Umfrage: Schonmaß
- Heinrich89
- Beiträge: 7
- Registriert: 05.11.2015, 22:55
Re: Umfrage: Schonmaß
Ich bin dafür, die Maße von Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen (45cm, max. 3 Stk/Tag)
Re: Umfrage: Schonmaß
Ich habe dafür gestimmt, dass die Bestimmungen nicht verändert werden.
Und das nicht, weil ich gerne nen Sack voll 40er mit nach Hause schleppe, sondern weil ich finde, dass
1. Bei uns schon genug reglementiert ist.
2. Ich denke (weil ich sehr selten an die Küste komme), dass eine gut genährte 43er auch ein guter Speisefisch ist.
3. Ich die "Tagesfangmenge" nicht für Zielführend halte, wenn dann wäre eine "Jahresfangmenge" sinnvoll(er), da jemand der jeden Tag ans Wasser kommt ja theoretisch 1095 Fische im Jahr entnehmen könnte, jemand der einmal im Jahr an die Küste kommt aber nicht vier Fische entnehmen dürfte. Außerdem dürften solche Tage mit mehr als 3 maßigen Fischen ja eher selten vorkommen.
4. Ich dem druchschnittlichen verantwortungsbewußten Angler (zu denen ich mich auch zähle) durchaus zutraue das in diesem Rahmen (welchen/wieviele Fische entnehme ich) selbst zu entscheiden.
5. Angler die nicht verantwortungsbewußt sind scheren sich auch um das bestehende Mindestmaß und Schonzeit nicht und diese werden sich auch nicht um strengere Regelungen scheren!
Ich sehe hier (wieder einmal) das generelle Problem, dass Gesetzesbrechern insoweit begegnet wird, dass bestehende Gesetzte verschärft werden. Meiner Meinung nach sollte die Einhaltung der bestehenden Gesetzte zunächst einmal effektiv kontrolliert werden!!!
Ich bin zumindest für meinen Teil noch NIE an der Küste kontrolliert worden...
Für mich im besonderen Maße unverständlich ist dann, dass Angler selbst noch für eine stärkere Regelmentierung ihresgleichen werben... wir sägen an dem Ast auf dem wir sitzen!
Beste Grüße
Justsu
Und das nicht, weil ich gerne nen Sack voll 40er mit nach Hause schleppe, sondern weil ich finde, dass
1. Bei uns schon genug reglementiert ist.
2. Ich denke (weil ich sehr selten an die Küste komme), dass eine gut genährte 43er auch ein guter Speisefisch ist.
3. Ich die "Tagesfangmenge" nicht für Zielführend halte, wenn dann wäre eine "Jahresfangmenge" sinnvoll(er), da jemand der jeden Tag ans Wasser kommt ja theoretisch 1095 Fische im Jahr entnehmen könnte, jemand der einmal im Jahr an die Küste kommt aber nicht vier Fische entnehmen dürfte. Außerdem dürften solche Tage mit mehr als 3 maßigen Fischen ja eher selten vorkommen.
4. Ich dem druchschnittlichen verantwortungsbewußten Angler (zu denen ich mich auch zähle) durchaus zutraue das in diesem Rahmen (welchen/wieviele Fische entnehme ich) selbst zu entscheiden.
5. Angler die nicht verantwortungsbewußt sind scheren sich auch um das bestehende Mindestmaß und Schonzeit nicht und diese werden sich auch nicht um strengere Regelungen scheren!
Ich sehe hier (wieder einmal) das generelle Problem, dass Gesetzesbrechern insoweit begegnet wird, dass bestehende Gesetzte verschärft werden. Meiner Meinung nach sollte die Einhaltung der bestehenden Gesetzte zunächst einmal effektiv kontrolliert werden!!!
Ich bin zumindest für meinen Teil noch NIE an der Küste kontrolliert worden...
Für mich im besonderen Maße unverständlich ist dann, dass Angler selbst noch für eine stärkere Regelmentierung ihresgleichen werben... wir sägen an dem Ast auf dem wir sitzen!
Beste Grüße
Justsu
- Reverend Mefo
- Ponyschlecker
- Beiträge: 4574
- Registriert: 12.03.2009, 20:44
- Wohnort: Hundekackeallee
Re: Umfrage: Schonmaß
Ich finde Deinen 2. Punkt auch OK, auch aus oben genannten Gründen. Eine wohlgenährte 43er ist besser verwertbar als ein 50er Absteiger.
