Angelschein vor dem Untergang ?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
Antworten
Benutzeravatar
CDC-Dun
...
Beiträge: 382
Registriert: 22.01.2007, 16:37
Wohnort: Unterfranken

Beitrag von CDC-Dun »

emka hat geschrieben:
CDC-Dun hat geschrieben:


Ich gehe zum Angeln weil ich gerne mal einen Fisch esse. Falls ein Fisch meinen Vorstellungen entspricht, nehme ich ihn mit, ansonsten wird er umgehend in sein Element entlassen.


Gruß
Stefan
du kaufst also teure wathosen, ruten, schnüre etc.pp. und reist für teuer geld durch die weltgegend weil du so gerne fisch ist?

sorry, das glaube ich dir nicht!

wenn dem so wäre, empfehle ich dir den kauf eines guten frosters...dann kannst du jederzeit lecker fisch essen...wann immer es dir beliebt...und es wird auf dauer auch preiswerter!

c&df
mk.
Hej Mathias,

Du bist aber sehr kritisch,
ich hätte besser schreiben sollen: Einer der Gründe warum ich angle ist, ...

Tiefkühlkost? lecker? Der Vergleich zu selbstgefangenen Frischfisch hinkt aber gewaltig.

Weitere Gründe für mich warum ich zum Fischen gehen sind.
- Jagdtrieb
- Spaß
- Adrenalinkick
- Ruhe
- Natur erleben
- Beherrschen und Anwenden von Technik (Fliegenfischen)
- Freude
- Konzentration auf eine Sache
- Ablenkung von Alltag
- Erfolgserlebnis
- Ganzheitliches Erleben (ein Teil der sich umgebenden Geschehnisse sein)
- Leben
- Frischluft
-
-

Du kannst ja die Liste noch weiter Ergänzen.

Einen Erfolgreichen (Angel)Tag messe ich nicht in Zentimeter oder Kilogramm, jeder Augenblick den ich am Wasser verbringen kann ist für mich eine Bereicherung meines Lebens.

Das schweift jetzt aber vom ursprünglichen Thema ganz schön ab.

Gruß
Stefan
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

huhu Manni, du alter haudegen.... -;)

ich möchte zu dem thema
auch mir sind schon Fische aus der Hand gerutscht,
aber muss man Lügen um ein Zurücksetzen zu rechtfertigen?
dann auch noch mal kurz meinen senf dazu geben.

wir hatten das mal im zuge der schweizer fischereirechts geschichte
vor einem jahr hier mal in einer form gethreated, dass der threadersteller
leider das forum verlassen hatte... :-o

dort stehen auch weiterführende links zum thema und zu dem von dir
geposteten statement "darf ich", oder "darf ich nicht.."
Auf jeden Fall sollte sich jeder im klaren sein, das er sich auf sehr dünnem
Eis bewegt wenn er maßige Fische außerhalb der Schonzeit zurücksetzt.
ich darf, und zwar immer.. :arrow: wenn ich einen vernünftigen grund dafür habe.

und das z.b. dieser vernünftige grund am forellenpuff fehlt weil dort die fische nie
laichen werden + alle `ne einheitsgröße haben dürfte auch klar sein.


grüße
Thotty
-- dry or die --
Benutzeravatar
Achim Stahl
Local Dealer
...
Beiträge: 1960
Registriert: 19.07.2006, 13:23
Wohnort: Kiel, ganz dicht am Fisch!
Kontaktdaten:

Beitrag von Achim Stahl »

Moin,

es ist traurig, wie hartnäckig sich solche modernen Mythen halten!

Fakt ist, das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.

Das bedeutet, dass ich einen Fisch, für den ich keine vernünftige Verwendung habe, sogar zurücksetzen muss!

Genau umgekehrt, wie uns immer wieder ein paar Leute glauben machen wollen. Es gibt keine Entnahmepflicht!

Wer irgend so einen aus Versehen gefangenen Grätenkaiser totschlägt, zu Hause angeekelt einfriert und nach Monaten dann im Müll entsorgt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, nicht derjenige, der den Fisch gleich am Wasser zurücksetzt!


Viele Grüße!


