ich habe die Diskussion jetzt eine Weile und mit großem Interesse verfolgt, da dieses Thema auch mich sehr interessiert. Bislang hielt ich es nicht für nötig, selbst etwas dazu zu schreiben, da ich mich mit meiner Meinung sehr gut in den Beiträgen anderer wiederfinden konnte.
Nun muß ich mich aber auch mal einklincken (wohlwissend daß dies sicherlich ein unglücklicher Diskussionseinstieg ist), da ich mich doch ein wenig an einer Deiner Argumentationen, lieber Thotty, stoße. Zumal Du in der Diskussion ja gerade besondere Sachkunde für Dich in Anspruch nimmst.
Sofern ich Deinen Beitrag richtig verstehe, meinst Du, daß das Fischereigesetze des jeweiligen Landes das Tierschutzgesetz verdrängt. Dies halte ich für fragwürdig, zumal es im Bereich der Fischereigesetze i.d.R. um Owis und nicht Strafnormen (wie im Tierschutzgesetz) geht. Sofern tatsächlich eine Normenkollision vorliegt, gilt nunmal Art. 31 GG und damit hat das Bundesrecht Vorrang.soll heißen:
wenn ein angler mist baut, wird er immer nach dem fischereirecht des jeweiligen landes behandelt,
wenn ein hundebesitzer in seinem garten seinen hund exekutiert, oder ein perverser pferderipper
auf der weide ponnies abmetztelt um dann.... (zum) kotzen
fällt das aber unter das tierschutzgesetz, weil es keine hundehaltungsverordnung oder kein pferdegesetz gibt.
Ganz am Rande empfinde ich es nach nach der Föderalismusreform als unglücklich noch von Rahmengesetzgebung zu sprechen, zumal die Materie des Tierschutzes nicht in Art. 75 GG (im Zuge der Föderalismusreform weggefallen) genannt wurde und die Kriterien der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, etc. erst nach der Föderalismusreform für diesen Bereich wirksam geworden sind.
Ansonsten gehe ich mit Deinen Aussagen weitgehend d'accord und würde mich freuen, wenn Gerichte dies ebenso sehen werden.
Gruß und TL
Daniel