Angelschein vor dem Untergang ?
Hallo Bernd, du bist ein paar Jährchen jünger als ich und hast deswegen die Endlosdiskussionen in der Fachpresse in den 80ern, ausgelöst durch einen Artikel von Oberstaatsanwalt Herrmann Drosse zu C&R nicht verfolgen können.
Nachzulesen in Fly Only Heft 3/87 und den folgenden Ausgaben.
In der Folge dieser Diskussion gab es mehrere rechtskräftige Verurteilungen nach C&R.
Meines Wissens hat sich an der rechtlichen Situation bis heute nichts geändert.
Lies dir zum Beispiel mal dieshier durch und recherchiere mal gründlich in dieser Sache.
Ich könnte hier aus den genannten Artikeln seitenweise zitieren, hoffe aber das du mir die Mühe ersparst und dich ein wenig in die Materie einliest.
Nachzulesen in Fly Only Heft 3/87 und den folgenden Ausgaben.
In der Folge dieser Diskussion gab es mehrere rechtskräftige Verurteilungen nach C&R.
Meines Wissens hat sich an der rechtlichen Situation bis heute nichts geändert.
Lies dir zum Beispiel mal dieshier durch und recherchiere mal gründlich in dieser Sache.
Ich könnte hier aus den genannten Artikeln seitenweise zitieren, hoffe aber das du mir die Mühe ersparst und dich ein wenig in die Materie einliest.
Gruss Manni
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Moin Maqua,
hier kommt auch gleich postwendend der Beweis das das Urteil von Bad Oyenhausen fehl geht und vor allem auch warum:
KALICK
T
hier kommt auch gleich postwendend der Beweis das das Urteil von Bad Oyenhausen fehl geht und vor allem auch warum:
KALICK
T
Arguing on the Internet is like running in the Special Olympics. Even if you win, you´re still retarded...
Hallo Tobsn, ich habe noch nicht alles gelesen, aber das was ich gelesen habe ist ein Witz!
So wird zum Beispiel wieder einmal das Schmerzempfinden von Fischen in Frage gestellt, welches bereits lange zuvor in etlichen Untersuchungen und Gutachten bestätigt wurde.
Und seien wir doch mal ehrlich, warum wird denn nicht zuletzt von dir ein schonender und weidgerechter Umgang mit den Fischen eingefordert.
Natürlich weil niemand im Ernst die Leidensfähigkeit oder das Schmerzempfinden von Fischen in Frage stellen kann.
Den vernünftigen Grund, der es uns erst erlaubt den Fischen Leiden zuzufügen, sehe ich in erster Linie im Verzehr derselben.
Alles andere was praktiziert wird muss ein jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, auch ich.
Aus hegerischen Gründen kann C&R ebenfalls erfolgen, das aber nur wenn die gefangene Fischart akut bedroht ist, was man im Falle eines Hechtes aus den Boddengewässern z.b. nicht behaupten kann.
Ich halte die Aufhebung des Urteils für ein Fehlurteil oder eine Gefälligkeit, wie auch immer.
Auf jeden Fall sollte sich jeder im klaren sein, das er sich auf sehr dünnem Eis bewegt wenn er maßige Fische außerhalb der Schonzeit zurücksetzt.
Andere Gerichte können da auch wieder ganz anders entscheiden.
So wird zum Beispiel wieder einmal das Schmerzempfinden von Fischen in Frage gestellt, welches bereits lange zuvor in etlichen Untersuchungen und Gutachten bestätigt wurde.
Und seien wir doch mal ehrlich, warum wird denn nicht zuletzt von dir ein schonender und weidgerechter Umgang mit den Fischen eingefordert.
Natürlich weil niemand im Ernst die Leidensfähigkeit oder das Schmerzempfinden von Fischen in Frage stellen kann.
Den vernünftigen Grund, der es uns erst erlaubt den Fischen Leiden zuzufügen, sehe ich in erster Linie im Verzehr derselben.
Alles andere was praktiziert wird muss ein jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, auch ich.
