Auf so etwas hatte ich gehofft und es hätte mich gewundert, wenn's nicht geregelt wäre. Ist ja keine soo abwegige Situation...udokausk hat geschrieben:Wenn ich aber an ein einem stillen Strandstück stehe und dort fische, dann dürfen mich später kommende (Motor)Bootfahrer
NICHT EINMAL BELÄSTIGEN. Schon gar nicht gefährden. Steht so im Gesetz: § 1 Abs.1 SeeschStrO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so
zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
D.h. Der Bootführer hat dafür zu sorgen, dass er ausreichenden Abstand von mir hält, um mich nicht zu belästigen.
Klare Sache, oder :-)
Und 'mal realistisch betrachtet:
Die Gefahr für meine Extremitäten bei Einsatz von Angelsehne oder Geflecht durch Mitnahme bei Hängern am Boot oder Schraube oder ganz banal auch Verlust des Angelgeräts (ist ja meist nicht das Billigste!) erachte ich als wesentlich unmittelbarer als die für irgendeinen S***-Motor!
Danke für die Klarstellung!
Gruß,
Ilja