigt, weil man spätestens Freitag Mittag keinen Schein mehr kriegt- wenn wie vorgesehen- die Ordnungsämter damit befasst sind.
Und das wird dazu führen, dass die Ortsansässigen mehr unter sich sind.
Und der Rest sich bis Als durchschlagen muß.
By the way, wird man in McPom eigentlich immer noch dreimal am Tag von denselben Leuten an den Strand zitiert, um die Scheine vorzuzeigen?
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Wenn man pro Saison nur 2-3 Mal an die Küste kommt, ist es noch ärgerlicher, denn ich erwische dann garantiert den 29.Tag und kann mir dann das 2. Ticket holen- wenn die Ämter dann geöffnet sind.
Da regst Du Dich ganz offensichtlich über etwas auf, was Dich nicht wirklich betrifft. :grin:

Fischereischeininhaber brauchen keinen Tourischein, sondern müssen nur die jährlich Fischereiabgabe entrichten, die die Einheimischen hier auch latzen. Als einer derjenigen, die mindestens einmal jährlich an die Küste kommen ( :grin: ), sorge ich immer vor und hole mir schon mal die kleinen Kleber, die man als Quittung für die Fischereiabgabe bekommt, für 5 Jahre im Voraus. Und ja - auch mich nervt es zum Ordnungsamt zu rennen, auch wenn es nur alle 5 Jahre ist. ;)
Deshalb schicke ich da immer Cati hin.
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

hennes2121 hat geschrieben:Ich meinte die Ortsansässigen.
Und das wird dazu führen, dass die Ortsansässigen mehr unter sich sind.
Wer sagt daß die das freut, bzw. wollen ??

NIx für ungut, es ist wie Alex sagt und betrifft dich eigendlich nicht, es sei denn Du bist nicht im Besitz eines Fischereischeins, und selbst wenn nicht, ändert sich nicht großartig etwas. Die Ferienhäuser werden im übrigen garantiert nicht leerstehen !

Liebe Grüße
Henk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von hennes2121 »

Ps: In Niedersachsen wurde der Jahresfischereischein abgeschafft, weil die Kosten die Einnahmen überschritten.
Arbeiten SHs Behörden effizienter?
Laut Nds Gebührenordnung müssen Gebühren die Verwaltungskosten decken, von einer Gewinnmarge ist nicht die Rede. Ist das in SH anders?
Bleibt denn ein nennenswerter Betrag für Fischereiförderung, gemessen am Gebührenaufkommen? Gibt es Zahlen, die das Gebührenaufkommen in Relation zum Förderbetrag stellen?
Wie gesagt, Behördengänge sind nervig, außerdem wird ja auch kein Fischereischeininhaber aus SH in Niedersachsen abkassiert.
TL hennes
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