Frage zu Haftpflichtfall

Hier soll erörtert und diskutiert werden, wie man sein Gerät richtig pflegt und eventuell repariert oder wo man es reparieren lassen kann.
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zuchtaal
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Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von zuchtaal »

Hallo allerseits

Ich habe derzeit eine geschrotete Rarenium Ci14 4000 FA. Das eine Gelenk des Bügels zum Rotor ist gebrochen, die Ursache unklar. Ich habe einen Haftpflichtigen, der bereit ist, die Rolle ersetzen zu lassen.

Ich frage mich nun, ob ich eine Ersatzrolle bekommen kann oder ob ich auf der Reparatur sitzen bleinben werde. Bei Unterschreitung des Mindesterstattungswertes der Haftpflichtversicherung durch eine Reparatur wäre das der Fall.

Kennt jemand das gängige Procedere? Ich wäre für jede Hilfe dankbar!


Vielen Dank vorab,
Ilja
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Frank Buchholz
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von Frank Buchholz »

So etwas wie ein "Mindesterstattungswert" einer Haftpflichtversicherung ist mir nicht bekannt. Wenn du eine Selbstbeteiligung hast dann ist das eben so. Ich habe Versicherungskaufmann gelernt und den Beruf über 10 Jahre ausgeübt, von daher würde ich mal sagen wenn es zu reparieren geht und der Fall klar ist dann machen und die Rechnung einreichen. Falls sie unter der Selbstbeteiligung liegt dann hast du halt Pech gehabt und musst es von der gesparten Pramie bezahlen. Es gibt Leute die zahlen fast 200 Euro für eine Familienhaftpflicht ohne SB.

Gruß
:wink:
Frank
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zuchtaal
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von zuchtaal »

Hallo Frank

Vielen Dank für Deiene Antwort aus berufenem Munde. Mir sind die Fachbegriffe nicht geläufig, deshalb habe ich diesen sperrigen Begriff gewählt. Dennoch ist mir bekannt, dass es Erstattungswerte gibt, die als Bagatelle angesehen werden, so dass der Anspruch dementsprechend zurückgewiesen wird.

Wie heißt denn das?

LG
Ilja
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Ammaluschi
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von Ammaluschi »

Ruf doch einfach mal bei der Versicherung an oder guck da mal in die individuellen Versicherungsbedingungen. Kommt doch auch immer darauf an, was der Haftende da so abgeschlossen hat.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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Frank Buchholz
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von Frank Buchholz »

Letztendlich ist es völlig wurscht was die Versicherung abdeckt. Wenn ich etwas schuldhaft kaputt mache muss ich dafür aufkommen, egal ob ich den Schaden von meiner Versicherung erstattet bekomme bzw. überhaput eine habe. Wenn es einen real existierenden Schaden gibt, z.B. die Reparaturkosten, dann stellst du den entsprechenden Anspruch an den Verursacher und fertig. Ist doch nicht dein Problem wenn er eine Selbstbeteiligung oder einen störrischen Billiganbieter gewählt hat.

Klingt jetzt hart, aber so ist das Prozedere. Ich hatte auch mal das Problem dass ein Kumpel meine Rute in der Autotür geschrotet hat und seine PH dafür aber nicht in Anspruch nehmen wollte. Da hat er eben selbst gezahlt.

Wie Amaluschi schon sagt, einfach mal bei der Versicherung anrufen und klären welche Unterlagen die haben wollen etc., da kannst du nichts falsch machen.
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zuchtaal
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von zuchtaal »

Ok, Danke!

Meine Frage war unklar formuliert. Ich möchte unsere Freunde nicht bzw. minimal belasten, wenn die Versicherung nicht zahlt. Im Prinzip will ich eher wissen, ob solche Fälle als Totalschaden anerkannt bzw. zu einem solchen hochgerechnet werden. Bei einer Reparatur komme ich aufgrund der zu erwartenden Kosten der Ersatzteile günstiger weg, Wenn ich die Teile dann noch selber tausche, bleibt alles überschaubar.

Aber ich fühle mich nicht gut dabei, weil keiner von uns weiß, wie der Schaden entstanden ist. Da könnte ja noch mehr an nicht sichtbarer Stelle in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Damit sich dass nicht erst später zeigt, mutmaßlich während des Fischens, möchte ich es durch einen autorisierten Fachhändler untersuchen lassen. Beim Auto wäre dies ja Usus. Kann ich darauf bestehen?


Viele Grüße aus Lübeck!
Ilja
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Frank Buchholz
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von Frank Buchholz »

Wenn du nicht weißt wie der Schaden überhaupt entstanden ist wirst du Probleme bekommen deinen Freund für einen Schadensersatz haftbar zu machen. Und ohne Haftung keine Leistung. Daneben gibt es allgemeine Ausschlüsse wie z.B. für Schäden an geliehenen Gegenständen, die wiederum in einigen Verträgen trotzdem individuell eingeschlossen sind da sowas von den betroffenen Kunden nicht gut aufgenommen wird.

Ruf da einfach mal an.
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zuchtaal
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Re: Frage zu Haftpflichtfall

Beitrag von zuchtaal »

Hallo

Hier noch eine Rückmeldung zum Fall:

Ich habe auf Euren und den Rat meines Fachhändlers, und da kein weiterer Schaden für mich erkennbar war, die Ersatzteile bestellt und die Rolle instand gesetzt. Gegenüber der Versicherung habe ich wahrheitsgemäße Angaben über den unklaren aber bzgl. des Verursachers eindeutigen Hergang gemacht. Außerdem habe ich argumentiert, dass jede Form der Erstattung eines Zeitwerts mich schlechter stellen würde als eine Übernahme der Reparaturkosten.

Dem hat man sich ohne weitere Rückfragen angeschlossen und die entstandenen Kosten von EUR 48,00 überwiesen. Das lief wirklich glatter als ich es mir vorgestellt hatte.

Ich habe so allerdings nicht erfahren, was für einen Zeitwert die Versicherung für einen Totalschaden angesetzt hätte. Vielleicht sollte man die Rolle in solchen Fällen lieber in Einzelteilen nachbestellen und gar nicht von irreparabel sprechen. Ok, mehr als den Zeitwert wird man wahrscheinlich nicht rauskitzeln können.

@Frank: Gibt es da keine verbindlichen Angaben, an denen man sich orientieren kann?


Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Ilja
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