Kleines Jura-Quiz
- troutcontrol
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Kleines Jura-Quiz
Moin,
welche Strafe sieht das Gesetz für Oma Bräsicke vor, die mit ihrer alten Schere bei der Nachbarin im Garten heimlich eine Rose abschneidet, um diese hinterher zuhause in die Vase zu stellen?
Grüsse
Martin 8)
welche Strafe sieht das Gesetz für Oma Bräsicke vor, die mit ihrer alten Schere bei der Nachbarin im Garten heimlich eine Rose abschneidet, um diese hinterher zuhause in die Vase zu stellen?
Grüsse
Martin 8)
BGB § 823 Schadensersatzpflicht, wenn Omma denn dann erwischt wurde - aber ich hatte immer schlechte Noten in Staatsrecht, BGB und Strafrecht, ständig die falsche Anspruchsgrundlagenkette...
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Meines Wissens stand genau die Frage auch im Büchlein "Grundlagen BGB", welches ich nach bestandenem Examen gleich entsorgt hatte. :grin:
Klär mich auf, Herr Fachmann vom Fach!
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Meines Wissens stand genau die Frage auch im Büchlein "Grundlagen BGB", welches ich nach bestandenem Examen gleich entsorgt hatte. :grin:
Klär mich auf, Herr Fachmann vom Fach!
- troutcontrol
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Manchmal regelt es eine höhere Substanz:-)
Aber welches Gericht ist ZUSTÄNDIG?
Gruß aus Kiel
Udo
Gruß aus Kiel
Udo
- troutcontrol
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- Ammaluschi
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Huhu Martin,
ich habe die Ahnung, dass du einen im Sinn hast Trotzdem würde ich auf §§ 242, 248a StGB tippen
Wenn ein Strafantrag vorliegt und ein besonderes öffentliches Interesse gesehen wird, kommt es überhaupt erst zu einer Verfolgung. Hier dürfte von einer weiteren Verfolgung abgesehen werden :l:
Ach so, hab ich esrt gar nicht gesehen:
Ich spinn mal weiter: Der Postbote verbummelt die Ladung des Gerichtes. Der profilierungsüchtige Richter reagiert sauer auf das Nichterscheinen und stellt einen Vorführbefehl aus.
Sie wird durch zwei Beamte der örtlichen Polizei zur neuanberaumten Verhandlung vorgeführt und regt sich schrecklich über diese Behandlung wegen einer Blume auf. Sie bekommt ein Ordnungsgeld von zwei Tagessätzen und ist, da sie zwar kerngesund ist, aber unter Altersstarrsinn leidet, nicht bereit diese 30 Euros zu zahlen. Inzwischen sind Pressevertreter vor Ort, weil der Altenheimbeirat des Heimes, in das sie im Dezember eigentlich ziehen wollte, bei den Medien angerufen haben.
Der Richter wird immer saurer und kann, da die Presse vor Ort ist, nicht einknicken und will ein Exempel statuieren.
Oma B. zieht für 2 Tage ein, um ihr Ordnungsgeld abzustottern und taucht nach ihrer Entlassung bei den Grauen Panthern unter. Es folgt ein roter Zettel und Oma geht für 5 Jahre in den Bau.
ich habe die Ahnung, dass du einen im Sinn hast Trotzdem würde ich auf §§ 242, 248a StGB tippen
Wenn ein Strafantrag vorliegt und ein besonderes öffentliches Interesse gesehen wird, kommt es überhaupt erst zu einer Verfolgung. Hier dürfte von einer weiteren Verfolgung abgesehen werden :l:
Ach so, hab ich esrt gar nicht gesehen:
Jetzt geht er ab und Oma Bräsicke wird von einem ebenso profilierungssüchtigen Richter, der vielleicht Senator in einer großen norddeutcshen Stadt werden will, zu 5 Jahren verknackt :grin:troutcontrol hat geschrieben:Moin,
Oma Bräsicke hat einfach nur Pech:
Sie ist kerngesund, wird von ihrer Nachbarin bei der Tat beobachtet und angezeigt - und trifft auf einen proflierungssüchtigen Staatsanwalt, der gegen sie Anklage erhebt. Nun ist der schwarze Peter beim Gericht...
