Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & release

Einigen Themen kann man einfach nicht entgehen.
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Hawk
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Hawk »

Ich glaube mit der Behauptung das mindestens 95% aller Süßwasser Fliegenfischer regelmäßig maßige Zielfische zurücksetzen liege ich nicht sonderlich weit daneben.
Ich kenne zumindest kaum jemanden der an einem Fluss mit 1 oder 2 Fischen Entnahmelimit gleich die ersten beiden 30er Forellchen abschlägt und dann wieder nach Hause fährt...
Von Beifängen wie Barben und Döbeln, oder auch Äschen die ja auch in vielen Gewässern zwar bedroht aber dennoch nicht geschützt sind will ich garnicht erst reden...

--> Die Regel ist echt selten dämlich, im Rest der Welt gibts immer mehr C&R Strecken und hier in Deutschland soll ich nicht verwertbare Fische abschlagen und als Tierfutter verwenden :cry:
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frank26
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von frank26 »

@achim
Hallo Achim
Nein ich knüppel nicht alles tot was an meinen Haken geht !

Ich gebe dir recht , die Umsetzung des Fischereirechts ist wirklich schwer umzusetzen !
Ich kenne dieses Problem von der Arbeit , Fischereischutz , die neuen Gesetze zum Thema Beigang 2015 bringt die Fischer auch in arge Schwierigkeiten !!
Ein Beispiel
Wenn ein Fischer in der Nordsee auf Scholle geht , alle Maße für fanggerät ect einhällt dann muss dieser Fischer zukünftig alles gefangenne aus dem Hol zukünftig verwerten !!!! Hast du mal einen Hol gesehen von so einem Baumkurenfischer ? Da ist nicht ein Viertel verwertbarer Fisch drin ... Und nu der Rest ????
Es wird d m Fischer wahrscheinlich nix anderes übrig bleiben als entweder das Fanggerät so anzugleichen das er nur noch Marktware fängt ( wird wohl kaum machbar sein ) oder das Fanggebiet verlässt um woanders saubere Ware zu fangen . Ich glaube kaum das das umsetzbar ist (rein persönliche Meinung ) aber es ist erst mal Gesetz !
Wenn ich auf meinen Zielfischzurück komme , eine Stelle beangle wo ich die ganze Zeit kleine mefos fange und zurücksetze oder die ganze zeit hornis fange die ich nicht evtl nicht haben will dann muss ich den Fangplatz wechseln und an anderer Stelle mein Glück versuchen .
. .. Der kleine Seeskorpion der sich an meinen Haken verirrt hat ....Lande ich nicht sondern versuche ich möglichst noch so vom Haken zu lösen , auch wenn das nicht Gesetz konform ist ... So bin ich nun mal
Achim ich habe mich eher kurz gefasst zu diesem Thema ( ich schreibe übers Smartphone )

Wenn man allein im Wasser steht und angelt steht mir genauso das Gesetz im Nacken wie jedem anderen

Das meinte ich mit dem Satz " seid waidmännisch und kennt eure Grenzen "

Viele Grüße frank
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Achim Stahl
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Achim Stahl »

Moin,

Zum Thema Fischereirecht:

Landesfischereigesetz SH:
§ 39
Tierschutz

(1) Ordnungsgemäße Fischerei hat im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorschriften stattzufinden. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (...)


3. das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)
Das heißt, es gibt bisher (!!!) keine Entnahmepflicht in SH. Nur der Vorsatz, jeden Fisch zurückzusetzen, ist verboten (wie immer man so einen Vorsatz nachweisen möchte).


Dazu auch der Jurist Robert Vollborn, Geschäftsführer vom LSFV-Sh:
Verboten ist außerdem "das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)". Da es nicht nachprüfbar ist, was ein Angler eventuell beabsichtigt, ist diese Vorschrift wertlos.
http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/124/9 ... e-in-kraft


Viele Grüße!


