Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & release

Einigen Themen kann man einfach nicht entgehen.
Falls Diskussionsbedarf besteht, dann hier!
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Ammaluschi
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Ammaluschi »

Endlich seid ihr auf den Punkt gekommen :roll:
Das Fische nun mal glitschig sein können, weiß doch jedes Kind.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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Reverend Mefo
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Reverend Mefo »

Das waren Sie doch immer schon :lol:

Nur war es früher ürngwie viel freiwilliger glitschig.

Aber ich habe auch verstanden, dass die Rechtslage hier keine Grauzone zulässt.
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bornholmpilen
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von bornholmpilen »

ähem,
wie händeln das eigentlich die specimen hunter aus dem stippermilieu am ende des tages.
wie verwertet man z.B. 47 kg fingerlange rotaugen, minibarsche, ukelei etc. ?
gruß bea
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MeFoCarsten
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von MeFoCarsten »

Otterzentrum oder Zoo.
~~~~~~~~~~~~~~
<°)))><)
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bornholmpilen
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von bornholmpilen »

hat ja auch nicht jeder um die ecke...
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Blauzahn
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Blauzahn »

Servus Hennes
hennes2121 hat geschrieben:[
Moin,
vielleicht steht er aber auch argumentativ schon mit dem Rücken an der Wand.
Dem "Normalwähler" ist weder das Puffangeln noch reines C&R zu vermitteln, wohl aber das Angeln zum Nahrungserwerb als eine der ältesten menschlichen Tätigkeiten.
Mit Einführung des Verbandsklagerechts ist das nur der Anfang, wenn Peta und co sich den einzelnen Angler rauspicken können und mit Klagen überziehen.
Ich persönlich finde Angelpuffs gar nicht so übel, dann stehen die Jungs nicht am Brodtener Ufer! :lol:
TL Hennes
Sicher steht er mit dem Rücken zur Wand, denn nach ganzer Arbeit von "Oberangelverhinderungsstaatsanwalt" Drossé
ist die Kacke schon Jahre am Dampfen.
Bereits 1985 begann das in einem Angelverein...
http://www.asv-rheidt.de/index.php/de/tierschutz

Nun holt die immer weiter nach "Linksgrün" rutschende Schützer-Gesellschaft zum Gegenschlag aus
und wir ergiessen uns in der Feststellung, dass ein Fisch glitschig ist....

Arlinghaus vs Sneddon ?

Wir sind viele - nur einig sind wir uns nicht :wink:

Abendgruß
René
Zuletzt geändert von Blauzahn am 08.02.2015, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
Alles, was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand. (Darwin)
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Ammaluschi
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Ammaluschi »

Blauzahn hat geschrieben: Nun holt die immer weiter nach "Linksgrün" rutschende Schützer-Gesellschaft zum Gegenschlag aus
und wir ergiessen uns in der Feststellung, dass ein Fisch glitschig ist....

Wir sind viele - nur einig sind wir uns nicht :wink:

Abendgruß
René
Moin René,
naja, einen Erguss würde ich das jetzt gerade nicht nennen, sondern eine kurzes und knappes Résumé eines leidenschaftlichen Anglers, der diese unsäglichen Diskussionen über rechtliche, moralische und ethische Inhalte, die hier beinahe zweimal im Jahr immer wieder geführt werden, gedanklich nicht mehr mitmachen will, da sie noch nie zu einem Ergebnis geführt haben.
Ich will einfach nur in Ruhe die Natur genießen, ab und zu einen Fisch fangen, den ich sinnvoll verwerten kann. Deshalb sind gerade die kleinen Fische ganz besonders glitschig und können sich sehr oft selbst befreien.
Die Verbände und Interessengruppen gehen mir dabei nicht wirklich sehr nahe. Angler wird es solange geben, bis wir uns zu einer veganen Gesellschaft entwickelt haben und das werde ich wohl nicht mehr erleben.
