Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Wir versuchen gerade eine Unterschriftenaktion zu starten, in der darum gebeten wird die muskelgetriebenen Fahrzeuge (Bellyboat und Kayak) aus der 1sm-Regelung auszunehmen.

Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Ministerium wurde mitgeteilt das Änderungen einzig über den LAV-MV eingebracht werden könnten !

Also sollten Unterschriftenlisten oder auch andere Scheiben unbedingt an den LAV gehen.

Das Ministerium hat vom LAV zur Novellierung der KüFVO eine Vorabstellungnahme haben wollen.
Diese hat der LAV abgegeben, indem er Schleppangeln so definiert hat, daß das Angeln vom aktiv angetriebenen Boot (Motorboot, Segelboot und mit Muskelkraft angetriebene Wasserfahrzeuge) als Schleppangeln gilt. Ein Angeln vom nicht aktiv angetriebenem Boot wird als Driftfischen definiert.

Leider ist auf die BB´s und Kayaks da keine Rücksicht genommen worden.

Wir sind noch im Schriftwechsel mit dem LAV und dem Ministerium um erst mal zu klären wie der Weg aussehen muss den wir gehen...

Ich hoffe das wir einige Stimmen zusammen bekommen.
Auch von Anglern die es nicht direkt betrifft.

Klar ist das es zu Einschränkungen kommen wird !
Jetzt muss man eben versuchen diese so gering wie möglich zu halten.
Der Regelung mit der 1sm wird sich kaum ganz streichen lassen, da es da um "höhere Ziele" geht.
Man kann jetzt nur versuchen die BB´s und Kajaks aus dieser "Sippenhaft" zu nehmen, da sie die Umwelteinschränkungen die vermieden werden sollen nicht verursachen.
Wir stören weder durch Lärm noch durch Wellenbildung. Wir verlieren weder Öl noch Benzin, noch beschädigen oder zerstören wir das Fanggerät der Fischer.
Wir angeln mit relativ leichtem Geschirr, meist nur mit ein oder zwei Ruten und sind so beweglich das wir Netzen mit Leichtigkeit ausweichen können.

Die 1sm-Regel würde für uns entweder einem generellen Schleppangelverbot gleich kommen, oder uns wirklich so weit auf die offene See vertreiben das es kaum noch zu verantworten wäre

Ich hoffe das uns auch die Watangler unterstützen !?

Kajaks und BB´s kommen den Watanglern ja kaum in die Quere.

Sollte die Aktion Gestalt annehmen melde ich mich ...
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

So, ich habe die gesammelten Informationen noch mal gebündelt !
Wir haben eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen und würden uns freuen wenn uns möglichst viele unterstützen, selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sein sollten.
Lest es euch einfach mal durch :



Unterschriftensammlung zur Novellierung der KüFo-MV
(Schleppangelverboot auch für Kajak- und Bellybootangler innerhalb einer Seemeile zum Ufer)



Das Ministerium für Landwirtschaft-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat vor, dass die Küstenfischereiverordnung KüFVO Mecklenburg-Vorpommern zu novellieren (ändern / ergänzen).

Die vorgesehenen Änderungen wurden dem Landesanglerverband M-V e.V. und dem
Landesfischereiverband M-V e.V zur Einsicht zugestellt.

Eine kurze Ankündigung ist auf der Homepage des LAV M-V in den „Meldungen“ zu lesen :
( http://www.lav-mv.de/mitteilungen.php?p ... load=#id35 )

Zu diesen Änderungen hat es eine Vorabstimmung mit Kompromisslösung im Landesfischereiverband M-V e.V. gegeben.

Hier die wichtigsten, Bellyboat- und Kajakangler direkt betreffende Punkte :

Schleppangeln soll als Angeln vom aktiv angetriebenen Boot definiert werden. Das heißt, dass in den betreffenden Gebieten nicht von Wasserfahrzeugen geangelt werden darf, welche mittels Motorkraft, Wind oder Muskelkraft angetrieben werden.

