Hallo Enno,
grundsätzlich stellt dieses Verkehrszeichen ein Verbot für Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge dar. Das Zusatzschild "Anlieger frei" dient dem Anliegerschutz. Der Begriff "Anlieger" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und ist in der Straßenverkehrsordnung nicht näher definiert.
"Anlieger" ist man, wenn z.B. das Pachtgewässer eines Angelvereins ausschließlich über eine Anliegerstraße zu erreichen und das Fischereirecht auf andere Weise nicht wahrnehmbar ist. Da die Ostsee über mehrere Anbindungen verfügt, denke ich dass Umwege in Kauf genommen werden müssen.
Ammaluschi hatte das "in Beziehung treten" mit einem Anlieger (Anwohner) schon einmal aufgeworfen und dies wird der entscheidende Faktor sein, da Du über das Einverständnis dieser Person zum Parken auf deren Grundstück verfügst. Ein Parken am Wegesrand könnte jedoch Konsequenzen zur Folge haben.
Da diese Angaben mein Rechtsverständnis widerspiegeln hoffe ich, dass sich ein Sachkundiger näher dazu äußern kann.
Durchfahrt ans Wasser
- petemitchel
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