Ich fahre ans Meer, fange meine Fische. Mal kann ich sie halten, mal nicht, ob die Herren Arlinghaus, Snedden oder sonstwer ihren Senf dazugeben, wird daran nichts ändern und fertig.
Aber " Erguss"? Weiß nicht.
Gruß Lutz :wink: :wink:

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Blauzahn
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Blauzahn »

Servus Lutz
Ammaluschi hat geschrieben: Moin René,
naja, einen Erguss würde ich das jetzt gerade nicht nennen, sondern eine kurzes und knappes Résumé eines leidenschaftlichen Anglers, der diese unsäglichen Diskussionen über rechtliche, moralische und ethische Inhalte, die hier beinahe zweimal im Jahr immer wieder geführt werden, gedanklich nicht mehr mitmachen will, da sie noch nie zu einem Ergebnis geführt haben.
Ich will einfach nur in Ruhe die Natur genießen, ab und zu einen Fisch fangen, den ich sinnvoll verwerten kann. Deshalb sind gerade die kleinen Fische ganz besonders glitschig und können sich sehr oft selbst befreien.
Das unterscheidet uns nicht, auch ich will in Ruhe und Erholung suchend (m)einen Fisch fangen...
manchmal auch gar keinen, einfach nur raus und .... :wink:
Sehe aber in der Diskussion, dass es all zu vielen am Arxxx vorbei geht, was momentan gesellschaftlich zum Thema Angeln von Lobbyisten präsentiert wird.
Das gefällt mir nicht und ich möchte nicht irgendwann einem Staatsanwalt meinen Antrieb und mein Handeln erläutern müssen.

Da braucht es noch nicht mal Veganer - der Dachverband reicht dafür schon aus....

Im übrigen habe auch ich schon festgestellt, dass ein Fisch glitschig ist,
aber die Diskussion darüber, wann ein Fisch als gefangen gilt,
zeigt wie verquer die rechtliche Situation ist.

Abendgruß
René
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Thomas090883
Pääääng und wieder die Fliege in der Mütze
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Thomas090883 »

Moin Leute,

ich wollte ja mal nachfragen, wie es mit den abweichenden Schonzeiten und Mindestmaßen ausschaut.
Hier die Antwort von Herrn Richter (Lallf MV).
Ich denke, hinsichtlich einer vereinsinternen Regelung, lässt sich somit eigentlich einiges "umgehen".

Warum nun der Angelteichbesitzer keine eigenen Regelungen festlegen kann, weiß ich nicht. Aber grundsätzlich wäre ein Zurücksetzen auch aus hegerischer Sicht begründet (Welse zum kurzhalten des Weißfischbestandes, Graskarpfen gegen Verkrautung, Störe als Aasfresser etc.pp.).

Gruß Thomas
Sehr geehrter Herr Oßwald,

in Bezug auf Ihre Fragen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

1.
Die grundsätzlichen Aneignungsbefugnisse für Fische werden nach dem Landesfischereigesetz MV bestimmt. Nach dessen § 3 Abs.1 Ziffer 1 umfasst das Fischereirecht das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen und die Befugnis, sie zu fangen und sich anzueignen.
Diese Befugnis gilt grundsätzlich für die Fischereiberechtigten (§ 4 LFischG MV). Also der Eigentümer eines Gewässers oder Pächter des Fischereirechtes kann sich Fische aneignen, er kann auch einer Dritten Person (Fischereiausübungsberechtigter = Inhaber einer Fischereierlaubnis des Fischereiberechtigten) die Fischereiausübung unter bestimmten Auflagen und Bedingungen erlauben.

2.
Die Ausgestaltung des Vertrages zu einer Fischereierlaubnis regelt sich im wesentlichen nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in welchem die Befugnisse des Eigentümers an dem Fischereirecht dem Grunde nach bestimmt sind. Danach kann der Eigentümer, soweit nicht die Gesetze oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit einer Sache (hier das Fischereirecht) nach Belieben verfahren.

