Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Orvis59
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Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Orvis59 »

Moin,

im Forum meines Angelvereins werden aktuell die Neuerungen im
Landesfischereigesetz SH diskutiert.
Ist bestimmt für alle Nichtschleswigholsteiner interessant :c
Kann man eigentlich nicht nachvollziehen!!!

Gruß Frank
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Moin Frank,

interessanter Link.

Diese föderalistischen Gesetzgebungen auf Länderebene sind in vielen Bereichen m.M. nach
generell nicht unbedingt sinnvoll. Dass S.-H. sich anmaßt, Fischereischeine anderer Bundesländer
offenbar nicht mehr anzuerkennen, möchte ich als Frechheit bewerten wollen.

Gruß,

Ingo :wink:
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kystefisker »

... einige völlig unsinnige Neuerungen, finde den Küstenschein für M-V schon Unsinnig und Geldschneiderei, jetzt will S-H noch einen drauf setzen ? !

Wer will das Kontrollieren, das ich in S-H dann auch'ne Marke für das laufende Jahr habe ?

Sollte ich keine haben und werde Kontrolliert, bin ich dann Schwarzangler ?

Bürokratie ist schon was Feines, dabei könnte es so Einfach sein ( Dänemark ) !

Mal Abwarten, noch ist es ja wohl kein Gesetz............. :no: "kf"

PS:...das Ding mit dem Wettfischerbot und der WM, typisch für Schwachsinnigkeit und wie die Oberen Nachdenken bei dem was sie machen !Gesetze gegen Wettangeln Verabschieden und beim größten Event dieser Art die Schirmherrschaft übernehmen, macht man sich da nicht mit Strafbar, auch als Politiker ?
Zuletzt geändert von Kystefisker am 12.10.2011, 12:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Maqua
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Maqua »

Die Nichtanerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer bei gleichzeitiger Ausgabe von Urlauberscheinen an Laien, empfinde ich als schlechten Witz!
Geldschneiderei ist wohl der richtige Begriff dafür, aber in Wirklichkeit schießen die Verantwortlichen ein klassisches Eigentor.
DK, ich bleibe dir treu! (und viele andere wohl auch)
Gruss Manni :wink:





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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Fazer »

Wann soll es denn in Kraft treten? Werden noch Fachkreise angehört?
Gibt es überhaupt noch Möglichkeiten der Änderung, oder ist das so als beschlossene Sache zu sehen? Wer weiss was darüber?
Mein Gott sind das viele Fragen :o
Gruß
Nico

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Gardenfly
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Gardenfly »

Wie werden die das Kontrollieren?
Ganz einfach: Kameras auf alle Mefoangler-Parkplätze und wehe ein auswärtiges Kennzeichen steht da .

Mein Urlaub im November in SH habe ich für mich schon mal gestrichen, bleibe lieber bei meinen eigenen Leuten (vielleicht helfe ich auch beim Mauerbau an der NdS-SH Grenze).
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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Hmmmmm,

mir stellt sich da gerade die Frage, ob die Aufregung so groß ist, weil vermutet wird, dass man unqualifizierten Personen Zugang zum Fischen an der Ostsee gibt oder ob es daran liegt, dass die Ostsee an Schleswig-Holsteins Küsten nun nicht mehr der größte kostenlose Forellenpuff der Welt sein soll? :-q:

Ich denke man sollte mal abwarten, denn das hoch geladene Dokument wirft doch noch viele Fragen auf und enthält bereits eine persönliche Wertung des Autors, der nicht einmal namentlich genannt wird. Was wirklich dahinter steckt sollte man da erst einmal abwarten, denn man weiß noch nicht einmal welche Inhalte wirklich beschlossen worden sind und was achtlos dazu getextet wurde.
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kystefisker »

Außer Frage steht das i.m.A. schon genug "Unqualifizierte" an der Ostsee Fischen, ob mit oder ohne Erlaubnis !

Frag im Sommer mal am Strand zB. beim Hornhechtfischen ob der Ausübende einen Fischereischein hat, ob nun "Urlauberkarte" oder den Richtigen, du wirst Erstaunt sein... !

Aber ist ja nicht das Thema, insoweit hast du Recht und man sollte einfach Abwarten bis das ganze richtige Ausmaße in Form einer Gesetzesvorlage hat. Dann ist aber auch der Landesfischereiverband gefragt, solche Vorschläge können nicht in dessen Interesse liegen !

@ Orvis59:... wer ist denn der Administrator bzw. woher kommt dieses Schreiben genau... ?

Wäre ja Interessant zu Wissen............. "kf"
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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Kystefisker hat geschrieben:Außer Frage steht das i.m.A. schon genug "Unqualifizierte" an der Ostsee Fischen, ob mit oder ohne Erlaubnis !
Das steht natürlich völlig außer Frage.
Zettel haben heißt nicht automatisch "Küstenkniggengerecht" fischen.
Frag im Sommer mal am Strand zB. beim Hornhechtfischen ob der Ausübende einen Fischereischein hat, ob nun "Urlauberkarte" oder den Richtigen, du wirst Erstaunt sein... !
Kann ich schwer einschätzen, aber wenn ich mir die Urlauber auf unserem Campingplatz anschaue, haben die in der Regel den Urlauberschein oder einen Fischereischein und in 75% der Fälle keine Ahnung, weder in der Richtung, dass sie bis auf Dorsch, Hering und Hornhecht erkennen, was sie da gefangen haben, noch, dass sie die Mindestmaße kennen. Da stellen sich einem doch hin und wieder die Nackenhaare ziemlich hart und borstig auf. :o
Gruß & Petri ALEX

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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Orvis59 »

http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/124/9 ... e-in-kraft

der Text steht auf der Starseite des Landesfischereiverbandes :c
Hätte ich besser gleich dazu schreiben sollen.

