http://www.lav-mv.de/mitteilungen.php?pp=1&id=35
Meckpommies und Meckpomm-Fans aufgepasst:
Drohen neue Verbote an der Küste?
Habt Ihr auch schon davon gehört, dass der Landesfischereiverband in Meckpomm ein Schleppangelverbot im 1-Seemeilen-Bereich an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern befürwortet? Das ist der Bereich zwischen Strand-Linie und einer gedachten seeseitigen Grenze 1,8 Kilometer weit draußen auf offener See!
Angeblich soll der LANDESLANGLERVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN dem intern zugestimmt haben...
Die Zeit läuft!
Denn die Küstenfischereiordnung Meckpomm soll nächstes Jahr neu überarbeitet werden. Kommt dabei dieses Verbot mit hinein, wäre das das "AUS" fürs küstennahe Meerforellen-Trolling und Dorschschleppen in Mecklenburg-Vorpommern.
Während die Lachstroller mit ihren dicken Booten davon nicht betroffen sein werden, weil sie meist weit draußen fischen, wären davon vor allem die Küstenangler mit ihren Klein-Booten, Kayaks, Schlauchbooten und sogar Bellybooten "in den A... gekniffen".
Denn auch wenn Bellyboote nicht wirklich schleppen können, ist es eine reine Definitionsfrage, was bereits Schleppangeln ist und was nicht. Es gibt Beispiele aus Deutschland, wo bereits das Driften (also das Nicht-Ankern) beim Spinnfischen sowie das Vertikalangeln mit Vertikaljigs vom nichtverankerten Boot als Schleppangeln ausgelegt wurden...
Ich bin schon seit Stunden am googeln ...
Leider finde ich nicht viel darüber.
Mal davon abgesehen das ich das Verbot des Driftsacks nicht nachvollziehen kann ......Weiter haben sich Fischer und Angler gegen die geplante Einführung eines Driftsackes (Treibanker) beim Angeln vom treibenden Boot in den Fischereibezirken 1 – 7 ausgesprochen.
* Wo kann ich die benannten Fischereibezirke einsehen ?
* Was unterscheidet die Fischereibezirke 1-7 von den Restlichen 6 , das ein Verbot des Driftsacks da erklären würde, in den anderen 6 nicht ?
"bestimmte Bereiche" ?Für bestimmte Bereiche verständigte man sich, dass beim Schleppangeln ein Abstand zum Ufer von mindestens 1 Seemeile einzuhalten ist...
* Welche Bereiche ?
* Wenn "nur" bestimmte Bereiche für das Schleppangeln ausgenommen werden sollen, dann müssen die doch irgendwo benannt worden sein !? Ich finde keinerlei Informationen darüber.
Ich wage es nicht zu hoffen, aber vielleicht handelt es sich ja um Bereiche mit denen wir sogar leben könnten.
Viel schlimmer finde ich das die Fischer sich durchgesetzt haben und gegen den Abstand von 300 Metern für Netzte zum Ufer eintreten.
Mit anderen Worten:...Der Landesfischereiverband M-V wird dem Ministerium eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zuarbeiten, in der darauf hingewiesen wird, dass der Abstand der Netze zum Ufer in den 13 Zonen nicht 300 m sondern 200 m betragen soll...
Die Vertreter der Fischer setzen sich dafür ein das Regelungen abgeschwächt werden (mit Unterstützung des Angelverbandes !!!) und die Vertreter des Angelverbandes sind für eine Einschränkung der Angler (Verbot von Driftsack und Schleppangelverbot).
Wieder einmal ein Beispiel wo sich der Verband gegen die Interessen der eigenen Mitglieder ausspricht !