Achim
Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Fischlein her.

www.serious-flyfishing.de
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

tangathotty hat geschrieben:
Auf jeden Fall sollte sich jeder im klaren sein, das er sich auf sehr dünnem
Eis bewegt wenn er maßige Fische außerhalb der Schonzeit zurücksetzt.
ich darf, und zwar immer.. :arrow: wenn ich einen vernünftigen grund dafür habe.


grüße
Thotty
Hi Thotty, ich hatte da so eine Ahnung das von dir noch was kommt. ;)


Ohne jetzt mal auf die alten Threads einzugehen (ist mir jetzt zu mühsam das alles nochmal durchzukauen), noch ein paar Gedanken zu dem von dir zitierten Satz.

Der eigentliche, ursprüngliche Sinn und Zweck der Angelfischerei ist der Verzehr der Fische nach dem Fang und dies ist auch der vernünftige Grund im Sinne des Tierschutzgesetz, der es uns erlaubt Tieren Schmerzen oder Leiden zuzufügen.

Dazu kommt dann noch der Begriff der Hege, der unter Umständen auch einen vernünftigen Grund darstellen kann.
Aber mit diesem Grund, falls es eine persönliche Einschätzung ist, oder auch anderen persönlich konstruierten "vernünftigen Gründen" läuft man im Falle eines Falles Gefahr, vor Gericht zu scheitern, denn eines ist klar. nicht immer entscheiden die Gerichte gleich.

Wir haben aber vom Gesetzgeber zu diesem Thema ein von vielen unterschätztes Hilfsmittel erhalten, welches indirekt auch das C&R betrifft.
Und zwar die Schonzeiten und vor allem die Schonmaße, die in Eigenregie der Fischereirechteinhaber beliebig gestaltet werden können.
Eine sehr effiziente, aber leider oft vernachlässigte Möglichkeit Einfluss zu nehmen.

Dazu möchte ich mal einen Lösungsansatz von Frank de la Porte anführen und zwar am Beispiel der Meerforellenfischerei.

(Das weicht natürlich hier alles vom eigentlichen Ursprungsthema ab und vielleicht kann das ja jemand unter dem Titel C&R abtrennen?)

Der Nachteil der bisherigen Schonmaßregelung ist, das es ein festgelegtes Maß gibt und alles was darüber liegt entnommen werden muss, egal wie groß.
Das führt dazu, das in der Hauptsache die recht häufigen Größen von 40-50 cm entnommen werden.
Das führt irgendwann dazu, das in diesem Größenbereich zu wenig Fische vorkommen.
C&R solcher Fische ist aber in dem Falle außerhalb der Schonzeit vom Gesetzgeber nicht erlaubt.

Eine andere Gestaltungsmöglichkeit wäre ein Zwischenschonmaß, bspw. 50-60cm.
Das hieße aber das alle Fische zwischen 40-50 und über 60cm entnommen werden müssten.
Somit entstände in diesen Bereichen ein zu kleiner Bestand, das releasen wäre allerdings im Bereich 50-60cm legitimiert.

Die dritte und meiner Meinung nach optimale Regelung wäre ein Stufenschonmaß nach folgendem Prinzip:

Erlaubte Tagesfangmenge wären 3 Fische.
Der erste entnommene Fisch muss ein Mindestmaß von 40cm aufweisen.
Der zweite entnommene Fisch muss ein Mindestmaß von 50cm aufweisen.
Der dritte entnommene Fisch muss ein Schonmaß von 60cm aufweisen.

Diese Regelung hätte viele Vorteile gegenüber dem bisherigen System:

1. Das Grössenspektrum der entnommenen Fische ist breit gefächert.

2. Das C&R ist nach dem ersten entnommenen Fisch und erst recht nach dem zweiten weitgehend legitimiert.

3. Ein weitaus größerer Anteil Jungfische hätte die Chance zum wervollen Laichfisch heranzuwachsen.

4. Die unselige Diskussion zum C&R hätte weitgehend ein Ende.


Diese Regelung, die wir als Angler selbst in der Hand hätten wäre meiner Meinung nach der richtige Lösungsansatz, wobei natürlich Schonmaße an die individuellen Bestandsverhältnisse angepasst werden könnten.

Was haltet ihr von so einer Regelung?

