Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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marioschreiber
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Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Da hier ja auch einige vom Bellyboat, SOT oder Kleinboot angeln stelle ich das hier auch mal zur Diskussion.

http://www.lav-mv.de/mitteilungen.php?pp=1&id=35

Meckpommies und Meckpomm-Fans aufgepasst:
Drohen neue Verbote an der Küste?

Habt Ihr auch schon davon gehört, dass der Landesfischereiverband in Meckpomm ein Schleppangelverbot im 1-Seemeilen-Bereich an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern befürwortet? Das ist der Bereich zwischen Strand-Linie und einer gedachten seeseitigen Grenze 1,8 Kilometer weit draußen auf offener See!

Angeblich soll der LANDESLANGLERVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN dem intern zugestimmt haben...

Die Zeit läuft!

Denn die Küstenfischereiordnung Meckpomm soll nächstes Jahr neu überarbeitet werden. Kommt dabei dieses Verbot mit hinein, wäre das das "AUS" fürs küstennahe Meerforellen-Trolling und Dorschschleppen in Mecklenburg-Vorpommern.

Während die Lachstroller mit ihren dicken Booten davon nicht betroffen sein werden, weil sie meist weit draußen fischen, wären davon vor allem die Küstenangler mit ihren Klein-Booten, Kayaks, Schlauchbooten und sogar Bellybooten "in den A... gekniffen".

Denn auch wenn Bellyboote nicht wirklich schleppen können, ist es eine reine Definitionsfrage, was bereits Schleppangeln ist und was nicht. Es gibt Beispiele aus Deutschland, wo bereits das Driften (also das Nicht-Ankern) beim Spinnfischen sowie das Vertikalangeln mit Vertikaljigs vom nichtverankerten Boot als Schleppangeln ausgelegt wurden...

Ich bin schon seit Stunden am googeln ...

Leider finde ich nicht viel darüber.
...Weiter haben sich Fischer und Angler gegen die geplante Einführung eines Driftsackes (Treibanker) beim Angeln vom treibenden Boot in den Fischereibezirken 1 – 7 ausgesprochen.
Mal davon abgesehen das ich das Verbot des Driftsacks nicht nachvollziehen kann ...
* Wo kann ich die benannten Fischereibezirke einsehen ?
* Was unterscheidet die Fischereibezirke 1-7 von den Restlichen 6 , das ein Verbot des Driftsacks da erklären würde, in den anderen 6 nicht ?
Für bestimmte Bereiche verständigte man sich, dass beim Schleppangeln ein Abstand zum Ufer von mindestens 1 Seemeile einzuhalten ist...
"bestimmte Bereiche" ?
* Welche Bereiche ?
* Wenn "nur" bestimmte Bereiche für das Schleppangeln ausgenommen werden sollen, dann müssen die doch irgendwo benannt worden sein !? Ich finde keinerlei Informationen darüber.

Ich wage es nicht zu hoffen, aber vielleicht handelt es sich ja um Bereiche mit denen wir sogar leben könnten.
Viel schlimmer finde ich das die Fischer sich durchgesetzt haben und gegen den Abstand von 300 Metern für Netzte zum Ufer eintreten.
...Der Landesfischereiverband M-V wird dem Ministerium eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zuarbeiten, in der darauf hingewiesen wird, dass der Abstand der Netze zum Ufer in den 13 Zonen nicht 300 m sondern 200 m betragen soll...
Mit anderen Worten:
Die Vertreter der Fischer setzen sich dafür ein das Regelungen abgeschwächt werden (mit Unterstützung des Angelverbandes !!!) und die Vertreter des Angelverbandes sind für eine Einschränkung der Angler (Verbot von Driftsack und Schleppangelverbot).

Wieder einmal ein Beispiel wo sich der Verband gegen die Interessen der eigenen Mitglieder ausspricht !
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Fleeesch
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Fleeesch »

Hi Mario,

wenn das wirklich so in Kraft treten sollte, kann ich mir nur verwundert am Kopf kratzen :-q:
Geht es darum, Konflikte zwischen Netzfischern und küstennahen Schleppern zu vermeiden, oder wofür der Jokus??
Um Bestandsschutz kanns ja wohl kaum gehen, sonst müsste man doch wohl erstmal beim Trolling die nächste Regulierungsrunde starten..
Werde aus dem ganzen Konzept kein bischen schlau :q:

Gruß,
Micha

Hab kein Bellyboot, wollte aber nächstes Jahr eines anschaffen für den Urlaub in McPomm. Mal sehen, wie das hier weiter geht...
Gruß Micha
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Ich kann das ganze auch nicht so recht nachvollziehen...

