Jahresfischereischein

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Gast

Jahresfischereischein

Beitrag von Gast »

Moin zusammen,
hab mal 'ne Frage bezüglich des Jahresfischereischeins. Vereinskollegen und ich diskutieren darüber, ob nur der Jahres...schein erforderlich ist oder ob noch für Bundeslandfremde eine Abgabe zu entrichten ist :shock:
Weiß jemand von Euch aus Schleswig Holstein was darüber :?: Bitte um Antwort.
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Alex
...
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Na schau doch mal!

Beitrag von Alex »

Schau mal HIER :D
Ist eine der Standardfragen! :D

Nein brauchst Du nicht!

Geregelt ist dies im Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesfischgereigesetz - LFischG)
.

Nicht ganz einfach aber es geht so:

1. In § 26 LFischG wird verlangt, daß grundsätzlich ein Fischereischein benötigt wird ........ usw.
Allerdings steht in § 26 Abs. 4 LFischG auch: "Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat."

2. In § 29 Abs. 2 LFischG heißt es: "Von der Fischereiabgabe ist befreit, wer aufgrund des § 26 Abs. 2 und 4 keinen Fischereischein benötigt."

Bedeutet auf Deutsch: Du benötigst bei uns keinen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein, weil Du einen aus Deinem eigenen Bundesland hast. Und weil Du keinen aus Schleswig-Holstein benötigst, mußt Du in Schleswig-Holstein auch keine Fischereiabgabe zahlen.

Gruß & Petri ALEX 8)
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Gast

Fischereischein

Beitrag von Gast »

Moin Alex,
vielen Dank :!: Auch für den Link.Ich liebe :mrgreen: Verwaltung und deren Wortgewalt :wink:
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