(Sorry Thotty wegen der Zeilenlänge. Ich hoffe es reicht bei dir bald mal für nen anständigen Monitor.) :grin:
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Achim Stahl hat geschrieben:Moin,

es ist traurig, wie hartnäckig sich solche modernen Mythen halten!

Fakt ist, das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.

Das bedeutet, dass ich einen Fisch, für den ich keine vernünftige Verwendung habe, sogar zurücksetzen muss!

Genau umgekehrt, wie uns immer wieder ein paar Leute glauben machen wollen. Es gibt keine Entnahmepflicht!

Wer irgend so einen aus Versehen gefangenen Grätenkaiser totschlägt, zu Hause angeekelt einfriert und nach Monaten dann im Müll entsorgt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, nicht derjenige, der den Fisch gleich am Wasser zurücksetzt!


Viele Grüße!


Achim
Da liegst du leider völlig daneben Achim, denn ohne vernünftigen Grund und das wäre im Sinne des Tierschutzgesetzes der beabsichtigte spätere Verzehr, darfst du den Fisch noch nicht einmal beangeln.

PS.: Damit meine ich natürlich nicht den versehentlich gefangenen Seeskorpion sondern z.b. die mit Meerforellengerät, außerhalb der Schonzeit gefangene maßige Meerforelle.
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Alex
...
Beiträge: 12138
Registriert: 03.09.2004, 19:41
Wohnort: Nähe Kiel
Kontaktdaten:

Beitrag von Alex »

Ich habe mal während meiner Studienzeit versucht das Kapitel mit allen in Foren auffindbaren Argumentationen zu beleuchten. Ziel war natürlich alle Argumentationen auch durch Gesetze und Urteile zu belegen und zu untermauern. Ich musste nach einer Woche intensiver Recherche leider feststellen, dass dies eher etwas für jemanden ist, der Jura, Soziologie und Biologie zugleich studiert hat.
Achim hat geschrieben:Das bedeutet, dass ich einen Fisch, für den ich keine vernünftige Verwendung habe, sogar zurücksetzen muss!
Maqua hat geschrieben:[...] ohne vernünftigen Grund und das wäre im Sinne des Tierschutzgesetzes der beabsichtigte spätere Verzehr, darfst du den Fisch noch nicht einmal beangeln.
Genau die beiden Sachen waren am Ende der Pferdefuß. Beweis des "Vorsatzes", die Definition des "vernünftigen Grundes" und die Bestimmung "der besten Verwertung". Es gab irgendwie keine allgemeingültige Generalklausel ..... daher gab ich auf.

Es ist aber sehr interessant zu sehen, dass hier versucht wird die kontroversen Meinungen mit sehr konkreten Beispielen und Gegenbeispielen zu untermauern. Bedeutet für mich, dass ich mit meiner Einschätzung nicht so falsch lag.

Mal ein hinkendes Beispiel:

Stellt sich die Frage, ob man einem Menschen mit einem Schuss aus einer Waffe Schaden zufügen darf?

Situation 1: Ich bin Beamter und stehe vor einer Bank in der sich der Serienmörder gerade des Geldes bedient und 4 Geiseln erschossen hatte und nun wild auf Passanten und mich selbst feuernd die Bank verlässt.
Situation 2: Ich bin der Bankräuber und die blöden Polizisten wollen mich einfach nicht gehen lassen.

Ist die Ausgangsfrage pauschal mit ja oder nein zu beantworten oder kommt es auf die Situation an. :-q:

Spätestens jetzt kommt der Begriff "niedere Beweggründe" ins Spiel und macht die Sache vollends kompliziert. :grin:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Benutzeravatar
Achim Stahl
Local Dealer
...
Beiträge: 1960
Registriert: 19.07.2006, 13:23
Wohnort: Kiel, ganz dicht am Fisch!
Kontaktdaten:

Beitrag von Achim Stahl »

Moin,
Maqua hat geschrieben:
Achim Stahl hat geschrieben:Moin,

es ist traurig, wie hartnäckig sich solche modernen Mythen halten!

Fakt ist, das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.

Das bedeutet, dass ich einen Fisch, für den ich keine vernünftige Verwendung habe, sogar zurücksetzen muss!

