Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
Antworten
Benutzeravatar
Polar-Magnus
Eigentlich war ich's nicht...
...
Beiträge: 2610
Registriert: 22.04.2008, 12:27
Wohnort: Wedemark bei Hannover

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Ob Ihr es nun glaubt oder nicht:
Es gibt tatsächlich Fliegenfischer (Angler), die sich für die Fischerei in diversen Gewässern
begeistern können und daher jedes Jahr auch ein bischen herumkommen.

Mal zur Veranschaulichung: Ich z.B. habe dieses Jahr neben meinem heimatlichen Nds auch
noch in Schleswig Holstein (Ostsee), Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein-Westfalen gefischt.

Vermutlich hält sich die SH Landesregierung für den Nabel der Welt und kann sich das gar nicht vorstellen,
aber wenn alle Bundesländer das künftig so machen, müsste ich mir dann also zusätzlich von 4
Bundesländern die Jahreskarte bzw. den Fischereischein holen. Zusätzlich natürlich zu den zu erwerbenden Gastkarten.

Jetzt möge jeder selbst entscheiden, ob das in der Form sinnvoll wäre und das ein
klizekleine, aber nur ganz kleine weitere Einschränkung unserer Passion wäre?

Nachvollziehbar? Ja :?: Danke :!:

Ingo
Ein Fliegenfischer ist manchmal glücklich, aber nie wunschlos.

Du bestimmst das Ziel, du bestimmst den Weg und du bestimmst die Regeln. Es ist dein Spiel, dein Leben.
Zitat von gonefishing aus seinem sagenhaften Patagonien Reisebericht.
Benutzeravatar
marioschreiber
...
Beiträge: 1153
Registriert: 17.02.2005, 22:06
Wohnort: Großenbrode

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von marioschreiber »

Olli hat geschrieben:....Vorallem wenn ich sehe was da manche an Fischen mit vom Strand schleppen finde ich das gut das das nun nicht mehr so einfach möglich ist bzw. diese wenigstens eine kleine Gebühr zahlen müssen.Und wenn man mal sieht wie voll die Küsten mittlerweile sind dann finde ich das noch besser wenn diese kleine Gebühr einige abschreckt und es wieder etwas leerer wird.Wem die Ostsee und das fischen dort was wert ist dem ist das eh egal es ist zwar ein kleines Hindernis aber sicher kein Weltuntergang.Ist ja nur einmal im Jahr das man diese Gebühr zahlt.
:+++:

Die Art und Weise ist eben nur unglücklich gewählt ! MV hat das wesentlich besser gelöst !

Und zu dem Zitat: Ich hoffe das die Mehreinnahmen in den ersten Jahren verschärft in Kontrollen investiert werden !
Bild
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5611
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Maqua »

Olli hat geschrieben:Vorallem wenn ich sehe was da manche an Fischen mit vom Strand schleppen finde ich das gut das das nun nicht mehr so einfach möglich ist bzw. diese wenigstens eine kleine Gebühr zahlen müssen.Und wenn man mal sieht wie voll die Küsten mittlerweile sind dann finde ich das noch besser wenn diese kleine Gebühr einige abschreckt und es wieder etwas leerer wird.
Hallo Olli, glaubst du das wirklich, das sich in Zukunft die Verhältnisse an der Küste verbessern?

Ich glaube du verlierst das Gesamtpaket der Neuerungen dabei aus den Augen!
Neben den bürokratischen Hürden, die 'geprüften' Anglern in den Weg gestellt werden, gibt es nämlich noch erhebliche Erleichterungen für 'Laien'.
Diese können in Zukunft fast unbegrenzt (bis auf ein paar Tage) das ganze Jahr mit Urlauberschein die Küste unsicher machen und ich kann mir schon sehr gut vorstellen was dann am Strand abgehen wird.

Man muss sich doch in SH mittlerweile fragen wozu man überhaupt noch ne Sportfischerprüfung braucht?
Für die Küste jedenfalls nicht mehr und in nen Verein wollen die wenigsten.
Sicher gibt es auch 'Laien' die vernünftig mit Fischen umgehen können, aber das wird die Minderheit sein.
Ein Gesetz, das den Laien den Weg ans Gewässer erleichtert und gleichzeitig den 'geprüften' Anglern diesen Weg erschwert ist in meinen Augen unhaltbar.
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Benutzeravatar
Ammaluschi
1. Vogelfänger Altona
...
Beiträge: 4957
Registriert: 13.03.2005, 07:29
Wohnort: Tornesch

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Ammaluschi »

Maqua hat geschrieben: Sicher gibt es auch 'Laien' die vernünftig mit Fischen umgehen können, aber das wird die Minderheit sein.
Wenn ich mir so einige Experten mit der Prüfung anschaue, so frage ich mich manchmal, ob diese überhaupt eine Auswirkung auf den Umgang mit Lebewesen hat.
Ich glaube das wird absolut überbewertet. Sicher kann ein wenig Wissen hilfreich sein, ergibt sich aber oft von allein, denn die meisten beginnen sicher weit vor dem 12. Lebensjahr zu fischen und lassen es sich von älteren Anglern, wie Opas, Papas, Mamas, Omas, anderen Vereinsmitgliedern pp. zeigen.
In Dänemark hat auch niemand eine Prüfung und ich kann nicht wirklich einen Unterschied im positiven oder negativen Sinn zwischen "gelernten Vollprofis" und "ungelernten Diletanten" feststellen.
Hier wirkt aus meiner Sicht viel mehr Erziehung, Charakter, soziale Kompetenz und Intelligenz.
Aber das läßt sich leider nicht gesetzlich regeln :roll:

Zum Thema:
Hier soll es nicht darum gehen, sinnvolle Vorschriften zu machen, sondern Geld einzunehmen.
Wenn ich nach Niedersachsen zum Fischen führe, zahle ich für den Gewässerschein, sollte hier noch eine Gebühr als Jahresbeitrag dazukommen, wäre ich, wenn sie im Rahmen bliebe, absolut bereit diese zu entrichten. Das kann man sich mal gönnen. Ist in Dänemark, Norwegen, Schweden, Meck-Pom und auch sonst wo so. Demnächst auch in Schleswig-Holstein.
Ist sicher ärgerlich, aber wenns denn für einen guten Zweck ist, wie hier wahrscheinlich und man das Ganze dann auch noch online erledigen könnte.....es gibt Schlimmeres.
Und wenn denn die Küste von Horden von Amateuren heimgesucht wird, dann haben doch die Angelführer ihre Sternstunden und alle dort genannten Hotspots sind menschenvoll und fischleer. Und ich überlege, die Zeit, wenn ich selbst nicht fischen bin, mit dem Verkauf von heißen Würstchen genau dort zu nutzen, um meine diversen Angelscheine zu finanzieren.
Oder kommt doch alles anderes....
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
Benutzeravatar
Sundvogel
...
Beiträge: 860
Registriert: 16.03.2009, 12:05
Wohnort: Fredenbeck

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Sundvogel »

Wenn diese Karte dazu führen würde, dass sich weniger Angler in S-H an der Küste tummeln, dann würde ich auch den drei oder vierfachen Betrag zahlen. Das gleichzeitig der Tourischein eingeführt wird, finde ich recht unerheblich. Vermutlich erhöht das nur die Zahl der Kleinschlauchbootflotten.

Das gute ist ja, dass mir zukünftig kein S-Hler mehr vorhalten kann, dass ich nur Gast sei und eigentlich "seine" Fische wegfangen würde. Zukünftig sind es auch meine, denn ich habe ja dafür bezahlt. :oops
The beach is a place where a man can feel
he's the only soul in the world that's real. (P.T.)
Kielerkrabbe

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kielerkrabbe »

Bevor diese Onlinegeschichte in SH klappt
wird der Rosenmontag gesetzlicher Feiertag im Norden.
Trotzdem bewundere ich die Menschen unter uns,
die diesen grenzenlosen Optimismus besitzen.
Benutzeravatar
Megger
...
Beiträge: 290
Registriert: 24.01.2006, 11:48
Wohnort: Osnabrück

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Megger »

... also ich habe von meinem Sportfischer-Lehrgang behalten (damals konnte ich sowas noch), dass die Küste bzw. das Küstenmeer dem Bund gehört. So lange ich im Wasser stehe, fische ich also im Staatseigentum, quasi einer Bundeswasserstraße (wie am Mittellandkanal :grin: - nur das der meist an Vereine verpachtet ist). Was hat da eigentlich S-H (Nds. od. MV) zu melden ? :p Haben die vom Bund etwa die Fischereirechte gepachtet ? Ich glaube nicht. :p

:wink:
Benutzeravatar
Blechbüchsentaucher85
...
Beiträge: 596
Registriert: 03.02.2008, 19:16
Wohnort: Schacht-Audorf

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

... also ich darf mich als "zugereister" ja mal nicht zu weit aus dem fenster lehnen,
aber wird ja mal bald ein fall für den BGH :zsch: obs da möglichkeiten gibt? haben wir
hier keinen, der sich da auskennt
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5611
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Maqua »

@ Lutz
Das es nur um Geldschneiderei geht, ist klar und wurde ja von einigen schon in den Anfangsposts erwähnt.
Etwas anderes finde ich aber sehr bedenklich.
Mir wären auch Verhältnisse wie in Neuseeland am liebsten, wo man für schmales Geld im Angelladen ne Jahreskarte kauft und das ganze Land damit befischen darf. :l:

