Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Natürlich interessieren wir uns nicht nur für die erfolgreiche Fischwaid, sondern auch für jegliche Hintergrundinformationen über unsere silbernen Kameraden. Nur wer sein Gegenüber genau kennt, der kann sich auf ihn einstellen.
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Digger Döbel
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Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von Digger Döbel »

Moinsen!

ich möchte gern eine kleine Diskussion über die Schonzeiten von Bach- und Regenbogenforellen anstoßen. Dies aus gegebenem Grund, denn die Bachforellenschonzeit geht in Sachsen tatsächlich bis zum 30. April und ist zudem identisch mit der Schonzeit für Regenbogenforellen. Da kann man schon mal Cabin Fever oder Schonzeitkoller bekommen, auch wenn im Gegenzug die Hechtschonzeit in BB und MV sehr (zu) liberal ist.

1. Zur Bachforellenschonzeit:
Die Bachforellenschonzeit ist von den deutschen Ländern extrem unterschiedlich geregelt. In Bayern und Baden-Württemberg darf ab dem 1. März gefischt werden, bei unseren Nachbarn in Thüringen ab dem 1. April und in Brandenburg am dem 16. April. Ich finde, dass es durchaus Sinn macht, die Schonzeiten regional unterschiedlich zu regeln, die massiven Unterschiede von zwei Monaten machen mE aber keinerlei fischereibiologischen Sinn. Ich habe bislang in sieben Bundesländern (unterschiedlich intensiv) im Frühling auf Bachforellen gefischt (Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen). Mein Eindruck ist, dass es durchaus unschädlich wäre, die Fischerei ab Mitte März, spätestens ab Anfang April zu gestatten. Auch Anfang März haben die Fische mE durch die Bank abgelaicht, aber ihre Kondition ist nicht so, dass ich unbedingt auf sie fischen möchte. Kurz: Die Saison sollte allerspätestens zum 15. April aufgehen.

2. Die Regenbogen:
Witzscher Weise hat die Regenbogen in der Regel auch dort eine Schonzeit, wo sie eigentlich als "Faunenfremdling" wieder aus den Gewässern entnommen werden soll. Ganz unabhängig davon, was man von solchem Ökorassismus hält, macht ein solches Vorgehen ungefähr genauso viel Sinn wie gleichzeitig Gas geben und Bremsen. N

och eigenartiger finde ich, dass sich die Schonzeit für Regenbogen in der Regel 1/1 mit der Schonzeit der Bachforelle deckt. Fischereibiologisch macht das grundsätzlich keinen Sinn, denn die Regenbogen ist - wenn nicht züchterisch auf Herbstlaicher umgearbeitet - ein Frühlingslaicher. Sinn macht diese Schonzeitregelung also eigentlich nur, wenn es tatsächlich nicht um den Artenschutz, sondern um den Gewässerschutz geht und Angler durch die Ausgestaltung der Schonzeit wie in Sachsen für ein halbes Jahr vom Bach ferngehalten werden sollen. Daher meine Frage: Wie sähe für Euch die richtige Schonzeitregelung für Regenbogen aus? ME sollte deren Schonzeit eher mit der Äschenschonzeit synchronisiert werden. Das ist zwar nicht optimal, aber besser als drei verschiedene Schonzeiten für unsere drei Hauptsalmonidenarten.

3. Der Bachsaibling:
... hat in unseren Gewässern nun tatsächlich grundsätzlich nichts zu suchen. Wer mal größere Bachsaiblinge gefangen hat, weiss, dass die ab ca. 30 cm reine Fischfresser sind und daher unter den Brütlingen von BF, RF und Äsche massiv aufräumen können. Der Schädel verrät insoweit schon alles. Daher sollten diese Burschen auch keine Schonzeit erhalten. Ich alter Ökorassist! ;) Aber Regenbpgen sind halt überall tolle Fische, Bachsaiblinge nur im Osten Kanadas.

Stramme Leine!

T.
Never complain/never explain
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Ernste
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Re: Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von Ernste »

Moin,

Absurditäten sind durch die unterschiedlichen Fischereigesetze der einzelnen Länder üblich und nicht immer nachvollziehbar. Ich glaube fast, das einige "Experten" in den einzelnen Bundesländern durch ständiges rumbasteln an Schonzeiten ihre Daseinsberechtigung erhalten wollen.
Hier mal ein extremes Beispiel:
Bei mir in Hessen hatte die Regenbogenforelle bis 2020 keine Schonzeit und ein Mindesmaß von 22 cm. Mittlerweile ist dieser Fisch "vogelfrei" ohne Mindestmaß und darf in Fließgewässern nicht mehr ausgesetzt werden. Bach- Meer und Seeforelle haben ein Mindestmaß von 25 cm und müssen ab einer Größe von 60 cm zurückgesetzt werden, zudem sind die Arten zum Begriff "atlantische Forelle" zusammengefasst worden. Ich befische u.a. ein Gewässer, das nur einige km durch Hessen fließt, der Rest ist in Bayern. Dort haben wir abweichende Schonzeiten für die Bachforelle. Die Bayern dürfen im selben Gewässer ab 1.3 fischen, die Hessen erst ab 1.4.. Die Schonzeit beginnt in Hessen und Bayern bereits ab 1.10 (früher 15.10 in Hessen) die Mindestmaße in Hessen 25 cm und in Bayern 26 cm. Die Regenbogenforelle darf in Bayern weiterhin in Fließgewässern besetzt werden und hat eine Schonzeit vom 15.12- 15.4 und auch ein Mindestmaß von 26 cm. Logisch und anhand von Fakten nachvollziehbar sind solche unterschiedlichen Regelungen, hier auch noch am gleichen Gewässer, nicht.

Ich denke, das diese extremen Unterschiede in Schonzeiten und Mindestmaßen, die auch für andere Fischarten gelten realitätsfremd sind und leider so hingenommen werden müssen, auch wenn wir uns darüber aufregen. Eine Vereinheitlichung wäre sicherlich sinnvoll, jedoch könnten sich manche Ausnahmen durch klimatische Unterschiede erklären lassen (z.B. frühere oder spätere Laichreife). Angler vom Wasser lange fernzuhalten spielt sicher bei einigen "Experten" die solche Schonzeiten festlegen, leider auch eine vermutlich "ideologisch beeinflusste" beabsichtigte Rolle.
Ein einigermaßen vernunftbegabter Angler setzt auch ohne Vorgaben Fische mit sichtbarem Laichansatz vor der Schonzeit oder noch abgemagert nach Ende der Schonzeit zurück und sollte auch bei den Mindestmaßen Augenmaß zeigen und eine 25 cm. Forelle nicht entnehmen.

Leider braucht es in Deutschland für Alles immer bis zum letzten Komma ausgeklügelte (leider oft auslegbare und vor Gericht angreifbare) Regeln. Ob mache Regeln sinnvoll und nachvollziehbar sind spielt grundsätzlich keine Rolle wie man ja bei den derzeitigen Corona-Regelungen sieht.

Fazit: als gesetzestreue Untertanen müssen wir mit solchen Zuständen leben und keinesfalls die weisen Entscheidungen der Obrigkeit anzweifeln.

Gruß

Ernst
Zuletzt geändert von Ernste am 05.05.2022, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.
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LenSch
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Re: Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von LenSch »

Bei uns im Verein (NRW) ist das fischen ab dem 16.03. auf Bachforelle erlaubt. Regenbogenforelle kann Ganzjärig befischt werden da diese nicht heimisch ist und auch nur ganz selten vorkommt.
Waten dürfen wir allerdings erst ab dem 01.05 aufgrund der Äschenschonzeit. Diese ist zwar bei uns heimisch, darf aber nicht gezielt befischt oder entnommen werden. Das späte Waten ist bei uns extra so entschieden worden damit keine Laichplätze zertrampelt werden.
Seitdem wir das Watverbot haben, scheint sich unsere Äschenpopulation stark zu erholen :+++:

Ich finde jedes Gewässer bzw Region muss anders behandelt werden. Gewässer unterhalb von Talsperren (Tiefenwasser) oder welche durch starkes Schmelzwasser beeinflusst werden, sollten spätere Schonzeiten haben. Dafür aber länger befischt werden dürfen
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trutta1
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Re: Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von trutta1 »

