Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & release

Einigen Themen kann man einfach nicht entgehen.
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troutcontrol
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von troutcontrol »

Moin Manni,
Verordnungen werden von Ministerien (Verwaltungen) auf der Grundlage von Gesetzen erlassen (siehe Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung), insofern kann eine Fischereiordnung niemals das übergeordnete Gesetz sein....

Grüsse :wink:
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Achim Stahl
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Achim Stahl »

Moin,

Maqua hat geschrieben: Die von Achim kritisierte Äußerung von Herrn Spahn konnte im übrigen gar nicht anders ausfallen, da er ansonsten mit dem Tierschutzgesetz kollidieren würde.
Das hat nichts mit "in den Rücken fallen" zu tun, sondern ist bei uns Gesetzeslage, woran sich jeder zu halten hat.
Die Bestimmungen bzgl. Schonzeiten und Mindestmaße in der Ostsee werden auch nicht von Herrn Spahn, oder dem Bundesverband gemacht, sondern vom Landesverband SH.
Wenn man also andere als die bestehenden Bestimmungen wünscht, muss man dort ansetzen!
Nein Manni, mit Verlaub, das ist absolut falsch. Aus dem Tierschutzgesetz lässt sich nicht einmal ansatzweise ableiten, dass ich einen versehentlich gefangenen Fisch (Seeskorpion, Absteiger...) töten und gegebenfalls an irgendwelche Tiere verfüttern muss.

Herr Spahn hätte beispielsweise darauf hinweisen können, dass wir deutschen Angler alle eine Prüfung absolviert haben, und deshalb selbst mündig und kompetent genug sind, zu entscheiden, welchen (nicht geschonten) Fisch wir zur sinnvollen Verwertung entnehmen und welchen nicht. So, wie die Schweizer es uns gerade vorgemacht haben.



Viele Grüße!


Achim
Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Fischlein her.

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frank26
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von frank26 »

@achim
....Herr Spahn hätte beispielsweise darauf hinweisen können, dass wir deutschen Angler alle eine Prüfung absolviert haben, und deshalb selbst mündig und kompetent genug sind, zu entscheiden, welchen (nicht geschonten) Fisch wir zur sinnvollen Verwertung entnehmen und welchen nicht. So, wie die Schweizer es uns gerade vorgemacht haben......


Das finde ich ist ein toller Ansatz Achim !!!!
Sind wir doch alle geprüfte Angler und dazu noch mündig ,ich möchte eigenverantwortlich handeln auf Grundlage von guten Regeln und Gesetzen .
Nicht diesen ewigen bürokratischen sch... wo sich irgendwelche Leute aus daseinsberechtigung was neues viel besseres ausdenken , was zudem noch von der Praxis sowas von weit weg ist !

Gruß frank
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Werner Kampmann
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Werner Kampmann »

Aus dem Tierschutzgesetz lässt sich jedoch ableiten das keinem Tier unnötig Leid zugefügt werden darf! Und das geschieht bei Catch & Release nunmal. Natürlich gibt es verschiedenste Catch & Release Szenarien. Ich wäre auch dafür, Fische releasen zu dürfen die z.B. ungewollter "Beifang" sind, oder besonders erhaltenswert für die Fortpflanzung (ein dicker Laichdorsch z.B.). Aber "vorsätzliches" Catch & Release, sei es nun am Puff oder an irgendeinem Bergbach gehört meiner Meinung nach verboten! Ich denke darum geht es auch in erster Linie in der gesetzlichen Formulierung. Aber wie bereits gesagt, das übersehen oder ignorieren viele Angler gern. Denn es würde ja für viele bedeuten, weniger Angeln gehen zu müssen wenn das Gewässer nicht innerhalb kürzester Zeit leergefischt sein soll...

