Gülle auf tiefgefrorenen Böden

Was sagt eigentlich das Gesetz?
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spinandfly
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Gülle auf tiefgefrorenen Böden

Beitrag von spinandfly »

Ein Hallo an alle Angler und Landwirte,

heute ging eine Meldung über die Sender, wonach den Landwrten in Schleswig-Holstein ab sofort auf Antrag gestattet wird, Gülle auf ihren Ackerflächen auszubringen.

Hintergrund sind die überwiegend randvollen Güllebehälter und das darüber bestehende Verbot, auf tiefgefrorenen Böden (mehr als spatentief) Gülle auszubringen. Wo sollen die Bauern denn auch mit ihrem stinkenden Gold abbleiben?

Von einem Nachbarjungen der in der Landwirtschaft eine Lehre macht habe ich gehört, dass in seinem Betrieb bereits seit einigen Tagen die Gülle auf abseits gelegene Flächen gefahren wird (das wird sicher nicht der einzige sein). Hier bleibt zu hoffen, dass nicht irgendwelche Entwässerungsgräben bei einsetzendem Tauwetter den wertvollen Dünger in das nächste Gewässer transportieren.
Teilweise wird die Gülle aber auch von einem Hof mit randvollen Behältern zu anderen Höfen mit noch ausreichend Kapazität gefahren.

Die Anträge der Landwirte sollen jeweils bei den Unteren Wasserbehörden der Landkreise bearbeitet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Sachbearbeiter die nötige Sorgfalt walten lassen und wirklich nur Flächen zuweisen, von denen keine Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausgeht.
Ich denke hier in unserer Gegend an die landwirtschaftlich genutzten Hänge mit wasserwirtschaftlicher Auswirkung auf die Trave.

Wir sollten in nächster Zeit Nase und Augen offen halten und wenn der Verdacht besteht, dass entweder an der Genehmigungsbehörde vorbei Gülle auf "gefährlichen Flächen" ausgebracht wird oder das Zeug in einen Graben läuft und sich auf den Weg in Richtung Gewässer macht, die Untere Wasserbehörde, die Umweltdienste der Polizei, die Gewässerwarte der Vereine oder oder oder ... informieren.

Bitte nicht falsch verstehen: Dies soll in keinster Weise eine Hetze gegen die, welche für unser Brot sorgen, sein. Allerdings gegen die wenigen Vertreter dieser Zunft, die durch unkorrektes Verhalten eine Gefahr für unsere Flüsse und Fische herbeiführen.

TL

Jörg
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Alex
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Beitrag von Alex »

Ich habe das heute auch gehört und mir Gedanken darüber gemacht. Für mein Empfinden sind Pannen vorprogrammiert. :c
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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meyer
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Beitrag von meyer »

Hier mal was aus der Zeitung: KLICK
Nicht ganz dicht...!
spinandfly
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Beitrag von spinandfly »

Prima Recherche Meyer :+++:

Mit dem Artikel in der Hinterhand hätte ich mir einige Zeilen sparen
können :cry: :cry: :cry:

Gruß Jörg
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Mefo-Sucher
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Beitrag von Mefo-Sucher »

.. ich befürchte auch so einige Probleme. Es ist ja nur mit großen Aufwand kontrollierbar, wo die Gülle aufgebracht wird. :roll:
Gruß Mefo-Sucher :-D
:::::::::::::::::::::
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Salmonking
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Beitrag von Salmonking »

Der angegebene Artikel ist nicht mehr verfügbar!

Sonderbar :?: :?: :?:

Heute im Bauernblatt Klick
In jedem Geschöpf der Natur lebt das Wunderbare.
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HolgerLachmann
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Beitrag von HolgerLachmann »

Salmonking hat geschrieben:Der angegebene Artikel ist nicht mehr verfügbar!

Sonderbar :?: :?: :?:

Heute im Bauernblatt Klick

Danke für den erneuten Link! :+++:
spinandfly
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Beitrag von spinandfly »

Nabend,

ich habe heute mal meine guten Kontake zum Polizeiumweltdienst Bad Oldesloe genutzt und nachgefragt, ob die Behörden auf das Thema vorbereitet sind.

Für den Kreis Stormarn scheint das der Fall zu sein. Bereits vorgestern hat ein Gespräch zwischen Polizei und Unterer Wasserbehörde des Kreises Stormarn stattgefunden. Bis gestern waren noch keine Anträge von Landwirten bei der Genehmigungsbehörde eingegangen.

Werden Anträge gestellt und bewilligt, erhält der Polizeiumweltdienst durchschriftlich Kenntnis.

Das Ministerium hat auch schon eine Verfügung an alle beteiligten Behörden gesteuert. Darin werden Handlungsanweisungen gegeben und die Rechtslage erläutert.
Unterm Strich zur Rechtslage: Spezialgesetzlich gibt es keine Möglichkeit, Gülle auf tiefgefrorenem Boden auszubringen. In diesem Fall muss das Gefahrenabwehrrecht herhalten.

In jedem Fall darf Gülle nur auf ebenen Flächen, bis maximal 10 Meter Abstand zu einem Gewässer und in bestimmten Mengen ausgebracht werden.

Solltet ihr im Kreis Stormarn etwas feststellen, was möglicherweise nicht in Ordnung ist, könnt ihr gern entweder den Kreis Stormarn unter 04531-1600 oder den Umweltdienst des Polizeibezirksreviers Bad Oldesloe unter 04531-501 543 anrufen. Von diesen Stellen kann Auskunft erteilt werden, ob eine Genehmigung vorliegt.

Hoffen wir, dass ein Anruf nicht erforderlich wird.

TL

Jörg
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Mefo-Sucher
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Beitrag von Mefo-Sucher »

In der LZ war heute auch ein Artikel, der die Gülle im Kreis Rendsburg-Eckernförde betrifft. Hier der Link:

http://www.shz.de/artikel/article//guel ... g%C3%BClle

In dem Bericht steht auch, dass von der EU eigentlich Behälter gefordert werden, die den Gülle-Anfall von 9 Monaten aufnehmen können. In Deutschland wurden aber auch 6 Monate zugelassen.

Für die Landwirte ist es natürlich eine schwierige Situation. Hoffentlich wird die Ausnahme nicht zu einem Regelfall.
Gruß Mefo-Sucher :-D
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Okerfan
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Gülle auf tiefgefrorenen Böden

Beitrag von Okerfan »

Hallo zusammen,
Guckt euch zu dem Thema mal die Seite von wuemme-meerforelle.de unter Aktuelles an.Da geht das Zeug wenns jetzt taut direkt ins Mefogewässer. :q: :q: :q: :q:
Grüße MaikP
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