Schweiz verbietet 2009 das Catch & Release

Insbesondere die skandinavischen und einige der baltischen Staaten haben feine Reviere. Hier kann über Reviere und Unterkünfte gefachsimpelt werden.
Karstein

Schweiz verbietet 2009 das Catch & Release

Beitrag von Karstein »

Haben gerade die aktuelle Ausgabe der Schwyzerischen "Petri Heil" März 2009 vor uns. Auf den Seiten 16 und 17 wird auf ein neues Schweizer Gesetz eingegangen, wonach es ab diesem Jahr nicht mehr erlaubt ist,

"fischen zu gehen mit der Vorstellung, den gefangenen Fisch wieder freizulassen. Stattdessen wird vom Fischer verlangt, den Fisch mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben und mit einem Kiemenschnitt zu töten. Ferner müssen sich alle Schweizer Angler einer Prüfung unterziehen, um gegenüber der Behörde ihre Fähigkeit zu demonstrieren, dass sie auf <<humane Weise>> töten können."

:+x

Weiter im Text werden allerdings die "schlüpfrigen Hände" angesprochen, die auch uns in Deutschen Landen so manchen Fisch urplötzlich entfliehen lassen. ;)

Gruß

Karsten
Benutzeravatar
tim
...
Beiträge: 696
Registriert: 18.02.2008, 21:23
Wohnort: Kiel

Beitrag von tim »

Naja, das ganze hat zwei Seiten, finde ich jedenfalls. Flüsse in denen nur C&R erlaubt ist halte ich für sinnlos. Was ist der Reiz und Sinn daran fischen zu gehen und von Anfang an den gefangenen Fisch wieder freilassen zu wollen? Ich halte sowas eher für Tierqäulerei und würde es auch nicht machen. Das wäre die eine Seite. Die andere und sicher sinvollere Seite ist das Zurücksetzen von nicht maßigen Fischen.
Gruß, Tim
Wenn der Rat gut ist, spielt es keine Rolle, wer ihn gegeben hat.
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

ja Karsten und dieses halb angerissene zitat soll uns jetzt was genau sagen...

man, man, man..

nimms bitte nicht persönlich , aber ich mag diese halbwahrheiten verbreitung nicht, insbesondere wenn es um die fischerei geht.
und halbe zitate sind leider immer nur halbe wahrheiten. soviel ernsthaftigkeit halte ich in der sache schon für angemessen.

sorry,

ich werde morgen mal die neuste änderung des hessischen fischereigesetzes von 12/08 nachreichen,
da haben sie nämlich auch "sport" fischerei im sinne des wettkampfangelns abgeschaft.
und in hessen heißen wir seit neustem "verband hessischer fischer e.V."
nix mehr mit "sportfischer.."

eine andere regelung aus meck Vopo oder SH (verzeiht, ich werde das nachlegen) sagt,
dass man selbstverständlich releasen kann, wenn man den fisch grad nicht einer adäquaten verwertung !! zuführen kann.

so und nur mal kurz meine angerissene meinung um meinen brast hier loszuwerden:

wir betreiben mit der fischerei hier keinen "sport"
sondern eine passion: soll heißen eine kunst, wissenschaft, tradition, kulturpflege oder was auch immer,
weil wir keinen wettkampf mit oder um die kreatur machen.
auf deutsch: wir spielen hier nicht

im englischen wird hier in dieser sache nämlich sehr genau zwischen game und sports unterschieden.

und das sollte man auch sehr wortgenau nichtanglern klarmachen, sonst ist das nur wasser auf die mühlen
von Peta und anderen vitaminmangelernährten.

von daher ist der rudimentär dargestellte schweizer auszug sachlich völlig korrekt und vor allem zeitgemäß.

verzeiht, dass ich so kurz bin, bin grad auf dem weg in die kneipe,
aber dies musste trotz freitag abend um halb zwölf noch sein..

als dann
Thorsten
Zuletzt geändert von tangathotty am 13.03.2009, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
-- dry or die --
Karstein