Grüsse
Martin 8)
Ich spinn mal weiter: Der Postbote verbummelt die Ladung des Gerichtes. Der profilierungsüchtige Richter reagiert sauer auf das Nichterscheinen und stellt einen Vorführbefehl aus.
Sie wird durch zwei Beamte der örtlichen Polizei zur neuanberaumten Verhandlung vorgeführt und regt sich schrecklich über diese Behandlung wegen einer Blume auf. Sie bekommt ein Ordnungsgeld von zwei Tagessätzen und ist, da sie zwar kerngesund ist, aber unter Altersstarrsinn leidet, nicht bereit diese 30 Euros zu zahlen. Inzwischen sind Pressevertreter vor Ort, weil der Altenheimbeirat des Heimes, in das sie im Dezember eigentlich ziehen wollte, bei den Medien angerufen haben.
Der Richter wird immer saurer und kann, da die Presse vor Ort ist, nicht einknicken und will ein Exempel statuieren.
Oma B. zieht für 2 Tage ein, um ihr Ordnungsgeld abzustottern und taucht nach ihrer Entlassung bei den Grauen Panthern unter. Es folgt ein roter Zettel und Oma geht für 5 Jahre in den Bau.
Zuletzt geändert von Ammaluschi am 20.11.2009, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
- troutcontrol
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Moin,
wollte auf nix Besonderes hinaus, hab mich neulich nur mal wieder über unseren tollen Gesetzgeber (unsere Bundestagsabgeordneten) - und wollte den Ärger in anderer Sache loswerden.
Tatsächlich handelt es sich nämlich um einen Diebstahl mit Waffen, der mit Freiheitsstrafe von 6 Mon bis 10 Jahre geahndet wird - und bei dem Strafrahmen kann man eben auch schlecht von einem Bagatelldelikt sprechen...
Haben sie echt gut gemacht!
Jetzt geht´s mir auch wieder besser :grin:
Grüsse
Martin
wollte auf nix Besonderes hinaus, hab mich neulich nur mal wieder über unseren tollen Gesetzgeber (unsere Bundestagsabgeordneten) - und wollte den Ärger in anderer Sache loswerden.
Tatsächlich handelt es sich nämlich um einen Diebstahl mit Waffen, der mit Freiheitsstrafe von 6 Mon bis 10 Jahre geahndet wird - und bei dem Strafrahmen kann man eben auch schlecht von einem Bagatelldelikt sprechen...
Haben sie echt gut gemacht!
Jetzt geht´s mir auch wieder besser :grin:
Grüsse
Martin
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Sex and Crime
Na gut,mein Abschluß
Kiel ist zuständig!
Hier, in SH, geht es im Moment um Rockerbanden. Ein Waffenlager in ... wurde lt. NDR entdeckt. Also Waffen nicht zum sammeln und angucken. Nee, zum möglichen Gebrauch. Wenn in anderem Zusammenhang mal jemand auf jemanden schießt, und sehr viel Blut fließt, man aber nicht treffen wollte, geht der Schießer schon mal wieder nach Hause.
Also: Rosenschnibbeln: Da kann der Omma nix passieren.
Zur Not bürge ich mit meinem Fischereischein.
Wenn das allerdings genmanipulierte Rosen waren, Omma dass wußte, und die so giftig waren...
Ich hau mich hin.
Nacht in die Hauptstadt aus der Hauptstadt
Udo
Kiel ist zuständig!
Hier, in SH, geht es im Moment um Rockerbanden. Ein Waffenlager in ... wurde lt. NDR entdeckt. Also Waffen nicht zum sammeln und angucken. Nee, zum möglichen Gebrauch. Wenn in anderem Zusammenhang mal jemand auf jemanden schießt, und sehr viel Blut fließt, man aber nicht treffen wollte, geht der Schießer schon mal wieder nach Hause.
Also: Rosenschnibbeln: Da kann der Omma nix passieren.
Zur Not bürge ich mit meinem Fischereischein.
Wenn das allerdings genmanipulierte Rosen waren, Omma dass wußte, und die so giftig waren...
Ich hau mich hin.
Nacht in die Hauptstadt aus der Hauptstadt
Udo