gefärbte Forellen

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
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VolkerB
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Beitrag von VolkerB »

Hi,

also, da Angler sehr viel selektiver fischen können als ein Netzsteller, wäre ich eigentlich für eine unterschiedliche Regelung hinsichtlich Angel- und Netzfischerei. In Schönhagen kann man im Frühjahr ein Lied davon singen. Quoten- und Tourismustechnisch würde vielleicht sogar ein Wochenendfangverbot für die Netzies (Fr 12:00 - Mo 04:00) in Küstennähe bis 2 Meilen ein guter Kompromiss sein.

Daß ein Angler seine Fisch nach Begutachtung in sehr viel besserem Zustand zurücksetzen kann als ein Fischer der eine seit Stunden im Netz hängende braune Forelle vielleicht doch nur an die Möwen übergibt ist doch klar. Aber den Gesetzheinis wohl nicht (Anwalt in der Nähe ?).

Überhaupt Gesetz. Nur der Verstoß gegen ein solches führt zur "höllischen Verknackung" ! Also angele ich ohne Fischereischein, bin ich nach Landesfichereigesetz ein Wilderer mit allen Konsequenzen -> Folgen: Verurteilung + Vorstrafe.

Schlage ich im Besitze eines gültigen Fischereischeins an der Ostsee eine braune oder zu kleine Forelle sachgemäß (!!!) ab, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit gegen die Küstenfischereiverordnung. -> Keine Freiheitsstrafen, kein Urteil, keine Vorstrafe sondern Bußgeld und keinen Eintrag im Führungszeugnis ! Plus evtl. ein paar Beulen, wenn man den Fisch vor den falschen Leuten hoch hält :evil:

Massakriere ich einen gefangenen Fisch (mit oder ohne Fischereischein, Schonzeit hin oder her), begehe ich eine Straftat gegen das Bundestierschutzgesetz (Höchstrafe bis 3 Jahre Freiheitsentzug!).

Also machen wir uns mal klar, daß bei strenger Auslegung jedes Jahr im Kappelner Hafen zur Heringszeit ungefähr 1000+Jahre Knast am Kai stehen.
Da gehts hart zur Sache. Ich hab da bisher wenige gesehen, die Ihren Heringen einen Kehlstich spendieren. Wenn Freund Hering, der immerhin auch ein Wirbeltier ist, einen Klaps aufn Kopf bekommt hat er noch Glück gehabt.
Und nun kommt der Knüller: Setze ich eine silberne 40er MEFO mit losen Schuppen zurück, habe ich diesem Tier "ohne vernünftigen Grund" Schmerzen zugefügt und werde quasi mit den Heringshäckslern auf ein und dieselbe Stufe gestellt (Ich muß hier mal hervorheben, daß ich zwar nur selten Heringe angele, aber wenn, bekommt bei mir jeder maßige Hering einen sachgemäßen Exitus mit Betäubungsschlag und Herzstich!).

Vor diesem rechtlichen Hintergrund würde ich es im Zweifel also immer "entkommen" und nicht "zurücksetzen" nennen, wenn der Fisch eigentlich maßig und hinterher wieder ins Wasser gelangt ist (immerhin gehts um maximal 3 Jahre Knast !).

Klar mag das in der Realität wohl eher unwahrscheinlich sein, aber das hat der arme Kerl dessen Karpfenfangvideo die im Fernsehen gezeigt haben wohl auch gedacht haben. Den haben sie wegen "Zurücksetzen" "höllisch verknackt" !

Hoffenlich schaut keiner zu, wenn der nächste maßige Absteiger beißt....
Volker
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Kystefisker
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So isses !

Beitrag von Kystefisker »

Moin Volker !

Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen ! :+++:

Und über die teilweise erbärmlichen Zustände, die bei den Stellnetz u.-Nebenerwerbsfischern heerschen, brauchen wir ja nicht weiter zu Reden...

Das mit den "bis zu 3 Jahren Knast" hängt allerdings von den einzelnen
Instanzen ab. Durch mittlerweile über 10 Jahre Tätigkeit als Fischereiauf
sicht könnte ich dir da einiges erzählen :o :roll:

Das Ausmaß der zu erwartenden Strafen hängt maßgeblich vom Staats
anwalt ab u. wenn du da an'nen "Tierfreund" als Angeklagter kommst,
dann gibt's schon mal 5500.- € Strafe u. Entzug des Gerätes u. des Fisch
ereischeins auf 5 Jahre. Ein Wiedererwerb des selbigen Erfolgt nur nach
erneutem Ablegen der Sportfischerprüfung, sofern man nicht irgendwie
"anders Auffällig" geworden ist !!!

Und das alles wegen "Fischen mit lebendem Köderfisch" :!:

Und wie heißt es im Fischereischein (z.m. in Hessen !) : "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", das sagt eigentlich alles ;)

Also wird ein Fisch nicht "zurückgesetzt" , sondern er ist beim ordnungsge
mäßen Abhaken "plötzlich aus der Hand gerutscht", alles klar ? ;)
Die Fische haben die Schleimschicht also nicht umsonst...... :grin: :grin:

Micha
"Good fishing trip means also good time with your friends, people who have the same burning passion to fly fish, find the peace in it and respect mother nature."
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Alex
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O.K.

