Reklamationen
Reklamationen
Moinsen zusammmen!
Bin stinksauer,ich habe mir vor ca 4 wochen eine neopren Wathose von Balzer, bei dem händler meines Vertrauens gekauft.
Nach dem 2 oder 3 mal benutzen viel mir irgendwie auf, das ich immer einen nassen Fleck am linken Knie hatte. War nicht viel aber doch nach 2 Stunden eben feucht.
Ich zu meinem Dealer gedackelt, Hose abgegeben und 3 Wochen gewartet.
Heute war sie endlich wieder da.
Nu musste ich noch 10 Teuros für Versand extra ablaschen.
Ich dachte ich steh im Wald.
Das kann doch nicht mein Problem sein, wenn die kleinen Chinamänner nicht in der Lage sind, eine dichte Hose zu produzieren.
Ich denke auch, das Extraporto unangemessen ist, ich kann doch wohl eine Intakte Hose erwarten.
Wie seht Ihr das?
TL Torben
Bin stinksauer,ich habe mir vor ca 4 wochen eine neopren Wathose von Balzer, bei dem händler meines Vertrauens gekauft.
Nach dem 2 oder 3 mal benutzen viel mir irgendwie auf, das ich immer einen nassen Fleck am linken Knie hatte. War nicht viel aber doch nach 2 Stunden eben feucht.
Ich zu meinem Dealer gedackelt, Hose abgegeben und 3 Wochen gewartet.
Heute war sie endlich wieder da.
Nu musste ich noch 10 Teuros für Versand extra ablaschen.
Ich dachte ich steh im Wald.
Das kann doch nicht mein Problem sein, wenn die kleinen Chinamänner nicht in der Lage sind, eine dichte Hose zu produzieren.
Ich denke auch, das Extraporto unangemessen ist, ich kann doch wohl eine Intakte Hose erwarten.
Wie seht Ihr das?
TL Torben
TL Torben
das mit den versandkosten ist zwar nicht undbedingt bei den händlern vor ort normal, aber wenn du z.b. bei onlineläden ne reklamation zurückbekommst, hatte ich bei dürkopp auch 15 euro versandkosten, die ich tragen musste, zzgl. den versandkosten vom losschicken
...dafür besitze ich nun aber eine dichte hose und bin glücklich
...dafür besitze ich nun aber eine dichte hose und bin glücklich
Also mal zur rechtlichen Sache:
Kaufst Du eine Sache, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch (nicht zu verwechseln mit einer Garantie eines Herstellers). Man sagt immer so lasch, dass man 2 Jahre Gewährleistungsanspruch hat. Das steht zwar so im Gesetz, aber faktisch sieht das etwas anders aus bzw. muss genauer beleuchtet werden.
Ein Gewährleistungsanspruch gilt nur für Fehler, die bereits beim Kauf vorlagen. So hat sich das Gesetz derzeit so entwickelt, dass man innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf davon ausgehen kann, dass es sich bei einem Loch, Schaden, Mangel, ......, der nicht ersichtlich aus falscher Handabung (Brandloch, Dreiangel, .....) entstanden ist, ein Mangel ist, der bereits beim Kauf bestanden hat. Wenn der Verkäufer nicht tauschen will, weil er meint das war beim Verkauf noch nicht, dann muss er dies beweisen. Das funktioniert bei einer Wathose wohl kaum. Also kann man seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen.
Nach den 6 Monaten wird der Spieß jedoch umgedreht. Hast Du ein Problem mit Deiner Bux, dann mußt Du dem Händler beweisen, dass das beim Kauf schon so war. Diese Beweislastumkehr führt natürlich im Endeffekt dazu, dass die Gewährleistung faktisch und für 6 Monate gilt, denn Du wirst kaum beweisen können, dass das beim Kauf schon undicht war.
