100% Gesetzestreue-Wie seht Ihr's?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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DanD
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Beitrag von DanD »

Hi Thotty,

ich habe die Diskussion jetzt eine Weile und mit großem Interesse verfolgt, da dieses Thema auch mich sehr interessiert. Bislang hielt ich es nicht für nötig, selbst etwas dazu zu schreiben, da ich mich mit meiner Meinung sehr gut in den Beiträgen anderer wiederfinden konnte.

Nun muß ich mich aber auch mal einklincken (wohlwissend daß dies sicherlich ein unglücklicher Diskussionseinstieg ist), da ich mich doch ein wenig an einer Deiner Argumentationen, lieber Thotty, stoße. Zumal Du in der Diskussion ja gerade besondere Sachkunde für Dich in Anspruch nimmst.
soll heißen:
wenn ein angler mist baut, wird er immer nach dem fischereirecht des jeweiligen landes behandelt,

wenn ein hundebesitzer in seinem garten seinen hund exekutiert, oder ein perverser pferderipper
auf der weide ponnies abmetztelt um dann.... (zum) kotzen
fällt das aber unter das tierschutzgesetz, weil es keine hundehaltungsverordnung oder kein pferdegesetz gibt.
Sofern ich Deinen Beitrag richtig verstehe, meinst Du, daß das Fischereigesetze des jeweiligen Landes das Tierschutzgesetz verdrängt. Dies halte ich für fragwürdig, zumal es im Bereich der Fischereigesetze i.d.R. um Owis und nicht Strafnormen (wie im Tierschutzgesetz) geht. Sofern tatsächlich eine Normenkollision vorliegt, gilt nunmal Art. 31 GG und damit hat das Bundesrecht Vorrang.

Ganz am Rande empfinde ich es nach nach der Föderalismusreform als unglücklich noch von Rahmengesetzgebung zu sprechen, zumal die Materie des Tierschutzes nicht in Art. 75 GG (im Zuge der Föderalismusreform weggefallen) genannt wurde und die Kriterien der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, etc. erst nach der Föderalismusreform für diesen Bereich wirksam geworden sind.

Ansonsten gehe ich mit Deinen Aussagen weitgehend d'accord und würde mich freuen, wenn Gerichte dies ebenso sehen werden.

Gruß und TL
Daniel
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Trutta
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Beitrag von Trutta »

Sorry,
[klugscheißmodus]
-Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und geht einem Landesgesetz vor.
-Die Tatbestände in den Fischereigesetzen und dem Tierschutz können sich ergänzen oder auch überschneiden. Gfls verstößt ein Sachverhalt dann gegen beide Gesetze.
[/klugscheißmodus]

Für meinen Verein habe ich mal ein Merkblatt entworfen, das ich hier gerne zur Kenntnis gebe (keine Gewähr für zwischenzeitliche Änderungen im TierSchG)


Auszüge aus dem
Tierschutzgesetz
vom 25. Mai 1998 (BGBI. I S. 1094)

Töten von Tieren
§ 4 (1) ... Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.


§ 4b Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ... nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen,...

Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer nach § 4b erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, unter anderem wer entgegen § 4 (1) ein Wirbeltier tötet,...
(3)Die Ordnungswidrigkeit kann ... mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, ... geahndet werden.

Auszüge aus
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
vom 9.Februar 2000

Zu § 4 (Töten von Tieren)
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

...
3.2 Nachweis der Sachkunde
3.2.2 Folgende abgeschlossene Berufsausbildungen oder Weiterbildungsabschlüsse gelten als Sachkundenachweis für das Betäuben oder Töten von Tieren derjenigen Kategorie, auf die sich die jeweilige Ausbildung bezieht:
Fleischer/Fleischerin,
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Fachbereich Lebensmittel, Warengruppe Fische,
Verkäufer/Verkäuferin im Einzelhandel, Fachbereich Lebensmittel, Warengruppe Fische,
Fischwirt/Fischwirtin,
Biologielaborant/Biologielaborantin,
Tierwirt/Tierwirtin,
Landwirt/ Landwirtin
Tierpfleger/Tierpflegerin,
Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin,
Biologisch-technischer Assistent/Biologisch-technische Assistentin,
Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin,

sofern nicht aufgrund von Differenzierungen in Aus- oder Weiterbildungsordnungen im Einzelfall feststeht, dass das Betäuben und Töten nicht Gegenstand der Ausbildung war.

Als Sachkundenachweis gilt ferner der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Veterinär- oder Humanmedizin, der Biologie mit dem Schwerpunkt Zoologie oder Fischereibiologie.

Der Abschluss einer anderen Berufsausbildung, ein anderer Studienabschluss oder ein Weiterbildungsabschluss, die nachweislich ebenfalls für bestimmte Tierarten entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, sind ebenfalls als Sachkundenachweis anzuerkennen. Gleiches gilt für die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden tierexperimentellen Kursen. Auch kann die zuständige Behörde im Einzelfall die entsprechende Sachkunde bei Personen annehmen, die ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung über einen angemessenen Zeitraum regelmäßig Tiere ordnungsgemäß betäubt oder getötet haben; in diesem Fall ist eine entsprechende Bescheinigung durch die zuständige Behörde, eine beauftragte Stelle oder den Tierschutzbeauftragten auszustellen.