Beitrag von Karstein »

Sorry, dass ich hier keinen Scanner habe und auch nicht den gesamten Text über 2 DIN A4 Seiten runtergetippert habe. Quelle ist angegeben... :roll:
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

ja dann schreib das doch mal über die glitschigen hände..
ich mein, das ist doch mal wichtig, oder nicht ?

und das wird ja wohl nur ein paragraph sein, nehm ich mal an..

ich mein, bislang sagst du bloß, dass du ne schweizer fischereizeitung hast,
in der irgendwas drin steht, was WIR aber leider nicht online im netz nachlesen
können und uns jetzt leider die nase reiben müssen..


ich mein, was soll denn so ein thread dem forum sagen? und wie soll man sich dann sachlich
damit auseinander setzen, wenn der einzige, der hier anscheinend sachkundig ist dann doch
lieber nur ein paar vielsagende smileys reinpostet. Sorry, aber dann kann man das auch gleich lassen.

sei mir nicht bös Karsten, aber mich ärgert sowas.
Thorsten
-- dry or die --
Benutzeravatar
nordfan
...
Beiträge: 1354
Registriert: 06.05.2015, 18:36
Wohnort: Handewitt

Beitrag von nordfan »

Nur, damit für Deutschland alle auf Stand sind!

Das Tierschutzgesetz sagt,

Zitat:
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben
und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Zitat Ende

Das Fischereirecht ist Sache der Länder.
In SH gibt es die von Toddy zitierte Ausnahme nicht.

Schlagt euch nicht die Köpfe ein, wir kommen zu keiner Lösung
bzw. gleichlautenden Einschätzung.

Gruß
Nordfan :wink:
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Karstein

Beitrag von Karstein »

"Hi Karsten, mich interessiert der Artikel - kriegst den irgendwie zugänglich für mich?"

Ich hätte beim halbstündigen Abtippen des Textes eben eindeutig mehr Freude gehabt als nach Deiner gestrigen arrogant-pöbelnden Art, die hier im Forum allerdings auch immer öfter zu lesen ist, Thorsten.

Sicherlich hat die Internet-Nettiquette was mit Stil, Umgangsformen und Erziehung zu tun - auch und gerade, wenn man sich schon recht lange hier liest... Aber anscheinend ist solch ein Schreibstil hip oder cool, so in dieser Art loszublaffen... Gibt ja schon Foren, wo nur noch so geschrieben wird.

Die, die den Gesamttext zum Thema lesen wollen, geben mir bitte ihre eMail-Adresse per PN...

Gruß

Karsten
Benutzeravatar
Bernd Ziesche
...
Beiträge: 3060
Registriert: 20.09.2006, 14:49
Wohnort: am Fischwasser
Kontaktdaten:

Beitrag von Bernd Ziesche »

Hallo Karsten :wink:
Vielen Dank der Info :+++: .
In einem anderen Thread hier im LMF hatte ich diese Änderung ja bereits angekündigt und ferner auch die ähnliche Situation für Norwegen seinerzeit geschildert.
Dies sind Folgen des "neuen" EG-Rechtes.

Wenn eine Angelfachzeitschrift aus der Schweiz im Zusammenhang ihrer Berichterstattung zu dieser Thematik den entsprechenden Bericht dahingehend erweitert, dass die Möglichkeit besteht, dass dem Angler ein Fisch aus den Händen rutscht, weil er "glitschig" ist und zappelt, so bedarf es bei dieser Erweiterung keiner weiteren klärenden Worte, meine ich. :+++: .

Am Wasser bin ich für gewöhnlich auf mich allein gestellt, und das Bundestierschutzgesetz kann nicht den genauen Wortlaut der optimalen Handlungsweise meinerseits für die unzähligen möglichen Situationen beinhalten.
Die exakte Auslegung des Bundestierschutzgesetzes vor Gericht ist unterschiedlich.

