"Anlieger frei" - darf man oder darf man nicht?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
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Alex
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"Anlieger frei" - darf man oder darf man nicht?

Beitrag von Alex »

Hallo @all:

Eventuell haben wir ja einen Experten unter uns, der sich schon einmal so richtig mit dem Thema befaßt hat.

Mal angenommen, man findet einen Weg dessen Durchfahrt verboten ist, aber mit dem Zusatz "Anlieger frei", der direkt zum Küstengewässer führt. Darf ich ihn mit meinem Fahrzeug durchfahren oder nicht? :?:

Grundsätzlich muß natürlich festgahlten werden, das "Anlieger frei" nichts mit einem "Anliegen" zu tun hat. "Anlieger" sind nur diejenigen, die an dieser Straße mit einem Grundstück Anliegen, dessen Besucher............ blah blub ...., aber ich glaube rechtlich genau fixiert ist der Personenkreis nicht. :?:

In der Vergangenheit hat es allerdings verschiedene Urteile zu diesem Sachverhalt gegeben. Eines der Urteile besagte, daß ich als Inhaber des gültigen Fischereischeins laut LFischG ein Uferbetretungsrecht habe, was mich als Angler auf dem Weg zum Fischwasser zu einem "Anlieger" macht. :arrow:

Richtig? Falsch? Andere Meinungen? :q:

Habe gerade mal wieder diese Frage gestellt bekommen und möchte niemandem was falsches erzählen, da ich mir nicht 100% sicher bin. :oops

Haben wir zufällig einen Ordnungshüter im Forum der die aktuelle Rechtslage kennt? :q:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
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Kystefisker
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Vorsicht !!!

Beitrag von Kystefisker »

Moin Alex !

Bin zwar kein "Rechtsverdreher", aber bei uns (Hessen) haben wir sogar beim Ausüben der Fischereiaufsicht ( eigentlich ein "richtiges", da staatl.
Anliegen...) das Problem, das wir für die Betreffenden Wege und Straßen eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt für genau beschr. Wege mitführen müssen.
Scheint ein seeehr heikles Thema und im Zweifelsfall lieber'n paar Meter
laufen als dann ohne Karre auf weiter Flur.

Is'nem Kumpel mal auf Fehmarn / Horchposten Staberhuk passiert, der hat in so'nem Weg zu'nem Bauernhof geparkt und konnte sich dann Abends ein Taxi rufen... :o :evil:

Muß doch irgendwo im Internet / örtl. Ordnungsamt geschrieben stehn ???

"Kf"
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Alex
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Ja schwierig!

Beitrag von Alex »

Das ist wirklich eine schwierige Angelegenheit:
Stellungnahme zum Thema
des Staatsministerium des Innern Sachsen:
............ Straßen und Wege, die mit Zeichen 250 undZusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert sind, sind jedoch abweichend zu beurteilen. Weil die Anliegereigenschaft durch die rechtliche Beziehung zu dem an der gesperrten Straße liegenden Grundstück bestimmt wird (Eigentümer, Mieter, Pächter etc.), kann nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch der mit einem entsprechenden Fischereierlaubnisschein ausgestattete Angler eine durch diese Beschilderung gesperrte Straße benutzen, wenn dies zum Zweck der Ausübung der Fischerei an einem Gewässer geschieht, das an der betreffenden Straße liegt oder über sie erreichbar ist. ........
Quelle: http://www.landesanglerverband-sachsen. ... wegnutzung

Zusammengefaßt kann man die Urteile bei http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/anlieger.php einsehen.

Zielmlich undurchsichtig, aber das Ergebnis scheint zu sein, daß man bei "Anlieger Frei" oder "Anliegerverkehr Frei" darf und bei allen anderen Zusatzschildern, wie z.B. "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei", NICHT.

Ob die Männer in den grünen Anzügen das auch wissen? :?:
Ich werde einfach mal einen fragen. :grin:
Wenn man erstmal ein Ticket hat, dann ist es meist zu spät! :cry:
Gruß & Petri ALEX

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Beitrag von Kystefisker »

Hab's mal durchgelesen, ist wohl überall ( Bundesländer ) anders geregelt.

Haben mal bei Aschau direkt an'nem Feldweg beim Einlauf der Au in den
See geparkt und die "netten Herren" in Grün aus Eckernförde haben uns
(GottseiDank...!) nur'nen netten gelben Zettel drangepappt, das die Parkerei da nicht gestattet sei und man beim nächsten mal ein Bußgeld erheben werde.....!