Achim
Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Fischlein her.

www.serious-flyfishing.de
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Carp4Fun »

Moin,

ich finde um die Meldung wird (allgemein, nicht hier speziell) deutlich zu viel Aufhebens gemacht. Da geht es klar um tierschutzwidrige Handlungen in gewerblichen Anlagen, die eigentlich nix anderes als den puren Speisefischabsatz (ok, mit nem gewissen Erlebnisfaktor) im Sinn haben sollten. Dass die (sogar nur vorläufige) Verdeutlichung dieser eigentlich völlig logischen Rechtsauffassung nun dazu führt, dass plötzlich in einem Atemzug über Speisefische in Angelteichen und gehegten Wildbeständen in offenen Gewässern gesprochen und 'ne wilde c&r-Grundlagendebatte entbrennt, erschließt sich mir nicht. ;)
Gruß
Sascha
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von OstfriesischerFischer »

@ all

Aber sind wir doch mal ganz ehrlich. Was will der Gesetzgeber eigentlich??? Einmal heißt es (zumindest früher) schont die Bestände u. die natürlichen Resoursen. UND dann kommen die mit so'n Müll-Gesetz zutage. Ich glaube die spinnen eh alle.
Sind sicher alles nur Bürokraten u. Paragraphenreiter die nur mit ihrem Ar... den Stuhl im Büro polieren und ohne irgendwelche Ahnung sind, von dem was sie per Gesetz durchsetzen wollen.


Ich sag nur, da scheiss ich was druff!!!! Wenn ich C&R machen möchte, dann mach ich das. Punkt :grin:
http://www.flyfishingfriends-ostfriesland-berlin.de

Schöne Grüße aus Ostfriesland


Günter
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Reverend Mefo
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Reverend Mefo »

Ich finde es total hirnrissig, das alles über einen Kamm zu scheren!

Heikos Aussage trifft zu 100% meinen Nerv! Wenn ich losgehe, um auf Meerforellen zu angeln, dann, um eine schöne, möglichst fette, blanke 45+ zu entnehmen und auf den Grill zu legen! DAS motiviert mich für meinen Angeltag, und nicht die braune 61er, die ich ohne Fototermin dann wieder release (natürlich nur in der Schonzeit, sonst muss ich sie ja abknüppeln :-x ). Ich freue mich dann zwar auch über den Fang, aber deswegen stehe ich morgens nicht in der Ostsee.

Genauso hat aber Achim nach meiner Einschätzung zu 100% recht, wenn er anprangert, dass das Gesetz dazu verpflichtet, Absteiger und Seeskorpione abzuknüppeln.

Ich kann doch auch nicht die Ostsee, die (relativ) große weite Wasserwüste mit dem kleinen Bafo-Wiesenbach in Niedersachsen gleichschalten!

An der Ostsee gibt es keine Pacht, und der Gesetzgeber zwingt mich also, am 30. September eine braune 40er (um es mal überspitzt zu formulieren) abzuknüppeln, wie auch jeden Horni, Sandaal etc im schlimmsten Fall zu FISCHMEHL zu verarbeiten. Natürlich ist die "Zielfisch" Definition genauso dehnbar wie ein Kaugummi nach 5 Minuten Intensivkatschen, und echte Auslegeware, aber Fuck! So wie momentan legislativ beschlossen geht es doch auch nicht!

Schön, dass der Bachpächter dann wenigstens ein eigenes Mindestmaß festlegen kann. Und dann? Dann knüppeln wir also erst jede 45er Bafo ab, die sich über Jahre in dem Fluss entwickelt hat und nun zufällig an den Haken ging. Klar, wir können natürlich das Angeln an dem Bach einstellen, das wäre dann tatsächlich die Konsequenz, dem Nabu den Schutz des Kormorans überlassen und den Bauern mangels "Lobby" dann seine Gülle wieder bis an den Bachrand kippen lassen. So kriegen wir dann auch ohne eigenes Hakenpiercing die Untermassigen weg. Keine Lösung.

