Der Küstenknigge soll über gesetzliche und soziale Zusammenhänge an unseren Küsten informieren. Er soll helfen, den zwischenmenschlichen Umgang sowie den Umgang mit der Kreatur Fisch möglichst korrekt und respektvoll stattfinden zu lassen.
Er richtet sich an alle, die die doch recht engen Küstenabschnitte miteinander teilen, an Küstenneulinge sowie an "Alte Hasen", Bellybootfahrer und Schleppfischer.
WICHTIG:
- ALLE DATEN SIND OHNE GEWÄHR!
- BESTIMMUNGEN UND GESETZE KÖNNEN
- SICH JEDERZEIT VERÄNDERN!
Ganzjährige Schongebiete:
Die vollständige Liste gem. § 7 KüFO steht beim LSFV unter http://www.lsfv-sh.de als Download zur Verfügung.
Weitere Infos und die neuen Regelungen zu den Fischschinbezirken finden sich unter http://www.mv-regierung.de
Blanke Meerforellen sind Fische, die ein silbern gefärbtes Schuppenkleid tragen und deren Schuppen lose sitzen. Zumindest einige lose Schuppen fallen in der Regel schon während des Drills oder der Landung ab. Verliert der Fisch keine einzige Schuppe durch die übliche Landung oder das Hantieren mit diesem Fisch und sitzen die Schuppen so fest auf dem Fisch, dass man absichtlich mechanisch auf das Schuppenkleid einwirken muss um diese zu lösen, so ist Obacht geboten und der Fisch im Zweifelsfall als gefärbt einzustufen!
Unter gefärbten Forellen versteht man Forellen, die sich im Laichkleid befinden und sich auf dem Weg zum oder vom Laichgeschäft befinden. Andere Umschreibungen dafür lauten "Braune", "Absteiger" und "Aufsteiger".
DasxSchuppenkleid dieser Fische sitzt fest und ist ins bräunliche verfärbt. Die Färbung ist - je nach dem Stadium indem sich die Fische befinden - sehr unterschiedlich: sie reicht von nahezu Schwarz bis hin zum leichten Braun.
Vor und während des Laichaufstieges nehmen die Forellen den o.g. Farbton an.
Nach dem Laichgeschäft bleiben die Meerforellen meist noch eine Weile im Fluss und wandern dann - je nach Witterungsverhältnissen - wieder ins Meer ab. In der Regel bleiben die Fische nach dem Abstieg für ein paar Tage in der Nähe der Zuflüsse aus denen sie abgestiegen sind und "akklimatisieren" sich wieder im Salzwasser. Im Meer beginnen sie dann wieder zu fressen; sie haben während der vergangen Strapazen fast alle Fettanteile verloren (deswegen ist der kulinarische Genuss auch nicht sonderlich hoch!). Aus diesem Grund stürzen sich die Forellen auf alles Fressbare was an ihnen vorbeischwimmt. Es ist wirklich keine Kunst, gefärbte Fische von einem Köder zu überzeugen!
Nach einiger Zeit im Meer verlieren die Fische allmählich den bräunlichen Farbton und bekommen wieder ein silbernes, lose sitzendes Schuppenkleid. Sie gewinnen an Kondition und fressen sich rund und prall. Dann sind es wieder blanke Fische auf die wir beim Fischen hoffen!
Ein Abschlagen der Fische - egal aus welchem Grund!! - ist ausdrücklich untersagt!
In §2 Abs. 2 KüFo heisst es: "Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeiten gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten."
Auch verletzte Fische müssen nach dem Gesetz, unabhängig von ihrem sonstigen Zustand, wieder entlassen werden!
In §2 Abs. 3 KüFo heisst es hierzu: "Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind."
Konsequenzen bei Verstößen:
§23 Abs. 1 KüFo lautet:
(1) Ordnungswidrig nach § 46 Abs. 1 Nr. 15 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- gegen § 2 Abs. 2 verstößt,
- entgegen § 2 Abs. 3 oder 4 untermaßige oder während der Schonzeit
gefangene Fische nicht unverzüglich frei in das Fanggewässer zurücksetzt
- oder sie entgegen § 2 Abs. 4 nicht von den anderen mitgefangenen
Fischen von der Vermarktung trennt, [...]
In §46 Abs. LFischG steht:
[..] (3) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- DM* geahndet werden.
*entsprechend ca. 25.000€
Die Mindestmaße (s.o.) können den Gesetzestexten entnommen werden.
Gängige Bezeichnungen:
Es ist nicht immer leicht, Meerforellen (lat.: Salmo trutta forma trutta) von Lachsen (lat.: Salmo salar) zu unterscheiden.
Die Meerforelle hat im Gegensatz zum Lachs viele schwarze Punkte auch unterhalb der Seitenlinie. Ist die Schwanzflosse eingekerbt und ist die Schwanzwurzel deutlich verjüngt (dünn), zappelt ein Lachs am Haken. Kratzt man sich verwundert am Kopf weil "alles irgendwie stimmt", hat man eine Kreuzung der beiden gelandet: einen Hybriden.
Nicht selten fängt man an der Küste auch Regenbogenforellen (lat.: Oncorhynchus mykiss). Auch sie werden im Meer silberblank ("Steelhead")! Sicheres Erkennungsmerkmal: viele schwarze Punkte auch auf der Schwanzflosse (diese fehlen bei Mefo und Lachs völlig).
Erkennt man, dass ein Fisch untermäßig oder gefärbt ist, sollte darauf geachtet werden, dass der Umgang besonders schonend vonstatten geht!
Dazu sollte Folgendes beachtet werden: