Aal-Schonzeit für 2022
Aal-Schonzeit für 2022
Aal-Schonzeit für 2022
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Sie gilt für alle deutschen Meeresgebiete und nicht für Binnengewässer, wohl aber in Brackgewässern, Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern. Sie gilt für die Berufs- und Freizeitfischerei (Angelfischerei).
Um den Europäischen Aal zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen. Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht.
Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent, gemessen am Gesamtbestand. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent. Auch in anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent). Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.
Quelle: https://fischundfang.de/aal-schonzeit-fuer-2022/
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Sie gilt für alle deutschen Meeresgebiete und nicht für Binnengewässer, wohl aber in Brackgewässern, Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern. Sie gilt für die Berufs- und Freizeitfischerei (Angelfischerei).
Um den Europäischen Aal zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen. Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht.
Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent, gemessen am Gesamtbestand. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent. Auch in anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent). Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.
Quelle: https://fischundfang.de/aal-schonzeit-fuer-2022/
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Gute Idee nur ein bisl kurzfristig, bis sich das bei den Anglern rumm gesprochen hat ist es 2024, oder wann würde das beschlossen?
- Barsch25
- Blutiger Anfänger mit der Fliege
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Re: Aal-Schonzeit für 2022
Bei den Vereinsanglern geht es noch, die werden meistens von ihren Vorständen informiert. Bei den vielen vereinslosen Freizeitanglern glaube ich auch, dass es einige Zeit braucht, bis es sich herumspricht
Petri Heil von Jörg aus Hamburg
- antidotepp
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Re: Aal-Schonzeit für 2022
Hey,
nur mal dumm gefragt. Warum eigentlich nicht in allen Flusssystemen, in denen der Aal sich bewegt?
Klingt für mich wieder nach halbdurchdachten Entscheidungen.
Grüße
Christian
nur mal dumm gefragt. Warum eigentlich nicht in allen Flusssystemen, in denen der Aal sich bewegt?
Klingt für mich wieder nach halbdurchdachten Entscheidungen.
Grüße
Christian
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Es gilt für alle Flußsysteme, die ins Meer gehen. Das sind die Mündungsgewässer.
Sie gilt nur nicht für Binnengewässer, aber für die Übergangsgewässer (Binnenseeabfluß), die am Ende mit einem Mündungsgewässer verbunden sind.
Vielleicht ein kleines Beispiel aus unserer Ecke.
Die Schwentine, die in der Kieler Förde mündet = Aalschonzeit.
Sie fließt aber durch die Binnenseen:
Stendorfer See, Sibbersdorfer See, Großer Eutiner See, Kellersee, Dieksee, Langensee, Behler See, Höftsee, Großer Plöner See, Stadtsee, Schwanensee, Kleiner Plöner See, Kronsee, Fuhlensee, Lanker See, Kirchsee.
In diese Seen gilt keine Aalschonzeit.
Ob der Fischer einen Blankaal zurücksetzt??? Schön wär's, hängt wohl von der Kassenlage ab.
Sie gilt nur nicht für Binnengewässer, aber für die Übergangsgewässer (Binnenseeabfluß), die am Ende mit einem Mündungsgewässer verbunden sind.
Vielleicht ein kleines Beispiel aus unserer Ecke.
Die Schwentine, die in der Kieler Förde mündet = Aalschonzeit.
Sie fließt aber durch die Binnenseen:
Stendorfer See, Sibbersdorfer See, Großer Eutiner See, Kellersee, Dieksee, Langensee, Behler See, Höftsee, Großer Plöner See, Stadtsee, Schwanensee, Kleiner Plöner See, Kronsee, Fuhlensee, Lanker See, Kirchsee.
In diese Seen gilt keine Aalschonzeit.
Ob der Fischer einen Blankaal zurücksetzt??? Schön wär's, hängt wohl von der Kassenlage ab.
Zuletzt geändert von Thomas. am 09.10.2022, 21:07, insgesamt 3-mal geändert.
