Neues Waffenrecht in Dänemark

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Linus
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Beitrag von Linus »

@ emka

ob sperrig geschrieben oder nicht, guck dir die Seite mal an, dort steht alles zum Thema
Ob das nun gemeingefährlich für den Benutzer ist interessiert anscheinend nicht.
In Deutschland sind die Gesetze mittlerweile ähnlich bzw. noch schlimmer ....
Das Führen von einhändig zu öffnenden Feststellmesser sind gänzlich verboten Klick ->
TL
Linus
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Der_Malte
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Beitrag von Der_Malte »

Ich seh das so wie Vossi...

Wenn ich ein "Rambomesser" öffentlich mit mir rumtrage, dann darf ich mich nicht wundern, wenn es Ärger gibt.

Und überhaupt,... Wer sich vorschriftsmäßig verhält, der wird wohl keinen Ärger mit den Sheriffs bekommen. :wink:
Gruß Malte

"Leidenschaft Meerforelle" - Die Leidenschaft, die Leiden schafft
Kielerkrabbe

Beitrag von Kielerkrabbe »

...ob sinnvoll erachtet oder nicht, wir sollten uns daran halten!

1. Sind wir als Gäste dort unterwegs...
2. Werden die Grenzkontrollen momentan bestimmt etwas intimer ausfallen.
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Tante Torge
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Beitrag von Tante Torge »

Verdammte Axt, jetzt darf ich auch nichtmehr meinen Spalthammer mitnehmen. Nur gut das es gesetzlich noch erlaubt scheint, wenn ich meine STHIL im SuperBrugsen oder Bilka nachschleife und betanke.....

Vielleicht sollte sich der dänische Staat, und nach reichlicher Überlegung, natürlich auch der deutsche, sich mal mit diesem Problem auseinandersetzen....

Steckt nicht in jedem von uns ein kleiner "Kettensägenmörder" ?

Ich befinde solche Gesetze, bzw. die Aufregung darüber als totales "PLEMPLEM", zumal deren Umsetzung nie gelingen wird!
An Brennpunkten macht diese Regelung Sinn, nicht aber an einem Strand irgendwo in DK.

Ich könnt durchdrehen bei sowas....
"...und wenn du die Auflaufbremse an der Zweiendrigen Einhand nicht exakt auf 37Nm eingestellt hast, dann kann son 60er Umsteiger dir schonmal den Tag versauen...."
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Vossi
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Beitrag von Vossi »

Tante Torge hat geschrieben: Ich könnt durchdrehen bei sowas....
musst Du doch gar nicht.......Da Du mit Angelklamotten ins Bett gehst, kannst Du auch Dein "Kartoffelschälmesser" mit Dir rumschleppen :grin:
---------------------------
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lars
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Beitrag von lars »

Tante Torge hat geschrieben:Ich könnt durchdrehen bei sowas....
:grin: genau, und damit du beim Durchdrehen nicht mit deinem stinkenden Fischmesser ein Massaker veranstaltest gibt es solche Gesetze - ist doch ganz einfach :+++:

Gruß, Lars
Gruß, Lars
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emka
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Beitrag von emka »

Linus hat geschrieben:@ emka

ob sperrig geschrieben oder nicht, guck dir die Seite mal an, dort steht alles zum Thema
Ob das nun gemeingefährlich für den Benutzer ist interessiert anscheinend nicht.
In Deutschland sind die Gesetze mittlerweile ähnlich bzw. noch schlimmer ....
Das Führen von einhändig zu öffnenden Feststellmesser sind gänzlich verboten Klick ->
ich hab die seite gelesen und auch von dort zitiert...nochmal:
Das Verbot umfasst nicht Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 7 cm, sofern deren Klinge nicht festgestellt werden kann.
was heißt denn feststellen?
wenn ich ein taschenmesser aufklappe, rastet es ein-ist das das hier gemeinte feststellen?
wenn es nicht einrasten tun würde (!), würde es bei benutzung ja wieder einklappen...das meine ich mit gefährlich-könnte auch schreiben: unpraktisch.

das zitat bezieht sich ja auf klappmesser (nicht springmesser), da bei einem feststehenden messer die klinge ja per definitionem feststeht...

rambo-, survival- und sonstwelche schwanzverlängerungsmesser lassen wir jetzt mal außen vor.

c&df
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Linus
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Beitrag von Linus »

emka hat geschrieben:wenn ich ein taschenmesser aufklappe, rastet es ein-ist das das hier gemeinte feststellen?
Ganz genau !

