da war ich mal wieder in Zahlreichen Foren unterwegs und traf auf einen Beitrag mit dem Namen : "Untermaßige Fische und Fische in der Schonzeit - wie ist die Rechtslage?", in dem danach gefragt wurde, wie mit untermaßigen Fischen und Fischen innerhalb der Schonzeit zu verfahren ist, wenn diese schwer verletzt seien.
Es kamen plötzlich mehrere Antworten, in denen von zerstückeln die Rede war. Ausserdem waren sich einige der Poster einig, daß man einen schwer verletzten Fisch entnehmen und nicht releasen sollte, egal ob geschont oder nicht.
Ich ließ meinen Lex ab:
Der Moderator antwortete:Also ich weiß nicht ob das Zerstückeln wirklich Euer Ernst ist.
Natürlich ist Fischerei Ländersache und deshalb individuell geregelt, aber für Schleswig Holstein gilt folgendes:
In den Binnengewässern nach § 2 (2),(3) BiFO:In den Küstengewässern nach § 2 (2),(3) KüFO:(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.Wäre ja noch schöner, wenn man geschonte Fische plötzlich entnehmen dürfte, weil sie schwerst verletzt wurden. Dann sind innerhalb der Schonzeiten plötzlich alle Fische zufällig hinüber. Man kennt ja die Spezies, die alles plattmachen, was ihnen in den Kescher kommt.(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder –gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeiten gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
Ich geb ja zu - es blutet in einem solchen Fall nicht nur der Fisch, sondern auch das eigene Herz. Leider sieht man aber viel zu häufig, daß in der Schonzeit Fische abgeschlagen werden und auch regelmäßig untermaßige Fische in den Tüten, Taschen und auch Kofferräumen landen. Wenns nach mir ginge, dann sollte da ruhig mal eine Höchststrafe als Example ausgesprochen werden, wenn jemand erwischt wird. Die liegt bei uns in Schleswig-Holstein laut Gesetz im Moment bei 25.000€.
Wir sind ja nicht in Wild-West!
Natürlich harte Worte, aber offensichtlich notwendig, weil an den meisten Gewässern viel zu viele schwarze Scharfe mit viel zu scharfen Klingen herumhängen, die meinen alles plattmachen zu müssen, was ihnen in die Finger kommt.
Gruß & Petri ALEX
Was'n das für eine schei.. Regelung. :cIn vielen Gewässerordnungen besteht folgende Regelung: Untermaßige, tote Fische müssen zerstückelt und vergraben werden.
Zerstückeln und vergraben ist notwendig, damit besonders erfinderische Angler nicht auf schlimme Ideen kommen. Als Fischereiaufseher kann ich Euch ein Lied davon singen: Viele Angler sind erfinderisch und angeln gezielt auf untermaßige und geschonte Fische! Untermaßige Fische müssen deshalb sozusagen "entwertet" werden, damit es kein Schlupfloch gibt und sie doch noch der Küche zugefügt werden können. Leider ist die Realität so...
Untermaßige als Dünger?
Hat jemand davon schon einmal was gehört?
Erscheint mir sehr merkwürdig!