Es ist sicherlich schwierig, per Gesetz die fischenden Natürschützer von den Youtube-Poserprolls am Fropuff zu trennen, auf die der ganze Gesetzetsentwurf wohl zielte, aber ein bisschen mehr Kreativität ist hier doch allein schon für die Existenzberechtigung solcher Politikentglei ...äh ... scheidungen notwendig. Die ganze "Angler"-Welt Deutschlands nach einem politischen "Ich Tarzan - Du Jane" Binärprinzip zu regeln ist aus vielerlei hier schon genannten Gründen für den Artenschutz ein dampfender Haufen Bullshit!

Hoffentlich fange ich am Wochenende nur fette blanke Ü50er, sonst komme ich wohlmöglich noch aufgrund eventueller Affekthandlungen in den Knast.
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Ammaluschi
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Ammaluschi »

Der ein oder andere Fisch ist aber auch so was von glitschig. Da ändert auch eine neue gesetzliche Regelung nichts.
Aus meiner Sicht mal wieder viel Lärm um Nichts. Ich bin da eher gleichmütig und versuche nur schonend mit meinem Hobby umzugehen und die damit möglicherweise verbundenen Qualen für andere Kreaturen zu minimieren.
Ich kann mit dieser Veränderung umgehen.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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frank26
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von frank26 »

[quote="Ammaluschi"]Der ein oder andere Fisch ist aber auch so was von glitschig. Da ändert auch eine neue gesetzliche Regelung nichts.
Aus meiner Sicht mal wieder viel Lärm um Nichts. Ich bin da eher gleichmütig und versuche nur schonend mit meinem Hobby umzugehen und die damit möglicherweise verbundenen Qualen für andere Kreaturen zu minimieren.
Ich kann mit dieser Veränderung umgehen.[/


Da geh ich mit !!!
Viele Grüße
Frank
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Thomas090883
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Thomas090883 »

Reverend Mefo hat geschrieben:
Schön, dass der Bachpächter dann wenigstens ein eigenes Mindestmaß festlegen kann.
Darf er das denn?
Ich denke, dass Thema ist vielleicht doch "brisanter" als einige vermuten.
Im aktuellen Fall geht es um einen Angelteichbetreiber der die Teiche entweder gepachtet hat oder sogar Eigentümer ist.
In der Vergangenheit sind solche Anlagen eher unbeobachtet nebenher gelaufen. Familienangeln teils ohne Fischereischein etc. pp.
Da sie nun aber immer mehr in den Fokus rücken, kommen solche Beiträge eben in der Öffentlichkeit an und stellen die gesamte Anglerschaft in ein schlechtes Licht.

Warum kann der Betreiber nun also nicht selbst entscheiden, welche Fische aus hegerischer Sicht wieder zurückgsetzt werden? Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht und geht somit vor Länderrecht. Fischereirecht ist Ländersache, muss sich aber an die Bestimmungen des Bundesrechts halten. Folglich gelten die Gesetze auch für Pächter und Angelteichbetreiber in den jeweiligen Bundesländern.

Zwischenmaße wie an der Möhne, Ahr, Traun -um nur einige Beispiele zu nennen- sowie die strikte Vorgabe "Catch & Release" dürfte es demnach laut Gesetz nicht geben, denn es steht im Konflikt mit dem Bundestierschutzgesetz und dem Landesfischereirecht / -gesetz.

Keines der Gesetze erlaubt -meines Wissens nach- das Festlegen eigener Schonzeiten und Mindestmaße.

