Fischen in der Schonzeit?
- Strandlaeufer
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Fischen in der Schonzeit?
Ich habe im März auf Rügen eine Anglertruppe am Strand getroffen, die mir von ihren Mefo-Erfolgen im November des vorigen Jahres berichtete. Auf meine Frage nach der Schonzeit im Herbst bekam ich die Antwort, dass in der Schonzeit lediglich das Entnehmen gefärbter Fische verboten sei, nicht jedoch das Fischen generell oder das Entnehmen blanker Fische. Ich war zugegeben etwas platt.
Frage: Ist diese Auskunft richtig?
Frage: Ist diese Auskunft richtig?
- Strandlaeufer
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@ Gregor
... jaja, die Schonzeiten für MV kannten die Jungs auch, aber wie ist die genaue Formulierung? Entnahme von gefärbten Fischen verboten? Entnahme jeglicher Fische verboten? Oder grundsätzlich Angeln auf den geschonten Fisch verboten?
Ich werde mal in meinem MV-Küstenangelschein nachsehen. Auf der Webseite des Landes bin ich nicht weitergekommen.
Aber ich denke auch, mich bisher richtig verhalten zu haben und in der Schonzeit nicht mit der Rute am Wasser erschienen zu sein...
... jaja, die Schonzeiten für MV kannten die Jungs auch, aber wie ist die genaue Formulierung? Entnahme von gefärbten Fischen verboten? Entnahme jeglicher Fische verboten? Oder grundsätzlich Angeln auf den geschonten Fisch verboten?
Ich werde mal in meinem MV-Küstenangelschein nachsehen. Auf der Webseite des Landes bin ich nicht weitergekommen.
Aber ich denke auch, mich bisher richtig verhalten zu haben und in der Schonzeit nicht mit der Rute am Wasser erschienen zu sein...
- Pat
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Hallo Strandlaeufer,
in der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V) steht in § 5 Schonzeiten:
Es ist verboten, sich Fische der folgenden Arten innerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums (Schonzeit) anzueignen:
Meerforelle: 15. September bis 14. Dezember
Somit ist ganz klar, dass in dieser Zeit das Fischen auf gefärbte und blanke Fische verboten ist.
in der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V) steht in § 5 Schonzeiten:
Es ist verboten, sich Fische der folgenden Arten innerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums (Schonzeit) anzueignen:
Meerforelle: 15. September bis 14. Dezember
Somit ist ganz klar, dass in dieser Zeit das Fischen auf gefärbte und blanke Fische verboten ist.
www.wuemme-meerforelle.de
Gruß & Petri Pat
Gruß & Petri Pat
- Strandlaeufer
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Laut meinem derzeitigen Kenntnisstand ist es so, das man in MV in der genannten Schonzeit weder gefärbte noch blanke Fische entnehmen darf.
In SH gilt die dortige Schonzeit - 01.10-31.12 - nur für Fische im Laichkleid, blanke Fische dürfen dennoch entnommen werden.
In SH gilt die dortige Schonzeit - 01.10-31.12 - nur für Fische im Laichkleid, blanke Fische dürfen dennoch entnommen werden.
"Was zu leicht geht, verliert an Wert."
Stanislaw Lem
Stanislaw Lem
- Strandlaeufer
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Da man auch auf Dorsche mit der Spinn- und Fliegenrute angeln kann würde ich das releasen als rechtens ansehen.
Angeeignet habe ich mir was an meinem Gürtel hängt !
Davon abgesehen das ich zu der Zeit dann da sowieso nicht fischen würde. Der Dorsch wäre wohl eher eine Ausrede.
Persönlich betrifft mich das weniger, das ich in SH fische.
Und ganz ehrlich : Das Datum interessiert mich hier dann auch nicht. Blank kommt mit (nicht immer!) und braun geht zurück (immer, egal was der Kalender sagt) !!!!
Angeeignet habe ich mir was an meinem Gürtel hängt !
Davon abgesehen das ich zu der Zeit dann da sowieso nicht fischen würde. Der Dorsch wäre wohl eher eine Ausrede.
Persönlich betrifft mich das weniger, das ich in SH fische.
Und ganz ehrlich : Das Datum interessiert mich hier dann auch nicht. Blank kommt mit (nicht immer!) und braun geht zurück (immer, egal was der Kalender sagt) !!!!
Ich habe solche Dinge auch schon gehört, es ist eigentlich sehr
schade das es immer wieder Leute gibt die dem "Angler" oder der Gemeinde
der Angler mit genau solchen Aktionen gehörig den Ruf versauen.
