Bin gerade in einem anderen Forum darauf gestoßen.
Ging um eine gebraucht gekaufte Rute, wo es wohl schwierig sei, die Garantie auf sich übertragen zu lassen.
Ich gehe mal davon aus, wenn man eine gebrauchte Rute kauft, wird man sie wohl etwa zum halben Preis bekommen.
Wenn ich sie schon für so wenig Geld bekomme, finde ich es unverschämt noch Garantieansprüche geltend machen zu wollen.
Seht ihr das anders
Gruß Holger
Garantie bei gebraucht gekauften Teilen
- superfredi
- Beiträge: 2024
- Registriert: 27.09.2016, 14:33
Re: Garantie bei gebraucht gekauften Teilen
Ja, wenn der Hersteller eine lebenslange oder zB. 25 jährige Garantie verspricht - warum soll ich die nicht übertragen können.
Außer es ist in nur der Erstbesitzer in den Garantiebedingungen als "Berechtigter" vorgesehen.
(So etwas hier in der Art: https://www.rudiheger.eu/de/service_angebot )
Na denn...
Fred
Außer es ist in nur der Erstbesitzer in den Garantiebedingungen als "Berechtigter" vorgesehen.
(So etwas hier in der Art: https://www.rudiheger.eu/de/service_angebot )
Na denn...
Fred
Re: Garantie bei gebraucht gekauften Teilen
Wenn man mit dem Gedanken spielt gebrauchtes hochwertiges Angelgerät zu kaufen, hat man ja die Möglichkeit sich auf der Hersteller Seite zuinformieren;
d.h. dass man hierzu die AGB (Allgemeine Geschäfts- Bedingungen) gut durchlesen sollte, die je nach Hersteller unterschiedlich sein können etc....
Gruss Rudi
d.h. dass man hierzu die AGB (Allgemeine Geschäfts- Bedingungen) gut durchlesen sollte, die je nach Hersteller unterschiedlich sein können etc....
Gruss Rudi