Somit sind unsere Lieblingsmesser leider nicht mehr zugelassen.

selbst das Hier :arrow: wäre nicht erlaubt


Nur dies hier :arrow: wäre OK
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Linus
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emka
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Beitrag von emka »

Linus hat geschrieben:
emka hat geschrieben:wenn ich ein taschenmesser aufklappe, rastet es ein-ist das das hier gemeinte feststellen?
Ganz genau !

Somit sind unsere Lieblingsmesser leider nicht mehr zugelassen.

selbst das Hier :arrow: wäre nicht erlaubt


Nur dies hier :arrow: wäre OK
ok, verstanden...gracias...dann also ab jetzt gesetzeskonform fische säubern und danach zum arzt, wunden versorgen...strange!

c&df
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Stingray
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Beitrag von Stingray »

Also da steht das man ein Angelmesser ( Filetiermesser) mit ans Wasser nehmen darf. Und danach steht da man sollte das Filetiermesser im Freienhaus lassen :q: :q: . Ja watt denn nun :q: .

Gruß Thomas
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obelix
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Beitrag von obelix »

Ich denke, man kann die (bewusst?) etwas undurchsichtig formulierten Aussagen auf den Seiten, zu denen obrige Links führen, doch recht eindeutig folgendermaßen verstehen:

Ich kann beim Fischen weiterhin mein Lieblingsmesser bei mir Tragen, sofern dies ein "Angelmesser" und nur mit zwei Händen zu öffnen ist.
Dabei kann die Klinge auch über 7cm lang und feststellbar sein. Allerdings darf ich dieses nur beim Fischen und auf direktem Weg dorthin transportieren - und dies auch nur wohlverpackt in Weste/Jacke und auf keinen Fall im Fahrerraum des Autos. Beim verlassen des Autos, muss das Messer auf jeden Fall in diesem auf meine Rückkehr warten.

Wenn ich aber auf Nummer sicher gehen will, vielleicht weil ich eher zu den vergeßlichen Typen gehöre, oder weil mir das Anliegen der Dänen sympathisch ist, beschränke ich mich auf ein Messer von maximal 7 Zentimeter Klingenlänge, welches nicht feststellbar ist. Denn dieses darf ich in Dänemark weiterhin überall und immer bei mir führen.
Dies wäre offensichtlich auch dem dänischen Fremdenverkehrsamt am liebsten.


Sollte diese Interpretation so eindeutig falsch sein, sollte dies zweifellos bald jemand berichtigen. Ich konnte nichts Gegenteiliges finden. Aber vier Augen finden ja bekanntlich mehr als zwei...
AndreasKR

Beitrag von AndreasKR »

Daagestiet,

ich habe mir letztes Jahr zu Weihnachten ein neues Messer schenken lassen http://www.finnmesser.de/Marttiini_Einh ... 80812.html

und jetzt darf ich das nicht mehr mitnehmen, ich könnte Bild

So richtig dicht können unsere Politiker nicht sein.
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Tante Torge
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Beitrag von Tante Torge »

AndreasKR hat geschrieben:So richtig dicht können unsere Politiker nicht sein.
Naja, ging doch um die Dänen oder?

Aber andersherum, hast recht.

Verstau dein Messer im Kofferraum und es wird wahrscheinlich keine Probleme geben.
Das ist es was mich ja gerade so wuschig macht, hier wird nen riesen Terzt gemacht und die die es interessieren sollte lesen sowas generell nicht. Wenn unsereins aber sein Fischereimesser im Kofferraum hat wird es den Beamten wohl ziemlich egal sein.
Neben den Ruten, Watgedöns, etc... wird sich sicher keiner wundern das du ein Messer dabei hast.
Obwohl, geile verschleierungstaktik :grin:
"...und wenn du die Auflaufbremse an der Zweiendrigen Einhand nicht exakt auf 37Nm eingestellt hast, dann kann son 60er Umsteiger dir schonmal den Tag versauen...."
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Aalexzander
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Beitrag von Aalexzander »

Hey Andreas,

wenn Du Dein Schwanxverlängerungsdingx nicht mehr brauchst, stellst Du es dann unter Kleinanzeigen ein? Sieht gut aus, Dein gutes Stück Messer.
Ehrlich.

:-lol: :-lol: :-lol:

Ich kenne jmd. der hat Bedarf (FreundvomFreundvomBrudereinesFreundes)
Ist ja bald Weihnachten.

:D
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Alex
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Beitrag von Alex »

@ Aalex...:
Entweder trinken oder posten - danke!

Aber zurück zum Thema:
Mich würde ja mal interessieren, ob die ernsthaft in dieser Richtung kontrollieren, wie rigoros die einen verknacken wenn sie einen erwischen und was die Strafe ist? Allein das Wort Waffenrecht läßt ja vermuten, dass Verstöße keine Kavaliersdelikte sind.
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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