Netze
moin tobsn,
das ganze findest du z.b. hier und dann unter §14.1
oder aber:
§ 14
Stellnetz- und Reusenfischerei
(1) In den Küstengewässern der Ostsee ist in einem Streifen, dessen seewärtige Begrenzung in 200 m Abstand von
der Uferlinie verläuft, die Fischerei mit Stellnetzen einschließlich Heringsstellnetzen verboten. Das Verbot nach
Satz 1 gilt in der Flensburger Innenförde (westlich des Längengrades 09° 45, 22‘) in einem 100
m breiten Streifen.
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht im Gebiet der Schlei sowie in den Gebieten mit Fischereirechten der
Hansestadt Lübeck und der Stadt Neustadt.
(3) In der Elbe und ihren Nebengewässern ist der Fischfang mit am Fahrzeug befestigten sonst aber nicht
verankerten oder in anderer Weise am Standort befestigten Stellnetzen verboten.
(4) In den Nebengewässern der Elbe ist der Fischfang mit Stellnetzen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember
verboten.
(5) Ausgelegte Stellnetze, Hamen, Reusen und Langleinen sind täglich zu überprüfen; Fänge sind unverzüglich zu
entnehmen. Im Tidebereich der Nordsee ausliegende Fanggeräte sind bei jedem Trockenfallen zu überprüfen und
gruss medo
das ganze findest du z.b. hier und dann unter §14.1
oder aber:
§ 14
Stellnetz- und Reusenfischerei
(1) In den Küstengewässern der Ostsee ist in einem Streifen, dessen seewärtige Begrenzung in 200 m Abstand von
der Uferlinie verläuft, die Fischerei mit Stellnetzen einschließlich Heringsstellnetzen verboten. Das Verbot nach
Satz 1 gilt in der Flensburger Innenförde (westlich des Längengrades 09° 45, 22‘) in einem 100
m breiten Streifen.
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht im Gebiet der Schlei sowie in den Gebieten mit Fischereirechten der
Hansestadt Lübeck und der Stadt Neustadt.
(3) In der Elbe und ihren Nebengewässern ist der Fischfang mit am Fahrzeug befestigten sonst aber nicht
verankerten oder in anderer Weise am Standort befestigten Stellnetzen verboten.
(4) In den Nebengewässern der Elbe ist der Fischfang mit Stellnetzen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember
verboten.
(5) Ausgelegte Stellnetze, Hamen, Reusen und Langleinen sind täglich zu überprüfen; Fänge sind unverzüglich zu
entnehmen. Im Tidebereich der Nordsee ausliegende Fanggeräte sind bei jedem Trockenfallen zu überprüfen und
gruss medo
gruss jörg
Das Überflüssige ist eine sehr notwendige Sache.
Francois Marie Arouet
Das Überflüssige ist eine sehr notwendige Sache.
Francois Marie Arouet
Jepp haaaaab ich!@ tobsn: Guck mal auf die LM-Startseite .....Da hat Alex doch alle relevanten Gesetze fein säuberlich aufgeführt.........
Hier ist der entsprechende Paragraph der KüFO!
Gruß & Petri ALEX
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Hier auch noch mal ein Link zu Netzen mit Zahlen und Abständen zu den östlichen Gefilden:
http://www.lav-mv.de/dokumente/garn-des-anstosses.htm
http://www.lav-mv.de/dokumente/garn-des-anstosses.htm
- Mefo-Sucher
- Nachläuferkönig
- Beiträge: 1016
- Registriert: 31.03.2005, 09:31
- Wohnort: bei RD
Hallo,
ich war heute nicht zum Fischen, sondern nachmittags mit der Kamera am NOK unterwegs. Habe dann aber dann doch noch nen Abstecher nach Robinson gemacht. Was habe ich gesehen:
Netze von Robinson bis Aschau. Also die ganze Bucht dicht
Finde, die Entfernung sieht ziemlich knapp aus, oder ?
ich war heute nicht zum Fischen, sondern nachmittags mit der Kamera am NOK unterwegs. Habe dann aber dann doch noch nen Abstecher nach Robinson gemacht. Was habe ich gesehen:
Netze von Robinson bis Aschau. Also die ganze Bucht dicht
Finde, die Entfernung sieht ziemlich knapp aus, oder ?
- Dateianhänge
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Gruß Mefo-Sucher
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... aus Freude am Fisch.
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... aus Freude am Fisch.
Ich habe es leider auch schon ziemlich oft erlebt, dass ich mit Ködern bis 20gr locker und teilweise weit über die Hälfte der Strecke bis zu den Netzen werfen konnte und ich schmeiss nicht mal eben so hundert Meter...
Aber was soll man machen? ...und wenn man was macht, passiert dann auch etwas? Kommt dann die Küstenwache und misst nach oder wie soll man sich das vorstellen
Hat da mal einer Erfahrungen gesammelt?
Aber was soll man machen? ...und wenn man was macht, passiert dann auch etwas? Kommt dann die Küstenwache und misst nach oder wie soll man sich das vorstellen
Hat da mal einer Erfahrungen gesammelt?
nachmessen wohl eher weniger, aber bei einem offensichtlichen Verstoss wird der "Eigner" der Netze zur Rechenschaft gezogen....ausserdem muss das Netz umgehend entfernt werden.Marius hat geschrieben: Kommt dann die Küstenwache und misst nach oder wie soll man sich das vorstellen
Hat da mal einer Erfahrungen gesammelt?
Ein Anruf lohnt also
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Dann lies mal den Beitrag von Henning (Heko).Vossi hat geschrieben: Ein Anruf lohnt also
http://85.88.1.69/forum/showthread.php? ... did=237512
Da könnt ich
Greetz
Heiko