töten für jedermann ?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
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sterniberni
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Beitrag von sterniberni »

Moin ! Alle zusammen ! :wink:
Den Touristenschein für Schleswig-Holstein finde ich echt gut, auf den Merkblättern zu dem Schein waren auch die Mindestmaße und es wurde ausdrücklich auf die Pflicht hingewiesen sich ausreichend zu informieren. Ich war mit meiner Verlobten :l: für 3 Tage über das Wochenende in der Nähe von Stohl. Vorher hatte Sie sich in Norderstedt einen Touristenschein für 40 Tage geholt (10,00 Fischereiabgabe + 10,00 Gebühren), dieses ist nur einmal im Jahr möglich. Abends haben wir dann gemütlich für ca. 2 Stunden nach Einbruch der Dämmerung vom Strand aus gefischt. Als es schon stockdunkel war konnte Sie sogar noch einen 48er Dorsch überreden die Ostsee zu verlassen. Selbstverständlich haben wir ohne Drillinge geangelt und ich kann das Ganze nur weiterempfehlen, mit Begleitung ! ist der Touristenschein ideal für Besucher, Touristen und Interessierte.
Gruß Bernhard
Gast

Beitrag von Gast »

Nur mal so nebenbei, die geheiligte Ausbildung und Sachkunde, von der Ihr hier sprecht, wird doch nicht durch den Fischereischein erworben. Wie viele Angler mit Angelschein (Sachkunde und so...) hab ich schon gesehen, die A. nicht Maß halten konnten, B. untermaßige Fische abgeschlagen haben oder C. einfach nur mal die Fische schön ins Eimerchen schmeißen und dann zusehen wie die so langsam verrecken.
Glaubt hier wirklich jemand, das der Umgang mit der Natur nur durch einen Schein geschult wurde? Hier in Deutschland braucht man meines Erachtens schon viel zu viele Scheine... Weniger Scheine, aber höhere Strafen bei Tierquälerei oder Fischwilderei sind meiner Meinung nach viel sinnvoller.

Ich finde die Regelung in MeckPomm ausgezeichnet. Die Leute dort leben doch vom kaum was anderem als dem Tourismus. Da muss man denen doch nicht noch mehr Knüppel in Form von Bürokratie zwischen die Beine werfen. Was die Angelfischer wegfischen, fällt doch eh nicht ins Gewicht.

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Alex
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Beitrag von Alex »

TOBSN hat geschrieben:Weniger Scheine, aber höhere Strafen bei Tierquälerei oder Fischwilderei sind meiner Meinung nach viel sinnvoller.
So isses und mit dem Geleitwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist die Sache doch perfekt. Es muß richtig weh tun wenn sie jemanden erwischen - NUR SO GEHTS! :!:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
gerri

Beitrag von gerri »

Ich kann auch nur sagen, daß ich diesen Schein nicht schlecht finde. Ich habe auch Freunde, die gerne mal mit zum Meerforellenangeln kommen aber keinen deutschen Angelschein haben, weil sie ihn nicht wie ich in der Jugend gemacht haben. Also fahre ich mit Ihnen nach Dänemark denn den Schein kann man ja bekanntlich kaufen. Einen deutschen Angelschein würden Sie nie machen, da sie dafür keine Zeit haben.
Und ob jemand einen Angelschein hat oder nicht sagt in bezug auf Verhalten gegenüber lebenden Kreaturen nicht viel aus. Denn das habe ich schon oft genug gesehen.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Frage ist doch, wozu man den Angelschein überhaupt braucht? In bezug auf die Praxis lernt man da nahezu nix. Theorie? Weiß noch einer wann der Brassen laicht? Ich nicht mehr...

N Angelschein braucht in meine Augen kein Mensch...

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Müller
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Beitrag von Müller »

@ tobsn
stimmt - in meiner prüfung habe ich nicht viel dazugelernt, was ich nicht schon vorher wußte. ich will an dieser stelle auch ganz deutlich gestehen, das ich leidenschaftlicher schwarzangler war. ich weiß auch, das der angelschein nicht die guten von den bösen anglern trennt. ich habe in meiner zeit als schwarzbarsch immer waidgerecht gehandelt und habe maßige hechte released, während obervereinsvorstandsangler dieselbigen ne woche später todgekloppt haben, um sie dann dem nachbarn zu schenken, der damit die katze fütterte. :c

wozu ist also ein schein (in deutschland allgemein) mit einer doofen prüfung von nöten :?:
man sagt immer: "unwissenheit schütz vor strafe nicht".

mit diesem spruch versuchen sich meiner meinung nach beamte und gesetzesleute kläglich vor übertretungen zu schützen.