Bei uns in Sachsen Anhalt gibt es leider keine vernünftige Laichzeitregulierung und auch in Brandenburg ist zumindest der Beginn der Schonzeit (Mitte Oktober) recht spät bemessen.
Hinzu kommt, dass wir zwei verschiedene Lizenzen (Harzkarte/Niederungsbäche) vom Verband angeboten bekommen.
Warum man nun in diesen völlig verschiedenen Bachbiotopen eine einheitliche Schonzeit verordnet hat, ist mir schleierhaft!
Am 1. April endet jeweils die Schonzeit und was im Tiefland sicher optimal ist, erscheint nicht nur mir für die Bäche im Harz, viel zu früh!
Hinzu kommt noch, dass es in keinem Harzbach ein Watverbot gibt. Lediglich in Schonstrecken ist ein ungestörtes Ablaichen und Aufkommen der Brut möglich.
Für den Äschenbestand absolut suboptimal.
Meine Heimatbäche sind alles sandgeprägte Tieflandbäche und einige davon befinden sich nur wenige Kilometer von den Brandenburger Tieflandbächen entfernt.
Der Eintritt in die Schonzeit ist in Sachsen Anhalt mit Mitte September sehr gut bemessen. Über mehrere Jahre haben wir an unseren Bächen Laichplätze kartiert und auch den Laichstart der Bachforellen dokumentiert. Diese begann in einigen Jahren schon Ende Oktober. Als Verein konnten wir diese Laichplätze als Schonstrecke auszeichnen, was sich sehr positiv auswirkte.
Warum man nun in Brandenburg die Saison bis Mitte Oktober ausgedehnt hat, erschließt sich mir nicht!
Ich hatte dieses Thema vor einiger Zeit mal im FFF angesprochen. Das Interesse hielt sich in Grenzen.
Auch mein Nachfragen beim Verband schien dort keinen zu interessieren.
Auch was die gleichen Schonzeiten für Bach- und Regenbogenforellen betrifft, verstand ich die Regelung nie so richtig.
Viel wichtiger ist eine vernünftige Watverbotregelung während der Laichzeit. Und zwar im Frühjahr (Äsche) und Herbst (Bachforelle)! NRW ist zumindest da ein positives Beispiel.
Wenn wir wieder gute Äschenbestände vorweisen können und diese im Herbst auch wieder befischen dürfen, wäre es doch katastrophal wenn wir die Bachforellenlaichplätze zertreten.

TL, der andere Frank
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superfredi
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Re: Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von superfredi »

Ich komm aus Sachsen Anhalt.
Seh ich auch so wie trutta und die "Vorredner".
Gewässerort und - Gegend müssen Zeitlich berücksichtigt werden.
Watverbote gibt es bei uns komischerweise gar nicht .
Petri Heil
Fred
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trutta1
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Re: Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von trutta1 »

Hallo Fred,

es gibt einen Niederungsbach in Sachsen-Anhalt, dort gibt es ein Watverbot!
Jedoch nicht, weil man um die Fortpflanzung unserer Salmoniden bemüht und besorgt war, sondern weil Anwohner von 2 Ortschaften sich von den Salmonidenanglern belästigt fühlten.
Die Grundstücke grenzen in den Ortsbereichen an den Bach und es gab mehrere Anzeigen wegen Grundstückverletzung und daraus folgenden Streitereien. :zoff:
Das in diesen Bereichen nun ,,schwarz" geangelt wird, obwohl Teilstücke sogar zu Schonstrecken wurden, interessiert auch keinen mehr! :+p
Bei früheren Begehungen wurden mehrere Tauchpumpen zur Bewässerung der Gärten festgestellt und die unerlaubte Entnahme auch bemängelt.
Scheint heute keinen mehr zu interessieren, da dort ja jetzt keiner mehr kontrolliert. Wo kein Kläger, da kein Richter!
Es ist jedenfalls ein Beispiel, (wenn auch kein positives) wie man mit Druck auf den Verband solche Watverbotstrecken einrichten könnte.
Nur müssten dann alle Salmonidenangler, Spinn- und Fliegenfischer an einem Strang ziehen. Und da sehe ich ein großes Problem, was ich aus eigener Erfahrung weiß!

TL, der andere Frank
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Der Zuagroaste
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Re: Schonzeiten Bach- und Regenbogenforellen

Beitrag von Der Zuagroaste »

Hier in Bayern haben sie auch alles auf den Kopf gestellt. Ab 2023 wird ab 16.03 auf Regenbogenforelle und Bachforelle gefischt. Zu den Seeforellen soll es eine Ausnahmegenehmigung die weiterhin den Saisonstart ab 01.03 ermöglicht.
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