Aus hegerischen Gründen kann C&R ebenfalls erfolgen, das aber nur wenn die gefangene Fischart akut bedroht ist, was man im Falle eines Hechtes aus den Boddengewässern z.b. nicht behaupten kann.
Ich halte die Aufhebung des Urteils für ein Fehlurteil oder eine Gefälligkeit, wie auch immer.
Auf jeden Fall sollte sich jeder im klaren sein, das er sich auf sehr dünnem Eis bewegt wenn er maßige Fische außerhalb der Schonzeit zurücksetzt.
Andere Gerichte können da auch wieder ganz anders entscheiden.
Gruss Manni
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Hier nochmal die Stellungnahme unseres Verbandes zu dem Thema.
Die Ausnahmesituation, Fische aus hegerischen Gründen zurückzusetzen kann natürlich nicht vom einzelnen Angler entschieden werden sondern muss vom Fischereirechteinhaber (Gewässerbesitzer) angeordnet werden und begründet werden.
Die Ausnahmesituation, Fische aus hegerischen Gründen zurückzusetzen kann natürlich nicht vom einzelnen Angler entschieden werden sondern muss vom Fischereirechteinhaber (Gewässerbesitzer) angeordnet werden und begründet werden.
Gruss Manni
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- Bernd Ziesche
- Beiträge: 3060
- Registriert: 20.09.2006, 14:49
- Wohnort: am Fischwasser
- Kontaktdaten:
Hallo Manni,
ich erspare Dir das zitieren gerne :grin: .
Ich glaube, ganz gut belesen zu sein.
Es gibt (zumeist englisch sprachig) etliche wissenschaftlich fundierte Berichte über Untersuchungen, inwieweit Fische überhaupt mit dem Begriff "Schmerzempfinden" belegt werden können (siehe hierzu auch den Link von Tobsn).
Unabhängig dessen würde aus meiner Sicht kein vernünftiger Angler einen Fisch für eine minutenlange Fotosession an Land bringen, sich mitsamt Fisch ggf. nochmal deutlich umpositionieren, nur um eine ganze Bilderserie von einem gefangenen Fisch zu erhalten.
Ob Fische nun ein oder kein Schmerzempfinden haben, vermag ich anhand der mir bekannten Untersuchungsergebnisse nicht mit Sicherheit zu sagen. Ich zweifle daran, ob jemand dies derzeit kann.
Es gibt weltweit reichlich Berichte darüber, warum das Zurücksetzen von Fischen, vielfach als eine sehr gute Sache gewertet wird.
Auch hier bei uns ist Catch & Release teilweise bereits vorgeschrieben, wenn man z.B. eine Meerforelle in der Schonzeit fängt, obwohl man eigentlich einen anderen Fisch fangen wollte.
Sinngemäß wird in diesem Fall also eine Auslegung getroffen, dass ein Fisch zurück gesetzt werden muß, den man nicht fangen wollte.
Und warum? Um den Schaden für diesen "fehlgefangenen" Fisch möglichst klein zu halten (Zurücksetzen ist hier der kleinere Schaden).
Da fallen mir jetzt reichlich Beispiele aus der Praxis ein, warum ich einen Fisch nicht töten würde.
Große Hechte haben auf Rügen z.B. des öfteren heftige Geschwüre. Ich glaube nicht, dass die verwertbar wären?!
Ich halte in solchen Fällen den Schaden für den gefangenen Fisch so klein wie möglich und töte ihn nicht ohne Verwertungsmöglichkeiten, sondern release ihn.
Gruß
Bernd
ich erspare Dir das zitieren gerne :grin: .
Ich glaube, ganz gut belesen zu sein.
Es gibt (zumeist englisch sprachig) etliche wissenschaftlich fundierte Berichte über Untersuchungen, inwieweit Fische überhaupt mit dem Begriff "Schmerzempfinden" belegt werden können (siehe hierzu auch den Link von Tobsn).