Ich sehe das Gesetz und dessen "Nebenwirkungen" auch kritisch. Aber immerhin regt es eine Diskussion an bei der viele vielleicht mal ihre Angelethik überdenken und das Tier mehr in den Mittelpunkt ihres Hobbys rücken. Und wird der Fisch auch noch so schonend zurückgesetzt.... wenn er die Möglichkeit hätte, würde er uns vermutlich vorher die Fresse polieren! :zoff:
Zuletzt geändert von Werner Kampmann am 08.02.2015, 01:17, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß, Heiko
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Thomas090883
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Thomas090883 »

Moin Heiko,

ich ziehe mal das Beispiel des Jägerns heran.
Der kann wählen, ob er das Tier, was er gerade im Visier hat "abknallt" oder nicht.
Ich als Mensch oder eben Angler weiß nicht, was ich als Nächstes an der Leine hab und entscheide in dem Moment, wo ich den Fisch angelandet habe, über Leben und Tot eines Lebewesen, welches ich von Gesetzeswegen her töten MUSS.
Ansonsten mach ich mich womöglich strafbar.

@Achim: Es gibt bereits mehrfach Rechtsprechungen und Durchführungshinweise, welche genau beschreiben das ein maßiger, nicht geschonter Fisch getötet werden muss.
Als Grund gilt in erster Linie der Nahrungserwerb. Nur mit dieser Absicht darfst du angeln gehen. Ob dir der gefangene Fisch schmeckt oder nicht.
Wie es dann im Rechtstreit aussieht, entscheidet allein der Richter.

Gruß Thomas
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Werner Kampmann
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Werner Kampmann »

Jo Thomas, aber der Jäger geht auch nicht mit einem Betäubungsgewehr los um Tiere zu schiessen die er dann wieder freilassen will. Klar is das Blödsinn... aber ich glaube es ist klar was ich meine.
Gruß, Heiko
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Maqua
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

@Martin, ich habe mich da verschrieben, das Zitat war aus dem Landesfischereigesetz und nicht aus der Verordnung.
Achim Stahl hat geschrieben: Nein Manni, mit Verlaub, das ist absolut falsch. Aus dem Tierschutzgesetz lässt sich nicht einmal ansatzweise ableiten, dass ich einen versehentlich gefangenen Fisch (Seeskorpion, Absteiger...) töten und gegebenfalls an irgendwelche Tiere verfüttern muss.
Streng ausgelegt, würde das Tierschutzgesetz hier schon greifen, auch wenn es nicht sinnvoll ist.
Ich denke aber, das auch in Zukunft niemand rechtliche Konsequenzen befürchten muss, wenn er einen Seeskorpion releast. ;)
Beim Absteiger sieht das aber schon anders aus, da er aufgrund der zu kurzen gesetzlichen Schonzeit nicht ausreichend geschützt ist, wäre eine Verlängerung dieser, meiner Meinung nach der richtige Weg.
Persönliche Schutzbestimmungen, wie sie viele für sich in Anspruch nehmen, sind gut und schön, bergen aber die Gefahr, das man halt gegen geltendes Recht verstößt.
Achim Stahl hat geschrieben:... dass wir deutschen Angler alle eine Prüfung absolviert haben, und deshalb selbst mündig und kompetent genug sind, zu entscheiden, welchen (nicht geschonten) Fisch wir zur sinnvollen Verwertung entnehmen und welchen nicht.
Sind wir geprüften Angler wirklich alle so mündig und kompetent um selbst zu entscheiden???
Die im Eingangspost erwähnten Stör-Poser haben vielleicht auch die Prüfung abgelegt!?
Möchtest du denen auch Entscheidungsfreiheit gewähren, was sie am Wasser zu tun oder zu lassen haben?
Ich denke wir werden auch in Zukunft als verantwortungsvolle Angler mit den bestehenden Gesetzen nicht kollidieren, auch wenn die eine oder andere Entscheidung in Eigenregie getroffen wird.
Die Auswüchse, die hier eigentlich das Thema waren, gehören allerdings verboten und bestraft.
Gruss Manni :wink:





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MeFoCarsten
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von MeFoCarsten »

Herr Spahn hätte beispielsweise darauf hinweisen können, dass wir deutschen Angler alle eine Prüfung absolviert haben, und deshalb selbst mündig und kompetent genug sind, zu entscheiden, welchen (nicht geschonten) Fisch wir zur sinnvollen Verwertung entnehmen und welchen nicht. So, wie die Schweizer es uns gerade vorgemacht haben.
Hrhrhr ... am Forellenpfft braucht man keine Prüfung und keinen Schein. Und in Schleswig Holstein auch nicht, Urlaubsschein für alle.
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frank26
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von frank26 »

@maqua
Das bringt es vielleicht auf den Punkt !
Ich fühle mich immer zwischen zwei Stühlen obwohl ich ne klare Meinung dazu habe .
Es ist eben nicht damit getan zu sagen ich bin Releaser oder Kochtopfangler . Beides bin ich nicht !

Ich werde erstmal so weiter verfahren , lasse mir den gefangen Fisch schmecken oder nach meinem Kenntnisstand noch was schwimmen , ganz ohne Fotosession mit Freude am Fischen .
Gruß
Frank
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Maqua
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

MeFoCarsten hat geschrieben: Hrhrhr ... am Forellenpfft braucht man keine Prüfung und keinen Schein. Und in Schleswig Holstein auch nicht, Urlaubsschein für alle.
In NRW braucht man auch in diesem Etablissement eine Sportfischerprüfung und Urlaubsschein oder zusätzliche Fischereiabgabe gibts hier auch nicht.
Ihr solltet euren Laden mal in Ordnung bringen. :grin:
Gruss Manni :wink:





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quallunaq
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von quallunaq »

Werner Kampmann hat geschrieben:Jo Thomas, aber der Jäger geht auch nicht mit einem Betäubungsgewehr los um Tiere zu schiessen die er dann wieder freilassen will. Klar is das Blödsinn... aber ich glaube es ist klar was ich meine.
Das ist doch aber In gewisser weise genau der Punkt und eben kein Blödsinn.
Der Jäger beobachtet und kennt die Bestände. Und wenn er schießt, dann in der Absicht das Tier "zu entnehmen" - die Parallele gibt es auch und zwar mit der Elektrofischerei. Catch - Zählen und Release gewissermaßen. Darum geht es aber den hier zitierten Anglern - egal ob Fliege oder Spinne - sicher nicht. Seien wir ehrlich: uns geht es (auch) um das Fangen.
Und ich bin voll bei Heiko wenn die Absicht hinter dem Fangen - was ohne Zweifel großen Reiz ausübt - das entnehmen des Fisches ist und nicht das Foto.
Wichtiger Unterschied zum Jäger: Wir könnenden nicht (oder nur in geringen Maße) steuern welchen Fisch wir an den Haken kriegen. Und genau in dem Moment obliegt es dem Angler zu entscheiden ob der Fisch den gesetzlichen Bestimmungen oder den selbst gestalten Bestimmungen (Absteiger etc) entspricht oder nicht. Loszuziehen, nur um zu Fangen, also ohne die Absicht einen Fisch auch zu entnehmen und "vernünftig" in der Küche zu verwerten finde ich definitiv nicht OK. Dann kann man auch einfach so in der Natur spazieren gehen wenn's in erster Linie darum geht draußen zu sein, auf Fotosafari fahren wenn man die Kreatur "überlisten" will oder auf Tontauben schießen wenn das der Kick ist.


Boris
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Broder
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Broder »

Also es gibt 2 Möglichkeiten. Erstens wie in England C&R,dh.,der Fisch wird nicht der Küche zugeführt und zwar nie! Richtig!

