Merkwürdige Regelung: "Untermaßige Fische zerstückeln&q

Ist Euch in letzter Zeit an der Küste etwas seltsames passiert?
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Alex
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Merkwürdige Regelung: "Untermaßige Fische zerstückeln&q

Beitrag von Alex »

Hallo liebe Gemeinde,

da war ich mal wieder in Zahlreichen Foren unterwegs und traf auf einen Beitrag mit dem Namen : "Untermaßige Fische und Fische in der Schonzeit - wie ist die Rechtslage?", in dem danach gefragt wurde, wie mit untermaßigen Fischen und Fischen innerhalb der Schonzeit zu verfahren ist, wenn diese schwer verletzt seien. :?:

Es kamen plötzlich mehrere Antworten, in denen von zerstückeln die Rede war. :o Ausserdem waren sich einige der Poster einig, daß man einen schwer verletzten Fisch entnehmen und nicht releasen sollte, egal ob geschont oder nicht. :o

Ich ließ meinen Lex ab:
Also ich weiß nicht ob das Zerstückeln wirklich Euer Ernst ist.
Natürlich ist Fischerei Ländersache und deshalb individuell geregelt, aber für Schleswig Holstein gilt folgendes:

In den Binnengewässern nach § 2 (2),(3) BiFO:
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.

(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
In den Küstengewässern nach § 2 (2),(3) KüFO:
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder –gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeiten gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.

(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
Wäre ja noch schöner, wenn man geschonte Fische plötzlich entnehmen dürfte, weil sie schwerst verletzt wurden. Dann sind innerhalb der Schonzeiten plötzlich alle Fische zufällig hinüber. Man kennt ja die Spezies, die alles plattmachen, was ihnen in den Kescher kommt.

Ich geb ja zu - es blutet in einem solchen Fall nicht nur der Fisch, sondern auch das eigene Herz. Leider sieht man aber viel zu häufig, daß in der Schonzeit Fische abgeschlagen werden und auch regelmäßig untermaßige Fische in den Tüten, Taschen und auch Kofferräumen landen. Wenns nach mir ginge, dann sollte da ruhig mal eine Höchststrafe als Example ausgesprochen werden, wenn jemand erwischt wird. Die liegt bei uns in Schleswig-Holstein laut Gesetz im Moment bei 25.000€.
Wir sind ja nicht in Wild-West!

Natürlich harte Worte, aber offensichtlich notwendig, weil an den meisten Gewässern viel zu viele schwarze Scharfe mit viel zu scharfen Klingen herumhängen, die meinen alles plattmachen zu müssen, was ihnen in die Finger kommt.

Gruß & Petri ALEX
Der Moderator antwortete:
In vielen Gewässerordnungen besteht folgende Regelung: Untermaßige, tote Fische müssen zerstückelt und vergraben werden.
Zerstückeln und vergraben ist notwendig, damit besonders erfinderische Angler nicht auf schlimme Ideen kommen. Als Fischereiaufseher kann ich Euch ein Lied davon singen: Viele Angler sind erfinderisch und angeln gezielt auf untermaßige und geschonte Fische! Untermaßige Fische müssen deshalb sozusagen "entwertet" werden, damit es kein Schlupfloch gibt und sie doch noch der Küche zugefügt werden können. Leider ist die Realität so...
Was'n das für eine schei.. Regelung. :c
Untermaßige als Dünger? :cry:
Hat jemand davon schon einmal was gehört? :q:
Erscheint mir sehr merkwürdig! :o
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
gerri

Beitrag von gerri »

Ja klar und demnächst kann man einen Fischzerstückler bei Ask... bestellen. Also von sowas ist mir noch nichts zu Ohren gekommen.
Und die Regelung die Fische ohne Rücksicht auf ihren Zustand zurückzusetzen ist da doch genauso wirksam und vor allem wesentlich besser meiner Meinung nach.
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Linus
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Beitrag von Linus »

so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
Das finde ich doch recht eindeutig !

Zerstückeln hab ich persönlich noch nicht vernommen.
Klingt etwas "merkwürdig" kann mir aber vorstellen, dass das so gehandhabt wird.

Ich finde aber die andere Lösung irgendwie "netter", da wo es
hergekommen ist soll's auch wieder hinein.(Gern tut man's eh nicht...)

Linus
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emka
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Beitrag von emka »

sehr hübsch auch das wort "entwerten".

da retten die anführungszeichen auch nix mehr!

dies hier
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind
sollte gängige praxis sein.

wobei ich einen stark verletzten fisch abschlage und "zurücksetze"-halte ich für waidgerechter weil kein verludern.

c&df
mk
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Kystefisker
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Überall so !

Beitrag von Kystefisker »

Also dieser Ansatz im Gesetzestext
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind
ist genau so o. so Ähnlich in allen Bundesländern verankert und diese Geschichten mit "Verbuddeln, Zerstückeln, usw....." machen einige Vereine
in ihren Bestimmungen geltend und begeben sich damit in den "roten Bereich", denn es handelt sich eindeutig um Verstöße gegen geltendes Fischereirecht und das dürfen auch Vereine nicht "beugen" !!!!

