selbstverständlich werde ich nicht versuchen, den Händler oder den Quantum-Vertrieb in irgendeiner Art und Weise zu belügen. Vielleicht ist euch aufgefallen, dass ich auch in keinster Weise darauf eingegangen bin.
Ich habe hier auch niemanden Depp oder gar Volldepp genannt, sondern einfach fair berichtet, wie sich die Sache einzig und allein aus meiner Sicht darstellt. Ohne jemanden zu beleidigen. Wenn Ihr es ganz genau wissen wollt, war ich eigentlich viel zu fair, wenn ich das Verhalten des Händlers genauer betrachte.
Ich möchte Euch an dieser Stelle noch einmal bitten, meinen Post aufmerksam durchzulesen. Es geht absolut nicht um die Problematik "Umtausch ohne Kassenbon" sondern einzig und allein darum, ob...
a) jemandem hier bereits so etwas passiert ist, denn der Händler hat einen solchen Bruch, der beim Auswerfen entstanden ist, kategorisch ausgeschlossen. Wir haben aber jetzt hier bereits gelernt, dass es eben doch exakt solche "Bruchverläufe" gibt und das diese nicht einmal selten sind. Hätte mich auch stark gewundert, denn ansonsten hätte ich die Situation am Wasser wohl geträumt. Also hatte der Händler mit seiner Einschätzung der Situation schlicht Unrecht!Dadurch und durch die dreiste Unterstellung, ich hätte die Rute anders erledigt (Autotür, Angelkasten) hat der Händler mir zu verstehen gegeben, dass ich lhn anlügen würde, und das geht eben gar nicht. Mit seiner Einschätzung, dass ich die Rute fahrlässig zerstört habe, wollte er mir sagen, dass ich keine Ersatzrute bekomme.
b) Ich bin dankbar für die Tipps, wie man seine Kassenbons und Quittungen aufbewahrt. Aber es ist wohl jedem schon einmal passiert, dass er etwas nicht wiederfinden konnte. Euch nicht?
c) By the way, da ihr euch ja anscheinend so gut mit der "Umtausch ohne Bon-Problematik" auskennt, hier ein kurzer Exkurs, ob man überhaupt einen Bon benötigt. Dies ist nämlich absolut nicht der Fall, sollte man eigentlich wissen, wenn man in einem Angelgeschäft gearbeitet hat.
"Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in]§ 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Käufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen."Fällt ein Einkauf unter die gesetzliche Gewährleistung (und das tut meine gute, kaputte Rute nun einmal, ob es dem Händler passt oder nicht, ob er hellseherische Fähigkeiten besitzt und vermeindlich weiß, wie meine Rute zerbrochen ist, oder nicht), darf der Händler nicht nur den Kassenbon verlangen. Er muss auch einen Kontoauszug über die Kartenzahlung oder eine Kopie des Belegs akzeptieren, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sogar ein Zeuge, der den Kauf bestätigt oder das Preisschild, das noch auf der Verpackung klebt seien als Beweis ausreichend. " --- Und ich habe sowohl einen Zeugen, einen Zahlungsbeleg der Kartenzahlung nur leider den Bon nicht, aber den brauche ich auch überhaupt nicht!!!!.
Aber wie ich geschrieben habe, hatte ich auch den Fehler begangen, ansonsten wäre ich ja mit dem klaren Vorsatz zum Händler gegangen, den Kaufgegenstand, hier die kaputte Rute, zu tauschen, und das wollte ich eben nicht (siehe Erst-Post), da ich dachte, ich hätte ohne Bon keine Chance. Weit gefehlt!
Um es aber noch einmal auf den Punkt zu bringen, es geht einzig und allein um den Fakt, den ich fett und unterstrichen markiert habe.
Wenn wir uns nun einig sind, dass es mitnichten um den Bon ging, das war das geringste Problem, sondern um den Umgang, dann sagt mir bitte, was an meinen Posts nun unglücklich war?MefoMichi hat geschrieben:Hallo MefoMichi,
klar werde ich schreiben, wenn sich etwas Neues ergeben hat. Ich möchte den Shop nicht so gerne nennen, nicht weil ich Angst davor habe, sondern weil ich nicht weiß, ob das den Regeln im Forum entspricht. Ich hoffe einfach mal für den Herrn, dass er einfach einen schlechten Tag hatte. Fehler sind menschlich und ich kann mir schon vorstellen, dass da oft versucht wird, zu betrügen. Nur hatte ich leider absolut nicht vor, ihn zu betrügen oder mir einen Vorteil zu verschaffen, ganz im Gegenteil, eigentlich wollte ich nett sein und mir ne neue Rute kaufen.
Wenn Du den Namen des Ladens wissen möchtest, kannst Du mir eine PN schicken, so würde ich ihn nennen.
Aber eins muss mir bei allem Respekt gestattet sein: Ich finde es unglücklich, dass ihr hier irgendetwas anprangert, was zumindest für meine Person absolut nicht der Realität entspricht. Mir hat mal ein schlauer Mensch gesagt, erst denken/lesen, dann schreiben/meckern, ansonsten kann sowas nämlich ganz schön peinlich sein, aber das ist nur meine Meinung!
Beste Grüße
Wummerich