Auf der einen Seite stellen sich viele hin betreiben aktiv Naturschutz und
sortieren in den Wintermonaten in Bruthäusern Eier in der gleichen
Zeit stehen "Kollegen" mit der Fliegenrute im Rhein...
Das obwohl der Lachs/Mefo in NRW geschützt ist.
Für solche kann man sich nur Fremdschämen.
schade das es immer wieder Leute gibt die dem "Angler" oder der Gemeinde
der Angler mit genau solchen Aktionen gehörig den Ruf versauen.
Auf der einen Seite stellen sich viele hin betreiben aktiv Naturschutz und
sortieren in den Wintermonaten in Bruthäusern Eier in der gleichen
Zeit stehen "Kollegen" mit der Fliegenrute im Rhein...
Das obwohl der Lachs/Mefo in NRW geschützt ist.
Für solche kann man sich nur Fremdschämen.
Hi Wuddiwupp,wuddiwupp hat geschrieben:Ich habe solche Dinge auch schon gehört, es ist eigentlich sehr
schade das es immer wieder Leute gibt die dem "Angler" oder der Gemeinde
der Angler mit genau solchen Aktionen gehörig den Ruf versauen.
Auf der einen Seite stellen sich viele hin betreiben aktiv Naturschutz und
sortieren in den Wintermonaten in Bruthäusern Eier in der gleichen
Zeit stehen "Kollegen" mit der Fliegenrute im Rhein...
Das obwohl der Lachs/Mefo in NRW geschützt ist.
Für solche kann man sich nur Fremdschämen.
Fliegenrute allein heißt aber noch lange nicht, dass der "Kollege am Rhein" auf Lachs oder Mefo fischt. (Barbe, Aland, Rapfen, Zander, Hecht und Barsch sind zum Glück auch noch da)
Gruß vom platten Niederrhein
Fliegenruten werfen Masse...............nicht Klasse
- Dirk.M aus G.
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Du hast DÖBEL vergessen.....laverda hat geschrieben:Hi Wuddiwupp,wuddiwupp hat geschrieben:Ich habe solche Dinge auch schon gehört, es ist eigentlich sehr
schade das es immer wieder Leute gibt die dem "Angler" oder der Gemeinde
der Angler mit genau solchen Aktionen gehörig den Ruf versauen.
Auf der einen Seite stellen sich viele hin betreiben aktiv Naturschutz und
sortieren in den Wintermonaten in Bruthäusern Eier in der gleichen
Zeit stehen "Kollegen" mit der Fliegenrute im Rhein...
Das obwohl der Lachs/Mefo in NRW geschützt ist.
Für solche kann man sich nur Fremdschämen.
Fliegenrute allein heißt aber noch lange nicht, dass der "Kollege am Rhein" auf Lachs oder Mefo fischt. (Barbe, Aland, Rapfen, Zander, Hecht und Barsch sind zum Glück auch noch da)
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- Reverend Mefo
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Ja, aber nun mal ehrlich...auf was fischt denn derjenige, der im November auf Rügen an der Küste die Fliegenrute wedelt. Verirrte Barsche?
Dennoch sehe ich die Gesetzeslage auch so, dass ein Entnahmeverbot kein generelles Angelverbot per se in der Zeit bedeutet, auch nicht mit der Fliegenrute.
Somit obliegt es nach dem Küstenknigge dem einzelnen, zu urteilen, ob er ein offensichtliches Fischen auf gesetzlich geschonte Fische sinnvoll und vertretbar findet, nur um zu schreiben "Mefo gefangen" und tolle Bilder (hoffentlich ohne Sandpanade) ins Netz zu stellen. Wobei man wieder bei der generellen Frage nach C&R wäre, daher führe ich das jetzt lieber nicht weiter fort...
Dennoch sehe ich die Gesetzeslage auch so, dass ein Entnahmeverbot kein generelles Angelverbot per se in der Zeit bedeutet, auch nicht mit der Fliegenrute.
Somit obliegt es nach dem Küstenknigge dem einzelnen, zu urteilen, ob er ein offensichtliches Fischen auf gesetzlich geschonte Fische sinnvoll und vertretbar findet, nur um zu schreiben "Mefo gefangen" und tolle Bilder (hoffentlich ohne Sandpanade) ins Netz zu stellen. Wobei man wieder bei der generellen Frage nach C&R wäre, daher führe ich das jetzt lieber nicht weiter fort...
You,re going home,
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