Ok ich dachte schon, dass Du mehr weißt als ich. Eventuell in so einem Gemium oder Ausschuß sitzt.
Kann ja alles sein. Weiss ich ja nicht.
Zitat:
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
Zitat Ende.
Das dient allein dazu, dass Leute auch noch auf dem Parkplatz erwischt werden können oder auf dem Weg und keine Ausrede haben, sodaß ganz schnell die Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
So nun könnte man ja glauben, dass man ruhig die Viecher mätzeln mit einer Fangmethode wie z.B.: 2 Drillinge und aber dann sehr wichtig ! Aufpassen ! Zurücksetzen nicht vergessen ! Sooooooonst....... kann Dich das eine Ordnungswidrigkeit kosten. Ich glaube es werden dann 30 Euro fällig. Tut auch schon weh und dem Fisch erst...
Völlig egal wie sehr die verletzt sind. Tot ist auch möglich. Plums ab in Bach.
Ist ja schon traurig. Gewässerverschutzung
Von daher geht hier erst die Grauzone los, wenn man die Frechheit besitzt den schwerverletzten oder sogar toten mindermaßigen Fisch mitzunehmen.
Von irgendwelchen Maßnahmen die, dass von vornherein verhindern, steht in dem Text nix.
Bzw. es wird durchaus in Kauf genommen und man weiß auch von der Lage.
Ehrlich gesagt sogar ich hab noch kein Fisch zu Tode geangelt. :grin:
Kommt also selten vor, so man denn nur ein Drilling angelt.
OK auch daran wurde gedacht. Wie gesagt um die Leute wahrscheinlich besser erwischen zu können.
Man darf also auch so ein toten Fisch nicht verbuddeln am Strand.
Aber wenn das der Fall sein sollte ab und zurück damit. Von einem Gnadenstoß steht da auch nix.
naja dann lassen wir es halt mal offen und einigen uns darauf, dass das ganze einer Überarbeitung bedarf.
Wenn eventuell nicht doch irgendwo ....
wer weiß...