Umfrage: Schonmaß

Einigen Themen kann man einfach nicht entgehen.
Falls Diskussionsbedarf besteht, dann hier!
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Heraufsetzung des derzeit gültigen Schonmaßes von 40 cm?

Ich bin gegen eine Heraufsetzung der gültigen Maße!
36
9%
Ich bin dafür, die Maße von Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen (45cm, max. 3 Stk/Tag)
267
65%
Ich bin für ein eigenes (SH) Schonmaß von 50cm
107
26%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 410

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Olli
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Beitrag von Olli »

bellyboater hat geschrieben:
Olli hat geschrieben:Es heißt doch aber, das man den Fisch auch einer "sinnvollen" Verwertung zuführen muss. Einen ausgehungerten Fisch kann ich für mich nicht sinnvoll verwerten. Also ist in dem Moment das Zurücksetzen in Ordnung. Wenn ich aber nach dem 3. Fisch weiter angle, nur wegen des Fangens willen, ist das wiederum Vorsatz und somit gesetzeswidrig.
Moin,

gesetzeswidrig ist jegliches zurücksetzen wenn der Fisch maßig ist und zur Zeit nicht geschont weil braun egal in welcher Verfassung er ist.Da gibt es vom Gesetz her nix dran zu rütteln.
Gruß Olli
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der kleine Muck
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Beitrag von der kleine Muck »

Ich selbst habe abgestimmt. ABER: Ich versuchwe mal eine Erklärung zu finden, warum die abgegebenen Stimmen so wenige sind:
Ich selbst habe im letzten Jahr 1 (in worten EINE) wunderschöne Meerforelle gefangen. Und weil ich mir gut vorstellen kann, das viele "normal Fischer" wie mich gibt und nur wenige "ich geh mal eben 230 Tage im Jahr ans Wasser und fange dabei jedes zweite mal, weil ich alle geheimen-geheim-Plätze kenne" gibt, ist das interesse an so einer Abstimmung eher Mäßig. Die jenigen, die es betrifft sind sicher wenige und wenn von denen die hälfte hier abgestimmt hat (ca. 200 Stimmen) dann kommt das doch gut hin mit der Beteiligung.
Das kann ich so voll unterschreiben...ich komme mit Glück einmal im Jahr im Urlaub an die See. Habe dann dort 3-5 Angel"tage" (die Familie will ja auch noch was von mir haben). Im Prinzip ists mir Latte, wie hoch das Mindestmaß ist...ich genieße die Tage und wenn was Essbares bei raus kommt - gerne!

Natürlich sind mir die Bestände deshalb noch lange nicht egal...und deshalb bin ich nach Alex´ Post auch hierzu gestoßen...obwohl mich die Abstimmung zunächst kalt ließ...
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Alex
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Beitrag von Alex »

Olli hat geschrieben:gesetzeswidrig ist jegliches zurücksetzen wenn der Fisch maßig ist und zur Zeit nicht geschont weil braun egal in welcher Verfassung er ist. Da gibt es vom Gesetz her nix dran zu rütteln.
Ich habe da meine Zweifel, .... es sein denn Du belegst mir die Passage im Gesetz, in der das so steht. :-no:

Aber ich möchte Dich vorwarnen - ich habe diese Diskussion bestimmt schon 25 Mal geführt und kenne die entsprechenden Paragraphen und Urteile.
Bellyboater hat geschrieben:Es heißt doch aber, das man den Fisch auch einer "sinnvollen" Verwertung zuführen muss. Einen ausgehungerten Fisch kann ich für mich nicht sinnvoll verwerten. Also ist in dem Moment das Zurücksetzen in Ordnung.
Diese Argumentationskette finde ich angesichts der Gesetzesformulierung sehr nachvollziehbar und ich vermute, dass man im Fall der Fälle damit punkten könnte. Alternative A: "wegwerfen" oder Alternative B: "schwimmen lassen".