3.2.3 Die erforderliche Sachkunde für das Betäuben oder Töten entsprechender Tiere ist des weiteren nachgewiesen, wenn die betreffende Person im Besitz eines gültigen Jagd- oder Fischereischeins ist oder die Jäger- oder Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

3.2.4 Darüber hinaus kann der Sachkundenachweis durch ein Fachgespräch bei der zuständigen Behörde erbracht werden. Die Behörde kann sich ggf. des Sachverstandes einer von ihr beauftragten Stelle bedienen.
Das Fachgespräch kann sich auf folgende Bereiche erstrecken:
- Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie,
- Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere,
- tierschutzrechtliche Vorschriften,
- Grundkenntnisse der Physik oder Chemie soweit diese für die betreffenden
Betäubungsverfahren notwendig sind,
- Eignung und Kapazität der jeweiligen Betäubungsverfahren,
- Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung und Tötung von Tieren,
- ordnungsgemäße Durchführung des Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere und
- Wartung der für das Betäuben und Töten notwendigen Geräte und Einrichtungen.

Die Länder können weitere Sachkundenachweise, insbesondere solche von Berufsfachverbänden, anerkennen.


Ich denke mal, das stellt klar, dass wohl einige
-nämlich die ohne Fischerprüfung- permament gegen das Tierschutzgesetz verstoßen,
denn: Kein Sachkundenachweis = kein Recht ein Wirbeltier zu töten.,
nur um mal noch ein bisschen Pfeffer in diese interessante Diskussion zu streuen. ;)
TL

Dirk Janßen
Niemand soll einen Fisch dadurch entehren, dass er ihn mit mehr als einem Haken fängt.
gerri

Beitrag von gerri »

@Dirk M. :

Nicht alle Reaktionen bezogen sich auf Dich, ein anderer user hat seinen fragwürdigen Beitrag bereits editiert bzw. total verändert, so daß einige Reaktionen auf dein Post heftig erscheinen.

Und ja, meinen Heiligenschein sieht man doch schon auf meinem Profilbild. Ich gebe dir Recht, Doppelmoral nervt. Meiner Meinung nach ist aber in der Schonzeit kein Raum für Diskussionen in diese Richtung. Für mich ist da sowas von Schluß, daß ich auch angesäuert reagiere, wenn hier jemand Fotos von seinen verwerteten braunen Fischen postet (wie es in dem editierten Beitrag der Fall war). Am Stand hätte ich da nicht anders reagiert. Außerdem hast du nach unserer Meinung gefragt. Die bekommst du dann auch.

Und an der Küste kann der Wind auch mal von vorne kommen.
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Maqua
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Beitrag von Maqua »

Hallo Dirk
Ich hatte eben noch mal in dem oben von mir erwähnten Artikel nachgelesen und kann dich nur bestätigen.
Darin heißt es: Landesrecht aber, das Bundesrecht verkürzt, ist nichtig. (Artikel 31 Grundgesetz: Bundesrecht bricht Landesrecht)
Demzufolge ist für die ganze Diskussion neben dem Landesfischereirecht in ganz bedeutendem Maß das Tierschutzgesetz verantwortlich, welches von Thotty schon einleuchtend dargelegt wurde.
Aber mal weg von der Paragraphenreiterei frage ich mich warum sich einige so vehement gegen bestehende Gesetze aussprechen und diese als persönliche Auslegungssache ansehen. Damit meine ich nicht nur Leute die Fische während der Schonzeit entnehmen sondern auch die Allesreleaser.
Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, in dem man sich an die Gesetze zu halten hat. Schließlich würde keiner von euch im Fall von Mord und Totschlag ähnliche Freizügigkeit in der Gesetzesauslegung tolerieren.
Wenn euch Gesetze nicht gefallen, so wie sie sind, dann sollte man auf demokratischem Weg versuchen Mehrheiten zu finden und Gesetze zu ändern.

Gruß Manni
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Alex
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Beitrag von Alex »

Jetzt mal weg von den Küstengewässern, wird das Chaos perfekt, wenn man das Wort Hegepflicht in den Saal wirft! :cry:

Das ist aber auch kompliziert! :roll:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Ponti
Meerforellenschneider 2011
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Beitrag von Ponti »

Und mir wird das hier langsam ein wenig zu anstrengend.
Sorry Jungs- aber ich denke, daß jeder ein Fischereischein hier hat, der hier mit diskutiert. Nun wird hier doch nur noch mit Gesetzestexten und Paragraphen rumgeschmissen. Welches Gesetz in welchem Bundesland gilt und welche Verordnung welche Bestimmung außer Kraft setzt usw... Einer weiß es besser als der andere und schon wird zurückgeschossen- aber wem's gefällt... bitte.
Ich klink mich jetzt hier aus und wünsche allen ehrlichen und unehrlichen Verbrechern ein schönes Wochenende. Natürlich auch allen anderen sowie den Gesetzeslosen... ;)
Gruß Tobi