Aber eine Jahresentnahmemenge finde ich sinnbefreit, weil nicht wirklich kontrollierbar. Dann schon lieber den Tagesfang: Denn wann fängt man denn mehr als 3 Fische? An einem guten Tag, wenn man viele Strände abklappert (und die Fische im Kofferraum nicht mehr mit ans Wasser nimmt), vielleicht mal. In der Regel aber doch eher, wenn man in ein echtes "Wespennest" wirft. Und wenn dann ein paar (neidische ?) Kollegen neben einem stehen, kann man wohl davon ausgehen, dass die bis 3 zählen können.
Der durchschnittliche verantwortungsbewusste Angler versteckt sich hier in den Innenförden im März und April übrigens manchmal sehr erfolgreich zwischen den nicht durchschnittlich verantwortungsbewussten Anglern. Daher ist die freiwillige Selbstkontrolle zwar löblich, aber nicht so einfach auf die Allgemeinheit übertragbar. Ich bin daher schon für klare Reglementierungen in Bezug auf Schonzeit, Mindestmaß und Tagesentnahmemenge, auch wenn eine nicht unerhebliche Restgefahr bleibt. Ohne Regeln wäre der Zustand m.E. noch deutlich schlechter, auch wenn die fehlenden Kontrollen sicherlich problematisch sind.
Aber eine Jahresentnahmemenge finde ich sinnbefreit, weil nicht wirklich kontrollierbar. Dann schon lieber den Tagesfang: Denn wann fängt man denn mehr als 3 Fische? An einem guten Tag, wenn man viele Strände abklappert (und die Fische im Kofferraum nicht mehr mit ans Wasser nimmt), vielleicht mal. In der Regel aber doch eher, wenn man in ein echtes "Wespennest" wirft. Und wenn dann ein paar (neidische ?) Kollegen neben einem stehen, kann man wohl davon ausgehen, dass die bis 3 zählen können.
Der durchschnittliche verantwortungsbewusste Angler versteckt sich hier in den Innenförden im März und April übrigens manchmal sehr erfolgreich zwischen den nicht durchschnittlich verantwortungsbewussten Anglern. Daher ist die freiwillige Selbstkontrolle zwar löblich, aber nicht so einfach auf die Allgemeinheit übertragbar. Ich bin daher schon für klare Reglementierungen in Bezug auf Schonzeit, Mindestmaß und Tagesentnahmemenge, auch wenn eine nicht unerhebliche Restgefahr bleibt. Ohne Regeln wäre der Zustand m.E. noch deutlich schlechter, auch wenn die fehlenden Kontrollen sicherlich problematisch sind.
You,re going home,
You’re going home,
You‘re going,
England’s going home!
You’re going home,
You‘re going,
England’s going home!
Re: Umfrage: Schonmaß
Hallo,
eine Kontrolle wäre wie in Irland ohne Probleme mit Markierungsbändern umsetzbar:
Vorschrift zur Kennzeichnung von Lachsen und Meerforellen
Das Lachs- und Meerforellenkennzeichnungssystem reguliert die Lachs- und Meerforellenfischerei in
Irland und wird von Inland Fisheries Ireland verwaltet. Bitte beachten Sie, daß die Bestimmungen und
Verordnungen evtl. Änderungen unterliegen.
Alle Inhaber einer Angellizenz müssen bei allen entnommenen Lachsen (jeglicher Größe) und bei
Meerforellen (über 40 cm) ein Kiemenmarkierungsband anbringen.
1. FANGBEGRENZUNGEN
Wo das Angeln und die Entnahme von Lachsen erlaubt ist (Tabelle 1), darf jeder Angler höchstens 10 Lachse
(jeder Größe) oder Meerforellen (über 40 cm) im Jahr entnehmen. Diese Fanggrenze kann durch individuelle
Quoten von Flüssen und ihren Nebenflüssen weiter eingeschränkt werden.