Und wir gehen dabei natürlich davon aus, dass wir nicht ans Wasser gehen, um die Fische lediglich als Sparingspartner zu nutzen, sondern selektieren. D.h. wir entnehmen die verwertbaren Fische und setzen die anderen zurück.
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Moin,

aber ist es nicht so das laut Gesetz jeder maßige Fisch entnommen werden muss?Wärn wir sonst nicht beim Thema c&r was bei uns ja nicht erlaubt ist?
So ist mein Wissensstand lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Wieso gab es denn sons so oft ärger wegen zurückgesetzten Fischen meist Karpfen?Kann man da ja genauso sagen was will ich mit einem 30 oder 40 Pfünder.Habe ich keine Sinnvolle Verwertung für aber trotzdem ist es doch illegal nach dem Gesetz einen solchen Fisch zu releasen oder nicht?

Bin selber ein Befürworter für Sinnvolle Entnahme und habe ich auch nix gegen c&r aber wie sieht es nun laut Gesetz aus würde mich ja nun auch mal interessieren.
Gruß Olli
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Alex
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Beitrag von Alex »

...... das mit dem C&R ist so eine Sache. Im Gesetz findet man nämlich die Formulierung "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen."

Nahrungserwerb ist wohl nach weitläufiger Meinung ein vernünftiger Grund. Da Du die Karpfenangler ansprichst, widerspricht das dortige C&R natürlich dem Gesetz. Einen Fisch zu fangen, einzig und allein um ihn später wieder zu entlassen ist in diesem Sinne sicherlich verboten. Man handelt ja quasi vorsätzlich, also führt dem Fisch ohne vernünftigen Grund Schmerzen zu.

Wie ist es aber, wenn ich so einen Fisch versehntlich fange und dann nicht verwerten kann? Vorsatz kann nicht vorliegen, denn ich habe den nicht zu verwertenden Fisch ja versehentlich gefangen. Ist es im Sinne des Gesetzes, dass ich das Tier dann töte und ihm ggf. sogar noch mehr Schmerzen zufüge, obwohl kein vernünftiger Grund mehr vorliegt?

Die Regelung ist schwammig und es hat meines Wissens einige wenige Urteile gegeben, wo echt üble Gesellen verknackt wurden. Wer aber vernünftig mit der Kreatur Fisch umgeht, sollte immer im Sinne des §1 des Tierschutzgesetzes handeln und tut dies für mein Empfinden auch dann, wenn er bei selektiver Fischerei einen Fisch aufgrund einer vernünftigen Entscheidung released.

Bei Auf- und Absteigern sehe ich daher gar kein Problem, denn man kann immer Argumentieren, dass der Fisch entweder "Schwanger" oder "ungenießbar" war (wenn man sich rechtfertigen muss hat man es mit Laien zu tun). Die eigenmächtige Heraufsetzung des Mindestmaßes ist hingegen schon etwas heikler, aber Fische knapp über gesetzlichem Midestmaß sind sehr häufig ungeahnt glitschig und kaum zu halten. Daher wäre auch ich für ein höheres Mindestmaß.

Habe ich irgend etwas falsch interpretiert oder vergessen?
Gruß & Petri ALEX

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udokausk
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na gut, eine Stimme mehr für die Mitte

Beitrag von udokausk »

Ich stimme schnell noch für die Mitte.

Ich bin bekennender Kochtopfangler. Die Fische kommen bei mir in die Plastiktüte. Ich fange die Menge, die ich für eine Mahlzeit am nächsten Tag brauche. Also 1 Fisch. Da reicht auch eine 40ziger. Dann gibt es eben mehr Kartoffeln :cry:.

Mich stört keine der Regeln.

Ich kann nicht einschätzen, ob sich die Basis der Laichfische vergrößern würde, wenn man gesetzlich die Mindestlänge heraufsetzen würde. Da fehlt mir das Wissen.

