Anwälte unter uns?

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DerDude
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Anwälte unter uns?

Beitrag von DerDude »

folgender sachverhalt:

Ende November 2008: Kinetic Xavier bei Ebay (vom Händler) für 130,99€ ersteigert.
03.01.2009: Hose Wassereinbruch; Umtausch
05.03.2009: Erneut Wassereinbruch; Umtausch
30.10.2009: Wassereinbruch (im Sommer natürlich nicht benutzt); Nur Gutschrift bekommen; Aufpreis für Nachfolgermodell bezahlt; 2er Tag am Wasser undicht

ich weiss ich weiss blöd genug von mir die hose nicht bei meinem händler zu kaufen aber nun gut. folgende mail an händler geschickt den ich hier nicht nennen möchte (grosser onlinehändler mit ein paar filialen):

Guten Tag Herr XXXX,

allmählich bin ich wirklich sehr verärgert. Die von Ihnen am 30.10.09 geschickte neue Kinetic Wathose ist nach dem zweiten Einsatz am Wasser an drei verschiedenen Stellen undicht (siehe Fotos im Anhang). Mit Porto und Rückversand der undichten Hosen (ingesamt 4 Stück!) habe ich mittlerweile knapp 30€ extra investiert.

Da ich intensiver Fliegenfischer bin, benötige ich dringend eine zuverlässige Wathose und habe mich aus diesem Grund für den Kauf einer Wathose des Herstellers Bare entschieden. Diese führen Sie leider nicht in Ihrem Sortiment. Um den Kauf dieser Wathose zu ermöglichen, möchte Sie im gegenseitigen Interesse bitten, auf das Angebot eines Gutscheins oder Gutschreibens auf mein Kundenkonto zu verzichten und mir stattdessen den Kaufpreis der „Godspeed Neoprenwathose 3-Season“ von Kinetic (169,99 €) auf mein Konto rückzuerstatten.

Ich werde Ihnen natürlich weiterhin als Kunde treu bleiben, da ich bisher sehr zufrieden mit Ihrer Kundenbetreuung war und mir klar ist, dass der Fehler bei der Materialverarbeitung von Kinetic und nicht bei Ihnen liegt.


Mit freundlichen Grüssen,

Klaas Morten Baecker



Die Antwort:

Guten Tag Herr Baecker,

eine Auszahlung des Betrages wird leider nicht möglich sein.
Wir können die Hose gegen einen anderen Artikel tauschen, oder ich kann Ihnen eine interne Gutschrift anbieten.
Diese würden wir Ihnen in Form eines Gutscheins zusenden. Der Gutschein ist nicht Fristgebunden und kann somit auch später eingelöst werden.


so....verarschen lass ich mich nicht. denke das die es drauf anlegen und auf unwissenheit setzen. das recht sieht es aber anders meiner meinung nach. wer sich also mit recht auskennt oder anderer meinung ist....darf sich gerne dazu äussern. hier ein auszug meiner antwort die ich per einschreiben mit rückschein verschicken werde:

"...das Produkt Kinetic Gospeed Neoprenwathose 3-Season aus der oben genannten Bestellung ist mangelhaft: Nach zweitem Einsatz am Wasser Wassereinbruch an drei verschiedenen Stellen. Fotos der Mängel wurden per Mail am 08.11.2009 an Herrn xxxx übersendet (Kopie der Email im Anhang).

Dies ist die vierte (§440 BGB: „Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen…“) Hose die nach kürzester Zeit Mängel aufgewiesen hat. Ich habe ihnen laut BGB §437; §439 die Möglichkeit der Nacherfüllung gewährleistet und in der Email vom 08.11.2009 nun um Rückerstattung des Kaufpreises gebeten. Dies sei laut der Aussage von Herrn xxxxx nicht möglich sondern könne nur in Form einer Gutschrift oder Tausch der Hose geregelt werden. Das lehne ich hiermit ab.

Daher trete ich nach §§ 437, 440, 323, 346Abs.1, 349 BGB vom Kaufvertrag zurück und verlange den Kaufpreis in Höhe von 169,00 EUR zurück.

Auf die Erstattung der von mir für die Rücksendung der vorherigen drei mangelhaften Hosen geleisteten Versandkosten verzichte ich.

Ich setze ihnen hiermit eine Frist bis zum 20.11.2009 und bitte sie den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen...."
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Ralph Hertling
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Beitrag von Ralph Hertling »

sehr gut!
Nach verstreichen der Frist oder weiterer abschlägiger Antwort letztmalige Nachfrist setzen mit Androhung der Einschaltung (d)eines Anwaltes wessen Kosten noch hinzu kämen..

Wenn Du Pech hast musst Du dann auch noch den Klageweg beschreiten.

Im Allgemeinen setzt man darauf dass dem Kunden dieser Weg zu beschwerlich ist. Aber wenn Deine Aktenlage einwandfrei ist hast Du gute Chancen.

Ich bin zwar kein Anwalt, würde aber nach Deinen Schilderungen meinen dass Du in starker Position bist.
TL
Ralph
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Shorty
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Beitrag von Shorty »

Ich bin kein Anwalt, aber Du beziehst Dich auf das BGB. Was steht aber in deren AGBs? Die werden hier bindend sein, weil Du mit Sicherheit diese akzeptieren musstest. Ob das BGB die AGBs aushebeln kann glaube ich nicht.
Gruß Shorty
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bellyboater
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Beitrag von bellyboater »

Stell die Frage doch mal hier. Ich denke mal das dir da ganz gut geholfen werden kann.
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Thomas090883
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Beitrag von Thomas090883 »

Das BGB hebelt die AGB´s aus...
in dem Fall gelten die §§433 ff und bereits genannte und Dir steht das Recht auf Rüchtritt vom Vertrag zu.

Die Frage ist immer nur, will man sich das Ganze antun....mit der Klage....oder nimmt man es so hin. Auf jeden Fall sollte es auch im Sinne des Verkäufers liegen, sich aussergerichtlich zu einigen. Meistens klappt es mit "Faust auf dem Tisch" oder etwas mehr Nachdruck und Klageandrohungen.... -er wird sicher seine Rechte kennen- nun ja, sollte er zumindest.

Gruß Thomas
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meyfisch
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also....

Beitrag von meyfisch »

eine anmerkung zu bgb und agb.

regelungen im bgb lassen sich natürlich niemals mit den agb "aushebeln".

wir sprechen immerhin vom bürgerlichen gesetzbuch und das steht natürlich immer über den agb und den dort oft bemerkenswerten geschäftsbedingungen.

gr

mf
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Salmonking
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Beitrag von Salmonking »

Nach meinem wissen kannst du dir zwar einen Anwalt zur Unterstützung nehmen, aber so lange ihr euch aussergerichtlich einigt, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.
In jedem Geschöpf der Natur lebt das Wunderbare.
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DerDude
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Beitrag von DerDude »

danke soweit für eure meinungen....ich hoffe mit den ketten rasseln reicht. mal gucken wie es ausgeht....
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Hiker
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Beitrag von Hiker »

Moin,

bist du evt. rechtsschutzversichert? Das würde natürlich alles vereinfachen.

Ich hatte auch mal ähnlich viel Stress mit einer Rute eines Online-Händlers für nicht ganz so knappes Geld. Bei der zweiten Reklamtion wurde der Gesprächspartner dermaßen patzig, dass es mir reichte.

Anwalt eingeschaltet und Ende des Lieds war die komplette Rückerstattung.

Wenn es nicht anders geht, lass dich nicht für dumm verkaufen. Dafür haben wir ja das Recht.

Greets, Hiker ;)
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