Moin liebe Gemeinde,
ist mein Ausweis eigentlich noch gültig? Oder muss man für die Küste noch eine Zusatzprüfung ablegen?
Liebe Grüße
Uwe.
Gültigkeit
- uwe vom immentun
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- Registriert: 13.10.2004, 09:02
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Moin Uwe,
für Schleswig-Holstein gilt das Recht der freien Angelfischerei an Küstengewässern.
Wer einmal die Fischereischeinprüfung abgelegt hat, bekommt einen Fischereischein,
gegen Bezahlung, und kann dann loslegen.
Eine Widerholung oder Auffrischung der Prüfung ist nicht erforderlich.
Für die Küste ist keine gesonderte Prüfung vorgesehen.
Gruß
Nordfan
für Schleswig-Holstein gilt das Recht der freien Angelfischerei an Küstengewässern.
Wer einmal die Fischereischeinprüfung abgelegt hat, bekommt einen Fischereischein,
gegen Bezahlung, und kann dann loslegen.
Eine Widerholung oder Auffrischung der Prüfung ist nicht erforderlich.
Für die Küste ist keine gesonderte Prüfung vorgesehen.
Gruß
Nordfan
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
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