Der Angelverband unterstützt den Fischereiverband dabei die Grenze von 300 auf 200 Meter vom Ufer herabsetzten zu lassen !?
Geht´s noch ?

Auch das es 13 verschiedene Zonen geben soll ... wo kann man die einsehen ?
Und in Zone 1 - 7 soll der Treibanker verboten werden !?
Mit welchem Sinn ?

Mir erschließt sich das ganze nicht wirklich.
Wenn sie differenzieren würden, und von Fahrzeugen unter Motor sprechen würden, dann könnte ich es evtl. noch nachvollziehen.
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sundeule
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von sundeule »

Es existiert derzeit KEINE 300m - Regel! Bisher liegen die Mefonetze bis an den Strand. 200m dürften einen, wie auch immer vorverhandelten, Kompromiss darstellen.
Mit besten Grüßen aus Stralsund; André
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Trotz allem sieht der Gesetzentwurf 300 Meter vor, und der Angelverband unterstützt den Fischereiverband dabei 200 Meter durchzusetzen .
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sundeule
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von sundeule »

Si! Das ist so. Es waren ja so einige Handelsabkommen getroffen worden in den letzten zwanzig Jahren. Da gab es wenig Kante seitens des LAV und dies riecht ähnlich.
Mit besten Grüßen aus Stralsund; André
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Schluchtenjodler
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Schluchtenjodler »

...man geht den Weg des geringsten Widerstandes!
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Schluchtenjodler
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Schluchtenjodler »

Es ist nicht war, dass wir mit den Fischern in einem Boot sitzen :evil:

...meine Meinung, sorry!!!

Gruß
Silvio
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Schluchtenjodler
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Schluchtenjodler »

...was passiert denn mit einer braunen Mefo die im Herbst auf ihrer Laichwanderung in einem Netz hängen bleibt? Wer wirft denn den "Ausschuss" tonnenweise tot zurück in Meer?

Und wer setzt sich denn z.B. für Wiederansiedelungprojekte und Renaturierung der Fliessgewässer ein?

Ich könnt :s+1:, wenn ich die Aussagen einiger "Interessenvertreter" lese! Sorry nochmal.
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Deckert
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Deckert »

Ich kann defintiv keinen Sinn darin erkennen das eine 1 Meilen Regelung kommen soll. Nur die Fischer werden damit bevorzugt behandelt. Aber mal ehrlich, größeren Schaden richten Troller an die in Netze fahren als ein BB oder ein SOT. Bin mal gespannt wie das weiter läuft. Finde die aktuelle Netzlage in MeckPomm eh schon für`n Ar..... Hat mich die letzten Jahre davon abgehalten mir ne Karte zu kaufen. Bin sonst immer sehr gerne mal nach MeckPomm gedüst und hab dort richtig gute Fische gefangen. Aber wenn du dann die Netze teilweise in 4 er Reihen dort siehst und die liegen bis zum Strand..... ne das wollte ich nicht länger unterstützen. :evil:
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Frank Buchholz
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von Frank Buchholz »

Ich weiß noch wie viele Entenkadaver in den 90ern am Strand lagen, mit ausgelösten Brustfilets. Damals gab es hier in S-H noch keine 200m-Schutzzone. Diese ist meines Wissens für die Vögel eingerichtet worden und nicht für die Angler. Über den Mindestabstand von Netzen sollten sich die Fischer daher besser mit den Vogelguckern vom B.U.N.D. unterhalten. Die Anglerverbände sind da die völlig falschen Verhandlungspartner. Bei dem Kuhhandel können wir nur verlieren.

Vor den Tierschützern hingegen scheinen sie Respekt zu haben, evt. auch vor dem Jagdrecht. Als ich dass letzte mal im Kajak eine "Schleppe" von ca. 10 toten Seevögeln hinter einem einlaufenden, klarmachenden Fischkutter entdeckt habe waren die Filets alle noch dran. War den Ärger wohl nicht wert....
"Das Leben ist kein Ponyhof!" Rüdiger K., 47, Wolfsberater
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Ich hatte dem LAV MV e.V. ,beziehungsweise dessen Referenten für Angeln, eine Email geschickt, in der ich um die Beantwortung einiger Fragen gebeten habe:
Sehr geehrter Herr Schallmann,

ich bin Betreiber eines Internetforums in dem sich Kajakangler organisiert haben.
Ein großer Teil der 430 Mitglieder angelt oft und gerne an der Küste Meklenburg Vorpommerns !