3.
Erteilt der Fischereiberechtigte eine Erlaubnis zum Fischfang, so kann er die spezifischen Regelungen zur Fischerei bestimmen. Er hat sich dabei innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu bewegen. Soweit also der Gesetzgeber im Landesfischereigesetz, in der Binnen- oder Küstenfischereiverordnung schon eine Regelung getroffen hat, können diese noch verschärft - nicht jedoch abgeschwächt werden.

Beispiel: In der Binnenfischereiverordnung ist das Mindestmaß für den Hecht auf 45 cm bestimmt worden.
- Der Landesanglerverband hat als Fischereiberechtigter für seine Pachtgewässer in Punkt 5.2 seiner Gewässerordnung für den Hecht ein Mindestmaß von 50 cm bestimmt.
- Das Fischereiunternehmen Müritz-Plau-GmbH hat als Fischereiberechtigter für Hechte im Kölpinsee ein Entnahmefenster von 60 cm (Mindestmaß) bis 90 cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung) bestimmt.

In Ihrem Beispiel mit den Bachforellen kann der Fischereiberechtigte gemäß § 903 BGB festlegen, dass alle zufällig gefangenen Bachforellen zurückzusetzen sind. Soweit das Landesrecht hier in der Binnenfischereiverordnung "nur" eine Schonzeit und ein Mindestmaß für die Fischart vorgibt, treten diese Regelungen gegenüber der verschärften Regelung eines Fang-/Aneignungsverbotes durch den Fischereiberechtigten zurück.

Ich hoffe Ihnen mit den o.g. Ausführungen weitergeholfen zu haben.

mfg
gez.
Richter

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Abt. Fischerei und Fischwirtschaft

Sitz:
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock

Post:
PF 102064
18003 Rostock

Tel.: 0381-4035-740 Fax: -730
Web: http://www.lallf.de


>>> Oßwald, Thomas<thomas.osswald@zpd.hamburg.de> 06.02.2015 09:46 >>>
Sehr geehrter Herr Richter,

hinsichtlich einer aktuellen öffentlichen Diskussion besteht die Frage, ob und inwieweit abweichende Regelungen vom jeweiligen Landesfischereirecht von Pächtern und Vereinen getroffen werden dürfen.

Primär geht es um Festlegungen zum "Catch and Release" in vereinseigenen Strecken bzw. festlegen von Zwischenmaßen.
Sind solche internen Regelungen überhaupt rechtmäßig, da demgegenüber das Bundestierschutzgesetz und das Landesfischereirecht stehen.

Nehmen wir also an, der Pächter bzw. Verein eines Gewässers X, möchte aus hegerischen Gründen alle Bachforellen schonen und ordnet an, alle Bachforellen zurückzusetzen. Das Landesrecht gibt jedoch eindeutige Schonzeiten und Mindestmaße für die Fischart vor. Der Fang und die Tötung einer Bachforelle wäre somit auf Landesebene rechtlich möglich und auch die Entnahme und Tötung eines maßigen und nicht geschonten Fisches vorgeschrieben. Gleiches Beispiel gilt auch für vereinseigene Regelungen hinsichtlich eines "Zwischenmaß".

Könnten Sie hierzu die rechtliche Lage erl utern und die Grundlagen mitteilen.

Vielen Lieben Dank und ein schönes Wochenende

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oßwald


Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V http://www.lallf.de / +49 381 4035-0
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

Sach ich doch! :grin:
Gruss an den ungläubigen Thomas (altes Testament) :wink:
Gruss Manni :wink:





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Fliegenjens
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Fliegenjens »

Schluchtenjodler hat geschrieben:Mein Finger war danach waidgerecht angebrochen und das Angeln beendet.

...Sorry, ich liege hier gerade lachend auf dem Schreibtisch. :lol: sehr schön geschrieben....