Hatten wohl'nen "Touri"-Vorteil, hätte auch anders ausgehen können... ;)

Muß es doch auch Regelungen f.d.Kystenwege geben, hmmm..... :q:

"Kf"
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Beitrag von H.v.d.3Larsen »

Soviel ich weis ist es verboten dort langzufahren, es sei denn man möchte zu einem dieser Bewohner oder Pächter die dort wohnen.
Habe es schon erlebt das die Polizei mich angehalten hat und gefragt warum ich durch eine solche Straße fahre! Zum Glück wollte ich zu einem dieser Bewohner und konnte mein Anliegen schildern (Besuch)!

Sonst hätte es ein schönes Bußgeld gegeben!

Wenn man das Risiko liebt könnte man es machen!
Ich würde aber den Fußmarsch bevorzugen!

Gruß
Lars
Gruß
Lars H.

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Das Meer ist kein Forellenpuff, daher achte auf nachhaltige Fischerei!
Ron

Stimmt

Beitrag von Ron »

Angesichts der längeren Angelzeit ziehe ich auch den Marsch vor...
Keine Lust ständig dieses "Anliegen" im Nacken zu haben beim Fischen.. :c
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Vossi
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Beitrag von Vossi »

wir haben in unserer Meerforellengruppe einen Polizeibeamten, der ständig einen Wisch (ich glaube ein Grundsatzurteil) mit sich herumträgt.
Im Groben steht in diesem Papierchen, dass ein Fischereischeinbesitzer das Recht auf Benutzung eines Weges hat, welcher nicht in Privathand ist, oder auf Privatgrund liegt.
Ich werde mal versuchen, dieses Schreiben (leider schon ziemlich verblasst) zu scannen.
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Beitrag von marioschreiber »

@Vossi : Kopie an mich ;)
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Beitrag von oh-nemo »

@Vossi :wink: ich auch büdde eine Kopie :+++:
So,Chelsea-FCB geit los ;)
Jørg



.....auf der Suche nach "Edeltrout",der Mutter aller Trutten.....
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H.v.d.3Larsen
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Beitrag von H.v.d.3Larsen »

Moin Vossi,

kannst Du das Schreiben ins Forum stellen?
Wenn nicht hätte ich gerne eine Kopie! :wink:

Gruß
Lars H.
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Aschau / Kopie

Beitrag von Kystefisker »

Moinsen !

Alsö, es ist definitiv nicht erlaubt, unterhalb der kl. Siedlung bei Aschau zu parken !!!

Die haben aber oben am "Ortsende" so'n schönen Abstellplatz für die fischende Zunft ( oder anderes Gesindel... :grin: ) angelegt, da passen so
ca. 10 Karren hin ( sofern nicht wieder kreuz u. quer geparkt wird :evil: )

Und die paar Meter bis an'nen Strand wird man doch wohl zu Fuß schaffen,
denn bei Nichtbeachtung stehen bis zu 80.- € zum löhnen an und es ist wohl schon passiert, das Leutz ihre Karre in Eckernförde wieder auslösen konnten.... :o !!!

@ vossi : 4 Kopien an die Kassel-Connection, "Please".... ;) !!!
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Gast

Beitrag von Gast »

Vossi hat geschrieben:wir haben in unserer Meerforellengruppe einen Polizeibeamten, der ständig einen Wisch (ich glaube ein Grundsatzurteil) mit sich herumträgt.
Im Groben steht in diesem Papierchen, dass ein Fischereischeinbesitzer das Recht auf Benutzung eines Weges hat, welcher nicht in Privathand ist, oder auf Privatgrund liegt.
Ich werde mal versuchen, dieses Schreiben (leider schon ziemlich verblasst) zu scannen.
auch haben will

grüße
flavius
Gast

Beitrag von Gast »

Wir haben hier in Schleswig-Holstein diverse Stellen, die als "rein privat " deklariert sind: befahren daher auch als Inhaber einer "Linzens" wohl nicht erlaubt.

Natürlcih gibt es das "Uferbegehungsrecht" ... aber auch dies unterliegt gewissen Einschränkungen.


Petri Heil

"Brax"
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Alex
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Sach mal Vossi....

Beitrag von Alex »

Moinsen,

wollt nochmal wegen des "Wisches" von dem Polizeibeamten nachhaken. Würde mich sehr interessieren! :!: :!: :!:

Vossi???? ;)

Solange braucht doch kein Scanner - oder??? :lol:
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Gut...

Beitrag von Kystefisker »

... das du's nochmal erwähnst, liegt aber definitiv nicht am Scanner.... :lol:


Wie isses mit Exemplaren für's Binnenland ( oder "Cheffe" scannt die ein !)


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