dazu folgendes beispiel:
nehmen wir mal an, der 22 jährige peter-rene' nimmt die ak47, die er gerade für 1500 euro von
victor bolszniercszkyi erworben hat, und schießt damit im zoo auf flamingos. :roll:
er wird damit eine anzeige für unerlaubten waffenbesitz, verstoß gegen das kriegswaffengesetz, gefährdung der öffentlichkeit und verstoß gegen das tierschutzgesetz bekommen - soviel ist mal sicher. bei der gerichtsverhandlung sagt peter-rene', das er nicht wußte, daß er was verbotenes tut.

nehmen wir nun die gleiche situation, und stellen wir uns vor, das
peter-rene' mitglied in einem schießsportverein ist, und eine SACHKUNDEPRÜFUNG für schußwaffen abgelegt hat. mit dieser sachkundeprüfung wurde er über alle wichtigen dinge informiert (lagerung, notwehrparagraph usw).

ich weiß, das der sachkundige peter-rene' niiie wieder in seinem leben lachen wird, während der unwissende peter-rene' lediglich ein paar gemeinnützige stunden und 500 euro geldstrafe bekommt.

(ich weis - stark übertrieben, aber dadurch verständlich, und richtig)


dazu sind sachkundeprüfungen da - du bist auf der sicheren seite, wenn du eine hast, wenn du aber sche... baust, wirst du richtig durchgenommen, weil du ja wußtest, was passieren kann.

daher mein merksatz: unwissenheit schützt zwar vor strafe nicht, läßt aber die strafe weicher ausfallen. :+++:

ps: mir ist aber kein fall bekannt, daß ein angler wegen tierquälerei seinen schein verloren hat und härter bestraft wurde, als ein herkömmlicher schwarzangler.
oder ist das beim angelschein sondergesetzt und ein schein-entzug nicht möglich?
ich hatte zwar die prüfung, bin aber trotzdem darüber unwissend :lol: :lol: :lol:

gruß von philip :wink:
wer babyrobben kloppt, der fi..t auch kinder!!!
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Kystefisker
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Beitrag von Kystefisker »

Na na Philip, mal keine Leute auf "dumme Idee'n" bringen.... ;)

Aber dazu....
ps: mir ist aber kein fall bekannt, daß ein angler wegen tierquälerei seinen schein verloren hat und härter bestraft wurde, als ein herkömmlicher schwarzangler.
oder ist das beim angelschein sondergesetzt und ein schein-entzug nicht möglich?
...ich sach mal so, der letzte Angler mit Sportfischerprüfung und Fischereischein hat für fischen mit lebendem Köderfisch jetzt erstmal 10 Jahre Zeit zum überlegen und zwar ohne Scheine und nix mehr mit Angeln, darf nach den 10 Jahren mal wieder beim Ornungsamt vorstellig werden und die entscheiden dann ob er nach nochmaliger Prüfung ( Kosten über Kosten...!) einen neuen Schein bekommt. Von den 2600.- € Strafe und Entzug des Angelgerätes mal ganz abgesehen...!

Und schon hatte sich's rumgesprochen und keine Schwarzangler mehr am See, so kann's auch gehen.... :!:

Muß es aber nicht, wenn man sich immer "Up to date" hält......"Kf"
Zuletzt geändert von Kystefisker am 05.10.2005, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
"Good fishing trip means also good time with your friends, people who have the same burning passion to fly fish, find the peace in it and respect mother nature."
Gast

Beitrag von Gast »

Hmm... Auf der einen Seite hat Müller nicht ganz unrecht, auf der anderen Seite. Unwissenheit sollte in einigen Fällen die Strafen nicht milder ausfallen lassen. Das offensichtliche quälen von Fischen hat nichts mit Unwissenheit zu tun. Dass man soetwas nicht macht, sollte jedem klar sein.
Was das Schwarzangeln angeht, da kann man beim ersten mal ruhig ein Auge zudrücken. Ich hab selber früher schwarzgeangelt und es nie wirklich böse gemeint. Wollte einfach nur fischen...

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Müller
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Beitrag von Müller »

@ kyste
wow-ich würde mal sagen, das sie den typen richtig "gefi..."haben, mit seinem toten köderfisch. :o

eigentlich ist jeder mal schwarzangler gewesen. wie soll man denn sonst bock auf das angeln bekommen. von daher ist das in meckpomm nicht soo schlecht, weil man da appetit auf angeln und angelschein bekommen kann.
trotzdem sollten die leute auf dem schein genaue angaben dazu finden, was ihnen droht (auch ohne angelprüfung), wenn sie am wasser einen auf todesengel machen.
verhaltensregeln, mindestmaße, schonzeiten, und wie man den fang waidgerecht versorgt.
ich hab nämlich die befürchtung, das man nen stück papier für 15eus bekommt, wo "angelschein-bezahlt" draufsteht. :q:
und schon geht die sau ab, weil ja keiner wußte wie es geht. :evil:

philip :wink:
wer babyrobben kloppt, der fi..t auch kinder!!!
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