Wichtig dabei ist, dass Du innerhalb der Gewährleistung nur einen einzigen Ansprechpartner hast. Das ist derjenige, der Dir das Ding verscherbelt hat. Tauscht Du das Ding innerhalb der ersten 6 Monate (bzw. zwei Jahre) in dem Laden, in dem Du das gekauft hast, dann kann Dir völlig Schnuppe sein, ob der das Teil erst zum Mond schicken muss. Du hast einen Deal und Deine Gewährleistung mit dem Typen vor Ort und er hat das Teil entweder kostenlos innerhalb einer bestimmten Frist nachzubessern oder zu tauschen. KOSTENLOS, denn Du machst Deinen GewährleistungsANSPRUCH geltend!
Anders ist das bei einem Garantiefall nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei Dingen, auf die man z.B. 5 Jahre Garantie hat. Dann ist der Händler raus und der Ansprechpartner ist derjenige, der die Garantie gegeben hat - also im regelfall der Hersteller. Wenn Du dann zu Deinem Dealer gehst und der ist so nett das Teil für Dich einzuschicken, dann kanns er sich das orto von Dir wieder holen, denn er macht das nur weil er ein netter Kerl ist.
Also ist Dein Dealer ein unfairer Blödmann weil er ssich nicht an gesetzliche Regelungen hält.
Kaufst Du eine Sache, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch (nicht zu verwechseln mit einer Garantie eines Herstellers). Man sagt immer so lasch, dass man 2 Jahre Gewährleistungsanspruch hat. Das steht zwar so im Gesetz, aber faktisch sieht das etwas anders aus bzw. muss genauer beleuchtet werden.
Ein Gewährleistungsanspruch gilt nur für Fehler, die bereits beim Kauf vorlagen. So hat sich das Gesetz derzeit so entwickelt, dass man innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf davon ausgehen kann, dass es sich bei einem Loch, Schaden, Mangel, ......, der nicht ersichtlich aus falscher Handabung (Brandloch, Dreiangel, .....) entstanden ist, ein Mangel ist, der bereits beim Kauf bestanden hat. Wenn der Verkäufer nicht tauschen will, weil er meint das war beim Verkauf noch nicht, dann muss er dies beweisen. Das funktioniert bei einer Wathose wohl kaum. Also kann man seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen.
Nach den 6 Monaten wird der Spieß jedoch umgedreht. Hast Du ein Problem mit Deiner Bux, dann mußt Du dem Händler beweisen, dass das beim Kauf schon so war. Diese Beweislastumkehr führt natürlich im Endeffekt dazu, dass die Gewährleistung faktisch und für 6 Monate gilt, denn Du wirst kaum beweisen können, dass das beim Kauf schon undicht war.
Wichtig dabei ist, dass Du innerhalb der Gewährleistung nur einen einzigen Ansprechpartner hast. Das ist derjenige, der Dir das Ding verscherbelt hat. Tauscht Du das Ding innerhalb der ersten 6 Monate (bzw. zwei Jahre) in dem Laden, in dem Du das gekauft hast, dann kann Dir völlig Schnuppe sein, ob der das Teil erst zum Mond schicken muss. Du hast einen Deal und Deine Gewährleistung mit dem Typen vor Ort und er hat das Teil entweder kostenlos innerhalb einer bestimmten Frist nachzubessern oder zu tauschen. KOSTENLOS, denn Du machst Deinen GewährleistungsANSPRUCH geltend!
Anders ist das bei einem Garantiefall nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei Dingen, auf die man z.B. 5 Jahre Garantie hat. Dann ist der Händler raus und der Ansprechpartner ist derjenige, der die Garantie gegeben hat - also im regelfall der Hersteller. Wenn Du dann zu Deinem Dealer gehst und der ist so nett das Teil für Dich einzuschicken, dann kanns er sich das orto von Dir wieder holen, denn er macht das nur weil er ein netter Kerl ist.
Also ist Dein Dealer ein unfairer Blödmann weil er ssich nicht an gesetzliche Regelungen hält.
Gruß & Petri ALEX
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.