So, weiter diskutieren
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hennes2121
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von hennes2121 »

@ Thomas, sehr schöner Beitrag, Dank dafür. :+++: :-++:
TL Hennes
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Trutte2010
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Trutte2010 »

Sehr interessante Diskussion mit vielen durchdachten Beiträgen hier. Respekt! So wird nicht in vielen Angelforen diskutiert! Freut mich sehr, wie differenziert hier gedacht, gesprochen und gehandelt wird.

Meinen unmaßgeblichen Senf dazu möchte ich auch noch abgeben:
Ich finde es sehr gut und richtig, wenn Menschen, die gerne Fisch essen, angeln und sich den Fisch für den eigenen Verzehr selber fangen. Denn kein gekaufter Fisch ist nachhaltiger und mit weniger Schäden für Umwelt und Tier auf dem Teller gelandet als der, den man selber als verantwortungsbewußter Angler gefangen hat.

Ergo ist das Abschlagen von Fischen für den eigenen Verzehr in meinen Augen geradezu die einzige Begründung, mit der wir unser Hobby rechtfertigen können. Und zwar nicht nur gegenüber PETA und Co. rechtfertigen, sondern gegenüber der Kreatur, die wir am Band haben und die daran sicher keinen Spaß hat.

Um alle Probleme beiseite zu schaffen, die mit einer "Abschlagpflicht" einher gingen, müssten doch nur die Schonmaße entsprechend angepasst werden. Man könnte doch prima für MeFos ein Schonmaß von 50cm rechtfertigen. Dann dürften völlig korrekter Weise alle kleineren Trutten wieder schwimmen.

Und wenn wirklich jemand z.B. eine 82er Trutte wieder schwimmen lassen möchte, weil es so ein toller Fisch ist, dann wird der diesen Fisch als Bild in seinem Kopf speichern können und muss dazu nicht erst das Lebewesen lange aus dem Wasser nehmen und in alle kameratauglichen Positionen halten. Sollte so ein Fisch noch im Wasser sich vom Haken befreien, ja wer will dem Angler denn dann nachweisen, dass er gegen eine Abschlagpflicht verstoßen hat? Upps, beim Versuch, den Fisch zu landen, ist der doch glatt noch im Wasser vom Haken entschwunden. Ich nehme an, die allermeisten von den hier mitlesenden Anglern haben das schon mehrfach hinbekommen, ein Fisch vom Haken zu lösen, ohne dass dieser dafür erst aus dem Wasser gehoben wurde. Gut so.

Diese gesamte Fischfotographiererei und Zurschaustellung der releasten Fische gibt denen, die Angler pauschal als Tierquäler hinstellen und anklagen, überhaupt erst das Futter, uns in die Enge zu treiben. Würden wir alle diesen Unsinn unterlassen, gäbe es viele der eventuell auf uns zukommen Probleme nicht. Und wenn solche Auswüchse, wie die Rekordfischangelei am Puff, komplett verboten und unter teure Strafen gestellt würden, fände ich das SUPER.

Uns Angler wird man allerdings solange noch alle mit in einen Topf werfen, solange es noch welche gibt, die derartige Auswüchs noch irgendwie versuchen, zu rechtfertigen. Mich kotzen solche Trophäenangler gewaltig an, denn ich will mit sowas nix zu tun haben, ich tue sowas nicht, aber ich werde durch diese Typen einfach von Außenstehenden in "Sippenhaft" genommen. Deshalb sollten wir Angler von uns selber heraus alles dafür tun, dass solches Verhalten nicht länger gestattet oder geduldet wird.
In diesem Zusammenhang finde ich es super, dass Rute&Rolle die Jahresbestenliste umstellt. Ab 2015 geht es nicht darum, wer den Längsten hat, sondern um die besonders schöne Geschichte zum Fisch. Bravo, endlich!
http://www.ruteundrolle.de/leseraktionen/top20


Ich fotographiere grundsätzlich nie einen Fisch, den ich wieder schwimmen lassen will, weil ich der Kreatur diesen Stress und die damit auf jeden Fall verbundenen Schäden nicht zumuten mag. Für meine Eitelkeit brauche ich solche Bilder nicht und um vor Dritten damit zu protzen schon gar nicht. Mir reicht es völlig, wenn ich mich an den Fisch erinnere und vielleicht noch anderen (z.B. hier im Forum) vom Fang(tag) erzähle, um meine Freude am Erlebnis zu teilen.

