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Ab 1.10.14 also erlaubt !
Einschränkung am Brodtener Ufer
- marioschreiber
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- Wohnort: Großenbrode
Re: Einschränkung am Brodtener Ufer
Dann hat wohl die Vernunft gesiegt! Danke für die Info!
Gruß Udo
Gruß Udo
Re: Einschränkung am Brodtener Ufer
Hallo,
zwar bin ich froh, dass sich nun alles zum Guten gewendet hat, finde aber, dass die ganze, überaus ärgerliche Geschichte nicht hätte sein müssen. So muss man sich denn aufregen, dass es möglich ist, dass man mit solchen Streichen die Zeit verschwendet bekommt. Es ist ja auch nicht so, dass die Lübecker Bürgerschaft den Terminkalender nicht ausreichend gefüllt bekäme. In der Zeit hätte man schön Figuren in die Hecke schneiden und den Feldstecher polieren können.
zwar bin ich froh, dass sich nun alles zum Guten gewendet hat, finde aber, dass die ganze, überaus ärgerliche Geschichte nicht hätte sein müssen. So muss man sich denn aufregen, dass es möglich ist, dass man mit solchen Streichen die Zeit verschwendet bekommt. Es ist ja auch nicht so, dass die Lübecker Bürgerschaft den Terminkalender nicht ausreichend gefüllt bekäme. In der Zeit hätte man schön Figuren in die Hecke schneiden und den Feldstecher polieren können.
Gruß, Anton!
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Dr. Raymond Stantz: I think we'd better split up.
Dr. Egon Spengler: Good idea.
Dr. Peter Venkman: Yeah... we can do more damage that way.
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Dr. Raymond Stantz: I think we'd better split up.
Dr. Egon Spengler: Good idea.
Dr. Peter Venkman: Yeah... we can do more damage that way.
Re: Einschränkung am Brodtener Ufer
Na ja, zum Guten hat sich aber immer noch nicht alles gewendet. Was nützt mir die offizielle Genehmigung zum Watangeln, wenn die Fischer immer noch dieses komische mittelalterliche, lübsche, Recht haben, direkt unter Land ihre Netze zu stellen.Streamer hat geschrieben:Hallo,
zwar bin ich froh, dass sich nun alles zum Guten gewendet hat, finde aber, dass die ganze, überaus ärgerliche Geschichte nicht hätte sein müssen.
Es wird dort immer schlimmer. Da angelt man, wie heute wieder einmal erlebt, in den Morgen hinein und stellt fest, dass man vor einer kilometerlangen Netzwand geangelt hat. Ich könnt k..... . Wird immer schlimmer in diesem Revier. Es gibt kaum noch Tage an denen nicht irgendein Fischer aus Lübeck, Niendorf oder sonstwo her, seinen Raubbau betreibt.
Ich hätte in den Kahn reinwerfen können.
Solche Bilder sieht man dann......
Gruß Rhöde
Re: Einschränkung am Brodtener Ufer
Laut Auskunft der Gothmunder Fischer dürfen die Niendorfer da gar nicht fischen. Die sind sich scheinbar untereinander auch nicht ganz grün...
Re: Einschränkung am Brodtener Ufer
Ja , schlimm
aber hier kommt etwas Licht ........
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§ 14
Niendorfer Fischer / Fischerin
(1) Die Hansestadt Lübeck kann bis zu 12 Niendorfer Fischer / Fischerinnen zur Fischerei im Fischereibezirk IV jeweils für die Dauer eines Jahres zulassen. Die Erlaubnis beschränkt sich auf:
a) Die Wasserfläche, die durch die folgenden Verbindungslinien eingegrenzt ist:
südwestlich der Verbindungslinie Harkenbeek - Gömnitzer Berg,
nordwestlich der Verbindungslinie Steinrifftonne Brodten-Ost - Gaststätte Hermannshöhe (Flaggenmast),
nordöstlich der Verbindungslinie Harkenbeek - Haffkruger Feld (Kreuzung der Küstenstraße mit der Segeberger Straße an der Ortsgrenze Haffkrug/Scharbeutz),
südöstlich der Verbindungslinie das gefällte Lot der Verbindungslinie Harkenbeek - Gömnitzer Berg zu dem Turm des Kinderheimes Niendorf und
b) das Fischen mit Stellnetzen und Langangelleinen.
(2) Die Zulassung gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Niendorfer Fischer / die Fischerin
a) die Prüfung als Fischermeister / die Fischereimeisterin abgelegt hat und
b) dass er Mitglied des Vereins Niendorfer Fischer e.V. ist.
Quelle:http://bekanntmachungen.luebeck.de/i...on=view&id=583
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aber hier kommt etwas Licht ........
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§ 14
Niendorfer Fischer / Fischerin
(1) Die Hansestadt Lübeck kann bis zu 12 Niendorfer Fischer / Fischerinnen zur Fischerei im Fischereibezirk IV jeweils für die Dauer eines Jahres zulassen. Die Erlaubnis beschränkt sich auf:
a) Die Wasserfläche, die durch die folgenden Verbindungslinien eingegrenzt ist:
südwestlich der Verbindungslinie Harkenbeek - Gömnitzer Berg,
nordwestlich der Verbindungslinie Steinrifftonne Brodten-Ost - Gaststätte Hermannshöhe (Flaggenmast),
nordöstlich der Verbindungslinie Harkenbeek - Haffkruger Feld (Kreuzung der Küstenstraße mit der Segeberger Straße an der Ortsgrenze Haffkrug/Scharbeutz),
südöstlich der Verbindungslinie das gefällte Lot der Verbindungslinie Harkenbeek - Gömnitzer Berg zu dem Turm des Kinderheimes Niendorf und
b) das Fischen mit Stellnetzen und Langangelleinen.
(2) Die Zulassung gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Niendorfer Fischer / die Fischerin
a) die Prüfung als Fischermeister / die Fischereimeisterin abgelegt hat und
b) dass er Mitglied des Vereins Niendorfer Fischer e.V. ist.
Quelle:http://bekanntmachungen.luebeck.de/i...on=view&id=583
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