Geschenktipp - Das rostfreie Messer
- Frank Carstensen
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Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Grüße // Frank
- alfredo.fly
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Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Hallo Frank,
sehr schön, ein sehr guter Tip. :grin: :grin: :grin:
Gruß Willi
sehr schön, ein sehr guter Tip. :grin: :grin: :grin:
Gruß Willi
Einfach gar nicht ignorieren!!!!
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
klasse
:grin: und Messer kann man eigentlich nicht genung haben
sind die Inlays und Schrauben auch aus H1-Stahl?
(die Frage ziehlt auf Redox-Vorgänge bzw. Kontaktkorrosion ab)
:grin: und Messer kann man eigentlich nicht genung haben
sind die Inlays und Schrauben auch aus H1-Stahl?
(die Frage ziehlt auf Redox-Vorgänge bzw. Kontaktkorrosion ab)
wer fängt hat recht!
- Frank Carstensen
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Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Gute Frage. Die Inlays ja, die Schrauben nein - bzw. ich konnte nicht herausfinden, aus was die genau gefertigt sind. Selbst die hartgesottene Spyderco US-Community konnte das nicht sagen. Den Backspacer habe ich mit Micarta ersetzt.han hugo hat geschrieben: sind die Inlays und Schrauben auch aus H1-Stahl? (die Frage ziehlt auf Redox-Vorgänge bzw. Kontaktkorrosion ab)
PS. Schönes EDC
Grüße // Frank
- SIMPLE SHRIMP
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Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Wer hat es gemacht?han hugo hat geschrieben:... mein EDC, dass auch mal mit ans Wasser darfFrank Carstensen hat geschrieben:PS. Schönes EDC
Gruß
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Hi.
Bei Einhandmessern immer auch die rechtlichen Aspekte beachten. Ich habe mir z.B. für Dänemark extra ein gesetzeskonformes Messer gegönnt. Da sind die Gesetze ja noch etwas "schärfer" als bei uns.
https://www.amazon.de/dp/B00J0NBTQ2/?sm ... qzFCiF_rcg
Gruß
Mirco
Bei Einhandmessern immer auch die rechtlichen Aspekte beachten. Ich habe mir z.B. für Dänemark extra ein gesetzeskonformes Messer gegönnt. Da sind die Gesetze ja noch etwas "schärfer" als bei uns.
https://www.amazon.de/dp/B00J0NBTQ2/?sm ... qzFCiF_rcg
Gruß
Mirco
Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen Threads da ich hierauf keinen Einfluss habe.
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
dann sollte da wirklich nichts mehr rosten können
(wie gewohnt von dir, sehr hochwertiges tackle, und akribisch bis ins kleinste detail )
hallo simple shrimp, zum orangen Messer: Fa. Kizer, Modell Sunburst, Klingenstahl S35VN
(wie gewohnt von dir, sehr hochwertiges tackle, und akribisch bis ins kleinste detail )
hallo simple shrimp, zum orangen Messer: Fa. Kizer, Modell Sunburst, Klingenstahl S35VN
wer fängt hat recht!
- SIMPLE SHRIMP
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Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Moin Frank und natürlich auch die anderen, die an bleibender Schärfe interessiert sind...Frank Carstensen hat geschrieben:Moinsen,
wer noch auf der Suche nach einem Geschenk ist...:
Nein, ich suche kein Geschenk, aber ich bin im Januar 2005 von einem sehr lieben Menschen, der auch meinte, dass man nie genug Messer haben könnte, sehr reich beschenkt worden... :l: :l:han hugo hat geschrieben:klasse
:grin: und Messer kann man eigentlich nicht genung haben
Ich wusste damals, dass ich etwas Gutes bekommen hatte, ahnte aber nicht, dass es so gut war...
Aktueller Zustand nach 12, fast 13 Jahren der Nutzung (zumindest die beiden oberen, das Rescue-Messer kam Gott sei Dank noch nicht wirklich richtig zum Einsatz: Oben links : Spyderco Pacific Salt H1
Oben rechts : Spyderco Clipit Endura ATS-55
Unten : Spyderco Assist V8-10
Das Salt habe ich mit einem Schlüsselring versehen, damit ich einen Karabiner mit dünner Sicherungsleine oder einen Zipper einhängen kann,
ich möchte es ungerne beim Fischen verlieren.
Das untere Rettungsmesser, hat bewußt keine Spitze um Opfer nicht zu verletzen und ist eigentlich nur eine Bergehilfe:
Wenn man das Messer im geschlossenen Zustand zusammendrückt, tritt am Griffende eine Widia-Spitze aus dem Heft, mit der man wunderbar
Scheiben einschlagen kann.