Leider wohnen wir aber im Land der Bürokraten und der Gesetzgeber hat sich in Deutschland, also auch in SH eine Prüfung einfallen lassen, die zum Erwerb von Landesfischereischein und damit zum Erwerb von Erlaubnisscheinen berechtigt.
Um an noch mehr Kohle zu kommen hat dann SH (MV glaube ich auch) den Urlauberschein ausgebrütet.
Dieser konnte bisher ja einmal gekauft werden, also im eigentlichen Sinne für die Dauer eines Urlaubs.

Wenn ich die Neuerungen richtig verstanden habe, kann in Zukunft jeder diesen Schein beliebig oft im Jahr kaufen.
In der Praxis könnte das so aussehen, das jemand sich den Urlauberschein Anfang Januar holt, 28 Tage damit fischt, einen Tag Pause einlegt und sich dann den nächsten holt, usw..
Auf diese Weise kann er das ganze Jahr durch fischen und erhält mit dem Urlauberschein eine gleichwertige Legitimation wie derjenige, der seine Sportfischerprüfung absolviert hat, um damit seinen Landesfischereischein zu erwerben.
Das stellt i.m.A. eine Ungleichbehandlung dar und ich habe starke Zweifel, ob diese Neuerungen einer juristischen Prüfung standhalten würden.
Der Begriff "Urlauberschein" wird mit der Neuregelung jedenfalls zum Absurdum.
Leider haben wir aber in unseren Verbänden scheinbar niemanden, der sich mal solche "Ungereimtheiten" vornehmen würde.
Gruss Manni :wink:





______________________________________
Gardenfly
Nichtlosgeher
...
Beiträge: 328
Registriert: 13.03.2006, 23:11

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Gardenfly »

Olli hat geschrieben:als die paar Euro die nicht Schleswig Holsteiner zahlen müssen.Wir zahlen ja selber eine Gebühr jedes Jahr ist so doch nur fair wenn andere Bundesländer das auch müssen um in der Ostsee fischen zu dürfen.
Das ist genau die Stammtischmeinung die diesen Gesetzt zugrunde liegt, dann hoffe ich mal das du auch dafür an Niedersachsen zahlst wenn du Aalangeln an der Elbe machst-sind schliesslich NdS-Fördergelder beim Aalbesatz.
Fast jedes Bundesland hat ein Meerforellenprogramm, viele davon wandern in die Ostsee und werden dann ohne Bezahlung von SHlern gefangen.
Benutzeravatar
VolkerB
...
Beiträge: 1088
Registriert: 27.10.2004, 22:14

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von VolkerB »

Hi,

mein Ortsamt hat geantwortet (übrigens recht zeitnah, dass ich mich hier
erst jetzt melde liegt daran, dass ich selbst unterwegs war).
Die wissen allerdings auch noch nicht viel.

Tenor: ... es ist erst nach "Verabschiedung" möglich ist sich weiter
über die "Durchführung" zu informieren.

Hummm..., finde ich unbefriedigend.

Als weiterer Ansprechpartner wurde mir das
"Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume" genannt.
Also noch keine Info darüber wie die "Idee" zu Umsetzung kommen soll.

Volker
Benutzeravatar
Henk
first class to heaven....
...
Beiträge: 499
Registriert: 05.02.2011, 23:26
Wohnort: Rosengarten

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

Was ich an der ganzen Sache garnicht verstehe, ist die 28 Tage Regelung !Wenn schon eine Grbühr erhoben werden soll, für welchen Zweck und Sinn jetzt auch immer,warum wird nicht ein Jahresschein mit entsprechender Gebühr für Fischereischeininhaber eingeführt ? 28 Tage ist doch Käse :roll:

Liebe Grüße
Henk
das kannste schon so machen - aber dann isses halt Kacke !!
Benutzeravatar
CDC-Dun
...
Beiträge: 385
Registriert: 22.01.2007, 16:37
Wohnort: Unterfranken

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von CDC-Dun »

Hallo Henk,

lies das ganze nochmal komplett durch, bitte.
Die 28 Tage sind nur für den Urlauberschein! Als geprüfter Angler erhälst Du eine Jahresmarke.

Ich kann mir beim besten Wille nicht vorstellen das dieses Gesetz bestand haben wird.
Wie Maqua es schon angesprochen hat ist die Ungleichbehandlung von Angler mit Fischereiprüfung und Anglern ohne Fischereiprüfung mit dem Grundgesetz, meiner Meinung nach, nicht vereinbar. Mögliche Folgen: a, Abschaffung der Fischereiprüfung wahrscheinlicher aber b, Rückkehr zum Standardtourischein.