Mit Unmut wird im Forum momentan über die "anstehenden Änderung der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung-KüFVO M-V)" diskutiert.
Uns stellen sich dazu einige Fragen, die aus ihrer "aktuellen Mitteilung" nicht ersichtlich sind.
Ich würde mich freuen wenn sie diese beantworten und ich diese Antworten zur weiteren Diskussion im Forum veröffentlichen dürfte.

Frage:
Es ist in der Mitteilung von 13 Zonen /Fischereibezirken die Rede, wobei in den Zonen 1-7 das nutzen eines Driftsackes (Treibanker) verboten werden soll.
Ist es möglich diese 13 Zonen irgendwo einzusehen ?
Und in wie weit unterscheiden sich die Zonen 1 - 7 von den restlichen 6 Zonen, die dieses Verbot erklären ?


Frage:
Es wurde angeregt das "Für bestimmte Bereiche beim Schleppangeln ein Abstand zum Ufer von mindestens 1 Seemeile einzuhalten ist."
Um welche Bereiche handelt es sich ?
Und mit welcher Begründung werden wir Angler aus diesen Bereichen "ausgesperrt" ?


Frage:
Im Gegenzug unterstützt der LAV M-V e.V. den Landesfischereiverband M-V bei der Durchsetzung eines 200 Meter Abstandes von Netzen gegen die von der Landesregierung angestrebten 300 Meter.
In wie weit können sie rechtfertigen sich für die Interessen der Fischer einzubringen, im Gegenzug aber Verbote für Angler zu unterstützen ?


Während die Lachstroller mit ihren dicken Booten davon nicht betroffen sein werden, weil sie meist weit draußen fischen, wären davon vor allem die Küstenangler mit ihren Klein-Booten, Kajaks, Schlauchbooten und sogar Bellybooten extrem eingeschränkt.

Denn auch wenn Bellyboote nicht wirklich schleppen können, ist es eine reine Definitionsfrage, was bereits Schleppangeln ist und was nicht. Es gibt Beispiele aus Deutschland, wo bereits das Driften (also das Nicht-Ankern) beim Spinnfischen sowie das Vertikalangeln mit Vertikaljigs vom nichtverankerten Boot als Schleppangeln ausgelegt wurden...

Angler mit Kleinbooten werden dazu gezwungen sich viel weiter auf die offene See zu wagen wie sie es eigentlich müssten!
Auch mit der neuen 15PS-Regelung sehe ich das mehr als kritisch, und denke es gefährdet zusätzlich !

Viele der Bellyboat-, Kleinboot- und Kajakangler werden, wenn sich diese Gesetzesänderung durchsetzt, ihrem Bundesland den Rücken kehren und sich anderen Küsten zuwenden.

Ich würde mich freuen wenn sie zu den aufgekommenen Fragen Stellung beziehen, und wir in den Forendiskussionen (auch in anderen Internetforen ist das Thema) nicht weiter nur spekulieren müssten.
MfG
Mario Schreiber
info@kayak-angelforum.de
Heute bekam ich eine "Antwort" vom LAV-MV.
Diese ist so ausweichend und schwammig gehalten das sie die Bezeichnung "Antwort" kaum verdient :
Sehr geehrter Herr Schreiber,

die Änderungen in der Küstenfischereiverordnung hat sich nicht der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. oder der Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. einfallen lassen, sondern das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Zu diesen Änderungen hat es eine Vorabstimmung mit Kompromisslösung im Landesfischereiverband M-V e.V. gegeben.

Wie die Änderungen in der Küstenfischereiverordnung dann einmal endgültig aussehen werden und wann sie in Kraft treten soll, ist uns nicht bekannt.

Auf jeden Fall wird ein Verband niemals hundertprozentig seine Interessen in so einem Verfahren durchsetzen können.

Sollten Sie zur Novelle der Küstenfischereiverordnung weitere Fragen haben, würde ich empfehlen, sich mit dem Fischereireferat im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Pipping
Geschäftsführer
Da ich von diese Mail doch etwas enttäuscht bin habe ich mich zu einem weiteren Schreiben hinreißen lassen :
Sehr geehrter Herr Pipping,

danke für ihre Antwort !

Doch leider muss ich feststellen das sie nicht auf eine einzige unserer Fragen eingegangen sind.

Es ist uns bewusst das die Änderungen nicht vom LAV-MV beschlossen werden, sondern vom entsprechendem Ministerium.