Ich lehne es auch zu mindestens 100% ab, angeln zu gehen, wenn ich schon vorher sicher weiß, dass ich den Fisch nicht entnehmen will. Mein Hobby zu Lasten der Tiere auszuüben, finde ich einfach nur voll daneben. Das geht soweit, dass ich in meinem Heimgewässer (der Ruhr) inzwischen gar nicht mehr angeln gehe, weil durch den PFT-Skandal seit 2006 eine Verzehrempfehlung (also richtiger gesagt eine Nichtverzehrempfehlung) besteht. Mithin werde ich keinen Fisch dort für meinen Räucherofen entnehmen, ergo gehe ich dort gar nicht mehr angeln.
Basta.

Wenn die, die direkt an der Küste wohnen und sehr erfolgreich angeln, soviele MeFos fangen, dass die Bestände damit in Gefahr zu bringen sind, müsste es neben dem Schonmaß eben auch Obergrenze der zur Entnahme gestatten Fische geben. Und wenn diese jemand erreicht hat, dann hat er sicher toll geangelt, müsste dann aber eben sich sein Naturerlebnis entweder anders oder an anderer Stelle holen. Wie viele Angler dies beträfe, mag ich nicht einzuschätzen. Alle die, die immer Urlaub nehmen müssen und mehrere hundert Kilometer anreisen, wären davon sicher nicht betroffen.

Viel anders, als meine Situation an meinem Heimgewässer, in dem ich auch aus dem Grund, dass ich keinen Fisch mehr entnehme, nicht mehr angele, würden die Erfolgsfischer von der Küste auch nicht haben. Ist also, wie ich auch eigenem Erleben sagen kann, nicht wirklich der Weltuntergang. Man muss sich dann eben etwas umstellen.

Aber sind wir als Angler es nicht der Kreatur Fisch schuldig, alles dafür zu tun, Schaden, Stress und Schmerz abzuhalten? Es gibt also nur einen einzigen, wirklich triftigen Grund, am Wasser einem Tier Stress und Schmerz zuzumuten: eben dem Gewinn von hochwertigen Lebensmitteln für den eigenen Verzehr. Das ist das Wesen der Natur: Fressen und gefressen werden.
Alle anderen Motive sind schlicht inakzeptabel und gegenüber der Kreatur unfair.

Das Naturerlebnis kann man im Zweifelsfall auch haben, wenn man nicht einen Fisch am Band hat.
Natürlich ist es spannender, die Natur zu erleben und immer das Gefühl zu haben, dass gleich ein Traumfisch einsteigt.
Um eben diese Chance für uns Angler zu erhalten, sollten wir unseren Gegnern nicht zuviel Angriffsfläche bieten und stattdessen selber zeigen, dass wir uns unserer Verantwortung für Natur und Tier bewusst sind.

Trophäenfischerei ist nun mal das genaue Gegenteil von verantwortungsbewußtem Umgang mit dem Tier und sorgt somit bei unserem Gegner für leichtes Spiel.
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PLANET EARTH FIRST!
LET'S MAKE NATURE GREAT AGAIN!
#RESIST
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Sundvogel
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Sundvogel »

Diesem Beitrag stimme ich zu 100% zu.

Ich möchte mich keinesfalls für irgendwelche Trophyidiotenköppe instrumentalisieren lassen.

Gruß Uli
The beach is a place where a man can feel
he's the only soul in the world that's real. (P.T.)
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frank26
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von frank26 »

@trutte2010
Schöner Beitrag !
Gruß
Frank
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