Unabhängig dessen würde aus meiner Sicht kein vernünftiger Angler einen Fisch für eine minutenlange Fotosession an Land bringen, sich mitsamt Fisch ggf. nochmal deutlich umpositionieren, nur um eine ganze Bilderserie von einem gefangenen Fisch zu erhalten.
Ob Fische nun ein oder kein Schmerzempfinden haben, vermag ich anhand der mir bekannten Untersuchungsergebnisse nicht mit Sicherheit zu sagen. Ich zweifle daran, ob jemand dies derzeit kann.
Es gibt weltweit reichlich Berichte darüber, warum das Zurücksetzen von Fischen, vielfach als eine sehr gute Sache gewertet wird.
Auch hier bei uns ist Catch & Release teilweise bereits vorgeschrieben, wenn man z.B. eine Meerforelle in der Schonzeit fängt, obwohl man eigentlich einen anderen Fisch fangen wollte.
Sinngemäß wird in diesem Fall also eine Auslegung getroffen, dass ein Fisch zurück gesetzt werden muß, den man nicht fangen wollte.
Und warum? Um den Schaden für diesen "fehlgefangenen" Fisch möglichst klein zu halten (Zurücksetzen ist hier der kleinere Schaden).
Da fallen mir jetzt reichlich Beispiele aus der Praxis ein, warum ich einen Fisch nicht töten würde.
Große Hechte haben auf Rügen z.B. des öfteren heftige Geschwüre. Ich glaube nicht, dass die verwertbar wären?!
Ich halte in solchen Fällen den Schaden für den gefangenen Fisch so klein wie möglich und töte ihn nicht ohne Verwertungsmöglichkeiten, sondern release ihn.
Gruß
Bernd
www.first-cast.de
Fliegenfischerschule
Fliegenfischerschule
Hej Tobsn,
danke für den Artikel. Hab ich mir gleich mal zu Gemüte geführt.
Ich fasse mal kurz zusammen:
C&R ist IMHO unter folgenden Umständen rechtens.
- der Fisch ist auf Grund der Größe, des Alters oder des Allgemeinzustandes (Absteiger) nicht zum Verzehr geeignet.
- ein Fisch der nicht für den persönlichen Verzehr gedacht ist, mögliche Gründe: Gräten, Geschmack
- der Fisch dient den Fortbehalt für im Gewässer selten vorkommende oder bedrohte Arten, z.B. Äsche, Hecht, Aal
Folglich unterliegt es jedem Einzelnen wie mit dem Fang umzugehen ist.
Ich gehe zum Angeln weil ich gerne mal einen Fisch esse. Falls ein Fisch meinen Vorstellungen entspricht, nehme ich ihn mit, ansonsten wird er umgehend in sein Element entlassen.
@ Maqua,
ich finde die Aussage, der Fisch ist so glitschig und ist mir aus den Händen gerutscht, disqualifiziert eher einen Angler. Das soll nur mal so allgemein gesagt sein, da man diese Aussage ja sehr häufig liest.
Gruß
Stefan
danke für den Artikel. Hab ich mir gleich mal zu Gemüte geführt.
Ich fasse mal kurz zusammen:
C&R ist IMHO unter folgenden Umständen rechtens.
- der Fisch ist auf Grund der Größe, des Alters oder des Allgemeinzustandes (Absteiger) nicht zum Verzehr geeignet.
- ein Fisch der nicht für den persönlichen Verzehr gedacht ist, mögliche Gründe: Gräten, Geschmack
- der Fisch dient den Fortbehalt für im Gewässer selten vorkommende oder bedrohte Arten, z.B. Äsche, Hecht, Aal
Folglich unterliegt es jedem Einzelnen wie mit dem Fang umzugehen ist.
Ich gehe zum Angeln weil ich gerne mal einen Fisch esse. Falls ein Fisch meinen Vorstellungen entspricht, nehme ich ihn mit, ansonsten wird er umgehend in sein Element entlassen.
@ Maqua,
ich finde die Aussage, der Fisch ist so glitschig und ist mir aus den Händen gerutscht, disqualifiziert eher einen Angler. Das soll nur mal so allgemein gesagt sein, da man diese Aussage ja sehr häufig liest.