Aber: Die Einheitlichkeit der Regelungen halte ich hier für gut. Da ist keine biologische Grenze für die Meerforellen zwischen MV und SH. Nur eine politische. Und, wenn es eine Max-Zahl-Entnahme gibt, schont es den Bestand. Also: MV macht den Lead-Manager mit der Vorschrift. Wenn man hier gegenüber dem Ministerium sagt: MV macht das schon lange so, dann haben wir gute Chancen, dass diese Regelung akzeptiert wird.

Kontrollen? Bloß nicht. Die Würde des Menschen ist auch unantastbar. Die Deklaration 45/3 reicht. Das Gesetz schreckt ab :wink: Das wäre schon was für die Meerforellen. :+++: :+++: :+++:

N8
Udo
carver
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Größe(n)

Beitrag von carver »

Hallo zusammen!

Ich habe für die MVP-Variante gestimmt. Ich war bis jetzt einmal gezielt auf Mefos fischen, mein erstes Mal :l:

Ich hatte das Glück - von Können spreche ich garnicht, 2 Meerforellen zu fangen. Beide waren so um die 45cm und wurden released :!:

Ich kann nur einmal im Jahr zum fischen an die Kyste. Einige sprechen von 25, 50 und noch mehr zu entnehmenden/entnommenen Fischen. :q: Was wollt ihr denn mit dem vielen Fisch?

Muss es denn sein, 2mal die Woche Meerforelle zu essen :?:

Ich meine, jeder kann seinen Beitrag leisten und verantwortungsvoll mit der Natur - in dem Fall Meerforelle - umgehen.

Und eins steht fest: Auch in diesem Fall ist die Größe nicht entscheidend!
______________
MFG. + TL carver
Willi
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Beitrag von Willi »

Tach Tobsn,

gute Idee, das mit der Umfrage.

Ich wär für ein Mindestmaß von 50cm, bei maximal drei Fischen pro Tag.

Problematisch sehe ich wenigstens die Einhaltung der 50er Grenze nicht, da würden wir uns schon gegenseitig auf die Finger schauen. Ob einer mehr als drei Fische mitnimmt, wird schon schwieriger zu kontrollieren sein.

Gruß

Willi
So eben auf die Schnelle geht nicht immer bei Forelle :-)
marmoratalover
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Beitrag von marmoratalover »

Greetz allerseits,

hab`auch für die goldene Mitte gestimmt, erinnert mich an die Berliner Regelung/Schonmaß für Zander von 45cm mit der Begründung, die Vertreter der Art sollen wenigstens 1mal zur Vermehrung beitragen können. Sollte das bei der MeFo erst ab 50cm möglich sein, könnte ich auch damit existieren. Auf jeden Fall wäre eine Fangbegrenzung schon aus hegetechnischen Gründen nicht verkehrt, zumindest solange bis sich der Bestand von allein tragen könnte, auch wenn eine kontrolltechnische Umsetzung schwierig sein sollte.

Außerdem kehrt sich meine dunkle Seite nach außen, wenn mir semiprofessionelle Schwarmausrotter am Strand begegnen.

TL
Chris
I´ve been looking for f... äh ...seatrout !!!
Billy the Fish
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Beitrag von Billy the Fish »

Moin Moin!
Habe für 40cm. gestimmt,da ich nicht so oft an die
Küste komme,und eine gute 43er dann schon mal
mitnehme!Für eine fangbegrenzung auf 3 stück
bin ich auf jedenfall!

Gruß Detlef
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Borsti
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Beitrag von Borsti »

TOBSN hat geschrieben:
Borsti hat geschrieben:Max. Entnahme 3 Salmoniden (Unterscheidung Lachs - MeFo lehne ich ab, da es nur zu Unklarheiten/Mißbrauch führt. Vielen Anglern ist eine präzise Unterscheidung nicht möglich.)
Moin,

die Regelung auf den Lachs auszudehnen halte ich für SH für mehr oder weniger unsinnig. Wie viele Lachse werden denn tatsächlich vom Strand aus erbeutet? Nahezu die gesamt schleswig-holsteinische Küste ist für Lachse IMHO zu flach. Eine Regelung für einen Fisch zu treffen, der mehr oder weniger aus Versehen erbeutet wird, ist meines Erachtens eher unnötig.

