Hallo,
weiss einer was Meerforellen machen, die von einen Wanderhindernis gestoppt werden und nicht weiterziehen können ?
In "meinen" Fluss werden seit mind. 19 Jahren Meerforellensetzlinge besetzt, um 1997 wurde am Wehr eine neue Turbine eingesetzt,und seitdem geht fast das gesammte Wasser geht durch die Turbine.
Eine Fischtreppe gibt es nicht,beim letzten Hochwasser wurden Mefos beim Sprung beobachtet gegen das Gitter am Turbinenauslauf.
Der Bruder der Mühlenbesitzers ist Rechtsverdeher und hat erfolgreich alle Gesetze für sich auslegen lassen.
Wanderhindernisse
- seeschwalbe
- ...
- Beiträge: 293
- Registriert: 13.11.2007, 21:50
Wissen währe zuviel gesagt, aber ich denke die werden sich bis zur Erschöpfung die Schnautze abstoßen. Das führt zu Verpilzung und evtl. zum Tod. Könnte mir auch vorstellen, daß sie durch die Hinderung am weiteren Aufstieg, über ungeeignetem Grund ablaichen und das dann natürlich ohne erfolgreiche Erbrütung...
Ich hoffe, daß wir unter uns einen haben, der sich mit rechtlichen Dingen auskennt und sich berufen fühlt da mal nachzuhaken.
Ich hoffe, daß wir unter uns einen haben, der sich mit rechtlichen Dingen auskennt und sich berufen fühlt da mal nachzuhaken.
Kormoranfreund
- Harald aus LEV
- Beiträge: 721
- Registriert: 12.11.2005, 11:41
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@ Gardenfly,
ich weiß nicht, wie´s bei euch da oben ist, aber in NRW ist es so, dass das E-Fischen nur ausgeübt werden kann, wenn Du
a) einen Befähigungsnachweis hast (nur nach Lehrgang durch ministerielle Organe zu bekommen) und
b) eine Erlaubnis der unteren Fischereibehörde vorweisen kannst. Letzteres müßte bei der Konstellation machbar sein.
Hier ist es so, dass bei einem Wehr ein Fischpass eingerichtet werden muß, und das eine Mindestwassermenge als Durchfluß gewährleistet sein muß.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Euch anders ist.
Auch wenn der Bruder des Betreibers Anwalt ist, kann er das Gesetz nicht so weit beugen, dass es außer Kraft gesetzt worden ist.
Letztendlich könntet Ihr dagegen vorgehen, wenn Ihr wollt, d.h. die nötigen finanziellen Mittel und den Willen dazu habt.
Alternativ könntet Ihr die Behörden (untere u. obere Fischereibehörde, Wasserwirtschaftsbehörde, Narurschutzbehörde), die Öffentlichkeit und andere Naturschutzorganisationen einbeziehen.
Aber macht Euch auf einen langen Instanzenweg gefaßt.
Wie gesagt, hängt es z.T. davon ab, wie lange Ihr durchhaltet (finanziell und mental).
Gruß
Harald
ich weiß nicht, wie´s bei euch da oben ist, aber in NRW ist es so, dass das E-Fischen nur ausgeübt werden kann, wenn Du
a) einen Befähigungsnachweis hast (nur nach Lehrgang durch ministerielle Organe zu bekommen) und
b) eine Erlaubnis der unteren Fischereibehörde vorweisen kannst. Letzteres müßte bei der Konstellation machbar sein.
Hier ist es so, dass bei einem Wehr ein Fischpass eingerichtet werden muß, und das eine Mindestwassermenge als Durchfluß gewährleistet sein muß.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Euch anders ist.
Auch wenn der Bruder des Betreibers Anwalt ist, kann er das Gesetz nicht so weit beugen, dass es außer Kraft gesetzt worden ist.
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Gruß
Harald
http://www.kurs-fliegenfischen.de
- Der natürliche Weg -
Fliegenfischerkurse naturnah + praxisorientiert
RFFS - Rheinischer Fliegenfischer Stammtisch
*** Open Mind for a different view ***
*** Forever trust in who you are ***
(Metallica)
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