Beitrag von Alex »

O.K. - geben wir dem Kind einen weniger gefährlichen Namen. ;)
"entkommen", "geglitscht" oder einfach "selbst befreit". :oops

Aber mal nur so ganz interessehalber? :q:
Hat schon mal jemand davon gehört, daß jemand irgendwo verknackt wurde, weil er einen gefärbten Fisch "nicht halten" konnte? :?: Wenn man da plötzlich den Begriff der "Hege" mit in den Raum wirft, dann wirds erst richtig kompliziert, da man ja gerade bei unseren speziellen Freunden recht gut erkennen kann, wann sie etwas gegen ihr eigenes Aussterben unternehmen wollen. :q:

Nein - aber grundsätzlich hat Volker natürlich absolut Recht und man sollte es ja auch nicht unbedingt drauf ankommen lassen. :+++:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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VolkerB
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Beitrag von VolkerB »

Hallo Alex,
nein, von einem "Präzedenzfall" habe ich noch nicht gehört.

Halte ich auch für unwahrscheinlich. In Meerforellenrevieren laufen bei Wind und Wetter nur "echte" Natur- und Tierfreunde rum.
Von denen ist im Zweifel jeder dafür, daß ein schöner Fisch seine durch Unachtsamkeit erhaltene Chance auf Freiheit nutzt.

Also im Zweifel tun was richtig ist.
Bei mehr Zweifel (und zwielichtigen Zeugen) tun was Recht ist.

...und vielleicht nicht unbedingt beweiskräftig dokumentieren :!:

Volker
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Alex
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Danke Volker!

Beitrag von Alex »

Danke Volker!
Hab die Posts mal ein bischen gesetzeskonformer formuliert. ;)
Auch, wenn ich nicht galube, daß man verknackt wird, wenn man etwas für eine Tierart tut, die vor einigen Jahren noch auf der roten Liste stand. :q:
Aber - sicher ist sicher und wer will schon unnötigen Ärger provozieren? :?:
Gruß & Petri ALEX

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Broder
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Re: So isses !

Beitrag von Broder »

Doppelte Doppeldeutigkeit - oder Doppelmoral ? den Thread gibts ja schon in einem anderen Forum.
Was ist jetzt eigentlich hier los- ich blicke langsam garnicht mehr durch -
Hatte auch in Gestetzeskunde 3 Fehler - naja man kann ja 4 Fehler machen und muß dann die Prüfung irgendwie wiederholen.;)
Kystefisker hat geschrieben:

Also wird ein Fisch nicht "zurückgesetzt" , sondern er ist beim ordnungsge
mäßen Abhaken "plötzlich aus der Hand gerutscht", alles klar ? ;)
Die Fische haben die Schleimschicht also nicht umsonst...... :grin: :grin:
Micha
Hä? :+q:
kann mir nur folgendes denken hier wurde vielleicht abschlagen mit abhaken verwechselt und zwar von Küstenfisker beim lesen vom Text von Volker B, denn liest man den Text vcn Volker und setzt für abschlagen abhaken ein, macht die Antwort von Küstenfisker wieder Sinn- oder?
abschlagen = Kochtopf
abhaken = Freiheit
lieben Gruß Broder
Zuletzt geändert von Broder am 02.11.2004, 17:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Broder
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Beitrag von Broder »

VolkerB hat geschrieben:Hi,



Schlage ich im Besitze eines gültigen Fischereischeins an der Ostsee eine braune oder zu kleine Forelle sachgemäß (!!!) ab, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit gegen die Küstenfischereiverordnung. -> Keine Freiheitsstrafen, kein Urteil, keine Vorstrafe sondern Bußgeld und keinen Eintrag im Führungszeugnis ! Plus evtl. ein paar Beulen, wenn man den Fisch vor den falschen Leuten hoch hält :evil:

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Volker
Das liest bloß jeder! und auch noch in 20 Jahren - :oops
:oops mit abschlagen ist hier die körperliche Vereinigung von Fisch und Angler gemeint :q:
lieben Gruß Broder :s+3:
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Wie jetzt ?

Beitrag von Kystefisker »

Nee nee, hab das schon so gemeint wie ich's geschrieben habe, halt nur
Ironisch, verstehste ;) ?

Denn wenn ich'nen Fisch "abschlage", dann rutscht er mir bestimmt nicht
mehr aus den Händen, alles klar :?:

Sonst stände "Zurückgesetzt" nicht in Anführungszeichen !!!!!

Noch fragen, oder ist die Verwirrung jetzt Komplett ?

:wink: ....Micha
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Broder
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Beitrag von Broder »

Moin Kystefisker,

ja dann is alles klar - jetzt blicke ich langsam durch.

lieben Gruß Broder


:wink:
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VolkerB
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Beitrag von VolkerB »

Hallo Broder,

ich wollte eigentlich nur hervorheben, daß der Schwachsinn darin liegt, dass das Töten einer 39er eine OWi ist, dagegen das Zurücksetzen einer 40er die vielleicht schon zwei Tage vor Beginn der Schonzeit in braun herumschwimmt halt nach Tierschutzgesetz (Was für ein Gesetzname in diesem Zusammenhang ?) verboten ist.

Alle Unklarheiten beseitigt ?
Volker
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Beitrag von Broder »

Ja so ziemlich alle Klarheiten beseitigt- habe 2 drei mal lesen müssen - was ist OWD ? :roll:
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Beitrag von VolkerB »

OWI = OrdnungsWIdrigkeit
8)
V.
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