Unter Einhaltung der jährlichen Fangbegrenzung von zehn Fischen darf ein Angler:
•
in der Zeit vom 1. Januar bis zum 11. Mai insgesamt einen Lachs (jeglicher Größe) oder eine Meerforelle
(über 40 cm) täglich entnehmen
(insgesamt dürfen in dieser Zeit 3 Fische entnommen werden).
•
Fangbegrenzung pro Tag:
Drei Lachse (jeder Größe) oder Meerforellen (über 40cm) vom 12. Mai bis
zum 31. August (bei einer “salmon rod (one-day) ordinary licence” (Eintageslizenz) jedoch nur 1 Fisch)
•
Fangbegrenzung pro Tag:
Vom 1. September bis zum Ende der Saison einen Lachs (jeglicher Größe)
oder eine Meerforelle (über 40 cm) täglich.
Gruß
Fjorden
eine Kontrolle wäre wie in Irland ohne Probleme mit Markierungsbändern umsetzbar:
Vorschrift zur Kennzeichnung von Lachsen und Meerforellen
Das Lachs- und Meerforellenkennzeichnungssystem reguliert die Lachs- und Meerforellenfischerei in
Irland und wird von Inland Fisheries Ireland verwaltet. Bitte beachten Sie, daß die Bestimmungen und
Verordnungen evtl. Änderungen unterliegen.
Alle Inhaber einer Angellizenz müssen bei allen entnommenen Lachsen (jeglicher Größe) und bei
Meerforellen (über 40 cm) ein Kiemenmarkierungsband anbringen.
1. FANGBEGRENZUNGEN
Wo das Angeln und die Entnahme von Lachsen erlaubt ist (Tabelle 1), darf jeder Angler höchstens 10 Lachse
(jeder Größe) oder Meerforellen (über 40 cm) im Jahr entnehmen. Diese Fanggrenze kann durch individuelle
Quoten von Flüssen und ihren Nebenflüssen weiter eingeschränkt werden.
Unter Einhaltung der jährlichen Fangbegrenzung von zehn Fischen darf ein Angler:
•
in der Zeit vom 1. Januar bis zum 11. Mai insgesamt einen Lachs (jeglicher Größe) oder eine Meerforelle
(über 40 cm) täglich entnehmen
(insgesamt dürfen in dieser Zeit 3 Fische entnommen werden).
•
Fangbegrenzung pro Tag:
Drei Lachse (jeder Größe) oder Meerforellen (über 40cm) vom 12. Mai bis
zum 31. August (bei einer “salmon rod (one-day) ordinary licence” (Eintageslizenz) jedoch nur 1 Fisch)
•
Fangbegrenzung pro Tag:
Vom 1. September bis zum Ende der Saison einen Lachs (jeglicher Größe)
oder eine Meerforelle (über 40 cm) täglich.
Gruß
Fjorden
Re: Umfrage: Schonmaß
Liebe Leutz,
wo sollen die vielen großen Forellen denn herkommen, wenn man die 40ziger immer entnimmt?
Ist es denn nicht viel schöner ein oder zwei in 50cm+ zu fangen, als 10 Stk. in 40cm?
Gruss Rudi
https://www.youtube.com/watch?v=tzpwUV8gKZY
wo sollen die vielen großen Forellen denn herkommen, wenn man die 40ziger immer entnimmt?
Ist es denn nicht viel schöner ein oder zwei in 50cm+ zu fangen, als 10 Stk. in 40cm?
Gruss Rudi
https://www.youtube.com/watch?v=tzpwUV8gKZY
- MeFoCarsten
- Cheftroll
- Beiträge: 247
- Registriert: 01.01.2013, 16:58
- Wohnort: Lüneburg
Re: Umfrage: Schonmaß
/sign!IdEfIx hat geschrieben:Liebe Leutz,
wo sollen die vielen großen Forellen denn herkommen, wenn man die 40ziger immer entnimmt?
Ist es denn nicht viel schöner ein oder zwei in 50cm+ zu fangen, als 10 Stk. in 40cm?
Gruss Rudi
https://www.youtube.com/watch?v=tzpwUV8gKZY
Und ein höheres Mindestmaß würde auch diejenigen Angler entkriminalisieren, die es nicht übers Herz
bringen, einen 40er Fisch abzuknüppeln.