Gruß Thomas
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

Reverend Mefo hat geschrieben: An der Ostsee gibt es keine Pacht, und der Gesetzgeber zwingt mich also, am 30. September eine braune 40er (um es mal überspitzt zu formulieren) abzuknüppeln...
Hallo Felix, einfach mal konsequent sein!
Hier im Forum gibt es viele, die über das gesetzliche Maß hinausgehende, persönliche Anforderungen an eine Meerforelle stellen, um sie zu entnehmen.
Das geht über braune Fische im Herbst, schlanke Absteiger im Frühjahr, bis zu persönlichen Mindestmaßen.
Wenn du keine braunen Meerforellen magst, warum gehst du dann Ende September, wo man hauptsächlich auf braune Fische trifft, zum Meerforellenfischen???
An den Bächen geniessen die Forellen eine 5monatige Schonzeit, an der Ostsee ist aber kaum einer (keiner) derjenigen, die sich mit ihren persönlichen Schutzbestimmungen gerne an vorderster, moralischer Front sehen dazu zu bewegen, die Mefoschonzeit mal für sich persönlich auf 5 Monate auszudehnen, obwohl er damit allen Zweifeln in bezug auf braune oder schlanke Fische aus dem Weg gehen würde.
Ich sehe das als Inkonsequenz.

Im übrigen werden auch für die Ostsee Schonzeiten und Mindestmaße erlassen und wenn einem die nicht passen, muss man eben persönlich aktiv werden um eine Änderung der Bestimmungen zu erreichen.
Und damit meine ich nicht, in einem Forum über die bestehende Gesetzeslage zu wettern, sondern vielleicht mal über Verbandsarbeit nachzudenken.
Reverend Mefo hat geschrieben:Schön, dass der Bachpächter dann wenigstens ein eigenes Mindestmaß festlegen kann. Und dann? Dann knüppeln wir also erst jede 45er Bafo ab, die sich über Jahre in dem Fluss entwickelt hat und nun zufällig an den Haken ging.
Falsch verstanden!
Mit einem Zwischenschonmaß werden bei uns (Rur) die besonders wertvollen Laichforellen von 40-55cm geschont.
Alle Forellen von 30-40cm sowie alle über 55cm können (sollen) entnommen werden.
Mit solchen Zwischenschonmaßen hat man als Gewässerbewirtschafter ein excellentes, über das gesetzliche Maß hinausgehende Mittel in der Hand um den Fischbestand zu regulieren.
Reverend Mefo hat geschrieben:Es ist sicherlich schwierig, per Gesetz die fischenden Natürschützer von den Youtube-Poserprolls am Fropuff zu trennen...

Umso glücklicher sollten wir über entsprechende Rechtsprechung sein, die dafür sorgt, das diese "Poserprolls" von der Bildfläche verschwinden.

Die von Achim kritisierte Äußerung von Herrn Spahn konnte im übrigen gar nicht anders ausfallen, da er ansonsten mit dem Tierschutzgesetz kollidieren würde.
Das hat nichts mit "in den Rücken fallen" zu tun, sondern ist bei uns Gesetzeslage, woran sich jeder zu halten hat.
Die Bestimmungen bzgl. Schonzeiten und Mindestmaße in der Ostsee werden auch nicht von Herrn Spahn, oder dem Bundesverband gemacht, sondern vom Landesverband SH.
Wenn man also andere als die bestehenden Bestimmungen wünscht, muss man dort ansetzen!
Gruss Manni :wink:





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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

Thomas090883 hat geschrieben:
Reverend Mefo hat geschrieben:
Schön, dass der Bachpächter dann wenigstens ein eigenes Mindestmaß festlegen kann.
Darf er das denn?
Ich denke, dass Thema ist vielleicht doch "brisanter" als einige vermuten.
Im aktuellen Fall geht es um einen Angelteichbetreiber der die Teiche entweder gepachtet hat oder sogar Eigentümer ist.
In der Vergangenheit sind solche Anlagen eher unbeobachtet nebenher gelaufen. Familienangeln teils ohne Fischereischein etc. pp.
Da sie nun aber immer mehr in den Fokus rücken, kommen solche Beiträge eben in der Öffentlichkeit an und stellen die gesamte Anglerschaft in ein schlechtes Licht.