Die auf deutlich tieferer Stufe der Hirachie angesiedelten fischereilichen Verordnungen der Länder widersprechen sich untereinander und auch dem Bundestierschutzgesetz gegenüber nach meiner Auffassung teilweise gravierend.

Also halte ich mich an den kurzen Text des Bundestierschutzgesetzes und handel im Sinne diesen Gesetzes stets möglichst positiv im Umgang mit der Kreatur Fisch.
Und dieses Verhalten interpretiere ich auch aus jenem kleinen Zusatz der erwähnten Fachzeitschrift.
Jener Bericht erwähnt zwischen den Zeilen "nur", daß der zahlenmäßig sensible Fischbestand eines kleinen Baches durch das unfreiwillige Entgleiten einiger Fische positiv berührt wird.
Für mich sehr gut nachvollziehbar im Falle entsprechend sensibler Gewässer.

Gruß
Bernd
www.first-cast.de
Fliegenfischerschule
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

@ all
wie gestern versprochen


was des Tierschutzgesetzes anbelangt, liegt Bernd richtig:

es handelt sich dabei in der rechts-systematik um eine sogenannte Rahmengesetzgebung des Bundes
denn fischerei ist sache der länder. das bedeutet aber auch, dass niemand um beim release beispiel zu bleiben,
wegen verstoß gegen das Tierschutzgesetzes angeklagt werden kann, sondern wegen eines Verstoßes gegen
die geltende Fischereiverordnung des jeweiligen landes...

richtig ist selbstverständlich:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

ein "vernünftiger grund" im sinne dieses gesetzes ist die gewinnung von fleisch zum verzehr,
die gewinnung von fell und sonstigen verwertbaren bestandteilen und so weiter...


und um nochmal ein wenig klarheit herbeizuführen:
das Bundestierschutzgesetz kann nicht den genauen Wortlaut der optimalen Handlungsweise meinerseits
für die unzähligen möglichen Situationen beinhalten.
nein, natürlich nicht Bernd, DAS tut nämlich bei der fischerei die jeweilige Verordnung im Landesrecht.
dort heißt es nämlich am beispiel von Schleswig Holstein:

§2
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht unterschreiten oder während
der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen
oder anderweitig zu verwerten.
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie
nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das
Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.


und wenn Peta nun mal wieder die welle machen will, dann wird das eben vor gericht auch mal fachkundig SO
begutachtet, wie denn die gute fischereiliche praxis so aussieht...


und aus diesem grund nennt sich auch die neue fischereiverordnung in Hessen:
"Verordnung über die gute fischereiliche praxis in der fischerei und den schutz der fische"
(hessische fischereiverordnung - HFO)




und um noch den weiteren durch die fischerei-szene geisternden irrglauben um das releasen auszuräumen


releasen ist nicht verboten.
und wer etwas anderes behauptet, erzählt schlicht unfug



und wenn man sich die Schleswig Holsteinische verordnung fünf zeilen weiter oben durchliest da steht es
doch für jeden zu verstehen - releasen ist vorgeschrieben:

"fische die unter mindestmaß oder in schonzeiten gefangen werden sind unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen."

Leute, das ist releasen...

und nirgends in den fischereiverordnungen der länder steht: gefangene fische sind zu töten und zu entnehmen. ?!


ja heißt das denn, dass ich große fische außerhalb der schonzeit jetzt nicht zurücksetzen darf, oder wie. nein natürlich nicht.

wenn ich aus gründen des ökologischen bestandsschutzes des gewässers der meinung bin, dass ich den dicken Zander
3 tage vor beginn seiner schonzeit release, dann darf ich das.
wenn ich der meinung bin dass ich diesen gefangenen 42pfündigen karpfen nicht als junggeselle in meinem kochtopf
einer sinnvollen Verzehrung zuführen kann, darf ich releasen.