Dumm ist der, der dummes tut
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Sundvogel
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Beitrag von Sundvogel »

Dirk.M aus G. hat geschrieben: Machen in Euren Augen manche Gesetze Sinn oder Unsinn, und sind somit eventuell gerechtfertigt oder auch nicht :?:
Wenn nicht in einem Forum wie diesem, wo dann sollte man einen repräsentativen Querschnitt erwarten dürfen?!
Lieber Dirk, es gibt eigentlich keinen Grund garstig zu werden. Du hast dieses Thema angeschnitten und die Aussagen sind ja nun recht eindeutig. Warum du nun hier den Vorwurf der Doppelmoral erhebst, ist zumindest mit nicht klar.
Dirk.M aus G. hat geschrieben:So weit so gut,wie geht die Geschichte nun weiter?
Vergrabt Ihr den Fisch oder gebt Ihr Ihn dem Meer zurück um den ewigen Kreislauf zu erhalten?
Oder teilt der eine oder andere von Euch die Meinung des Betroffenen,
der den Fisch zum Verzehr mitnahm, um eine Sinnvolle Verwertung zu gewährleisten?
Ich finde das was dein Bekannter gemacht hat wirklich richtig daneben. Die Weisung untermaßige Fische unabhängig von ihrem Zustand ins Wasser zurückzusetzen läßt dem Angler keinerlei Entscheidungsspielraum und das ist auch gut so. Ansonsten wäre es einfach auch einen relativ unverletzten Fisch nach der Landung so zu verletzen, dass eine Mitnahme gerechtfertigt ist. Das es da genügend Leute gibt, die jedem Fisch auf den Kopp semmeln ist ja hinlänglich bekannt. Wenn man eine solche Entscheidung in die Hände der ja ach so verantwortungsbewußten Angler legen würde, dann könnte man Schonzeiten und Maße auch gleich ganz weglassen. Wer es nicht ertragen kann, dass ein verletzter Fisch leiden muß, der soll ihm im zweifel meinethalben eins auf den Kopp knallen, aber ihn nicht mit der fadenscheinigen Begründung "der wäre eh verreckt" in die Suppe tun. Wenn das nicht gesetzlich geregelt wäre, gäbe es demnächst nur noch Suppen am Strand.

Eben wegen solcher Typen wie deinem Bekannten sind die Regelungen unmißverständlich und rigoros. Ich wünsche ihm bei so einer Aktion mal in eine dänische Kontrolle zu geraten, dann wird es richtig teuer.
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Dirk.M aus G.
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Beitrag von Dirk.M aus G. »

Hi, ich bin nun wirklich in keinster Weise garstig :wink:
und Leute die wirklich jeden Fisch mitnehmen, brauchen keine Argumente,Sie tun dies einfach :!:
Zuletzt geändert von Dirk.M aus G. am 20.11.2009, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
Wer die Menschen kennt der liebt die Tiere!
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Sundvogel
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Beitrag von Sundvogel »

Dirk.M aus G. hat geschrieben: Zuletzt ein Wort zur angesprochenen EHRLICHKEIT :-roll:
Viele Menschen,auch hier in diesem Forum,steht dieses Attribut leider nicht zu.Sie belügen sich selbst und andere noch dazu ,denn sie praktizieren eine Doppelmoral die nach eigenen Bedürfnissen ausgelegt wird.Da fehlt sprichwörtlich nur noch der Heiligenschein :s+1:
Sorry Dirk, dann habe ich wohl den Vorwurf der fehlenden Ehrlichkeit, der Doppelmoral, den Heiligenschein und den Kotzsmiley falsch interpretiert.

Nix für ungut.

Gruß Uli
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VolkerB
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Beitrag von VolkerB »

Popeye hat geschrieben:
VolkerB hat geschrieben: ...Aber ebenso klar: Ordnungswidrig (es ist also keine Straftat!)
und wo steht in irgendeinem Beitrag das es eine Straftat ist ???
@Popeye: Achim hatte das gefragt!
Achim Stahl hat geschrieben: Ist das Töten und Mitnehmen eines geschonten Fisches nur eine Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat? :q:
... und der Unterschied ist ziemlich heftig!

Googlen nach "ordnungswidrigkeit straftat unterschied verfolgung"
eröffnet einige völlig neue Aspekte, die aber den Rahmen hier sprengen
würden.

Volker
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Marcus van K
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Beitrag von Marcus van K »

gerri hat geschrieben:Zum Thema: :cry: . Bei sowas wird immer mehr klar, daß klare Schonzeiten eine gute Sache wären.
Dem ist nichts hinzu zufügen.

Braune Fische kommen immer zurück, genauso wie die halbstarken unter 45cm. Könnte jedes mal spu.... wenn ich sehe wie einige Leute die unter 40er in ihren Taschen verstecken.
Am Arsch, ist die Ente Fett.
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