sehr richtig, der höckerschwan unterliegt dem jagdrecht und hat in SH eine jagdzeit vom 1.11 - 20.2, allerdings gibt es sehr wenige jäger, die den höckerschwan gezielt bejagen, nur wenn im winter die schwäne in den rapsfeldern zu schaden gehen, wird ab und zu mal auf wunsch des bauern einer erlegt. soll übrigens ganz schmackhaft sein, so ein schwan, vorallem die einjährigen, grauen.
zum geschilderten vorfall ist zu sagen, dass polizisten grundsätzlich jagdschutzberechtigte sind, d.h sie müssen krankes/verletztes wild durch tierschutzgerechte tötung von seinem leiden befreien, z.b. das angefahrene reh oder auch den offensichtlich kranken schwan, allerdings wäre dieser in zeiten ohne die vogelgrippe wohl tatsächlich im tierheim oder irgendeiner tierauffangstation geladet.
nun haben aber anscheinend viele wachtmeister mit der tierschutzgerechten tötung von wild so ihre probleme, was wohl auf eine lücke in der ausbildung zurückzuführen ist.
der erwähnte polizist hat somit vom grundsatz her richtig gehandelt, nur sollte bei einem am bodenliegenden schwan eigentlich ein oder zwei schüsse ausreichen.
und ihr habt natürlich recht, dass ein gezielter schlag mit nem knüppel auf den hinterkopf, gerade in anwesenheit von kindern völlig ausreichend und wohl eher angebracht gewesen wäre.
hätte das jetzt mario mit seinem an der watjacke befestigten totschläger gemacht, wäre er wohl eher nicht wegen wilderei angezeigt worden, da der schwan ja offentsichtlich krank war, was ja auch mehrer personen bezeugen hätten können.
allerdings weiss ich da auf die schnelle nicht, wie die genaue rechtslage ist.
deswegen im zweifelsfall lieber einen jagdschutzberechtigten herranziehen, z.b. polizei, berufsjäger, jagdausübungsberechtigten, da macht man dann garantiert nichts falsch!
denn laut tierschutzgesetzt, wird mit bis zu 3 jahren freiheitsstrafe oder geldstrafe bestraft, wer ein wirbeltier ohne vernümpftigen grund tötet....usw usw
in diesem sinne, bleibt sauber!
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