Hab da (durch Arbeit im Fischereiverband und als Aufsicht ) auch schon die tollsten Dinger erlebt und da hat's auch schon mal bis zu 10.000.- €
Strafe gehagelt, ganz davon abgesehen das die betroffenen Personen o. Vereine keine Fischereierlaubnis mehr erhalten.

Sollte man wirklich in die unglückliche Lage kommen, dann strikt nach Gesetzt handeln denn sonst kann's teuer werden ( Entzug der Fischereierlaubnis, Strafverfahren, Beschlagnahme der Fischereigeräte; event. Entzug der Fahrerlaubnis weil das Auto Tatfahrzeug ist und wenn dann noch Untermaßige im Kofferraum liegen :cry: .... und muß ja nicht sein !!!)

Passiert aber leider immer wieder..... :evil: "Kf"
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Alex
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Also nicht nur mir kam das seltsam vor.....

Beitrag von Alex »

Dann bin ich wohl doch nicht der einzige, dem das etwas merkwürdig vorkommt. Wie gesagt ich hab das HIER gelesen und die Geschichte mit dem sogenannten "entwerten" stammt aus der Redaktion von F&F. :oops Ich kanns selbst nicht beurteilen, da ich solch komische Satzungen bisher noch nicht in den Händen hatte. :o

Gut - die Begründung ist schon schlüssig, aber ob ausgerechnet zerstückeln und verbuddeln die richtige Lösung ist. :q:
Also ich finde die gesetzliche Regelung mit dem unbedingten releasen schon besser. Dann hat der Fisch im Zweifelsfall noch eine Chance. :!:
Gruß & Petri ALEX

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So'n Schwachsinn !!!

Beitrag von Kystefisker »

LFO Land Hessen :
Es ist verboten, Fische folgender Arten... während der Schonzeit oder, wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen, zu fangen oder zu entnehmen :...

Untermaßige sowie der Schonzeit oder dem Fangverbot unterliegende Fische..... müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig
aus dem Fanggerät gelöst und zurückgesetzt werden.

Fische, die entgegen einem Fangverbot oder einer Fangbeschränkung gefangen worden sind, dürfen nicht vermarktet, in den Verkehr gebracht
oder sonst verwertet werden.

Ordnungswidrig im Sinne § 51 Abs...... des Hess. Fischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

entgegen §2 Abs.1 Fische während der Schonzeit oder untermaßige Fische fängt oder entnimmt,
entgegen §2 Abs.4 untermaßige, der Schonzeit oder dem Fangverbot unterliegende Fische nicht unverzüglich und sorgfältig zurücksetzt,

....da gibt's kein "Schlupfloch" und über die Aussage des F & F-Kerl's bin ich doch'n büschen Entsetzt, Leuten soooo was zu Erzählen..... :evil: :q:

Wenn die's nicht wissen und dann ordentlich weitergeben.... :c "Kf"
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Gast

Beitrag von Gast »

aber ob ausgerechnet zerstückeln und verbuddeln die richtige Lösung ist.
Mir ist etwas unklar, warum Dich das so aufregt. Tote (!) Fische sollen eben nicht einfach in den Bach geworfen werden, sondern eben zerstückelt und vergraben werden. Das "kleinhacken" schütz ja nur davor, das jemand die Fische erst tothaut, dann verscharrt um sie später unauffällig wieder auzubuddeln...
Ob der Fisch nun tot im Bach oder in der Erde liegt, spielt doch keine Geige. Man handelt damit zwar nicht genau nach den Worten des Gesetz, aber nach dessen Sinne. Daher ist das wohl auch in Ordnung.

My opinion...

T
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Alex
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Naja - ich weiß nicht!

Beitrag von Alex »

Mir ist etwas unklar, warum Dich das so aufregt.
Reg mich nicht auf, sondern finde nur die Regelung irgendwie blöde! ;)

Hast Du schon einmal einen toten Fisch gefangen. Ich nicht. In 99,99% ist da eine Menge leben drin. Warum soll ich also einem Fisch die Chance zum Überleben nehmen, wenn ich ihn nicht verwerten darf und ihn versehentlich gefangen habe? :q:

Tot(!) war nicht der Ausgangspunkt - sondern:
Steht so in der Gewässerordnung des DAV und Landesfischereiverbandes:
5. Schutz- und Schonmaßnahmen
5.1 Die Behandlung gefangener Fische
"... Werden Fische beim Fang nachhaltig verletzt, sind sie unverzüglich zu töten. Die Aneignung dieser Fische ist verboten, wenn sie untermaßig sind oder während der Schonzeit gefangen wurden oder für sie ein Fangverbot besteht."
Nachzulesen angeblich HIER

Da würden mich die Sportsfreunde aber ziemlich blöde anschauen, wenn ich beispielsweise einen braunen Fisch in der Schonzeit anlande, dann meine der ist zu stark verletzt, ihn dann abschlage, in Stücke schneide und am Strand vergrabe. Ich wills ja nicht beschreien, aber ich rechne damit, daß es da sicherlich den einen oder anderen Sportsfreund an der Küste gäbe, dem da der Kragen platzen würde. ;)
Das gäbe bestimmt Haue wenn das der richtige mitbekommt. Und das wohl zurecht, wobei man hoffen kann, daß es nur eine verbale Ohrfeige wird. :grin:

