Fischerei Information Dänemark

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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SIMPLE SHRIMP
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Fischerei Information Dänemark

Beitrag von SIMPLE SHRIMP »

.
Moin,

angeregt durch eine Frage im Internen Mitgliederbereich schiebe ich nachstehende Infomationsmöglichkeit mal in den allgemein zugänglichen Bereich:

Übersichtskarte Viskort.dk sowie Hinweise auf Angelschein und Schutzzonen
Schutzzonen.jpg
Klaus
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Maqua
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Re: Fischerei Information Dänemark

Beitrag von Maqua »

Die Schutzzonen auf der Viskort kann man mit der linken Maustaste anklicken, es öffnet sich ein Menü mit Informationen zu dem betreffenden Schutzgebiet.
So sind die Schongebiete z.b. an der Ostküste auf Als auch weiterhin zeitlich begrenzt, obwohl die rote Umrandung etwas irreführend ist.
Also im Zweifel die Schongebiete anklicken. :wink:
Gruss Manni :wink:





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SIMPLE SHRIMP
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Re: Fischerei Information Dänemark

Beitrag von SIMPLE SHRIMP »

.
Danke, Manni!

Beispiel:
Schutzzonen Info 1.jpg
Schutzzonen Info 1.jpg (136.48 KiB) 7030 mal betrachtet
Schutzzonen Info 2.jpg
Schutzzonen Info 2.jpg (121.41 KiB) 7030 mal betrachtet
:wink:
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wofi
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Re: Fischerei Information Dänemark

Beitrag von wofi »

Hallo Klaus, vielen Dank fürs Zeigen. Kannte die Seite noch nicht. Walter
Alles ein Sache der Perspektiefe
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IdEfIx
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Re: Fischerei Information Dänemark

Beitrag von IdEfIx »

Zur Vervollständigung halber:

1.) rot gekennzeichnete Gebiete: Schutzzone für das ganze Jahr, fischen verboten
2.) blau gekennzeichnete Gebiete: Schutzzone für die Zeit 16. September bis einschließlich 15. März fischen verboten
3,) gelb gekennzeichnete Gebiete: Sonderschutzzone von 16.9. bis einschließlich 15.1. geschont, fischen verboten, wenn nichts anderes geschrieben steht, hierzu gelbe Zone anklicken und Info lesen, u.U. kann es auch eine Sonderregelung geben.

Vom dänischen Naturschutzbund geregelt:
1.) Fluss- Bacheinläufe die breiter als 2m sind, sind ganzjährig geschont - fischen verboten im Radus von 500m
2.) Fluss- Bacheinläufe die schmaler als 2m sind und nichts anderes dazu geschrieben steht gilt 16. September bis einschließlich 15. März. geschont.
An solchen Plätzen findet man auch manchmal Hinweis- oder Verbotsschilder.
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