Gruß Thomas
- antidotepp
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Re: Aal-Schonzeit für 2022
Hey Thomas,
Genau das meine ich. Verstehe es nicht, warum man sowas wieder unnötig verkomplizieren muss. Einfach Schonzeit überall und gut.
Grüße Christian
Genau das meine ich. Verstehe es nicht, warum man sowas wieder unnötig verkomplizieren muss. Einfach Schonzeit überall und gut.
Grüße Christian
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Tja Christian. Ich glaube mal, dass die Entscheidung auf Grund von Erhebungen gefallen ist. Vermute, dass der Blankaalanteil im Herbst bei den Binnenfischern vielleicht bei 10%, und den Fluß- und Küstenfischern bei 90% lag.
Gruß Thomas
- antidotepp
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Re: Aal-Schonzeit für 2022
Hey,
das kann natürlich sein. Und beim logischen Denken kommt dann sicherlich auch der Fachkräftemangel zum Vorschein
Grüße Christian
das kann natürlich sein. Und beim logischen Denken kommt dann sicherlich auch der Fachkräftemangel zum Vorschein
Grüße Christian
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Ich mußte feststellen, dass wohl jedes Bundesland es anders handhabt. Da können auch Flüsse und andere Gewässer eine Aalschonzeit haben.
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads ... ng_Aal.pdf
Die Verordnung kommt aber vom BLE.
https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/ ... _node.html
Und da Schleswig-Holstein keine Erweiterung verordnet hat, sieht der lsfv-sh sie nur anwendbar auf den Geltungsbereich des SeeFischG, d.h., seewärts von Häfen (Grenze = Molen) und Flußmündungen (Grenze = Ufer).
https://www.lsfv-sh.de/aalschonzeit-2022-wo-gilt-sie/
Der Text ist ja aus:IdEfIx hat geschrieben: ↑04.10.2022, 07:38 Aal-Schonzeit für 2022
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Sie gilt für alle deutschen Meeresgebiete und nicht für Binnengewässer, wohl aber in Brackgewässern, Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern. Sie gilt für die Berufs- und Freizeitfischerei (Angelfischerei).
Quelle: https://fischundfang.de/aal-schonzeit-fuer-2022/
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads ... ng_Aal.pdf
Die Verordnung kommt aber vom BLE.
https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/ ... _node.html
Und da Schleswig-Holstein keine Erweiterung verordnet hat, sieht der lsfv-sh sie nur anwendbar auf den Geltungsbereich des SeeFischG, d.h., seewärts von Häfen (Grenze = Molen) und Flußmündungen (Grenze = Ufer).
https://www.lsfv-sh.de/aalschonzeit-2022-wo-gilt-sie/
Gruß Thomas
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Moin,
hatte gerade auf einem Newskanal (NTV) gesehen, dass die Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich (Nord- und Ostsee) 2023 komplett verboten sein soll. Lediglich Berufsfischer dürfen noch auf Aal fischen und das auch nur in einem 6-Monatszeitraum. Stimmt das?
Viele Grüße
Matthias
hatte gerade auf einem Newskanal (NTV) gesehen, dass die Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich (Nord- und Ostsee) 2023 komplett verboten sein soll. Lediglich Berufsfischer dürfen noch auf Aal fischen und das auch nur in einem 6-Monatszeitraum. Stimmt das?
Viele Grüße
Matthias
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Moin,
gerade beim Nachbarn gesehen
https://www.fehmarn24.de/fehmarn/fehmar ... 74853.html
Grüsse auss'em Pott
Ralf
gerade beim Nachbarn gesehen
https://www.fehmarn24.de/fehmarn/fehmar ... 74853.html
Grüsse auss'em Pott
Ralf
Re: Aal-Schonzeit für 2022
Danke. Über die (wirtschaftlich eigentlich sehr wichtige) Freizeitfischerei wird nicht einmal mehr berichtet
Viele Grüße
Matthias
Viele Grüße
Matthias