Seitlich ist in einer Griffschale eine Pfeife eingebaut (rot) und die beiden Schliffe sind zum Durchtrennen des Gurtes (Wellenschliff) und Öffnen der Opferbekleidung (Glattschliff vor der Spitze) Ich möchte diese Messer auf keinen Fall mehr missen, sie waren "rattenscharf" und sind es auch noch heute... :l:
Ich gebe diese genau aus diesem Grund z. B. meiner Frau und den Kindern nicht in die Hand, habe selbst anfangs diesbezüglich Lehrgeld bezahlt.. Rost habe ich übrigens bis heute nicht feststellen können... :grin: Insofern kann ich die Empfehlung von Frank nur unterstreichen und unterstützen, wer etwas haltbares auf Dauer sucht, ist bei dieser Marke gut aufgehoben...
Liebe Grüße und T. L.
Wolfgang
Wolfgang
- Frank Carstensen
- Beiträge: 3456
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Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Hi Wolfgang,
ein schöne Sammlung hast du da. Danke für die Fotos.
Das Rescue-Messer ist ein guter Tipp für meinen Neffen. :grin:
ein schöne Sammlung hast du da. Danke für die Fotos.
Das Rescue-Messer ist ein guter Tipp für meinen Neffen. :grin:
Grüße // Frank
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Gerne und Danke, Frank!
Hat denn schon mal jemand Probleme mit diesen Messern in DK gehabt, eigentlich sind diese als Einhandmesser, egal ob mit Loch in der Klinge oder aufgesetztem "Knopf" doch auch bei uns nach dem aktuellen Waffenrecht verboten, oder irre ich da???gobio hat geschrieben:Hi.
Bei Einhandmessern immer auch die rechtlichen Aspekte beachten. Ich habe mir z.B. für Dänemark extra ein gesetzeskonformes Messer gegönnt. Da sind die Gesetze ja noch etwas "schärfer" als bei uns.
Gruß
Mirco
Liebe Grüße und T. L.
Wolfgang
Wolfgang
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Moin,
ich zitiere:
Im Falle eines Taschenmessers spielt die Funktionsweise ebenfalls eine Rolle. Lässt es sich nur mit beiden Händen ausklappen, fällt dieses Taschenmesser nicht unters Waffengesetzt, darf also ohne Einschränkungen geführt werden.
Das Waffengesetz schreibt für bestimmte Messer eine Klingenlänge vor. Eine solche ist auch wichtig, wenn es um die Einstufung von Messern als Waffen geht.
So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden. Gleiches gilt für ein Rettungsmesser. Das Waffengesetzt muss dann beachtet werden, wenn ein solches Messer im Auto einsatzbereit mitgeführt wird.
Qualle: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
ich zitiere:
Im Falle eines Taschenmessers spielt die Funktionsweise ebenfalls eine Rolle. Lässt es sich nur mit beiden Händen ausklappen, fällt dieses Taschenmesser nicht unters Waffengesetzt, darf also ohne Einschränkungen geführt werden.
Das Waffengesetz schreibt für bestimmte Messer eine Klingenlänge vor. Eine solche ist auch wichtig, wenn es um die Einstufung von Messern als Waffen geht.
So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden. Gleiches gilt für ein Rettungsmesser. Das Waffengesetzt muss dann beachtet werden, wenn ein solches Messer im Auto einsatzbereit mitgeführt wird.
Qualle: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
Ich danke allen, die nichts zur Sache beizutragen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Danke für die Info Jürgen!
Ich habe auch noch etwas recherchiert und dabei festgestellt, dass das Waffenrecht ziehmlich komplex ist und manche Vorschriften inhaltlich nicht
hinreichend bestimmt sind und eine Auslegung zulassen, bzw. einer solchen bedürfen.
Sinn und Zweck der Novellierung des WaffG (hier insbesondere der § 42a WaffG) war eine Entschärfung der Gefahrensituation auf öffenlichen Wegen und Plätzen. Man wollte verhindern, dass jeder "Depp" immer und überall plötzlich einen gefährlichen Gegenstand oder eine Waffe ziehen und damit Unheil anrichten kann.
Nach eben diesem § 42a Abs.1 Nr.3 ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Gemäß Absatz 2 gilt Absatz 1 nicht für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Dieses berechtigte Interesse liegt gemäß Absatz 3 dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Und genau in diesem Bereich befinden wir uns in der Auslegung dieser Bestimmung.
Fest steht bisher, dass der Besitz dieser Einhandmesser nicht strafbar ist!