Warum kann der Betreiber nun also nicht selbst entscheiden, welche Fische aus hegerischer Sicht wieder zurückgsetzt werden? Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht und geht somit vor Länderrecht. Fischereirecht ist Ländersache, muss sich aber an die Bestimmungen des Bundesrechts halten. Folglich gelten die Gesetze auch für Pächter und Angelteichbetreiber in den jeweiligen Bundesländern.

Zwischenmaße wie an der Möhne, Ahr, Traun -um nur einige Beispiele zu nennen- sowie die strikte Vorgabe "Catch & Release" dürfte es demnach laut Gesetz nicht geben, denn es steht im Konflikt mit dem Bundestierschutzgesetz und dem Landesfischereirecht / -gesetz.

Keines der Gesetze erlaubt -meines Wissens nach- das Festlegen eigener Schonzeiten und Mindestmaße.

Gruß Thomas
Das ist falsch, Thomas!
Im Rahmen seiner Hegepflicht kann jeder Gewässerbewirtschafter über das gesetzliche Maß hinausgehende Mindestmaße bzw. Schonzeiten festlegen.
Er darf diese nur nicht unterschreiten!
Wie ein Hegeauftrag am Forellenpuff zu bewerten ist, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. :oops :q:
Gruss Manni :wink:





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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Thomas090883 »

Moin Manni,

wie gesagt..ich kann nichts entsprechendes dazu findes, was besagt, dass auch aus hegerischer Sicht eigene Schonzeiten und Mindestmaße festgelegt werden dürfen.

Es wird lediglich vereinsintern geregelt.
Gefundenen Beitrag: Hecht Mindestmaß vereinsintern 70cm, Mindestmaß lt. Landesfischereigesetz 50cm.

Der Hecht dürfte rein rechtlich entnommen werden. Dies könnte aber laut der Vereinsatzung zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Bisher habe ich nur lesen können, dass die obere Fischereibehörde Mindestmaße und Schonzeiten festlegt. So zumindest in SH.

Gruß Thomas
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

Da es in fast allen Vereinen so gehandhabt wird, gehe ich davon aus, das es rechtmäßig ist, solange die durch das Landesgesetz vorgegebenen Maße oder Schonzeiten nicht unterschritten werden.

Zur Hegepflicht bzw. Hegeplan ein Auszug aus dem Landesfischereigesetz NRW, woraus dies auch abzuleiten ist. (Punkt 2 und 3)

"...(3) Im Hegeplan sind der Bedeutung des Gewässers angemessene Bestimmungen zu treffen über:

1. Maßnahmen zur Ermittlung des Gewässerzustandes und zur Ermittlung des Fischbestandes,

2. Maßnahmen zur Erhaltung des Fischbestandes und zum Fischbesatz,

3. das Ausmaß des Fischfangs aufgrund der natürlichen Nahrungsgrundlage und des Fischaufkommens,

4. die statistische Erfassung der Fänge und des Besatzes,

5. Maßnahmen zur Selbstüberwachung der Durchführung des Hegeplanes...."
Zuletzt geändert von Maqua am 06.02.2015, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss Manni :wink:





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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Thomas090883 »

Tja Manni,

da ist natürlich viel "Spielraum" vorhanden.
Trotzdem gibt es da übergeordnete Gesetze.
Höhrere Mindesmaße und Schonzeiten läuchten ein aber Zwischenmaße und ganzes Entnahmeverbot ausdrücklich nicht geschonter Arten. Da weiß ich nicht recht.

Ich frag mal jemanden, der sich damit auskennt..zumindest müsste. :+++:

Gruß Thomas
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Re: Verbot von Trophäenfischerei rechtmäßig - catch & releas

Beitrag von Maqua »

Hallo Thomas, was ich da zitiert habe, ist das übergeordnete Gesetz! ;)
Der Spielraum den so ein Hegeplan lässt, ist natürlich nötig um auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse der verschiedenen Gewässer eingehen zu können.
Aber frag mal nach, ich mach das auch und bin gespannt.
Gruss Manni :wink:





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