richtig ist in der tat, und das ist auch gut so:
wettkampfangeln ist (in hessen) abgeschaft und verboten. §12 abs.2 HFO

fischen in der absicht die fische ohne vernünftigen grund nach dem fang wieder auszusetzen ist verboten §12 Abs.3 HFO

leute, das ist releasen.
und das ist der wortlaut der gesetzlichen vorschrift hierzu !!!
in hessen als beispiel.

und wenn man sich die Schleswig Holsteinische Verordnung bis zum ende durchliest steht da ähnliches:

§23Abs.: 7.
ordnungswidrig handelt, wer (..) zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren menschlichen Verzehr fischt...


und wer sich in diskussionen mit kontrolleuren oder tierschützern als selbsterkorener elitefischer darstellt und sagt:
ich release hier aus prinzip nur...
der hat den ärger den er sich einhandelt auch verdient.

denn der hat nicht verstanden, dass die fischerei kein spielchen mit der kreatur ist, der sollte lieber golfen gehen.
da braucht man keinen respekt vor der natur, da braucht man auf dem gemähten rasen noch nichtmal ahnung von derselben...

soviel zum sachthema releasen, leute

willkommen im 21. jahrhundert.





so, und abschließend noch ein paar persönliche worte, weil darum gebeten wurde:

zum einen denke ich, dass meine posts hier im forum einen adäquaten stil pflegen und dem anspruch eines forums gerecht werden.
aber natürlich geht mir in diesem forum so manche unsachlichkeit und dummlaberei auf den geist, wenn hier hemmungslos mist verbreitet wird.

beim 15. thread zum thema "ich bekomme meine rutenverbindung nicht auseinander" ist mir das auf gut deutsch wurscht,
bei anderen threads, wie zum beispiel diesem hier ist das aber nicht der fall.

und wenn ich lesen muss:
Dies sind Folgen des "neuen" EG-Rechtes.
dann kann ich nur mit dem kopf schütteln. naja, also zum einen ist es eben das sogenannte "EU-Recht", das für Norwegen gilt.
aber nun gilt eben dieses recht grade nicht für die Schweiz, denn die ist bekanntermaßen nicht in der EU.

sowas sind dann details, die mich zwar ärgern, aber die inhaltlich wirklich nicht so wichtig sind.
aber bei nachweisbarem unfug, halbwahrheiten und halben zitaten geht mir das gehörig gegen strich
und das darf ich in diesem forum auch so sagen.

ich mein, der schweizer auszug in diesem thread sagt doch, die müssen jetzt eine prüfung machen (müssen wir auch),
die dürfen nicht nur "zum spass" fischen (müssen wir auch), selbstverständlich auch betäuben und waidgerecht töten (müssen wir auch)
die schweizer waren ja schon immer etwas langsamer...

und die große pointe der "glitschigen hände" im gesetz der schweizer, die nun wirklich das interessante dieses artikels darstellt,
wird grade nicht gepostet, sondern sie wird jetzt das forum nur per PN oder email bereichern ??

ich mein, Karsten wenn es dir nun wirklich freude macht, dann kannst du das ruhig auch so in dieser form betreiben.
sachliche threads, die das forum aber auch in irgendeiner art füllen und bereichern sind in der tat etwas ganz anderes..
das mir das jetzt möglicherweise einen auswischen möge, geht echt an mir vorbei. ich finde das lächerlich.

als dann
Thorsten
-- dry or die --
franc555
...
Beiträge: 170
Registriert: 21.12.2006, 14:10
Wohnort: Mainhardt

Beitrag von franc555 »

Moin Thorsten,

das Einzige, was ich deinem Posting entnehme, ist (d)eine Arroganz, die deinen Kleingeist zeigt (den du den anderen hier immer vorwirfst).

Gruß
Frank
Benutzeravatar
Bernd Ziesche
...
Beiträge: 3060
Registriert: 20.09.2006, 14:49
Wohnort: am Fischwasser
Kontaktdaten:

Beitrag von Bernd Ziesche »

Ahoi Thotty :wink:

mein politisches Wissen IST begrenzt ;), aber meines Wissens besteht die EU im Wesentlichen aus 3 Säulen.
Eine dieser Säulen ist die EG, also die Europäische Gemeinschaften. Und hierzu gehört der Teil Forschung und Umwelt.

