Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
franco 123
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von franco 123 » 18.02.2010, 10:35
Ich habe nicht herausgekriegt, was man in Mecklenburg-Vorpommern braucht, um an Küste und Bodden zu angeln.
Ich möchte im März für ein Wochenende nach Usedom und dort auch angeln.
Ich bin im Besitz des niedersächsischen Fischereischeines, benötige ich noch einen Erlaubnisschein? Wenn ja, wo bekomme ich den?
Grüße Frank
TOBSN
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von TOBSN » 18.02.2010, 10:57
Moin,
Du brauchst der Kystenfischereischen von Meck-Pomm. Erhältlich bei den zuständigen Ämtern, oder auf der Durchreise bei "Angeln und Mehr" in Lübeck.
T
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franco 123
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von franco 123 » 18.02.2010, 11:29
Danke.
Wahrscheinlich gibts den in allen Angelläden in M.pomm?
Was kostet der eigentlich, und: gilt der für das ganze Jahr?
Gruß Frank
Deckert
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von Deckert » 18.02.2010, 11:42
Kostet 20€ und gilt immer vom 01.01 bis zum 31.12.
daniel
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von daniel » 18.02.2010, 12:04
Deckert hat geschrieben: Kostet 20€ und gilt immer vom 01.01 bis zum 31.12.
So ist es. Alle Info's bekommst Du hier
Büddeschön
tight lines!
Daniel
franco 123
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von franco 123 » 18.02.2010, 12:31
Erschöpfende Auskünfte. jetzt kanns losgehen. Danke nochmal.
Frank