Es sind folgende Gebiete für das Schleppangelverbot vorgesehen:

a) Fischereibezirke nach § 14 Abs. 1 KüFVO

b) Seegebiet nördlich des Darß und der Halbinsel Zingst innerhalb der Basislinie

c) Seegebiet zwischen Hiddensee und Rügen innerhalb der Basislinie

d) Tromper Wiek innerhalb der Basislinie (Anm.: Wiedereinführung des Schleppangelverbotes)

e) Prohner Wiek innerhalb der Basislinie

f) Seegebiet zwischen Buksspitze (östliche Länge 11° 41`E) und Graal-Müritz (östliche Länge 12 ° 14,5 `E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer

g) Seegebiet zwischen Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und Groß Klützhöved (östliche Länge 11 ° 10,75 `E) innerhalb einer Entfernung von 1 Seemeile vom Ufer.

Das heißt, daß das Schleppangeln bei den Gebieten unter f) und g) erst ab 1 sm (~1,8 km!) gestattet ist.

Eine für uns aus Sicherheitsgründen kaum mögliche Uferentfernung!

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Dies würde Bellyboat- und Kajakangler sehr stark treffen, da etwa 50% der Mecklenbug-Vorpommerschen Küste davon betroffen wäre (siehe Karte) !

Das Motiv für das Schleppangelverbot innerhalb der 1 sm-Zone in weiten Bereichen von MV wird leider nicht klar. Sollte es dem Schutz der Ufervögel dienen, so wäre eine Einschränkung für motorgetriebene Fahrzeuge völlig ausreichend.

Sollen Wasservögel durch Motorboote und deren Lärm und Verschmutzung nicht beeinträchtigt werden? Oder sollen gar die Fischer ihre Netze ungestört(er) auslegen können? Für Kayak-Angler sowie Angler, die vom Belly-Boot aus fischen, würde die Einschränkung einem generellen Verbot des leichten Schleppangelns (meist nur mit einer Rute) gleichkommen, da kein vernünftiger Mensch mit solchen Wasserfahrzeugen so weit auf die Ostsee hinausfährt.
Wenn es Angler dann dennoch tun und verunglücken, wird die Öffentlichkeit sicher nachfragen und u. U. mit dem Finger auf die Politik zeigen. Man sollte außerdem bedenken, dass das Störpotential oder eine Umweltverschmutzung von Kayaks und Belly-Booten mangels Motorantrieb faktisch nicht gegeben ist. Eine Einschränkung für diese Wasserfahrzeuge ist daher nicht nachvollziehbar.

Der LAV-M-V schrieb das, Zitat :
„...ein Verband niemals hundertprozentig seine Interessen durchsetzen kann!“

Aber ist es nicht trotzdem seine Pflicht so viel wie möglich für seine Mitglieder heraus zu holen ?!

Auf Anfrage beim Landesministerium erhielten wir folgende, aufschlussreiche Antwort:

Zitat:
„...Die Landesregierung prüft momentan, welche Regelungen zur Berufs- und Freizeitfischerei im Rahmen der Küstenfischereiverordnung - KüFVO M-V vom 28. November 2006, geändert am 22. Oktober 2009, anzupassen sind. Zwar hat es dazu bereits erste Gespräche mit dem Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seinen Mitgliedsverbänden gegeben, ein aktualisierter Entwurf zur Änderung der vorgenannten Verordnung liegt bislang jedoch noch nicht vor. Es ist vorgesehen, im ersten Halbjahr 2013 im Rahmen einer Verbandsanhörung einen ersten Verordnungsentwurf bekannt zu geben. Ich empfehle Ihnen, sich im Rahmen dieses Verfahrens entsprechend einzubringen...( ... )...die Öffentlichkeitsbeteiligung hat entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung II zum Erlass von Rechtsvorschriften durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern - Bekanntmachung des Innenministeriums vom 2. Dezember 2008 (AmtsBl. M-V 2009, S. 2) zu erfolgen. Nach diesen Richtlinien sind bei Rechtssetzungsvorhaben direkt betroffene Normadressaten, zu denen zum Beispiel Verbände oder Kammern gehören, zu beteiligen...“

Mit anderen Worten : Wir können nicht direkt bei der Landesregierung etwas bewirken, können aber auf den LAV M-V einwirken, damit dieser unsere Vorschläge mit in das Anhörungsverfahren einfließen lässt !