Umgangssprachlich hat der Begriff EU den Begriff EG weitgehend ersetzt (lese ich gerade bei wikipedia 8) ), doch juristisch ist die EG von der EU zu differenzieren.

Insofern denke ich, ist der Begriff des EG-Rechtes hier zutreffender. Wenn ich mich irre, spielt das eine so gewichtige Rolle ?
Es geht ja mehr um den Inhalt. :oops

Zum Thema Verordnung (Fischereirecht) fällt mir folgendes ein:

Wenn man eine silberne Meerforelle mit losen Schuppen befischen darf, zeitgleich die im Laichkleid befindliche Meerforelle allerdings tot zurücksetzen muss, wenn sie schwer verletzt und schlicht totgeweiht ist, entspricht dies dann dem vorbildlichen Umgang mit der Kreatur und der Natur im Sinne des Bundestierschutzgesetzes ? Insbesondere im Hinblick darauf, dass in bestimmten Regionen zu jener Schonzeit 90% der Meerforellen im Laichkleid befindlich sind.
Ich wage stark zu bezweifeln, ob dies ein jeder Richter so auslegen würde.

Einen Fisch zu verangeln, und ihn tot ins Meer zurück zu werfen, wird niemals meine gute fischereiliche Praxis werden !
Nein, ganz sicher nicht. :cry:
Dies war wohl auch kaum im Sinne des Jenigen, welcher jenen Passus im Bundestierschutzgesetzes einst so formuliert hatte. Da bin ich mir sehr sicher!

Übrigens ist meines Wissens der Fall Schweiz eine Folge der Neuerungen im EG Recht. Schulcharakter .... machts möglich ! Ich kann das nicht mit letzter Gewissheit schreiben, habe diese Info allerdings von jemandem, der sich sehr gut in den Schweizer-Verbänden auskennt und dort ein hohes Amt bekleidet.

Gruß
Bernd

p.s. Ein sensibles Thema, welches man trotzdem sachlich erötern kann ;) und sollte.
www.first-cast.de
Fliegenfischerschule
Benutzeravatar
nordfan
...
Beiträge: 1354
Registriert: 06.05.2015, 18:36
Wohnort: Handewitt

Beitrag von nordfan »

tangathotty hat geschrieben:
und um noch den weiteren durch die fischerei-szene geisternden irrglauben um das releasen auszuräumen

releasen ist nicht verboten.
und wer etwas anderes behauptet, erzählt schlicht unfug


und wenn man sich die Schleswig Holsteinische verordnung fünf zeilen weiter oben durchliest da steht es
doch für jeden zu verstehen - releasen ist vorgeschrieben:

"fische die unter mindestmaß oder in schonzeiten gefangen werden sind unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen."

Leute, das ist releasen...
Thorsten, Deine Parolen kann ich so nicht gelten lassen.

Mit releasen ist nicht gemeint, untermaßige oder geschonte Fische zurückzusetzen,
sondern fangfähige Fische zu beangeln und sie dann zurückzusetzen,
diese wären nämlich einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

So bringe ich es meinen Schülern bei der Fischereischeinausbildung bei.

Gruß
Nordfan :wink:
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Benutzeravatar
meyfisch
...
Beiträge: 778
Registriert: 05.11.2004, 23:13
Wohnort: hamburg

also...