~~~~~~~~~~~~~~
<°)))><)
<°)))><)
- SIMPLE SHRIMP
- Beiträge: 2596
- Registriert: 01.05.2009, 21:53
- Wohnort: Hamburg
Re: Umfrage: Schonmaß
- Wenn man Angst hat, einen grenzmaßigen Fisch am Leben zu lassen, weil das kriminell ist, dann .... ?MeFoCarsten hat geschrieben: Und ein höheres Mindestmaß würde auch diejenigen Angler entkriminalisieren, die es nicht übers Herz bringen, einen 40er Fisch abzuknüppeln.
Dann sollte man seine Angelmethoden so verfeinern, dass man keine Fische mehr anhakt - oder darauf achten, diese genauestens zu vermessen!
Klaus
- MeFoCarsten
- Cheftroll
- Beiträge: 247
- Registriert: 01.01.2013, 16:58
- Wohnort: Lüneburg
Re: Umfrage: Schonmaß
Nicht grenzmaßig, sondern z.B. 44,5 cm lang ... die flutschen ja vielen Anglern
irgendwie aus der Hand. Weil zurücksetzen ist verboten.
irgendwie aus der Hand. Weil zurücksetzen ist verboten.
~~~~~~~~~~~~~~
<°)))><)
<°)))><)
Re: Umfrage: Schonmaß
Zu dieser Behauptung hätte ich gerne mal die rechtliche Grundlage.MeFoCarsten hat geschrieben:Weil zurücksetzen ist verboten.
Ich wurde leider nicht fündig...
Gruß
Fynn
Wind ist nur ein mentales Problem! (H. Mortensen)
- Achim Stahl
- Local Dealer
- Beiträge: 1963
- Registriert: 19.07.2006, 13:23
- Wohnort: Kiel, ganz dicht am Fisch!
- Kontaktdaten:
Re: Umfrage: Schonmaß
Moin,
Ich finde es wichtig, dass das jedem klar ist.
Viele Grüße!
Achim
Zumindest in Schleswig-Holstein ist es vollkommen legal, einen 40er Fisch (oder auch einen größeren) zurückzusetzen.MeFoCarsten hat geschrieben:IdEfIx hat geschrieben: Und ein höheres Mindestmaß würde auch diejenigen Angler entkriminalisieren, die es nicht übers Herz
bringen, einen 40er Fisch abzuknüppeln.
Ich finde es wichtig, dass das jedem klar ist.
§ 39
Tierschutz
(1) Ordnungsgemäße Fischerei hat im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorschriften stattzufinden. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten
1.
das Wettfischen,
2.
die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder,
3.
das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release) sowie
4.
das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel.
(2) Die Tötung von Fischen hat tierschutzgerecht nach Maßgabe der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung) vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855), zu erfolgen, insbesondere ist es verboten, ihnen mehr als unvermeidbare Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
(3) Die oberste Fischereibehörde kann durch Verordnung die Ausübung der ordnungsgemäßen Fischerei regeln.
Viele Grüße!
Achim
- MeFoCarsten
- Cheftroll
- Beiträge: 247
- Registriert: 01.01.2013, 16:58
- Wohnort: Lüneburg
Re: Umfrage: Schonmaß
§ 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz, § 39 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein und eeeeeeeeeeeeendloseFynn_sh hat geschrieben:Zu dieser Behauptung hätte ich gerne mal die rechtliche Grundlage.MeFoCarsten hat geschrieben:Weil zurücksetzen ist verboten.
Ich wurde leider nicht fündig...
Gruß
Fynn
Diskussionen in nahezu jedem Angelforum.
Inwieweit ich jetzt gegen die einschlägigen Paragraphen verstosse, wenn ich mit
der festen Absicht ins Wasser steige, MeFos unter 45 cm zurückzusetzen, weiss ich
auch nicht. da es wohl kaum ein Aufseher schnell genug bis zu mir schafft, dürfte es
mit Beweisen auch schwierig sein. Ausser ich poste in irgendwelchen Foren
~~~~~~~~~~~~~~
<°)))><)
<°)))><)
- Achim Stahl
- Local Dealer
- Beiträge: 1963
- Registriert: 19.07.2006, 13:23
- Wohnort: Kiel, ganz dicht am Fisch!
- Kontaktdaten:
Re: Umfrage: Schonmaß
Moin Carsten,
nochmal nein!