Genau umgekehrt, wie uns immer wieder ein paar Leute glauben machen wollen. Es gibt keine Entnahmepflicht!

Wer irgend so einen aus Versehen gefangenen Grätenkaiser totschlägt, zu Hause angeekelt einfriert und nach Monaten dann im Müll entsorgt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, nicht derjenige, der den Fisch gleich am Wasser zurücksetzt!


Viele Grüße!


Achim
Da liegst du leider völlig daneben Achim, denn ohne vernünftigen Grund und das wäre im Sinne des Tierschutzgesetzes der beabsichtigte spätere Verzehr, darfst du den Fisch noch nicht einmal beangeln.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Natürlich ist das Motiv, einen schönen Fisch für die Küche zu fangen! Aber auch nur den werde ich mitnehmen! Und wenn ich beim Forellenfischen einen Döbel fange oder wenn die Meerforelle vom Laichen noch ausgezehrt und nicht optimal für den Verzehr ist, kann ich sie ganz ungestraft und gesetzeskonform zurücksetzen.

Und wenn ich der Überzeugung bin, dass der Fisch aus hegerischen Gründen im Wasser bleiben sollte ,iist das auch okay.

Übrigens reime ich mir das nicht zusammen. Ich habe dieses Thema ausgiebig mit dem Juristen und Geschäftsführer des Landesverbands SH erörtert.


Viele Grüße!

Achim
Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Fischlein her.

www.serious-flyfishing.de
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Du hast natürlich völlig recht Alex, die Sache ist ziemlich kompliziert und das ist auch das eigentliche Ärgernis.

Sicher hat auch Achim mit seinem Zitat aus dem Tierschutzgesetz recht, der eigentliche Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fand aber schon vor der Entscheidung töten oder zurücksetzen statt, vorausgesetzt er hat die Fischart gezielt befischt mit dem Vorsatz des späteren releasens.

Das Tierschutzgesetz zu ändern halte ich für aussichtslos, deswegen finde ich die Möglichkeit das ganze durch ein Stufenschonmaß zu legitimieren für die bestmögliche Lösung.
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Achim Stahl hat geschrieben:Moin,
Maqua hat geschrieben:
Achim Stahl hat geschrieben:Moin,

es ist traurig, wie hartnäckig sich solche modernen Mythen halten!

Fakt ist, das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.

Das bedeutet, dass ich einen Fisch, für den ich keine vernünftige Verwendung habe, sogar zurücksetzen muss!

Genau umgekehrt, wie uns immer wieder ein paar Leute glauben machen wollen. Es gibt keine Entnahmepflicht!

Wer irgend so einen aus Versehen gefangenen Grätenkaiser totschlägt, zu Hause angeekelt einfriert und nach Monaten dann im Müll entsorgt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, nicht derjenige, der den Fisch gleich am Wasser zurücksetzt!


Viele Grüße!


Achim
Da liegst du leider völlig daneben Achim, denn ohne vernünftigen Grund und das wäre im Sinne des Tierschutzgesetzes der beabsichtigte spätere Verzehr, darfst du den Fisch noch nicht einmal beangeln.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Natürlich ist das Motiv, einen schönen Fisch für die Küche zu fangen! Aber auch nur den werde ich mitnehmen! Und wenn ich beim Forellenfischen einen Döbel fange oder wenn die Meerforelle vom Laichen noch ausgezehrt und nicht optimal für den Verzehr ist, kann ich sie ganz ungestraft und gesetzeskonform zurücksetzen.

Und wenn ich der Überzeugung bin, dass der Fisch aus hegerischen Gründen im Wasser bleiben sollte ,iist das auch okay.

Übrigens reime ich mir das nicht zusammen. Ich habe dieses Thema ausgiebig mit dem Juristen und Geschäftsführer des Landesverbands SH erörtert.


Viele Grüße!

Achim
Hallo Achim, merkwürdig nur das sämtliche Vereine und sogar der VDSF sich meiner Argumentation anschließen (siehe den Link weiter oben)

Deine persönliche Einschätzung, was hegerisch vonnöten ist interessiert vor Gericht niemanden.
So etwas muss vom Fischereirechteinhaber kommen.
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Noch kurz etwas zu einem weitverbreiteten Irrtum, und danach brauche ich mal ne Pause von dem Thema.
Ich denke die Standpunkte sind klar geworden.

Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht.
Die Fischereigesetze sind Landesrecht.

Landesrecht aber, das Bundesrecht verkürzt ist nichtig!

(Art.31 Grundgesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht)

D.h. im vorliegenden Fall, das sämtliche im Fischereirecht verankerten Gesetze, die das Tierschutzgesetz einschränken nichtig sind.
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Alex
...
Beiträge: 12138
Registriert: 03.09.2004, 19:41
Wohnort: Nähe Kiel
Kontaktdaten:

Beitrag von Alex »

Genau - so einfach war das vor der Förderalismusreform . :grin:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Benutzeravatar
Hanne
F & F Küstenwanderer
...
Beiträge: 819
Registriert: 13.10.2008, 13:12
Wohnort: Kiel

Beitrag von Hanne »

Schön, dass so viele darüber nachgedacht und sich mit dem Thema intensiv beschäftigt haben. Vielleicht färbt was auf andere ab und sie überdenken ihr Handeln.

Die Juristen und (Meeres-)Biologen der Landesregierungen würden beim Zuschneidern der Bundesgesetze auf Landesrecht ums Verrecken nicht das Bundesrecht unterwandern oder kürzen oder (unerlaubt) verändern. Freiheiten haben sie aber schon, sie den Landesgegebenheiten anzupassen. Schließlich ist das LFischG in allen Bundesländern unterschiedlich (ebenso LNatSchG und LWaldG und alle anderen Landesgesetze).

Wenn Rechtsvorschriften nicht bis ins kleinste Detail geregelt sind, dann hat der Bürger vielleicht mal einen gewissen Entscheidungs- und/oder Handlungsfreiraum (erfordert natürlich einen verantwortungsbewussten Bürger). Es wird doch oft genug gemeckert, dass in Deutschland alles, aber auch alles bis ins Kleinste geregelt ist.

Und ja, schwarze Schafe wird es immer und überall geben. Auch ich kenne (einige wenige) Leute, die in der Schonzeit 30 Meerforellen rausholen und wieder reinsetzen - pro Person/Tag. Die hatten dann ihren Kick. Na toll.
Da können wir hier nur immer wieder verbreiten: Angelt für Kochtopf und Pfanne!! Von mir aus auch für die Kochtöpfe und Pfannen des Familien-, Freundes- und Bekanntenkreises und für alle Nachbarn.

P.S. Kleiner Nachschlag:
Ich sabbel hier zu viel rum - Achim hat es auf den Punkt gebracht und gut ist.
Tierschutzrecht wird Bundesrecht bleiben, da es den Menschenrechten (GG) gleichgestellt ist. Wahrscheinlich um so schwieriger, etwas zu ändern.
Zuletzt geändert von Hanne am 13.02.2011, 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
Tight Lines
Hanne
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Alex hat geschrieben:Genau - so einfach war das vor der Förderalismusreform . :grin:
Da hast du recht Alex, das verkompliziert die Sache.

Um von Bundesgesetzen abzuweichen müssten die Länder allerdings Abweichungsgesetze erlassen, was im Falle des Tierschutzgesetzes, und um dieses geht es hier, meines Wissens nicht erfolgt ist, wenn überhaupt zulässig.

In Sachen Fischereigesetzgebung waren im Gegensatz zum Jagdrecht immer schon die Länder kompetent, aber übergeordnet steht immer noch das Tierschutzgesetz.

Aber um mal weg zu kommen von der drögen Paragraphenreiterei, :roll:
ich wäre sehr viel mehr interessiert an einer Lösungsdebatte!
Wie ich oben schon einmal geschrieben hatte, wären die Möglichkeiten dazu ja durchaus gegeben durch eine sinnvolle Schonmaßregelung.
Leider scheint es ja in dieser Hinsicht keine Meinungen zu geben :q:
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Fliegenjeck
...
Beiträge: 2525
Registriert: 06.01.2010, 20:17
Wohnort: Aix la chapelle

Beitrag von Fliegenjeck »