Beitrag von meyfisch »

im grunde genommen ist es doch ganz einfach.

tierschutzgesetz §1

"...... niemand darf einem tier ohne vernünftigen grund schmerzen, leiden oder schäden zufügen"

und wer das gesetz bis zum ende durchliest, der macht sich dann einmal richtig gedanken zum catch und release und verhält sich entsprechend.

in diesem sinne

mf
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

hey Nordfan

und dann zitierst du mir jetzt mal bitte den passus, in dem der gesetzgeber mir die "sinnvolle verwertung" des fisches
be - oder vorschreibt oder das wort tolle "releasen" anderweitig im gesetz definiert.

kannst du nicht, gibt es nämlich nicht.

und du kannst mir auch nicht den passus zeigen in dem steht:

"gefangene maßige fische sind zu entnehmen und zu töten."

und das hat ja auch im gesetzestext einen grund, nämlich den,
dass der gesetzgeber diese zurücksetzgeschichte nicht positiv sondern negativ definiert.
so auch die ausführungen zur "sinnvollen Verwertung", wenn diese nicht gegeben ist entfällt der tatbestand.
und weiter auch §23Abs.: 7.
ordnungswidrig handelt, wer (..) zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren menschlichen Verzehr fischt...

such mal hier schleswig holsteinische KüFi Verordnung

oder hier

hessische FischereiVerordnung

zitier mir das doch einfach mal, dann glaub ich dir...


ja.. wir wollen keinen sport. wir wollen keine fischer, die die kreatur nicht respektieren und hier nur zum jux fischen.
wir wollen menschen die sich bei jedem fisch gedanken um ihr tun machen.

das argument ist ein formal logisches:
wer ja sagt zu schonzeiten und mindesmaßen, der sagt auch ja zum releasen.

denn wenn ich den 49`er Zander schwimmen lasse und den 50`er Zander ebenfalls,
dann release ich den großen und den kleinen nicht oder wie jetzt ? von der wortlogik her...
und das ganze wegen einem zentimeter.. ?
und dürfen darf ich das dann auf einmal auch nicht, oder wie ?

und du hast in der tat recht:
Mit releasen ist nicht gemeint, untermaßige oder geschonte Fische zurückzusetzen,
sondern fangfähige Fische zu beangeln und sie dann zurückzusetzen,
catch & release ist aber wiederum: fangfähige Fische zu beangeln um sie dann zurückzusetzen,

was aber in der babylonischen begriffsverwirrung nichts damit zu tun hat, dass ich fische jetzt auf einmal nicht mehr
zurücksetzten darf. natürlich darf ich. aus oben von mir erwähnten gründen, mit den zugehörenden paragraphen aus dem obigen post.

ich mein, ich würde mich ja bei dem thema weiss gott nicht so aus dem fenster lehnen, wenn ich hier nicht ein heimspiel hätte.
was denkst du dir denn ? das ich hier parolen laber oder was ?

und das ist auch der grund, warum ich mich hier in dieser diskussion so reinhänge.
es gibt eine menge unklarheiten und von alleine gehen sie nicht weg.


als weiter
Thorsten
-- dry or die --
Benutzeravatar
nordfan
...
Beiträge: 1354
Registriert: 06.05.2015, 18:36
Wohnort: Handewitt

Beitrag von nordfan »

@ tangathotty

Ich leite die Lehrmeinung einfach aus dem Tierschutzgesetz heraus ab.
Paragraf 1 wurde ja bereits zitiert.

Die Angelei aus lauter Drillgeilheit heraus, geht an diesem Grundsatz ganz klar vorbei.
Und das bringe ich den Junganglern bei.
Ich muss den Anfängern doch einen Richtwert mit auf den Weg geben. Das ist das Tierschutzgesetz.

Ich will auch keinen Stein werfen, denn ich habe selbst schon das Releasen durchgeführt.
Beim Hechtangeln in MV wird es sogar erwartet.

Den Begriff „Sportangler“ finde ich auch völlig deplatziert.
Aber viele sind nun mal im Verband-Deutscher-Sportfischer organisiert.

Ich glaube auch nicht, dass Du einfach nur lospolterst,
aber Deine Art zu schreiben hat hier in diesem Thread sicherlich den einen oder anderen provoziert.

Mich zum Schreiben dieser Zeilen. :grin:
Ist aber OK so!

Gruß
Peter :wink:
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Antworten