Gruß
Stefan
Hallo Bernd, da muss ich dich aber mal an deine Ausgangsfrage erinnern.Bernd Ziesche hat geschrieben:
Auch hier bei uns ist Catch & Release teilweise bereits vorgeschrieben, wenn man z.B. eine Meerforelle in der Schonzeit fängt, obwohl man eigentlich einen anderen Fisch fangen wollte.
in welchem Gesetz kann ich nachlesen, dass ein Fisch der
1. das Mindestmaß überschritten hat
und
2. nicht einer Schonzeit unterliegt
im Falle des Fanges meinerseits umgehend zu töten ist?
Dass ein Fisch in der Schonzeit zurückzusetzen ist, habe ich nie bestritten.
Und jetzt doch ein paar Hinweise zur erwiesenen Leidensfähigkeit der Fische:
1. Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über "Tierschutzgerechte Betäubung von Fischen/Aalen" Es wurde 1976 von Dr. Schulz unter Leitung von Prof. Dr.Grossklaas durchgeführt.
Das Forschungsergebnis geht von einem eindeutigen Schmerzempfinden aus.
2. Die Schmerzempfindlichkeit bei Fischen aus neurologischer Sicht begründen Dr. O.H.Spieser und Prof. Dr.J.H. Schröder, in Ihrer Veröffentlichung "Das Sportangeln aus Sicht der Neurologie und Verhaltensforschung".
Nach diesen und in verschiedenen Fachpublikationen veröffentlichten übereinstimmenden Ausführungen besteht heute nicht mehr der geringste Zweifel an der Schmerzempfindlichkeit der Fische.
Gruss Manni
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Mit dieser Aussage bewege ich mich zumindest auf rechtlich sicherem Terrain, und was mich da disqualifiziert musst du mir nochmal erklären.CDC-Dun hat geschrieben: - ein Fisch der nicht für den persönlichen Verzehr gedacht ist, mögliche Gründe: Gräten, Geschmack
@ Maqua,
ich finde die Aussage, der Fisch ist so glitschig und ist mir aus den Händen gerutscht, disqualifiziert eher einen Angler. Das soll nur mal so allgemein gesagt sein, da man diese Aussage ja sehr häufig liest.
Gruß
Stefan
Zu dem oberen Satz von dir: Willst du vor Gericht tatsächlich dein persönliches Geschmacksempfinden als Argument anbringen?
Oder gar den Satz "Ich mag keine Gräten."
Das sorgt bestimmt für ordentlich Stimmung im Gerichtssaal.
Gruss Manni
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Hi Stefan,Maqua hat geschrieben:Mit dieser Aussage bewege ich mich zumindest auf rechtlich sicherem Terrain, und was mich da disqualifiziert musst du mir nochmal erklären.CDC-Dun hat geschrieben: - ein Fisch der nicht für den persönlichen Verzehr gedacht ist, mögliche Gründe: Gräten, Geschmack
@ Maqua,
ich finde die Aussage, der Fisch ist so glitschig und ist mir aus den Händen gerutscht, disqualifiziert eher einen Angler. Das soll nur mal so allgemein gesagt sein, da man diese Aussage ja sehr häufig liest.
Gruß
Stefan
ich möchte mal den Angler sehen, dem noch nie ein Fisch aus der Hand geglitscht. Das als disqualifizierend zu bezeichnen, finde ich schlicht polemisch. Hingegen so zuzudrücken, daß "nie" ein Fisch entglitscht, das ist disqualifizierend.
LG Jan
Hej Manni,Maqua hat geschrieben:Mit dieser Aussage bewege ich mich zumindest auf rechtlich sicherem Terrain, und was mich da disqualifiziert musst du mir nochmal erklären.CDC-Dun hat geschrieben: @ Maqua,
ich finde die Aussage, der Fisch ist so glitschig und ist mir aus den Händen gerutscht, disqualifiziert eher einen Angler.