Bei einem Telefonat mit Herrn Blume vom zuständigen Landesministerium sagte dieser auf die Frage welche Möglichkeiten wir haben Einfluss zu nehmen, bzw. unseren Standpunkt zu der ganzen Angelegenheit darzulegen, das dieses einzig über den Landesanglerverband MV möglich ist!

Das Ministerium hat vom LAV zur Novellierung der KüFVO eine Vorabstellungnahme haben wollen. Diese hat der LAV abgegeben, indem er Schleppangeln so definiert hat, dass das Angeln vom aktiv angetriebenen Boot (Motorboot, Segelboot und mit Muskelkraft angetriebene Wasserfahrzeuge) als Schleppangeln gilt. Ein Angeln vom nicht aktiv angetriebenem Boot wird als Driftfischen definiert.

Sicherlich ist diese Definition des Schleppfischens grundsätzlich richtig, nur sollte an der Küste zwischen Trollingbooten und muskelgetriebenen Fahrzeugen unterschieden werden !
Muskelbetriebene Boote 1 Seemeile und mehr von der Küste zu verbannen ist allein aus sicherheitstechnischen Gründen kaum tragbar.

Vielleicht also lassen sich die Herren des LAV dazu bewegen die mit Muskelkraft betriebenen Wasserfahrzeuge in Ihrer nächsten Stellungnahme bei der Anhörung im Frühjahr von dem vorgesehenen Verbot auszunehmen.

Deshalb geht der Aufruf an alle, sich an unserer Unterschriftenaktion zu beteiligen und die geplanten Änderungen auch anderen bekannt zu machen!

Download Unterschriftenliste

Bitte druckt Euch die Unterschriftenliste aus und sammelt fleißig Unterschriften. Diese solltet ihr bis 28.Februar 2013 an die unten angegebene Adresse geschickt werden (Ron- E. Lühnsdorf). Dieser sammelt sie, packt alle in einen Ordner und wird sie dann dem LAV Mecklenburg- Vorpommern, sowie in Kopie dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Eventuell lässt sich das ja auch mit einem kleinen Pressetermin verbinden.

Vielleicht schaffen wir von der "Basis" es endlich einmal etwas zu unseren Gunsten zu bewegen !!!

Bitte sendet die ausgefüllten Listen bis zum 28.Februar 2013 an:

Ron- E. Lühnsdorf
Hauptstr. 64
14776 Brandenburg an der Havel

Wer nun selbst noch dagegen Protest einlegen, demonstrieren, sich erkundigen oder irgendwie etwas unternehmen möchte, kann sich an nachfolgende Adressaten wenden. Ich möchte Euch jedoch in unser Aller Interesse bitten, dass ein Schreiben, eine Mail oder gar ein Telefonat immer höflich, mit dem gebotenem Respekt und sachlich sein sollte! Niemand wird positiv auf uns reagieren, wenn wir unflätig, unhöflich, ausfällig oder gar illegal tätig würden!

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Landesanglerverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.
Siedlung 18 a
19065 Görslow
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Die Unterschriftenliste ist schon über 250 mal heruntergeladen worden !
Mal sehen was am Ende wirklich zusammen kommt .

Ich möchte euch noch mal dazu aufrufen mitzumachen, Listen zu drucken, zu füllen und zu uns zu schicken .

Ich möchte endlich mal sehen das auch wir etwas bewegen !!!
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Fischbox
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Fischbox »

Der ganze Müll stinkt doch seemeilenweit gegen den Wind nach Schmuh! :evil: Wenn ich das richtig verstanden habe, setzt sich der LAV M-VP weniger für die Angler als für die Fischer ein. Sitzt da etwa irgendwo der falsche Mann an der richtigen Stelle? Es konnte bisher noch kein vernünftiger Grund genannt werden, warum hier eine Reglementierung nötig ist. Ich denke die Fischer wollen den Angler aus der interessanten Zone vertreiben. Ein Konkurrent weniger und die Netze nehmen auch nicht soviel Schaden. Das ist doch sehr angenehm für den Fischer.
Der Angler wird hier hundsmiserabel von seinen Vertretern vertreten, denn der LAV arbeitet hier nur den Fischern zu und das ist mehr als bedenklich. Was kann man machen? Unabhängige Medien einschalten? Gibt es die? Leider weiß ich auch nicht wen man da vor den Karren spannen kann. Der LAV steht zumindest nicht auf der Seite derer die er unterstützen soll. Da sind bestimmt Gelder geflossen, denn die angedachtenen Massnahmen sind viel zu sinnfrei als das sie verantwortungsvoll verhandelt bzw. ausgearbeitet sein können.
Und diese vielen unterschiedlichen Zonen! Welch ein Verwaltungswahnsinn... :cry:

Wird eigentlich noch von anderer Seite ernsthaft gegen diesen Irrsinn vorgegangen. Ist es den Anglern in M-VP egal? Ich vermisse da einen Aufschrei der Entrüstung. Vielleicht gibt aber auch nur das Internet nicht genug her.
Gruß aus dem und in den Norden --- Thomas
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Das Problem ist das kaum Infos im Netz zu finden sind.
Das LAV-MV hat nur kurz am Rande erwähnt das er den Vorabentwurf der Landesregierung zur Ansicht bekommen hat und Anmerkungen dazu machen konnte (zusammen mit dem Fischereiverband).
Es waren z.b. 300 Meter Netzabstand zum Ufer vorgesehen.
Fischerei- und Angelverband haben darauf hin 200 Meter vorgeschlagen !
Und nennen das dann in einer Mail an mich einen "annehmbaren Kompromiss" ! :evil:

Ich denke das die Fischer einfach die stärkere Lobby haben.
Und ganz sicher geht es denen um den Schutz ihrer Netze.

Angedacht ist es alle Schleppangler 1,8 km (1sm) weit raus zu verbannen.
Dazu wurde der LAV von der Landesregierung gebeten "Schleppen" zu definieren.
Leider sind laut Definition auch muskelgetriebene Fahrzeuge mit darunter gefallen, so das BB und Kayak auch so weit raus müssten wenn das durch geht.

Ein paar Fischer setzen ihre Interessen jetzt gegen tausende von Anglern durch ! :x
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Fleeesch
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Fleeesch »

Das ist echt ein schlechter Witz!
Gruß Micha
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von ADDI »

In Mecklenburg-Vorpommern haben die Vertretung der Angler (LAV) und die der Berufsfischer (LFV) den gleichen Geschäftsführer, Axel Pipping......

Ein Hund beist nie die Hand die ihn füttert,und weil er von Anglern wenig hat und erwarten kann.....wird eben die Fraktion der Fischer bevorzugt -da zählen nur rein wirtschaftliche Interessen :-evil:
Das meiste Geschirr was in den Netzen hängen bleibt ist ja nicht mal von den Schlepp und Spinnanglern guckst du hier : http://www.blinker.de/bild_popup.php?ob ... 3_grafik=1
sondern aus der Fraktion der kleinboot Pilkfischer.....hoffen die etwa nen Dorsch zu überreden aus'm Netz zu schwimmen und an ihren Pilker anzubeißen??

Also ist es kein Wunder das sich die Fischer wehement gegen die Angler versuchen durchzusetzen,und bei einem Vertreter der auf beiden Hochzeiten tanzt frunzt sowas besonders gut....leider zu unserem Nachteil
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ADDI
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von ADDI »

marioschreiber hat geschrieben:.....
Es waren z.b. 300 Meter Netzabstand zum Ufer vorgesehen.
Fischerei- und Angelverband haben darauf hin 200 Meter vorgeschlagen !
.......
Und ganz sicher geht es denen um den Schutz ihrer Netze.
Die 200m wird es warscheinlich auch nur noch in schmalen Korridoren geben......

Die Netze sind da eher nebensächlich,denen gehts eher darum die Konkurenz auszuschalten.....
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Schluchtenjodler
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Schluchtenjodler »

Da ist sie wieder - die Kumpanei zwischen den Angler- und Fischereiverbänden :evil:

Silvio
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Angeln ist so herrlich! Man kann eine Angel ins Wasser werfen und wieder rausholen.
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