Hallöchen allerseits,
die endlos Schleife scheint sich, übrigens wie immer bei dem Thema, anzubahnen.Wodurch ausgelöst ? Die einen grapschen alles an Fisch was sie fangen und scheren sich einen Dreck um irgend welche Gesetze,während andere sich ins Hemd machen,wenn beim Fischen mal ein zu kleiner Fisch an den Haken kommt.
Mit anderen Worten : Die EINSTELLUNG ist das Entscheidende !!
Warum gehe ich fischen und was bedeutet es für mich.Was gibt mir ein Tag ohne zu fischen und was ein Tag mit fischen ????
Anstatt Fischereiprüfung, Charakterprüfung, das wäre vielleicht sinnvoller...
Aber was Manni da vorschlug, mit den stufenweisen größeren Fischen finde ich eine absolut TOP Lösung....
MfG Nobby...
Ich bin ein (H)optimist. Diese glauben, das durch ein homebrew sich alles verbessert... :+grin:
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

hey Manni,

und nein, es kursieren leider durch die fischereiliche szene viele falsche vorstellungen
ebenso wie die verwendung völlig falscher vokabeln..

zu ist zum beispiel "catch & release" fischen um den fang zurückzusetzen.
während releasen einfach das zurücksetzen von fischen bedeutet.

catch & release ist in deutschland verboten, es widerspricht dem tierschutzgesetz.
man darf mit der kreatur keinen sport betreiben, die keinen anderen sinn hat, als
den persönlichen eigen- jux oder als wettkampfveranstaltung.
das ist verboten und steht im gesetz.

und so langsam hat auch der verschnarchteste hinterwäldler verein DAS begriffen,
die nachzügler, die das "catch & release" für ihre fly only forellenstrecke noch
nicht aus ihren gastkarten o.ä. entfernt haben, bekommen regelmäßig und zurecht
von der guten :s+1: Peta einen auf den sack..

ebenso wie karpfenangler, die beim angeln auf trophy-fische vor lauter eigen- dämlichkeit kund tun:
"ich mach hier "catch & release" und nehme fische niemals und nimmer mit.."
auch solchen menschen wird vor gericht der arsch aufgerissen. und das mit gutem recht.

womit wir beim thema Recht sind:
Die Ausnahmesituation, Fische aus hegerischen Gründen zurückzusetzen kann natürlich nicht
vom einzelnen Angler entschieden werden sondern muss vom Fischereirechteinhaber
(Gewässerbesitzer) angeordnet werden und begründet werden.
du irrst bei dieser annahme,
ich darf selbstverständlich den 90`er Zander drei wochen vor seiner schonzeit zurücksetzten,
wenn ich ihn für einen tollen und für das wasser schonenswerten laichfisch halte.

aus diesem grund machen wir angler ja auch eine nicht
unerhebliche ausbildung in fischereibiologie und gesetzeskunde !


aus genau diesem grund ist auch der grund aus dem ich release
falls es eine persönliche Einschätzung ist, oder auch anderen persönlich konstruierten
"vernünftigen Gründen" läuft man im Falle eines Falles Gefahr, vor Gericht zu scheitern.
immer ein fischereilich fundierter und nicht ein persönlich konstruierter grund...

wer beim fischen von der Peta angesprochen wird und dummlabert "samstags
nehm ich nie fische mit, da mach ich immer catch & release"
hat den ärger,
den er sich einhandelt auch verdient.

aber wer sagt: der fisch war zu klein, der andere zu groß, der laicht bald echt bombe
oder er war die falsche art für den topf etc. wird niemals ärger bekommen.

du solltest die links zu den gesetzestexten schon durchlesen, sonst fang ich hier an mich selbst zu zitieren.. ;)
wie schon erwähnt, da steht alles drin, der Achim Stahl hat`s auch schon gepostet.

grüße
Thotty

p.s.: und natürlich hast du recht, dass ein fischereibiologisch vernünftiges "brittelmaß",
so nennt man das von dir angesprochene nämlich, ein total pfiffige sache für die gewässerökologie ist..

bei bachforellen an meinem heimatverein letztes jahr 29-36cm. eine 60`er super
laich-bachforelle zu schädeln halte nicht nur ich für ziemlichen frevel..
die 70`er trophy forelle hingegen darf man töten, wenn man sie präparieren möchte...
-- dry or die --
Antworten