Aber in ihren Ankündigungen sprechen sie aber u.a. davon das sie den Fischereiverband dabei unterstützen das nicht 300 sondern 200 Meter Abstand für Netze zum Ufer in das neue Gesetz einfliessen.
Uns würde nun interessieren warum das LAV dem zustimmt.

In ihrer Antwort sprechen sie von "Kompromisslösungen".
Wenn unter diese "Kompromisslösungen" der Mindestabstand von 1 Seemeile zum Ufer für Schleppangler und das Driftankerverbot in bestimmten Zonen fallen, so ist der LAV doch bestimmt in der Lage diese zu begründen !?
Wie also sahen die vorgeschlagenen Änderungen vorher aus wenn oben genanntes der "Kompromiss" ist ?

Wir wüssten gerne wie diese Einschränkungen begründet werden.
Und warum sie pauschal alle betreffen.

Sollte es zum Beispiel dem Schutz der Ufervögel dienen, so wäre eine Einschränkung für motorgetriebene Fahrzeuge völlig ausreichend.
So lange Ufer noch von Spaziergängern betreten werden dürfen, und Fischer im 200 Meter-Bereich netze legen , ist eine Störung durch Kajak- und Bellyboatfahrern wohl eher zu vernachlässigen.
Warum wurde da nicht differenziert und entsprechendes vom LAV in den Gesetzentwurf eingebracht ?

Sie schreiben das ein Verband niemals hundertprozentig seine Interessen durchsetzen kann, aber ist es nicht trotzdem ihre Pflicht so viel wie möglich für ihre Mitglieder heraus zu holen ?!

MfG
Mario Schreiber
Ich ärgere mich vor allem das auf keine der vorherigen Fragen geantwortet wurde.
Denn dieses wäre für den LAV möglich.
Das er dann am Ende keinen Einfluss mehr darauf hat was im Gesetz steht ist klar.
Mich ärgert nur das jetzt alles auf die Regierung-MV abgewälzt wird.
Sollten die Bekannten Einschränkungen die Kompromissvorschläge des LAV sein, so sollten sie ja in der Lage sein wenigstens diese zu begründen.
Und in dem Fall würde ich schon gerne wissen wie die Ursprüngliche Fassung ausgesehen hat.

Mir drängt sich jedenfalls der Verdacht auf das das was jetzt vorgeschlagen wurde schon von Anfang an geplant war, und der LAV dieses mehr oder weniger kampflos abgenickt hat.
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Und auch wenn hier vielleicht 90% der Mitglieder ausschließlich vom Ufer angeln sollten sie sich fragen wie lange es noch dauert bis auch sie aus bestimmten Bereichen ausgesperrt werden !
Ich ahne schlimmes .... :c
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JochenG
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von JochenG »

marioschreiber hat geschrieben:Und auch wenn hier vielleicht 90% der Mitglieder ausschließlich vom Ufer angeln sollten sie sich fragen wie lange es noch dauert bis auch sie aus bestimmten Bereichen ausgesperrt werden !
Ich ahne schlimmes .... :c
naja, wir "leiden" ja bereits seit vielen jahren durch die netzfischerei, 200 m abstand wäre im vergleich zur jetzigen situation ja ein traum. allerdings bleibt auch dann noch das problem der illegalen netzfischerei, die in mv massiv betrieben wird. die fischer / nebenerwerbsfischer haben in mv halt eine riesenlobby. der einzige erfolgsversprechende ansatz wäre es eine gegenlobby zu schaffen, d.h. die tourismusbranche zu aktivieren. die aussicht auf gäste in der nebensaison könnte viell. den ein oder anderen bewegen. in der mefoangelei liegt ja durchaus wirtschaftliches potential (s. fünen).
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marioschreiber
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Re: Mec.-Pom. will Schleppangeln einschränken !

Beitrag von marioschreiber »

Sicherlich sind 200 Meter für alle Uferangler schon ein Anfang.
Was ich nicht verstehe ist das sich der LAV-MV für 200 Meter ausspricht, wenn vom Ministerium 300 Meter angedacht waren.
Mir drängt sich der Verdacht auf das man sich , da mit dem Fischereiverband zusammen vorgeschlagen, der größeren Lobby einfach angeschlossen hat.

Und die schwarzen Schafe betrifft es sowieso nicht. Die werden sich weiterhin nicht an Bestimmungen halten.
Und die "rechtschaffenen" Angler werden weiter eingeschränkt.
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