T
Moin,
hier ein Auszug aus der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V):
"3. Die Fangbegrenzung beträgt je Angeltag drei Hechte und drei Zander oder drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle)."

Auch wenn der Lachs in SH keine große Rolle spielt, halte ich eine Aufnahme in die Fangbegrenzung für sinnvoll. Es wird leichter sein, die MVP Bestimmung komplett zu übernehmen (ist ja auch das gleiche Gewässer), als etwas neues zu erfinden.

Gruß
Borsti
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Störio
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Beitrag von Störio »

Moin Moin

Nur mal so nebenbei:
Die erste pralle 45er im Jahr entnehmen und ab in die Pfanne. LECKER :l:
Bei " normaler " Entnahme braucht man kein 50er Mindestmaß finde ich .

Gruß Mario :wink:
nur die Fliege"im"Wasser fängt
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Borsti
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Beitrag von Borsti »

Störio hat geschrieben:Moin Moin

Nur mal so nebenbei:
Die erste pralle 45er im Jahr entnehmen und ab in die Pfanne. LECKER :l:
Bei " normaler " Entnahme braucht man kein 50er Mindestmaß finde ich .

Gruß Mario :wink:
Ich denke, dass geht den meisten hier so. Aber das Ziel dieser Diskussion ist es einen Ansatz zu finden, wie maßlose Entnahme durch Vorschriften verhindert werden kann. Für alle die nicht so denken wie du. :wink:
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Talisker
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Beitrag von Talisker »

Ich habe mich nun auch der Mehrheit angeschlossen, und für die MV-Lösung gestimmt. Ich könnte mir vorstellen, dass der LSFV beim Fanglimit sogar mit sich reden lässt. Am Nord-Ostsee-Kanal gilt diese Beschränkung auch. Ob die Erhöhung des Schonmaßes auf 45 cm was bringt, wage ich noch zu bezweifeln.
In meinen Augen sollte das Angeln nach der Entnahme von 3 Meerforellen an diesem Tag komplett eingestellt werden. Ich denke jedoch, dass das gesetzlich kaum durchsetzbar ist. Trotzdem, wer danach in der Hoffnung auf einen Dorsch oder Hornhecht weiter fischt, handelt in meinen Augen fahrlässig. Das Risiko, einen Fisch zu verangeln, ist zwar je nach Köder (Wurm/Blech/Fliege) unterschiedlich, aber nie auszuschließen.

Schöne Ostern!
Gruß Sebastian

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Dixi
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Beitrag von Dixi »

Die Richtung hier ist klar und nachvollziehbar.



Mir macht jedoch was anderes Sorgen..

Ich hab bloß immer ein komisches Gefühl, wenn von "Betroffenen" - uns Anglern nämlich - freiwillig eine Einschränkung unseres Hobbies bei der Obrigkeit vorgeschlagen wird.

In unserem schönen, aber schon völlig überreglentierten Land habe ich einfach Angst, daß dadurch übereifrige Bürokraten geweckt und zusammen mit "Naturschützer" gleich noch ein paar Einschränkungen dazu entwickeln und durchsetzen.

Ich weiß nicht, ob man durch einen solchen Vorstoß vielleicht schlafende Hunde weckt und der gute Grundgedanke dadurch ins Gegenteil umschlägt...

Denn wenn Gesetze und Verordnungen erlassen werden, wird es erfahrungsgemäß leider für die persönliche Freiheit des Einzelnen nicht besser.... :evil:

Reich den kleinen Finger und manch einer reißt Dir die ganze Hand ab.


Ich bin gegen eine Veränderung der Gesetze für SH und hab entsprechend abgestimmt.
Gruß

Dixi
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