Die Rechtslage in SH ist eindeutig. Das wurde auch schon von Juristen, unter anderem dem Geschäftsführer des Landes-Sportfischerverbands SH so bestätigt. Nur Angeln mit dem Vorsatz, jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen, ist verboten. Eine selektive Entnahme ist vollkommen legal (§ 39 Landesfischereigesetz). Das geht auch mit dem Tierschutzgesetz konform.
Viele Grüße!
Achim
nochmal nein!
Die Rechtslage in SH ist eindeutig. Das wurde auch schon von Juristen, unter anderem dem Geschäftsführer des Landes-Sportfischerverbands SH so bestätigt. Nur Angeln mit dem Vorsatz, jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen, ist verboten. Eine selektive Entnahme ist vollkommen legal (§ 39 Landesfischereigesetz). Das geht auch mit dem Tierschutzgesetz konform.
Viele Grüße!
Achim
Re: Umfrage: Schonmaß
MeFoCarsten hat geschrieben:eeeeeeeeeeeeendloseFynn_sh hat geschrieben:Zu dieser Behauptung hätte ich gerne mal die rechtliche Grundlage.MeFoCarsten hat geschrieben:Weil zurücksetzen ist verboten.
Ich wurde leider nicht fündig...
Gruß
Fynn
Diskussionen in nahezu jedem Angelforum.
Genau das ist das Problem. Es ist die weitläufige Meinung, die gerne weitergetragen wird und schlichtweg nicht richtig ist.
Siehe Achim!
Gruß
Fynn
Wind ist nur ein mentales Problem! (H. Mortensen)
- MeFoCarsten
- Cheftroll
- Beiträge: 247
- Registriert: 01.01.2013, 16:58
- Wohnort: Lüneburg
Re: Umfrage: Schonmaß
Hallo Achim,Achim Stahl hat geschrieben:Moin Carsten,
nochmal nein!
Die Rechtslage in SH ist eindeutig. Das wurde auch schon von Juristen, unter anderem dem Geschäftsführer des Landes-Sportfischerverbands SH so bestätigt. Nur Angeln mit dem Vorsatz, jeden gefangenen Fisch zurückzusetzen, ist verboten. Eine selektive Entnahme ist vollkommen legal (§ 39 Landesfischereigesetz). Das geht auch mit dem Tierschutzgesetz konform.
Viele Grüße!
Achim
das wären ja mal gute Nachrichten und eine wichtige Information. Nur nach Gesetzestext reicht ja der Vorsatz zum zurücksetzen.
Ich bin mir aber trotzdem ziemlich sicher, dass ein PETA Jurist die Sache etwas anders interpretiert. Letztlich zählt nur vor Gericht
und da und beim Watfischen sind wir ja bekannter Maßen alle in Gottes Hand
TL, Carsten
Edit: Es wundert mich dann aber schon, dass ein Lübecker Gericht einen Karpfenangler wegen C&R zu 2.400 Euros Geldstrafe verurteilt hat.
Von den Urteilen aus anderen Bundesländern ganz zu schweigen (NRW, Bayern). Da das Tierschutzgesetz Bundesgesetz ist, geht das im Zweifel vor
den länderspezifischen Fischereigesetzen.
~~~~~~~~~~~~~~
<°)))><)
<°)))><)
Re: Umfrage: Schonmaß
Na klaaaaar! Du hast gut reden! :grin: Verrätst Du mir Deine Spots, wo man immer ein oder zwei 50+ Fische fängt? Wirklich tolles Video, übrigens!IdEfIx hat geschrieben:Liebe Leutz,
[...]
Ist es denn nicht viel schöner ein oder zwei in 50cm+ zu fangen, als 10 Stk. in 40cm?
Gruss Rudi
https://www.youtube.com/watch?v=tzpwUV8gKZY
Zur "Entkriminalisierung": Das der Fisch genau 40 cm hatte und nicht 39,5 cm, DAS soll mal jemand beweisen! Davon ab, ist das ja hier glücklicherweise auch schon richiggestellt worden, dass die selektive Entnahme NICHT gesetzeswidrig ist! Das das bei Karpfenanglern in der Regel etwas anders aussieht mit der "Selektion" dürfte wohl auch bekannt sein...