Zu dem oberen Satz von dir: Willst du vor Gericht tatsächlich dein persönliches Geschmacksempfinden als Argument anbringen?
Oder gar den Satz "Ich mag keine Gräten."
Das sorgt bestimmt für ordentlich Stimmung im Gerichtssaal.
sicherlich ist es Rechtens wenn der Fisch aus den Händen rutscht. Im Gegenzug könnte man ja vermuten, dass der betreffende Angler mit dem sicheren Umgang seiner gefangenen "Beute" nicht vertraut ist, zumindest wenn dies regelmässig passiert.
Warum soll ich z.B. einen grätenreichen Döbel oder Brassen entnehmen, wenn ich ihn a, nicht sinnvoll verwerten kann und b, garnicht fangenen wollte da ich auf Forellen aus war.
Zur Not müsste ich halt im Gerichtsaal zur Beweisaufnahmen zwei Fischgericht servieren. Aber soweit will ich es ja garnicht kommen lassen.
Gruß
Stefan
du kaufst also teure wathosen, ruten, schnüre etc.pp. und reist für teuer geld durch die weltgegend weil du so gerne fisch ist?CDC-Dun hat geschrieben:
Ich gehe zum Angeln weil ich gerne mal einen Fisch esse. Falls ein Fisch meinen Vorstellungen entspricht, nehme ich ihn mit, ansonsten wird er umgehend in sein Element entlassen.
Gruß
Stefan
sorry, das glaube ich dir nicht!
wenn dem so wäre, empfehle ich dir den kauf eines guten frosters...dann kannst du jederzeit lecker fisch essen...wann immer es dir beliebt...und es wird auf dauer auch preiswerter!
c&df
mk.
Hi Stefan,CDC-Dun hat geschrieben:Hej Jan,
auch mir sind schon Fische aus der Hand gerutscht, aber muss man Lügen um ein Zurücksetzen zu rechtfertigen?
Nichts reden wäre zumindest nicht gelogen
nicht das ich für grundsätzlich fürs Lügen wäre, aber wir diskutieren hier eine Rechtslage, von der man zumindest annehmen darf, daß die Initiatoren Derselbigen nicht unbedingt kompetenter im Sinne der Fische gehandelt haben, als einige von uns es täglich beim Fischen tun. Insofern bewegen wir und in einem moralisch-ethisch zwiespältigen Bereich zwischen Rechtslage und anglerischer Sorgfalt den Fischen gegenüber (wenn man diese Meinung hat), da halte ich eine "glitschige Ausrede" ehrlich gesagt nicht für sonderlich verwerflich, aber das muss ein Jeder für sich selber entscheiden. Ich praktiziere des öfteren C & R, wohlwissentlich, das den Fischen auch C & R bestimmt nicht so gut tut, wie gar nicht erst gejagt zu werden. Insofern ist da immer irgendein Dilemma mit dem wir in dieser Hinsicht leben müssen.
LG Jan
Ja Stefan, und genau darum geht es mir hier eigentlich.CDC-Dun hat geschrieben:Hej Jan,
auch mir sind schon Fische aus der Hand gerutscht, aber muss man Lügen um ein Zurücksetzen zu rechtfertigen?
Nichts reden wäre zumindest nicht gelogen.
....
Gruß
Stefan
Nicht darum was ich selber praktiziere, sondern darum das ich es nicht für besonders klug halte hier wiederholt etwas zu propagieren was zumindestens rechtlich auf wackligen Füßen steht.
In der Sache bin ich gar nicht weit entfernt von Bernd, aber wir diskutieren hier nicht im Wohnzimmer sondern im Internet und da kann mitlesen wer will.
Der Karpfenangler konnte es sich wahrscheinlich auch nicht vorstellen durch einen Fangbericht in einer Angelzeitung vor Gericht zu landen, aber so sind die Zeiten nunmal.
Diskutieren darf man das Thema natürlich, aber man sollte es nicht propagieren.
Mir wäre es auch lieber wenn es rechtlich klare Verhältnisse gäbe und die Situation eindeutig wäre.
Gruss Manni
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