So machen es tatsächlich die Engländer, meine Onkels sind Engländer, er sagt immer ganz erschrocken " Die Polen fangen und essen die Fische!?!" :o
Es ist schocking für ihn jedesmal, dabei sind die Polen da in seinem Land jedesmal gemeint.
Abgesehen von "Wilden", die über das Königreich herfallen :ironie: , gibt es dort nur CR, dass heißt aber im Umkehrschluss, dass man die Fische nicht essen darf also ein bischen hier und ein Nischen da gibt es nicht.

Gesetzliche Bestimmungen brauchen klare Positionen. Also wollt ihr weiterhin den selbst gefangenen Fisch mit nach Hause nehmen und verzehren privat, dann gibt es auch kein CR.
So wie ihr Euch das vorstellt sooo och...naja dann mach ich halt mal ein nischen CR oder nimm den Fisch für die Küche nach Hause...ja so malso kann jeder wie er möchte ...
Das wird wohl nix also entwerder Kochtopfangelei oder CR und nixi Kochtopf, da kann man sich nur zwischen entscheiden und beides geht nun leider mal nicht also sucht euch was schönes aus!
Zuletzt geändert von Broder am 06.02.2015, 14:05, insgesamt 2-mal geändert.
Unser Universum funktioniert deshalb nahezu perfekt, weil es für Universen unendlich viel Zeit gibt um unendlich viele Universen zu testen und zu verwerfen bis unser Universum herauskam.
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Thomas090883
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Thomas090883 »

Broder hat geschrieben:Also es gibt 2 Möglichkeiten. Erstens wie in England C&R,dh.,der Fisch wird nicht der Küche zugeführt und zwar nie! Richtig!

So machen es tatsächlich die Engländer, meine Onkels sind Engländer, er sagt immer ganz erschrocken " Die Polen fangen und essen die Fische!?!" :o
Es ist schocking für ihn jedesmal, dabei sind die Polen da in seinem Land jedesmal gemeint.
Abgesehen von "Wilden", die über das Königreich herfallen, gibt es dort nur CR, dass heißt aber im Umkehrschluss, dass man die Fische nicht essen darf also ein bischen hier und ein Nischen da gibt es nicht.

Gesetzliche Bestimmungen brauchen klare Positionen. Also wollt ihr weiterhin den selbst gefangenen Fisch mit nach Hause nehmen und verzehren privat, dann gibt es auch kein CR.
So wie ihr Euch das vorstellt sooo och...naja dann mach ich halt mal ein Nischen CR oder nimm den Fisch für die Küche nach Hause...ja so malso kann jeder wie er möchte ...
Das wird wohl nix also entwerder Kochtopfangelei oder CR und nixi Kochtopf, da kann man sich nur zwischen entscheiden und beides geht nun leider mal nicht also sucht euch was schönes aus!
Ganz genau...und dem ist nun wirklich nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen.
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Matthias
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Matthias »

......ich weiss schon, warum ich viel im Ausland Angeln gehe. Da darf man noch Spaß an der Sache haben bzw. Spaß wird dort als guter Grund angesehen, um Angeln zu gehen.

Viele Grüße

Matthias
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frank26
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von frank26 »

Hallo broder
Ich möchte hier keinen Streit sähen muss dir aber mal kurz wiedersprechen :-(
Es hört sich so an wie du es beschreibst das alle "Engländer" nur noch catch releaser sind ?!
Ich habe gerade die großartigen Bilder vor Augen wie "Engländer Schotten Iren " einen schönen Lachs geschultert mit Ohrmarke versehen von dannen zieht :-)
Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden ??
Mein Kumpel ist beim schottischen fischereischutz und passionierter Angler On und Offshore und da wird längst nicht alles zurück gesetzt ! Außer natürlich an ausgewiesenen Strecken !!!! Die ja bekanntlich in UK deutlich mehr sind als in Deutschland .
Nur so am Rande ohne zu pieken!
Gruß
Frank
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