sehr gefallen hat mir eine Vereinbarung, nach der das Angeln auf dem Fähranleger Friedrichsort nach Einstellung des Fährbetriebs (ca. 9/2007) erlaubt ist!!! Vielleicht bald mehr???
Der Fähranleger reicht ca. 100m ins (tiefe) Wasser hinein.
Hut ab vor den Jungs, die das "eingefädelt" haben. So etwas gegen alle möglichen Bedenkenträger zu realisieren ist nicht einfach. Wirklich alle Achtung!!!
Den "Erlaubnisschein" gibt es auf http://www.lsfv-sh.de Neuigkeiten 2007.
Die Pdf-Datei ist für den hiesigen upload zu groß.
Ob der folgende deep-link klappt?
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http://www.lsfv-sh.de/index.php?option=com_content&task=view&id=689&Itemid=117
Gruß
Udo