Ich werde mich weigern in SH eine staatliche Gebühr für die Ausübung der Fischerei zu entrichten, diese habe ich ja schon in Bayern entrichtet. Die ganze Geschichte geht so gegen den Förderalismus, da kann ich mir nicht vorstellen das die anderen Bundesländer das so hinnehmen. Wenn ja, ;) sollten wir Bayern mal überlegen wie man den Länderfinanzausgleich streichen kann.

Mit der Gesetzgebung ist es ja nicht so einfach, es hat bestimmt keine andere Möglichkeit gegeben die Touristen aus den anderen Bundesländern an den Kosten der Fischerei zu beteiligen. Ich bin mir nicht sicher, aber eine Einführung eines Küstenscheines ala Mecklenburg-Vorpommern ist in den alten Bundesländern nicht möglich, und es haben mit Sicherheit viele kluge Köpfe darüber nachgedacht wie man dies umgeht.

Persönlich würde ich die Einführung eines Küstenscheines befürworten, aber schaun wir mal was dabei noch rauskommt.

Gruß
Stefan
Benutzeravatar
Olli
...
Beiträge: 1251
Registriert: 28.02.2009, 09:47
Wohnort: Ostholstein

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Olli »

Gardenfly hat geschrieben:
Olli hat geschrieben:als die paar Euro die nicht Schleswig Holsteiner zahlen müssen.Wir zahlen ja selber eine Gebühr jedes Jahr ist so doch nur fair wenn andere Bundesländer das auch müssen um in der Ostsee fischen zu dürfen.
Das ist genau die Stammtischmeinung die diesen Gesetzt zugrunde liegt, dann hoffe ich mal das du auch dafür an Niedersachsen zahlst wenn du Aalangeln an der Elbe machst-sind schliesslich NdS-Fördergelder beim Aalbesatz.
Fast jedes Bundesland hat ein Meerforellenprogramm, viele davon wandern in die Ostsee und werden dann ohne Bezahlung von SHlern gefangen.
Hi,

das ist mir ehrlich gesagt egal wo wer was besetzt.Ich fische hier an der Küste von Sh und gut ist.Wo die Fische herkommen ist mir egal oder soll die Küste von Sh und die Elbe nun mit Netzen abgetrennt werden damit wir nicht Fische fangen die woanders besetzt wurden :lol: .Und wieso ohne Bezahlung?Wir zahlen doch jedes Jahr eine Gebühr ohne diese dürften wir auch nicht in der Ostsee fischen oder würden für andere Gewässer Tages oder Jahreskarten bekommen.Und auch wenn ich in anderen Bundesländern zahlen müsste ich würde mich nicht aufregen wie manche es jetzt tun.Aber wie gesagt es zwingt euch niemand an der Küste von Sh zu fischen.Wenn diese kleine Gebühr so ein Problem ist fischt halt woanders dann wird es hier wieder etwas leerer auch nicht schlecht.Das sich da so drüber aufgeregt wird ich kann es echt nicht verstehen gerade wo das Geld ja sinnvoll genutzt werden soll.

Worüber man sich eher aufregen könnte gerade als Sh,ler ist das nun aus anderen Bundesländern hier Leute fischen dürfen ohne Schein.Aber das stört komischerweise niemand von den nicht Sh,lern nein es wird sogar begrüßt.Sind ja auch nicht eure Hausgewässer wo nun jeder ohne Schein fischen darf :roll: .Achja und damit es da nicht wieder eine Diskussion gibt es ist mir bewusst das auch ein Angelschein keine Garantie für guten Umgang mit den Fischen und der Natur ist.Aber ich bin mir sicher ein Urlauber der keinen Schein besitzt kaum Erfahrung hat wird sich wohl kaum an Mindestmaße,Schonzeiten oder Fangbegrenzungen halten.Da wird in der Freude sicher alles totgeknüppelt.

Gruß Olli
Zuletzt geändert von Olli am 23.10.2011, 16:26, insgesamt 7-mal geändert.
Gruß Olli
Benutzeravatar
Henk
first class to heaven....
...
Beiträge: 499
Registriert: 05.02.2011, 23:26
Wohnort: Rosengarten

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

CDC-Dun hat geschrieben:Hallo Henk,

lies das ganze nochmal komplett durch, bitte.
Die 28 Tage sind nur für den Urlauberschein! Als geprüfter Angler erhälst Du eine Jahresmarke.
Dann habe ich es wohl definitiv nicht verstanden, Danke !

Liebe Grüße
Henk
das kannste schon so machen - aber dann isses halt Kacke !!
Antworten