Moin zusammen,
hab mal 'ne Frage bezüglich des Jahresfischereischeins. Vereinskollegen und ich diskutieren darüber, ob nur der Jahres...schein erforderlich ist oder ob noch für Bundeslandfremde eine Abgabe zu entrichten ist :shock:
Weiß jemand von Euch aus Schleswig Holstein was darüber Bitte um Antwort.
Jahresfischereischein
Na schau doch mal!
Schau mal HIER
Ist eine der Standardfragen!
Nein brauchst Du nicht!
Geregelt ist dies im Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesfischgereigesetz - LFischG).
Nicht ganz einfach aber es geht so:
1. In § 26 LFischG wird verlangt, daß grundsätzlich ein Fischereischein benötigt wird ........ usw.
Allerdings steht in § 26 Abs. 4 LFischG auch: "Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat."
2. In § 29 Abs. 2 LFischG heißt es: "Von der Fischereiabgabe ist befreit, wer aufgrund des § 26 Abs. 2 und 4 keinen Fischereischein benötigt."
Bedeutet auf Deutsch: Du benötigst bei uns keinen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein, weil Du einen aus Deinem eigenen Bundesland hast. Und weil Du keinen aus Schleswig-Holstein benötigst, mußt Du in Schleswig-Holstein auch keine Fischereiabgabe zahlen.
Gruß & Petri ALEX 8)
Ist eine der Standardfragen!
Nein brauchst Du nicht!
Geregelt ist dies im Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesfischgereigesetz - LFischG).
Nicht ganz einfach aber es geht so:
1. In § 26 LFischG wird verlangt, daß grundsätzlich ein Fischereischein benötigt wird ........ usw.
Allerdings steht in § 26 Abs. 4 LFischG auch: "Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat."
2. In § 29 Abs. 2 LFischG heißt es: "Von der Fischereiabgabe ist befreit, wer aufgrund des § 26 Abs. 2 und 4 keinen Fischereischein benötigt."
Bedeutet auf Deutsch: Du benötigst bei uns keinen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein, weil Du einen aus Deinem eigenen Bundesland hast. Und weil Du keinen aus Schleswig-Holstein benötigst, mußt Du in Schleswig-Holstein auch keine Fischereiabgabe zahlen.
Gruß & Petri ALEX 8)
Gruß & Petri ALEX
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Fischereischein
Moin Alex,
vielen Dank Auch für den Link.Ich liebe Verwaltung und deren Wortgewalt
vielen Dank Auch für den Link.Ich liebe Verwaltung und deren Wortgewalt