Man könnte trefflich darüber streiten, ob ein Einhandmesser mit z. B. 6 oder 7cm Klingenlänge gefährlicher ist als ein feststehendes Messer mit 11,5cm Klingenlänge.
Leider sind nicht alle Vorschriften immer unbedingt sinnig, darum geht es hier auch nicht.
Mich interessiert nur, ob ich meine weiter oben abgebildeten Einhandmesser beim Fischen, und nur bei der Ausübung des Fischens weiter tragen und mitführen darf.
Jagen und Fischen fallen unter Brauchtumspflege, Sport und auch einen allgemein anerkannten Zweck.
Das bedeutet, dass ich diese Messer bei der Ausübung der Fischerei führen darf.
Auf dem Weg dorthin nicht, da muss ich sie in einem verschlossenen Behältnis transportieren, so dass ein schneller Zugriff meinerseits nicht möglich ist. Mittelkonsole, Türseitenfach oder Handschuhfach im Fahrzeug werden da nicht akzeptiert und man würde sich dann strafbar machen.
Transport im Rucksack im Kofferraum ist nicht zu beanstanden.
Im Klartext heißt das, wenn ich mein Messer gegen Zugriff gesichert transportiere, am Wasser ankomme, dort auf dem Parkplatz auftakel, und
dann mein Messer in die Jacke, Büx oder wie auch immer stecke, um damit fischen zu gehen, ist dagegen nichts einzuwenden und ich verhalte
mich gesetzeskonform.
Ich habe auch noch etwas recherchiert und dabei festgestellt, dass das Waffenrecht ziehmlich komplex ist und manche Vorschriften inhaltlich nicht
hinreichend bestimmt sind und eine Auslegung zulassen, bzw. einer solchen bedürfen.
Sinn und Zweck der Novellierung des WaffG (hier insbesondere der § 42a WaffG) war eine Entschärfung der Gefahrensituation auf öffenlichen Wegen und Plätzen. Man wollte verhindern, dass jeder "Depp" immer und überall plötzlich einen gefährlichen Gegenstand oder eine Waffe ziehen und damit Unheil anrichten kann.
Nach eben diesem § 42a Abs.1 Nr.3 ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Gemäß Absatz 2 gilt Absatz 1 nicht für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Dieses berechtigte Interesse liegt gemäß Absatz 3 dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Und genau in diesem Bereich befinden wir uns in der Auslegung dieser Bestimmung.
Fest steht bisher, dass der Besitz dieser Einhandmesser nicht strafbar ist!
Man könnte trefflich darüber streiten, ob ein Einhandmesser mit z. B. 6 oder 7cm Klingenlänge gefährlicher ist als ein feststehendes Messer mit 11,5cm Klingenlänge.
Leider sind nicht alle Vorschriften immer unbedingt sinnig, darum geht es hier auch nicht.
Mich interessiert nur, ob ich meine weiter oben abgebildeten Einhandmesser beim Fischen, und nur bei der Ausübung des Fischens weiter tragen und mitführen darf.
Jagen und Fischen fallen unter Brauchtumspflege, Sport und auch einen allgemein anerkannten Zweck.
Das bedeutet, dass ich diese Messer bei der Ausübung der Fischerei führen darf.
Auf dem Weg dorthin nicht, da muss ich sie in einem verschlossenen Behältnis transportieren, so dass ein schneller Zugriff meinerseits nicht möglich ist. Mittelkonsole, Türseitenfach oder Handschuhfach im Fahrzeug werden da nicht akzeptiert und man würde sich dann strafbar machen.
Transport im Rucksack im Kofferraum ist nicht zu beanstanden.
Im Klartext heißt das, wenn ich mein Messer gegen Zugriff gesichert transportiere, am Wasser ankomme, dort auf dem Parkplatz auftakel, und
dann mein Messer in die Jacke, Büx oder wie auch immer stecke, um damit fischen zu gehen, ist dagegen nichts einzuwenden und ich verhalte
mich gesetzeskonform.
Liebe Grüße und T. L.
Wolfgang
Wolfgang
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Ich mag ja die klassischen Norweger... :l: :l:
Gruss Andreas
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- Registriert: 07.08.2015, 15:16
- Wohnort: Hildesheim
Re: Geschenktipp - Das rostfreie Messer
Hallo
Ich bin ein Fan von den original handgearbeiteten Lagiole Messern.
Super auch die lebenslange Garantie.
Hochpoliert oder Matt,und eine Vielzahl von Einheimischen Hölzern.
VG
Ich bin ein Fan von den original handgearbeiteten Lagiole Messern.
Super auch die lebenslange Garantie.
Hochpoliert oder Matt,und eine Vielzahl von Einheimischen Hölzern.
VG