glückwunsch, dass du nun endlich päärchenangeln machen kannst..
dabei geht zwar in der ersten zeit wegen des "betreuten fischens" die eigene angelei ein wenig
über die wupper, hinten raus macht die geschichte dann aber irgendwann viel freude...
ich kenn das auch.. :l:
und ja, natürlich wird in einem fischereikurs in der gesetzeskunde gesagt, "halt dich an mindestmaße und schonzeiten,
und wenn du einen schönen fisch fängst, dann nimm den doch einfach mit." und selbstverständlich stehen "jungangler"
zumeist nicht vor dem problem, zuviele fische zu fangen, im gegensatz zu unserem Bernie, der an nem guten tag am Bodden
mal 30 hechte an den haken bekommt.
und huhu Berni mien schlingel
schau, du bist mehr oder weniger die federführende speerspitze der fliegenfischerei in deutschland. aus diesem grund würde
ich mir auch von dir eine art "wasserdichte" argumentation und eine ausgesprochene sauberkeit bei der begriffsverwendung
wünschen. du hast nämlich eine vorbildfunktion. aus diesem grund bringen mich auch bemerkungen wie
echt in rage, weil du weisst, dass Catch & Release nämlich nicht nur unpassend, sondern in deutschland verboten ist.Ich finde das andere Extrem "pures C&R" ebenso unpassend.
und dann gib`s von mir bei solchen deinen bemerkungen auch mal starken tobak und verschärften wind von vorne,
um damit auch mal Martins frage nach dem "warum" zu beantworten.
und das ist auch hier in unserem feinen meerforellen- forum ok so, wenn der ton mal etwas "eindeutiger" wird...
also Berni, du bietest professionelle guiding geschichten für kunden an, und damit dir nicht für so eine truppe am
bodden nach dem 25 pike die argumente ausgehen, gibbet hier noch mal freundschaftliches futter...:
Berni, wenn du fragst
es ist ganz schlicht und ergreifend: das GesetzWelche Argumente für ein Zurücksetzen werden konkret unterrichtet?
und in der gesetzeskunde ist nämlich, wenn es fachkundig unterrichtet wird, eben auch folgendes klar gestellt:
§ 1 Tierschutzgesetz:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
die gewinnung von fleisch bei der jagd oder fischerei ist ein "vernünftiger grund i.s.d. tierschutzgesetzes.
es gelten ferner jeweils die verordnungen der landesfischereigesetze (hier am beispiel des LFischG- Schleswig Holstein)
§ 3 Fischereirecht und Hegepflicht
(1) Das Fischereirecht gibt den Fischereiberechtigten die Befugnis, in einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Die Fischereiberechtigten haben die Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen,
heimischen und gesunden Fischbestand aufzubauen und zu erhalten sowie die Gewässerfauna und -flora in und am Gewässer zu
schonen und zu schützen (Hege).
der VDSF kommentiert das auf seiner seite natürlich auch, Manni hatte es schon mal gelinkt:
klick, zum hundertsten mal...
zitat:
"Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetz
ohne vernünftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das Töten zum Zweck
der Verwertung ist ein vernünftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung. Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine
vermeidbaren Leiden zugefügt werden.
Fischfang ausschließlich zur Freude am Drill ist weder fischwaidgerecht noch nach dem Tierschutzgesetz zulässig.
Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht besteht, die dem Fischereirecht unterliegenden
Tiere zu hegen und zu pflegen. Diese Pflicht darf nicht eingeschränkt werden."
und noch ein weiteres:
"fischereiberechtigter" i.s.d.G ist der inhaber eines jeden angelscheins, dazu gehören selbstverständlich auch gastkarten!
und damit die leider vorherrschenden unklarheiten beseitigt werden, mal ein beispiel damit das mal endlich klar wird:
jäger haben das gleiche recht zu tiere zu töten wie angler und
wir haben die gleiche verpflichtung zur hege !!
aber während der jäger vor dem schuss auf`s tier durch das glas schaut,
kann der angler diese entscheidung zur hege erst nach dem biss treffen.
um also diesen ganzen kram nochmal zusammenzufassen:
es gelten für die fischerei zwei gleichwertige rechtsnormen, zum einen das recht zu töten
(um sinnvoll verwerten zu können) und zum anderen die pflicht zur hege.
ich kann fische also verwerten, muss es aber nicht zwingend.
aus diesem grund darf ich auch aus hegerischen gründen einen fisch releasen.
und zwar immer !
und selbstverständlich darf ich nach dem 25ten releasten pike noch weiter angeln, denn natürlich könnte ich
den monster hecht von 1,20m entnehmen wollen um ihn zu präparieren oder einfach zu mampfen...
also Berni, die argumente sind formal logische und in jeder diskussion darüber mit spaziergängern von der Peta
hast du mit der juristischen argumentation der "hege" das recht auf deiner seite.
grüße
Thotty
p.s.: und noch einen kleinen lustige seitenhiebe an Martin
als echter Wilhelmshavener möchte ich doch drum bitten Niedersachsen bei den deutschen küsten nicht zu unterschlagen..
und eine letzte nicht ganz so lustige bemerkung an Jan:
ja, ich halte in der tat 25 jahre sportfischer-ausbildung und ehrenamtliches engagement in sachen fischerei für einen
ziemlichen adelsschlag. das muss man erst mal nachmachen, anstatt hier zu pupen..