Was ist im übrigen eine nachhaltige Verletzung? Wer will das beurteilen? Was ist mit den holden Worten des "Releasens" und "Healing" geschonter oder untermaßiger Fische?
Gruß & Petri ALEX

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Gast

Beitrag von Gast »

Was ist im übrigen eine nachhaltige Verletzung? Wer will das beurteilen?
Ich denke mal, dass man nicht von Dir verlangt erst mal mit dem Fisch zum Tierarzt zu gehen um den bezüglich der Schwere der Verletzungen untersuchen zu lassen. Aber ein untermaßiger Fisch, der ohne massive Operationen nicht vom Haken zu befreien ist oder eine braune Forelle, die sich im Drill offensichtliche Kiemenverletzungen zuzog und so stark blutet, dass wir nicht mehr daran glauben, dass der Fisch das überlebt. Umpriesten, abstechen und "zurücksetzen" oder eben - und das finde ich garnicht so schwachsinnig - zerstückeln und vergraben. Bei letzterer Methode ist der Fisch nämlich so unbrauchbar, dass es kein Hintertürchen mehr ibt, das Tier zu verwerten.
Sieht nicht unbedingt gut aus, macht aben IMHO Sinn.

T
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Sach ich doch!

Beitrag von Alex »

TOBSN hat geschrieben:Sieht nicht unbedingt gut aus, macht aben IMHO Sinn.
Sach ich doch!
Alex hat geschrieben:Gut - die Begründung ist schon schlüssig........
Gruß & Petri ALEX

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Broder
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Beitrag von Broder »

Ach da kann man ja nur hoffen nicht in die Lage zu geraten ... - am besten man läßt es ganz bleiben mit dem Angeln ist doch voll fies diese süßen Fische töten
:wink: ;)

natürlich ist das doch sehr sehr selten das man einen Fisch töten muß weil er so sehr verletzt ist - mir ist das bisher nur einmal passiert und dazu braucht es schon eine ganze Reihe von verketteten Umständen

also es ist doch zum Glück selten das sowas vorkommt.

Spaß ist ja ganz wichtig und angeln macht viel Spaß mir zumindest und auch den selbstgefangenen Fisch zu essen ist nochmal so lecker als ein gekauftes Exemplar -

und die Meerforelle ist ja auch Fisch ;) sorry ißt Fisch :grin:
Zuletzt geändert von Broder am 25.08.2005, 11:47, insgesamt 3-mal geändert.
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Marius
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Beitrag von Marius »

Auch wenn mir der Grundgedanke des zerstückelns auch nicht gefällt, so ist doch die Hauptsache, dass den bereits erwähnten "Sportsfreunden" keine Lücke gelassen wird, untermaßige oder geschonte Fische mitzunehmen. Dies wird mit dieser Regelung auch erreicht.

Weiterhin kann man evtl. auch noch einen weiteren Gedanken hinzufügen, der diese Regelung unterstützt. Es ist verboten Tieren unnötig Stress und/oder Schmerzen zuzufügen; sprich sie leiden zu lassen. Für einen abgeschlagenen, vergrabenen Fisch sind die Leiden vorbei. Für einen stark verletzten und zurückgesetzten Fisch jedoch nicht. Er ist evtl. von vornherein dazu verdammt, an seinen Verletzungen langsam einzugehen. Zwar nimmt man manchen damit die Chance sich doch noch zu "berappeln" aber sicherlich nimmt man vielen anderen damit auch unnötiges Leiden.
Gruß
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Schwede
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Beitrag von Schwede »

Bei dieser Regelung kann ich mir nur an den Kopf fassen!!
Wenn ich sowas Lese das die Fische zerstückelt und vergraben werden! :evil:

Im meinen Verein ist es so geregelt das Untermaßige Fische zurückgesetzt werden müssen!
Es sei denn, das der Haken nicht mehr gelöst werden kann!
Dann muß er aber im Fisch bleiben bis mann die Strecke verlässt,als Beweis bei einer Kontrolle!
Wenn die Schonzeiten beginnen darf nur noch mit angedrückten Wiederhaken gefischt werden!
Beim Spinnfischen auch nur mit Einzelhaken!

Mit diesen Reglungen kann ich Leben!
Aber mit den anderen Nicht


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Marius
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Beitrag von Marius »

Schwede hat geschrieben: Im meinen Verein ist es so geregelt das Untermaßige Fische zurückgesetzt werden müssen!
Es sei denn, das der Haken nicht mehr gelöst werden kann!
Dann muß er aber im Fisch bleiben bis mann die Strecke verlässt,als Beweis bei einer Kontrolle!

MFG Timo
hmmm,
und wenn man den Haken nun nachträglich im Schlund festsetzt, kann man den Fisch mitnehmen ohne Strafe fürchten zu müssen, oder wie?
Diese Regelung ist wohl kaum lückenlos.

Gruß
Antworten