Reverend Mefo hat geschrieben:
An der Ostsee gibt es keine Pacht, und der Gesetzgeber zwingt mich also, am 30. September eine braune 40er (um es mal überspitzt zu formulieren) abzuknüppeln...
Hallo Felix, einfach mal konsequent sein!
Hier im Forum gibt es viele, die über das gesetzliche Maß hinausgehende,
persönliche Anforderungen an eine Meerforelle stellen, um sie zu entnehmen.
Das geht über braune Fische im Herbst, schlanke Absteiger im Frühjahr, bis zu persönlichen Mindestmaßen.
Wenn du keine braunen Meerforellen magst, warum gehst du dann Ende September, wo man hauptsächlich auf braune Fische trifft, zum Meerforellenfischen???
An den Bächen geniessen die Forellen eine 5monatige Schonzeit, an der Ostsee ist aber kaum einer (keiner) derjenigen, die sich mit ihren persönlichen Schutzbestimmungen gerne an vorderster, moralischer Front sehen dazu zu bewegen, die Mefoschonzeit mal für sich persönlich auf 5 Monate auszudehnen, obwohl er damit allen Zweifeln in bezug auf braune oder schlanke Fische aus dem Weg gehen würde.
Ich sehe das als Inkonsequenz.
Im übrigen werden auch für die Ostsee Schonzeiten und Mindestmaße erlassen und wenn einem die nicht passen, muss man eben persönlich aktiv werden um eine Änderung der Bestimmungen zu erreichen.
Und damit meine ich nicht, in einem Forum über die bestehende Gesetzeslage zu wettern, sondern vielleicht mal über Verbandsarbeit nachzudenken.
Reverend Mefo hat geschrieben:Schön, dass der Bachpächter dann wenigstens ein eigenes Mindestmaß festlegen kann. Und dann? Dann knüppeln wir also erst jede 45er Bafo ab, die sich über Jahre in dem Fluss entwickelt hat und nun zufällig an den Haken ging.
Falsch verstanden!
Mit einem Zwischenschonmaß werden bei uns (Rur) die besonders wertvollen Laichforellen von 40-55cm geschont.
Alle Forellen von 30-40cm sowie alle über 55cm können (sollen) entnommen werden.
Mit solchen Zwischenschonmaßen hat man als Gewässerbewirtschafter ein excellentes, über das gesetzliche Maß hinausgehende Mittel in der Hand um den Fischbestand zu regulieren.
Reverend Mefo hat geschrieben:Es ist sicherlich schwierig, per Gesetz die fischenden Natürschützer von den Youtube-Poserprolls am Fropuff zu trennen...
Umso glücklicher sollten wir über entsprechende Rechtsprechung sein, die dafür sorgt, das diese "Poserprolls" von der Bildfläche verschwinden.
Die von Achim kritisierte Äußerung von Herrn Spahn konnte im übrigen gar nicht anders ausfallen, da er ansonsten mit dem Tierschutzgesetz kollidieren würde.
Das hat nichts mit "in den Rücken fallen" zu tun, sondern ist bei uns Gesetzeslage, woran sich jeder zu halten hat.
Die Bestimmungen bzgl. Schonzeiten und Mindestmaße in der Ostsee werden auch nicht von Herrn Spahn, oder dem Bundesverband gemacht, sondern vom Landesverband SH.
Wenn man also andere als die bestehenden Bestimmungen wünscht, muss man dort ansetzen!