Gruß Frank
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Alex,
Alex hat geschrieben:mir stellt sich da gerade die Frage, ob die Aufregung so groß ist, weil vermutet wird, dass man unqualifizierten Personen Zugang zum Fischen an der Ostsee gibt oder ob es daran liegt, dass die Ostsee an Schleswig-Holsteins Küsten nun nicht mehr der größte kostenlose Forellenpuff der Welt sein soll? :-q:
kurze Klarstellung nur noch dazu meinerseits:

Schleswig-Holstein hat sich bekanntlich wie auch Niedersachsen dazu entschieden, dass die
Fischerei an der Küste Gratis ist (Brodten mal außen vor) und verlangt als Legitimation nur den
Landesfischereischein. Das ist nett von S.-H., und dass die Landesfischereischeine anderer
Bundesländer auch gelten ist für mich nur logisch, konsequent (tun die andere Länder
andersherum ja auch) und wünschenswert.

Würde S.-H. wie M.-V. eine festgelegte Gebühr für einen zusätzlichen Küstenschein
verlangen, wäre das sofern in Ordnung, wenn dann alle diesen als zusätzlich nötige
Legitimation zum Küstenfischen erwerben müssten. Höhe und Sinn oder Unsinn könnten
dann separat diskutiert werden.

Nicht in Ordnung finde ich, wenn es tatsächlich stimmen sollte und S.-H. aus der
Gentleman-Regelung, die Fischereischeine der anderen 15 Länder anzuerkenne, ausscheren würde.

Mal als veranschaulichendes Beispiel: Würde es anderes herum Niedersachsen so
handhaben, müssten die S.-H. Teilnehmer beim Binnenlandtreffen erst mal eine
Nds.-Gastkarten-Sonstwas-Karte kaufen und dürften erst mit dieser die eigentliche
Gastberechtigung am Fluß erwerben. Fände ich zurecht auch nicht nett :!:

Wie gesagt, nur zur Veranschaulichung was ich eingangs meinte und zur Verdeutlichung,
dass das kein genereller Aufschrei wegen evtl. Gebühren ist. In DK zahlen wir ja auch an der
Küste. Und zwar alle, auch die Danskes :!:

Grüße,

Ingo :wink:
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kystefisker »

der Text steht auf der Starseite des Landesfischereiverbandes
... Danke für die Info... :!: "kf"
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Maqua
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Maqua »

Alex hat geschrieben:Hmmmmm,

mir stellt sich da gerade die Frage, ob die Aufregung so groß ist, weil vermutet wird, dass man unqualifizierten Personen Zugang zum Fischen an der Ostsee gibt oder ob es daran liegt, dass die Ostsee an Schleswig-Holsteins Küsten nun nicht mehr der größte kostenlose Forellenpuff der Welt sein soll? :-q:

Ich denke man sollte mal abwarten, denn das hoch geladene Dokument wirft doch noch viele Fragen auf und enthält bereits eine persönliche Wertung des Autors, der nicht einmal namentlich genannt wird. Was wirklich dahinter steckt sollte man da erst einmal abwarten, denn man weiß noch nicht einmal welche Inhalte wirklich beschlossen worden sind und was achtlos dazu getextet wurde.
Ich denke es geht nicht um das kostenlose Fischen an der Ostsee (Dänemark kostet ja auch was), sondern um die weitere Bürokratisierung in der BRD.
Wenn SH die Fischereischeine der anderen Bundesländer nicht mehr anerkennt, hat das natürlich zur Folge das andere Bundesländer nachziehen und dann muss auch jemand aus SH, der im Süden der Republik oder z.b. in HaMü fischen möchte eine zusätzliche Fischereiabgabe leisten.
Wieviele Bundesländer haben wir? Das kann teuer werden und sehr umständlich!
Wenn man für das Fischen in der Ostsee eine Gebühr verlangen will, dann sollte man das auch so benennen und nicht den Umweg über die Fischereischeine nehmen.

Naja, warten wirs mal ab ob es denn so kommt. Ich fände es schade.

PS: Sorry, Ingo hats schon geschrieben und ich sehe es genauso.
Gruss Manni :wink:





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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Wenn man für das Fischen in der Ostsee eine Gebühr verlangen will, ...
So hatte ich das bisher verstanden. :-q:
Gruß & Petri ALEX

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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

In dem pdf Steht, dass Angler fremder Bundesländer nicht mehr ihren Landesfischereischein
als Ersatz für den logischerweise nicht vorhandenen S.-H. Landesfischereischein nutzen können,
sondern einen separaten Wisch kaufen sollen.

Wichtige Unterscheidung:

Man braucht erstens für die Fischereiausübung mit der Angel ja immer die Legitimation des Bundeslandes in dem
man gerade ist :arrow: Da tut es bisher in jedem Bundesland der Fischereischein des
Bundeslandes, in welchem man seinen Hauptwohnsitz hat. Zweitens braucht man die Erlaubnis des
Fischereirechte-Inhabers für das spezielle Gewässer um das es geht, hier Ostsee in S.-H..
Diese entfällt derzeit in S.-H. bzw. ist gratis.

Es macht also inhaltlich einen Unterschied, ob S.-H. nun als einziger den Fischereischein der anderen 15
Länder nicht mehr anerkennen will (und darum geht es hier), oder ob das Land das Fischereirecht mit der Angel an
seinen Küstenabschnitten generell gebührenpflichtig machen will und quasi das
Fischereirecht mit der Angel nicht mehr gratis hergibt :!:

Ingo
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